Mit gleiche kinder

21.06.2021 · Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich der Debatte um Aufhol- und Unterstützungsprogramme für Schüler_innen in den Sommerferien erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Die für die Sommerferien und das neue Schuljahr geplanten Aufhol- und Unterstützungsprogramme für Kinder und Jugendliche sollten die psychosoziale, emotionale und körperliche Entwicklung ebenso in den Blick nehmen wie das Aufholen von Lernrückständen. Zum Menschenrecht auf Bildung gehören nicht nur die Entwicklung prüfbarer, in der Arbeitswelt verwertbarer Kompetenzen, sondern gerade auch die Entfaltung der Persönlichkeit und die Förderung gesellschaftlicher Beteiligung. Kinder haben zudem ein Recht auf Spiel und Freizeit und müssen sich von den schwierigen Pandemiebedingungen erholen können. Neben der Schule sollten deshalb ebenso Kitas, Kindertreffpunkte und Jugendzentren in die Programme einbezogen werden.

Wir begrüßen, dass die Politik mit den Unterstützungsprogrammen der Bildungsbenachteiligung entgegenwirken will. Diese Bildungsnachteile existierten bereits vor der Covid-19-Pandemie und wurden durch sie aufgezeigt und verschärft. Jetzt sollte die Gelegenheit genutzt werden, um für alle Kinder und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu verwirklichen. Dafür müssen die unterschiedlichen Dimensionen von Diskriminierung in der Bildung angegangen werden, etwa Diskriminierung aufgrund von sozioökonomischen Verhältnissen, fehlenden Sprachkenntnissen, Migrations- und Fluchtgeschichte oder Behinderung. Um betroffenen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu ermöglichen, müssen beispielsweise digitale Angebote weiterentwickelt, Unterstützungsangebote wie Förderunterricht, Lernbegleitung und Hausaufgabenhilfen ausgebaut und pädagogische Fachkräfte in Bezug auf Diskriminierungsschutz und Menschenrechtsbildung aus- und weitergebildet werden.“

14.09.2015

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte - BVKJ - und MOGiS e.V. - Eine Stimme für Betroffene kommentieren den "Aktionstag gegen Geschlechterdiskriminierung" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Mit gleiche kinder

BVKJ und MOGiS e.V. kritisieren zum heutigen "Aktionstag gegen Geschlechterdiskriminierung" die unterschiedliche Gesetzeslage zu medizinisch nicht indizierten Genitaloperationen an Kindern: während bei Mädchen zu Recht jegliche Eingriffe unabhängig von Invasivität und Motivation der Eltern als Verstümmelung und schwere Straftat bewertet würden, seien Vorhautentfernungen an Jungen ausdrücklich erlaubt und sogar im Erziehungsrecht der Eltern verankert.

Dazu Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des BVKJ: "Die aus religiösen oder kulturellen Gründen erfolgende Entfernung der Vorhaut bei nicht entscheidungs- und einwilligungsfähigen Jungen ist unserer Ansicht nach ein Verstoß gegen das elementare Kindesrecht auf körperliche Unversehrtheit. Für Jungen sollte das gleiche Recht gelten wie für Mädchen, bei denen die Beschneidung als Straftat gilt. Bezüglich der körperlichen Unversehrtheit eines Jungen darf Elternrecht nicht höher gewertet werden als Kindesrecht."

Önder Özgeday ergänzt für den Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.: "Der heutige Aktionstag verdeutlicht für Betroffene wie mich gleich eine doppelte Diskriminierung: zum einen als Junge bzw. heutiger Mann, der nicht den gleichen Schutz in elementaren Grundrechten erfuhr wie beispielsweise meine Schwestern. Zum anderen durch das häufig vorgebrachte Scheinargument, Menschen aus den entsprechenden Kulturen müssten selbst über die Frage von Vorhautamputationen an Jungen entscheiden. Sind meine Grundrechte also bestenfalls ein Zufallsprodukt, weil ich türkischer Herkunft bin? Sind sie den deutschen Staat und diese Gesellschaft nicht Wert, für sie einzutreten? Ich erwarte, dass sich die Antidiskriminierungsstelle endlich diesen Fragen öffnet und sie im Sinne der Umsetzung von unteilbarem Kinderrecht offen diskutiert."

Literaturhinweise:

  • Matthias Franz (Hg.): Die Beschneidung von Jungen - ein trauriges Vermächtnis. Vandenhoeck & Ruprecht
  • Clemens Bergner: "Ent-hüllt! Nur ein kleiner Schnitt? Betroffene packen aus über Schmerzen - Verlust - Scham". Tredition

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Kontakt:
Christian Bahls
1. Vorsitzender MOGiS e.V. - Eine Stimme für Betroffene
Kopernikusstraße 11
18057 Rostock
E-Mail:
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Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und von MOGiS e.V. - Eine Stimme für Betroffene

17. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag

Der Kinder- und Jugendhilfetag ist ein wichtiges Forum für Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, aus Politik und Verwaltung. Er findet zum 17. Mal statt und diesmal nur digital. Franziska Giffey eröffnete den größten Jugendhilfegipfel in Europa.

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Bundesjugendministerin Franziska Giffey eröffnet den 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag© Bildschön/Jörg Görigk

Bundesjugendministerin Franziska Giffey hat am 18. Mai den 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) eröffnet. Zusammen mit Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, und dem Oberbürgermeister der Stadt Essen, Thomas Kufen. Unter dem Motto "Wir machen Zukunft - Jetzt!", findet der DJHT vom 18. bis zum 20. Mai statt, diesmal rein digital.

Mit mehr als 270 Online-Veranstaltungen und einer digitalen Fachmesse mit rund 260 Ausstellerinnen und Ausstellern, ist es der größte Jugendhilfegipfel in Europa. An drei Tagen stehen der Erfahrungsaustausch und Diskussionen zwischen Fachkräften und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie Politik und Verwaltung im Mittelpunkt. Durchgeführt wird der Kongress von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ). In einer Grundsatzrede stellte Bundesjugendministerin Franziska Giffey ihre Kinder- und Jugendpolitik dar. 

Franziska Giffey:

"Alle Kinder sollen gleiche Chancen haben - jederzeit. Mein Motto steht daher seit Anfang an fest: 'Wir arbeiten dafür, dass es jedes Kind packt'. Darin liegen für mich Anspruch und Ansporn zugleich. Ich bin stolz darauf, dass ich als Ministerin 100 Prozent aller großen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag durch die Kabinettsbeschlussfassung auf den Weg gebracht habe. Allen voran haben wir es geschafft, das Kinder- und Jugendhilferecht zu modernisieren und den Jugendschutz ins digitale Zeitalter zu führen. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz haben wir die Qualität in der Bildung, Erziehung und Betreuung für die Kleinsten gestärkt und auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wurde im Kabinett beschlossen. Zudem haben wir einen Vorschlag für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz unterbreitet.

Es ist wichtig, Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen und einzubeziehen, denn ihre Sichtweisen und Meinungen lassen sich durch keine andere Perspektive ersetzen. Es geht immer darum, ihnen ein gesundes und sicheres Aufwachsen zu ermöglichen. Auch in Zeiten von Corona. Seit Beginn der Pandemie haben wir als Bundesregierung Milliarden zur Verfügung gestellt, um Familien in dieser schweren Zeit zu unterstützen. Insbesondere Eltern mit kleinen Einkommen haben wir finanziell geholfen. Jetzt geht es bei unserem Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche darum, Perspektiven und Zuversicht für die Zeit nach Corona zu schaffen."

Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche"

Junge Menschen waren und sind besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und den damit verbundenen Einschränkungen betroffen. Viele von ihnen haben Lernrückstände aufgebaut. Zudem fielen Kontakte und Aktivitäten weg, die junge Menschen für ihre Entwicklung brauchen. Darum investiert die Bundesregierung mit dem Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" zwei Milliarden Euro in den Jahren 2021 und 2022. Kinder und Jugendliche sollen Lernstoff aufholen, sich in Ferien- und Wochenendfreizeiten erholen und bei außerschulischen Angeboten Verpasstes nachholen können. Ebenso vorgesehen sind Mittel für mehr frühkindliche Bildung und für die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Rückkehr in den normalen Schulalltag.

Der Deutsche Kinder und Jugendhilfetag

Alle drei bis vier Jahre veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe  den Deutschen Kinder und Jugendhilfetag. Er findet seit 1964 statt und richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Träger, Politik und Verwaltung. Die Teilnahme ist kostenlos. Gefördert wird der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag vom Bund, dem ausrichtenden Land und der ausrichtenden Stadt.

  Den digitalen Messestand des Bundesjugendministeriums auf dem 17. DJHT können Sie ab 13:30 Uhr hier besuchen.