Klage gegen vw wegen diesel skandal

Alle Fragen im Überblick

Rechte gegen­über dem Hersteller

  • Kann ich als Besitzer eines Autos mit illegaler Motorsteuerung Schaden­ersatz vom Hersteller verlangen?
  • Unterstellt, ich habe als Besitzer eines Skandal­autos ein Anrecht auf Schaden­ersatz: Was kann ich dann vom Hersteller verlangen?
  • Wie wird die Nutzungs­entschädigung berechnet, die VW vom zu erstattenden Kauf­preis abziehen darf?
  • Ist auch beim „kleinen Schaden­ersatz“ eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter zu berück­sichtigen?
  • Wie viel Zinsen muss mir der Hersteller eines Autos mit illegaler Motorsteuerung zahlen, wenn er dazu verurteilt wird, mich zu entschädigen?
  • Können Hersteller für den unzu­lässig hohen Schad­stoff­ausstoß Ihrer Autos haft­bar gemacht werden?
  • Was kann ich als Abgas­skandal­opfer unternehmen, wenn mir nach den Ansagen des Bundes­gerichts­hofs Schaden­ersatz zusteht?
  • Was kann ich als Besitzer eines Mercedes GLK oder GLC unternehmen, für den das Kraft­fahrt­bundes­amt Mercedes wegen illegaler Motorsteuerung zur Nach­rüstung mit einer neuen Motorsteuerung gezwungen hat?
  • Was kann ich als Besitzer eines Audi, Porsche oder VW mit 3.0 bis 4.2 Liter V6-TDI von Audi unternehmen, um Schaden­ersatz zu bekommen?
  • Wann verjährt mein Recht auf Schaden­ersatz wegen des Abgas­skandals?
  • Kann ich trotz Ablauf der normalen dreijäh­rigen Verjährungs­frist noch auf Schaden­ersatz klagen?

Rechte gegen­über dem Verkäufer

  • Habe ich über­haupt Rechte gegen­über dem Verkäufer eines Skandal­autos?
  • Kann ich auch zurück­treten, wenn ich ein Auto mit illegaler Motorsteuerung bekommen habe?
  • Muss ich meinem Händler bei einer Reklamation die Chance geben, das Problem zu beheben?
  • Ich will vom Kauf zurück­treten und den Kauf­preis zurück­verlangen. Anrechnen lassen soll ich mir einen Betrag für meine gefahrenen Kilo­meter. Wie wird der berechnet?
  • Wann verjähren meine Rechte gegen den Händler?
  • Wie kann ich die Verjährung stoppen?
  • Habe ich als Käufer eines Gebraucht­wagens mit illegaler Motorsteuerung die gleichen Rechte wie der Erst­besitzer?

Grund­satz­urteile zum Abgas­skandal

  • Wie hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) über den VW-Skandal geur­teilt?
  • Wie begründen die Bundes­richter ihre Urteile?
  • Was ist mit Zinsen, die Skandal­autobesitzer bei der Finanzierung ihres Wagens gezahlt haben?
  • Was hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) zur Verjährung entschieden?
  • Gelten die bisherigen BGH-Urteile auch für andere Skandal­auto-Besitzer?
  • Wie sieht der Europäische Gerichts­hof (EuGH) den Abgas­skandal?

Rechts­schutz und Sammelklagen

  • Ich besitze ein Auto mit EA189-Motor, habe aber bisher nichts unternommen. Kann ich die Verjährung von möglichen Schaden­ersatz­forderungen gegen VW noch stoppen oder ist es zu spät?
  • Was gilt, wenn ich meine Rechte damals zur Muster­fest­stellungs­klage des vzbv gegen VW angemeldet hatte?
  • Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich ohne Rechts­schutz­versicherung gegen der Hersteller klage?
  • Was kann ich tun, wenn ich mir den Vorschuss für Anwalts­honorar und Gerichts­kosten nicht leisten kann?
  • Kann ich als Eigentümer eines Skandal-Autos mit Unterstüt­zung der Behörden rechnen?

Aktuell

Was gibt es Neues im Abgas­skandal?

Strenge Ansagen zur Abgas­reinigung vom EuGH. Der Europäische Gerichts­hof (EuGH) in Luxemburg hat bekräftigt: Die Abgas­reinigung muss auch im Fahr­betrieb funk­tionieren. Sie unter­halb oder ober­halb von Luft­temperaturen zu reduzieren, wie sie oft vorkommen, sei illegal. Nur ausnahms­weise zur Verhinderung von akut drohenden Motorschäden oder Unfällen sei das erlaubt. Danach dürfte auch die von VW nach Aufdeckung des Abgas­skandals entwickelte neue Motorsteuerung für die Skandal­autos rechts­widrig sein. VW und das Kraft­fahrt­bundes­amt sehen das aber nicht so. Auto­konzern und Behörde hätten die Regeln über die Abgas­reinigung schon bisher streng ausgelegt. Weitere Einzel­heiten in der Chronik zum Abgasskandal unter 15.07.2022 Warten auf Urteil zu Schaden­ersatz. Im Spätsommer oder Herbst wird der Europäische Gerichts­hof darüber urteilen, ob Auto­hersteller bei Verletzung der EU-Typzulassungs­regeln zum Beispiel durch illegale Abschaltung der Abgas­reinigung auch dann Schaden­ersatz zahlen müssen, wenn ihnen keine vorsätzliche und sittenwid­rige Schädigung vorgeworfen werden kann. Das ist nach der bisherigen Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs Voraus­setzung für das Recht auf Schaden­ersatz. Weitere Einzel­heiten in der Antwort auf die Frage: Kann ich als Besitzer eines Autos mit illegaler Motorsteuerung Schaden­ersatz vom Hersteller verlangen?

Haftung über die Verjährung hinaus. Skandal­auto-Besitzer bekommen auch über die normale Verjährung hinaus Schaden­ersatz von VW, wenn der Hersteller den Wagen auf die Bestellung des Käufers hin geliefert hat. Das gilt auch bei aus anderen Ländern re-importierten Autos. In solchen Fällen müsse VW für den Schaden­ersatz einsetzen, was es seiner­zeit für die Lieferung des Wagens bekommen hat, urteilten die Richter in Karls­ruhe. Mehr als der Konzern bei Lieferung des Wagens einge­nommen hat, muss er allerdings nach Ablauf der Verjährung nicht zahlen. Einzel­heiten unten in der Antwort auf die Frage Kann ich trotz Ablauf der normalen dreijährigen Verjährungsfrist noch auf Schadenersatz klagen?

Abgas­skandal – worum geht es?

Worin besteht eigentlich der Skandal?

Tech­nisches Problem. Vor allem bei effizienten und leistungs­starken Turbodiesel-Motoren waren die zunehmend strengen Abgas­grenz­werte für die Hersteller zunächst nur schwer einzuhalten. Die hohe Temperatur und der Druck im Brenn­raum führen zu einem hohen Anteil von giftigem Stick­oxid im Abgas. Der Schad­stoff­ausstoß ließ sich zwar verringern, aber darunter litten regel­mäßig Leistung, Effizienz und/oder Halt­barkeit.

Prüf-Schummelei. Für die Zulassung neu entwickelter Autos war entscheidend, dass die Schad­stoff­grenz­werte bei einem Prüf­stands­versuch mit genau definierten Bedingungen einge­halten werden, die so im normalen Fahr­betrieb allenfalls sehr selten zusammentreffen. Offen­bar branchenweit begannen die Ingenieure in der Motor­entwick­lung bald damit, die Maschinen so zu steuern, dass zwar im Prüf­stand die Grenz­werte für den Schad­stoff­gehalt im Abgas einge­halten werden, anderer­seits aber Leistung und Effizienz im Alltag erhalten bleiben. Am Ende waren Autos mit Diesel­motor eigentlich nur bei Prüf­stands­versuchen sauber und stießen sonst viel mehr giftiges Stick­oxid als zulässig aus.

Verstoß gegen EU-Recht. Laut EU-Regeln für die Typzulassung darf die Abgas­reinigung nur ausnahms­weise verringert oder abge­schaltet werden, wenn das zur Verhinderung von Unfällen oder Motorschäden nötig ist. Folge einer illegalen Motorsteuerung: Auto­besitzer müssen damit rechnen, dass die Behörden ihren Wagen still­legen. Gerade hat der Europäische Gerichts­hof (EuGH) bekräftigt: Die Verringerung der Abgas­reinigung bei Luft­temperaturen, wie sie in Europa häufig vorkommen, ist illegal, solange sie nicht akut drohende Motorschäden verhindert. Nach den neuen Ansagen des EuGH ist wohl auch die von VW auf Geheiß des Kraft­fahrt­bundes­amts entwickelt neue Motorsteuerung für die Skandal­autos illegal. Jedenfalls funk­tioniert die Abgas­reinigung laut VW nur bis Temperaturen von 10 Grad Celsius ohne Einschränkungen. Die Luft­temperatur in Deutsch­land lag aber laut Statistischem Bundes­amt im Jahres­durch­schnitt zuletzt bei 9,1 Grad Celsius. Gleich­wohl: Das Kraft­fahrt­bundes­amt hält seine bisherigen Entscheidungen zur Typzulassung weiter für korrekt. Die Behörde habe die Vorschriften schon bisher streng ausgelegt, erklärte die Behörde.
Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 14.07.2022
Aktenzeichen: C-128/20
Pressemitteilung des Gerichts
Stellungnahme des Kraftfahrtbundesamts dazu

Wer ist vom Abgas­skandal betroffen?

Das ist nach wie vor noch nicht abschließend geklärt. Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichts­hofs spricht alles dafür, dass kaum ein nach den Normen Euro 4 bis einschließ­lich Euro 6c zugelassenes Auto mit Diesel­motor wirk­lich legal ist. Erst nach Euro 6d und jüngeren Normen zugelassen Autos gelten als zuver­lässig sauber. Behörden und Gerichte tun sich schwer mit der Aufarbeitung des Skandals.

Bisher hat das Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg für die Motorsteuerung in folgenden Autos als rechts­widrig beur­teilt und die Entwick­lung neuer Software ange­ordnet:

BMW: 11 700 Autos aus der 5er und 7er-Reihe mit Diesel­motoren. Laut BMW wurde bei diesen Wagen irrtümlich eine falsche Motorsteuerung installiert.

Daimler AG: 820 000 nach Abgasnorm Euro 5 zugelassene Mercedes der A-, B-, C-, E-, G- und S-Klasse mit CDI-Motoren

Opel: Knapp 100 000 Autos der Modell­reihen Cascada, Insignia und Zafira mit Euro 6-Diesel­motoren.

VW-Konzern: Fast 2,8 Millionen Autos der Marken Audi, Porsche, Seat, Skoda und VW mit 1,2-, 1,6-, 2,0-, 2,5-, 3,0 und 4,2-Liter-Turbodiesel-Motoren.

Rechte gegen­über dem Hersteller

Kann ich als Besitzer eines Autos mit illegaler Motorsteuerung Schaden­ersatz vom Hersteller verlangen?

Ja, ohne Einschränkungen, meint EuGH-General­anwalt Athanasios Rantos beim Europäischen Gerichts­hof (EuGH). Er äußerte sich zu einer Klage gegen Daimler wegen eines im März 2013 neu zugelassenen Mercedes C 220 CDI, bei dem die die Motorsteuerung die Abgas­reinigung unter­halb bestimmter Temperaturen reduziert. „Die Richt­linie 2007/46 (...) ist dahin auszulegen, dass (...) ein Erwerber eines Fahr­zeugs einen Ersatz­anspruch gegen den Fahr­zeug­hersteller hat, wenn dieses Fahr­zeug mit einer unzu­lässigen Abschalt­einrichtung (...) ausgestattet ist“, erklärt er. Danach dürfte so ziemlich jedem Besitzer von Autos mit Diesel­motoren bis einschließ­lich Euro 6c Schaden­ersatz zustehen, wenn ihre Rechte nicht inzwischen verjährt oder ihre Klagen rechts­kräftig abge­wiesen sind. Nur wenn die Typzulassungs­behörde die Motorsteuerung in Kennt­nis aller Umstände ausdrück­lich genehmigt hat, ist dem Hersteller kein Vorwurf zu machen und Schaden­ersatz ausgeschlossen. Ansonsten gilt: Erst nach Euro 6d zugelassene Diesel­motoren sind Messungen der Deutschen Umwelthilfe zu Folge halb­wegs zuver­lässig so sauber, wie es die EU-Regeln vorschreiben. Die zuvor zugelassenen Autos stießen bei Fahrten im Straßenverkehr aber viel mehr Stick­oxid aus als im Prüf­stand und als es nach den EU-Regeln zulässig war. Jetzt ist der EuGH selbst an der Reihe. Er hält sich oft, aber nicht immer an das Votum des General­anwalts.
General­anwalt beim Europäischen Gerichts­hof Athanasios Rantos, Schlussanträge vom 02.06.2022
Aktenzeichen: C-100/21
Verbraucher­anwälte: Prorights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Bisher gilt laut Bundes­gerichts­hof: Sofern die Führung des Unter­nehmens sich durch die illegalen Tricks in der Motorsteuerung bewusst Wett­bewerbs­vorteile verschafft hat, haben Auto­hersteller wegen vorsätzlicher und sittenwid­riger Schädigung an Käufer solcher Skandal­autos Schaden­ersatz zu zahlen.

Haftung sicher. Dass VW für die bereits im September 2015 aufgedeckten Machenschaften bei der Entwick­lung der Motorsteuerung für 1.3-, 1.6-, 2.0-Liter TDI-Motoren vom Typ EA189 haftet, steht endgültig fest. Auch die Lieferung der meisten Autos mit vor allem von Konzern­tochter Audi entwickelten 2.5-, 3.0-, 3.6- und 4.2-Liter TDI-Motoren erscheint als vorsätzliche und sittenwid­rige Schädigung der Käufer.

Haftung wahr­scheinlich. Für andere Autos ist eine vorsätzliche und sittenwid­rige Schädigung der Käufer wahr­scheinlich, wenn das Kraft­fahrt­bundes­amt die Motorsteuerung als illegal beur­teilt und einen Rück­ruf ange­ordnet hat. Entscheidend ist, ob sich der Auto­hersteller sittenwid­rig verhielt. Davon gehen die Gerichte aus, wenn den Auto­herstel­lern bewusst war, dass die Motorsteuerung illegal war und sie sie trotzdem einge­setzt haben, um die Autos kostengüns­tiger anbieten und so den Absatz erhöhen zu können.

Bei den Skandal­autos von VW war die Motorsteuerung so programmiert, dass sie Prüf­stands­versuche zur Ermitt­lung des Schad­stoff­gehalts im Abgas für die Typzulassung erkennt. Sie steuerte den Motor dann so, dass er sauber arbeitet. Im normalen Fahr­betrieb schaltete sie auf Leistung, Spar­samkeit und Halt­barkeit. Der Ausstoß von giftigem Stick­oxid stieg weit über die Grenz­werte hinaus an. Ansage der Gerichte: Das ist eindeutig illegal und wegen der Gefahr der Still­legung solcher Autos eine sittenwid­rige Schädigung der Käufer.

Ebenfalls sittenwid­rig ist die Strategie von Fiat. Die Motorsteuerung vieler Diesel­motoren aus dem Fiat-Chrysler-Konzern (inzwischen: Stellantis) sorgt nach dem Start 22 Minuten lang für einen Schad­stoff­ausstoß unter­halb der Grenz­werte, so dass die Autos den 20-minütigen Prüf­stands­test für die Typzulassung bestehen. Danach werden Leistung und Verbrauch optimiert und der Schad­stoff­ausstoß steigt an.

Ebenfalls höchst verdächtig: Bei vielen Motoren mit Ad-Blue-Einsprit­zung zur Reduktion des Stick­oxid­ausstoßes verringerte die Motorsteuerung die Einsprit­zung, wenn der Ad-Blue-Vorrat zur Neige ging, bevor der nächste Inspektions­termin anstand. Offen­bar wollten die Hersteller es ihren Kunden ersparen, selbst das klebrige und unangenehm riechende AdBlue nachtanken zu müssen.

Haftung unklar. Schwierig wird es bei Motoren, in denen die Abgas­reinigung von zahlreichen verschiedenen Faktoren wie Luft­temperatur und -druck, Kühl­mittel­temperatur, Geschwindig­keit und Getrie­bestellung abhängt. Verdacht vieler Verbraucher­anwälte: Letzt­lich ging es doch darum, den leistungs- und effizienz­mindernden Betrieb mit einem Schad­stoff­ausstoß unter­halb der Grenz­werte möglichst zu vermeiden. Welche Strategien genau als sittenwid­rig erscheinen, wird davon abhängen, was Sach­verständige im Auftrag der Gerichte heraus­finden.

test.de hält für sicher: Soweit die Hersteller ihre Motorsteuerung dem Kraft­fahrt­bundes­amt oder einer anderen Typzulassungs­behörde gegen­über offengelegt haben, liegt keine vorsätzliche sittenwid­rige Schädigung vor, auch wenn sich im Nach­hinein heraus­stellt, dass die von der zuständigen Behörde zugelassene Motorsteuerung gemessen an den strengen Ansagen des EuGH zur Auslegung der EU-Richt­linien (siehe Frage „Was hat der Europäische Gerichts­hof (EuGH) entschieden?“) doch illegal war. Die Auto­hersteller haben dem Kraft­fahrt­bundes­amt jedoch in der Regel nichts Genaues zur Motorsteuerung mitgeteilt. Wichtig war jeweils nur, dass der Wagen beim Prüf­stands­versuch die Schad­stoff­grenz­werte einhält.

Unterstellt, ich habe als Besitzer eines Skandal­autos ein Anrecht auf Schaden­ersatz: Was kann ich dann vom Hersteller verlangen?

Dann könnten Sie nach Ihrer Wahl einen kleinen oder einen großen Schaden­ersatz­anspruch geltend machen.

Kleiner Schaden­ersatz. Umfasst den Minderwert des gelieferten Autos im Vergleich zu einem Wagen, wie er hätte sein sollen.
Vorteil: Sie können Ihren Wagen behalten, wenn Sie das wollen.
Nachteil: Wie viel Euro der Minderwert konkret ausmacht, ist schwierig zu klären. Manche Richter schätzen einfach, andere verlangen ein teures Sach­verständigen­gut­achten, das das Prozess­kostenrisiko in die Höhe treibt und schwer kalkulier­bar macht.
Großer Schaden­ersatz. Erfasst den ganzen Abschluss des Vertrags und gibt Ihnen ein Recht darauf, den Kauf­vertrag rück­abzuwickeln. Das heißt: Sie erhalten den Kauf­preis zurück. Dafür müssen sie das Auto zurück­geben und eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter zahlen.

Hinzu kommen jeweils Verzugs- oder zumindest Prozess­zinsen. Details dazu und zur Berechnung unten in der Antwort auf die Frage: „Wie viel Zinsen muss mir der Hersteller eines Autos mit illegaler Motorsteuerung zahlen, wenn er dazu verurteilt wird, mich zu entschädigen?“.

Vorteil: Der große Schaden­ersatz lässt sich leicht ermitteln.
Nachteil: Sie können Ihr Auto nicht behalten.

Wie wird die Nutzungs­entschädigung berechnet, die VW vom zu erstattenden Kauf­preis abziehen darf?

Die Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter errechnen die Gerichte so: Zunächst schätzen die Richter, wie viele Kilo­meter der Wagen typischer­weise schafft, bis er ausgemustert wird. Bei Autos mit Diesel­motor gehen die Richter meist von einer Gesamt­lauf­leistung von 250 000 Kilo­metern aus, bei großen Autos setzen sie zuweilen auch 300 000 oder sogar noch mehr Kilo­meter an.

Zur Berechnung der Nutzungs­entschädigung bei Neuwagen multiplizieren Sie den Kauf­preis mit den bis jetzt gefahrenen Kilo­metern und dividieren das Ergebnis durch die Gesamt­kilometer.

Rechenbei­spiel: Sie haben spätestens am 22. September 2015 für 30 000 Euro einen VW Passat 2.0 TDI neu gekauft. Jetzt zeigt der Tacho 100 000 Kilo­meter an. Die Gesamt­lauf­leistung schätzt der zuständige Richter auf 300 000 Kilo­meter. Die Nutzungs­entschädigung beträgt:
30 000 Euro * 100 000 km / 300 000 km = 10 000 Euro
Bei als Gebraucht­wagen gekauften Skandal­autos rechnen Sie entsprechend: Kauf­preis mal (Kilo­meter jetzt minus Kilo­meter bei Kauf) geteilt durch (Gesamt­kilometer minus Kilo­meter bei Kauf) = Nutzungs­entschädigung.

Rechenbei­spiel: Sie haben spätestens am 22. September 2015 für 15 000 Euro einen VW Golf 1.6 TDI mit 50 000 Kilo­metern auf dem Tacho gekauft. Jetzt zeigt der Tacho 150 000 Kilo­meter an. Die Gesamt­lauf­leistung schätzt der zuständige Richter auf 250 000 Kilo­meter. Die Nutzungs­entschädigung beträgt:
15 000 Euro * (150 000 km - 50 000 km) / (250 000 km - 50 000 km) = 7 500 Euro

Nutzen Sie unseren VW-Entschädigungsrechner, wenn Sie für Ihren Fall die ungefähre Höhe der Entschädigung ermitteln wollen.

Ist auch beim „kleinen Schaden­ersatz“ eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter zu berück­sichtigen?

Nein, den kleinen Schaden­ersatz erhalten Abgas­skandal­opfer unabhängig vom Kilo­meter­stand des Wagens in voller Höhe. Einschränkung: Hat der Wagen bereits mehr Kilo­meter geschafft, als ursprüng­lich insgesamt zu erwarten waren, dann sinkt der Schaden­ersatz.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 24.01.2022
Aktenzeichen: VI ZR 100/21
Kläger­vertreter: Noch unbekannt, bitte melden

Formel für die Berechnung*:
Vom Schaden­ersatz­anspruch (wird vom Gericht geschätzt, meist 10 bis 20 Prozent des Kauf­preises) sind abzu­ziehen: Kauf­preis einschließ­lich Umsatz­steuer / (Gesamt­lauf­leistung - bereits bei Kauf gefahrene Kilo­meter) x (Kilo­meter­stand - Gesamt­lauf­leistung).
Rechenbei­spiel: Gebraucht für 20 000 Euro erworbenes Skandal­auto mit 30 000 Kilo­metern auf dem Tacho, Gesamt­lauf­leistung: 300 000 Kilo­meter, Kilo­meter-Stand jetzt: 325 000 Kilo­meter, also:
2 500 - (20 000 / (300 000 - 30 000) * (325 000 - 300 000) = 433,33 Euro

* korrigiert am 9.3.2022

Wie viel Zinsen muss mir der Hersteller eines Autos mit illegaler Motorsteuerung zahlen, wenn er dazu verurteilt wird, mich zu entschädigen?

Der jeweilige Hersteller muss Zinsen in Höhe von fünf Prozent­punkten über auf den jeweiligen Basiszins­satz auf den jeweils geschuldeten Betrag zahlen. Die Verzinsung beginnt bei korrekter Forderung ab Ablauf der dem Herstel­lers für die Zahlung der Entschädigung gesetzten Frist, spätestens aber am Tag der Zustellung der Klageschrift beim Konzern.

Für den großen Schaden­ersatz, also die Erstattung des Kauf­preises abzüglich einer Nutzungs­entschädigung bei Rück­gabe des Wagens, ist die Verzinsung kompliziert zu berechnen. Der Betrag, den der Hersteller schuldet, hängt vom Kilo­meter­stand des Autos ab und ist für jeden Tag separat zu ermitteln. Dabei dürfen die Gerichte ihn ausgehend vom Anfangs­stand des Tachos bei Kauf bis zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhand­lung des Fall schätzen, wenn der jeweilige Kläger keine genaueren Angaben machen kann. Sie werden dazu die durch­schnitt­liche tägliche Fahr­leistung ermitteln und daraus den jeweils geschuldeten Betrag errechnen. Es geht um erhebliche Beträge.

Beispiel: Ein Mittel­klassewagen, neu erworben am 1.1.2015 für 30 000 Euro, die Frist für die Erstattung des Kauf­preises abzüglich der mit einer Gesamt­fahr­leistung von 250 000 Kilo­meter errechneten Nutzungs­entschädigung gegen die Rück­gabe des Wagens endete am 1.1.2017, letzte mündliche Verhand­lung des Rechts­streits durch alle Instanzen war am 1.8.2020 bei einem Kilo­meter­stand des Wagens von 125 000 Kilo­metern: Die Verzugs­zinsen belaufen sich bei gleich­mäßiger Benut­zung und bei Zahlung der Entschädigung am 1.1.2021 auf insgesamt fast 3 200 Euro.

Können Hersteller für den unzu­lässig hohen Schad­stoff­ausstoß Ihrer Autos haft­bar gemacht werden?

Anders als in den USA wird das hier­zulande wohl nicht möglich sein. Allerdings sind hohe Bußgelder fällig. Als erste Behörde in der EU verhängten die Beamten in der nieder­ländischen Autoriteit Consument & Markt eine Buße von 450 000 Euro gegen VW – wegen unlauteren Wett­bewerbs. Der Auto­konzern habe saubere Abgase vorgetäuscht und sich zu Unrecht als umwelt­bewusstes und „grünes“ Unternehmen dargestellt.

Inzwischen hat die Staats­anwalt­schaft Braun­schweig VW mit einer Milliarde Euro zur Kasse gebeten. Daimler hat 870 Millionen, Audi 800 Millionen, Porsche 535 Millionen und Bosch 90 Millionen Euro Bußgeld gezahlt.

Außerdem ermitteln die Straf­verfolger gegen 17 VW-Mitarbeiter, darunter den früheren Vorstands­vorsitzenden Martin Winter­korn. Ex-Audi-Chef Rupert Stadler saß sogar für drei­einhalb Monate in Unter­suchungs­haft und kam nur gegen Kaution wieder auf freien Fuß. Auch Mitarbeiter des Zulieferers Bosch stehen unter Verdacht, sich strafbar gemacht zu haben.

Was kann ich als Abgas­skandal­opfer unternehmen, wenn mir nach den Ansagen des Bundes­gerichts­hofs Schaden­ersatz zusteht?

Sie sollten zunächst selbst Schaden­ersatz fordern. Dabei helfen die Mustertexte samt ausführ­licher Hinweise, die test.de für die wichtigsten Konstellationen entwickelt hat. Es ist gut möglich, dass Auto­hersteller in eindeutigen Fällen auf solche außerge­richt­lichen Forderungs­schreiben hin zahlen, um Rechts­anwalts­honorare und Gerichts­kosten zu sparen. Klappt das nicht, bleibt Ihnen nur, recht­liche Schritte einzuleiten, sofern etwaige Rechte nicht bereits verjährt sind.

Was kann ich als Besitzer eines Mercedes GLK oder GLC unternehmen, für den das Kraft­fahrt­bundes­amt Mercedes wegen illegaler Motorsteuerung zur Nach­rüstung mit einer neuen Motorsteuerung gezwungen hat?

Sie können Ihre Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage des Verbraucherzentrale Bundes­verbands (vzbv) gegen Daimler anmelden. Das Urteil in dem Verfahren gilt dann auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, steht fest, dass Sie Schaden­ersatz bekommen. Es muss nur im Einzel­fall noch geklärt werden, wie viel Geld Ihnen zusteht. Einzel­heiten zur Daimler-Klage in unserem Special Musterfeststellungsklagen.

Was kann ich als Besitzer eines Audi, Porsche oder VW mit 3.0 bis 4.2 Liter V6-TDI von Audi unternehmen, um Schaden­ersatz zu bekommen?

Sie sollten zunächst selbst Schaden­ersatz fordern. Dabei helfen die Mustertexte samt ausführ­licher Hinweise, die test.de für die wichtigsten Konstellationen entwickelt hat. Mit Verkehrs­rechts­schutz­versicherung können Sie selbst einen Rechts­anwalt, möglichst mit nachgewiesenen Erfolgen im Abgas­skandal, beauftragen, Ihr Recht durch­zusetzen. Ohne Rechts­schutz­versicherung laufen Sie Gefahr, zumindest einen Teil der Rechts­anwalts- und Gerichts­kosten zahlen zu müssen. Ihnen bleibt dann noch, sich der von Gansel Rechts­anwälte initiierten Sammelklage anzu­schließen. Bis zu 25 Prozent des Kauf­preises ist laut Kanzlei als Schaden­ersatz wegen der Lieferung des Autos mit einer illegalen Motorsteuerung drin – ohne den Wagen zurück­geben zu müssen. Klar: Je mehr Kilo­meter die Wagen schon gefahren haben, desto weniger Schaden­ersatz ist noch möglich. Hat die Klage Erfolg, zahlen Skandal­autobesitzer 35 Prozent des Schaden­ersatzes als Provision an den Prozess­finanzierer Spree­fels. Scheitert die Klage, zahlen Sie gar nichts. Anders als Prozess­finanzierungs­angebote für die Finanzierung von Klagen auf Rück­kauf des Wagens drohen keine wirt­schaftlichen Nachteile. Teilnehmer der Audi-Sammelklage behalten ihre Autos. Über Einzel­heiten informiert die Kanzlei unter www.gansel-rechts­anwaelte.de/abgas­skandal-auto­fahrer/sammelklage-audi-im-diesel­skandal.

Wann verjährt mein Recht auf Schaden­ersatz wegen des Abgas­skandals?

Ihr Recht auf Schaden­ersatz verjährt drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Sie erfahren haben, dass Ihr Wagen in den Abgas­skandal verstrickt ist. Für Käufer der VW-Skandal­autos mit EA189-Motor begann die Verjährung spätestens Ende 2016, urteilte der Bundes­gerichts­hof inzwischen. Spätestens bis dahin mussten Besitzer von potenziellen Skandal­autos auf die Idee kommen, sich zu erkundigen oder die VW-Webseite zur Identifizierung von Autos mit illegaler Motorsteuerung zu nutzen. Ansonsten kommt es darauf an, wann Sie die Aufforderung erhalten, mit Ihrem Wagen in die Werk­statt zu kommen, um dort eine neue Motorsteuerung installieren zu lassen. Ihr Recht auf Schaden­ersatz verjährt außerdem spätestens 10 Jahre nach Bestellung oder Kauf Ihres Wagens. Entscheidend ist der Tag, an dem Sie sich dem Verkäufer des Wagens gegen­über zur Zahlung des Kauf­preises verpflichtet haben. War das der 9. Februar 2012, dann ist Ihr Recht auf Schaden­ersatz am 10. Februar 2022 verjährt, wenn sie nicht vorher recht­liche Schritte einge­leitet haben.

Kann ich trotz Ablauf der normalen dreijäh­rigen Verjährungs­frist noch auf Schaden­ersatz klagen?

Wenn Sie Ihren Wagen als Neuwagen gekauft haben und der Hersteller den Wagen auf Ihre Bestellung hin geliefert hat, steht Ihnen über die normale Verjährung hinaus der so genannte Restschadenersatzanspruch zu. Das gilt auch, wenn Sie den Wagen als Re-Import aus einem anderen EU-Land erworben haben. Ausgeschlossen ist der Rest­schaden­ersatz über die Verjährung hinaus, wenn Händler und/oder Zwischenhändler den Wagen auf eigenes Risiko und unabhängig von Ihrer Bestellung erworben hatten. Der Rest­schaden­ersatz bringt Ihnen in der Regel vollen Schaden­ersatz. VW muss zwar nach Ablauf der normalen Verjährung nicht mehr zahlen, als der Konzern damals beim Verkauf des Wagens an den Händler erhalten hat und der naturgemäß erheblich unter dem Preis liegt, den der Käufer selbst an den Händler gezahlt hat. Der an VW gezahlte Einkaufs­preis reicht aber in der Regel aus, um die Erstattung des Kauf­preises abzüglich der Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter voll­ständig abzu­decken.

Rechte gegen­über dem Verkäufer

Habe ich über­haupt Rechte gegen­über dem Verkäufer eines Skandal­autos?

Fest steht: Autos mit illegaler Motorsteuerung sind mangelhaft. Der Händler haftet, auch wenn er über­haupt nichts von der illegalen Motorsteuerung wusste.
Bundes­gerichts­hof, Beschluss vom 08.01.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 225/17

Damit haben Käufer der Autos auf jeden Fall das Recht, vom Händler Nachbesserung zu verlangen. Nachbesserung ist entweder Reparatur oder Neulieferung. Ein Recht auf voll­ständige Neulieferung ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn nach einem Modell­wechsel nur das neue Modell noch verfügbar ist, auch wenn dieses etwas schneller, stärker und größer ist als das alte.

Das Recht auf Neulieferung kann aber ausgeschlossen sein, wenn sie für den Händler mit unver­hält­nismäßigen Kosten verbunden ist. Wenn das neue Modell 25 oder mehr Prozent teurer als das alte ist, muss der Besitzer des Skandal­autos zuzahlen, wenn er das neue Modell haben will. Er muss aber nicht den vollen Unterschied ausgleichen, sondern nur für eine Drittel der Preisdifferenz aufkommen, urteilte der Bundes­gerichts­hof.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 08.12.2021
Aktenzeichen: VIII ZR 190/19

Kann ich auch zurück­treten, wenn ich ein Auto mit illegaler Motorsteuerung bekommen habe?

Ja, das können Sie. Von Gesetzes wegen gilt: Verweigert der Händler die Nachbesserung oder ist diese unzu­mutbar, dann dürfen Käufer vom Vertrag zurück­treten oder einen Teil des Kauf­preises zurück­verlangen.

Muss ich meinem Händler bei einer Reklamation die Chance geben, das Problem zu beheben?

Das ist umstritten. Einzelne Gerichte meinten: Wenn es dem VW-Konzern gelingt, das Auto nach­träglich mit einer Motorsteuerung zu versehen und/oder Bauteile nach­zurüsten, mit denen die Abgas­grenz­werte einge­halten werden, ist der Verkäufer raus aus der Sachmängelhaftung.

VW brauchte jedoch fast ein Jahr, bis für erste Skandal­autos eine neue und nach Ansicht des Kraft­fahrt­bundes­amts in Flens­burg legale Motorsteuerung zur Verfügung stand. So lange müssen Auto­besitzer nicht auf die Nachbesserung warten.

Ich will vom Kauf zurück­treten und den Kauf­preis zurück­verlangen. Anrechnen lassen soll ich mir einen Betrag für meine gefahrenen Kilo­meter. Wie wird der berechnet?

Geht so ein Fall vor Gericht, schätzen die Richter zunächst, wie viele Kilo­meter der Wagen typischer­weise schafft, bis er ausgemustert wird. Bei Autos mit Diesel­motor gehen sie üblicher­weise von 250 000 Kilo­metern aus, bei großen Autos setzen sie zuweilen auch 300 000 oder sogar noch mehr Kilo­meter an.

Zur Berechnung der Entschädigung bei Neuwagen teilen Sie dann den Kauf­preis durch die Gesamt­kilometer und multiplizieren den Betrag mit den bereits gefahrenen Kilo­metern.

Beispiel: Der Wagen hat 25 000 Euro gekostet, ist 20 000 Kilo­meter gefahren und wird wahr­scheinlich insgesamt 250 000 Kilo­meter schaffen, bis er verschrottet wird. Nutzungs­entschädigung = Kauf­preis / Gesamt­lauf­leistung * gefahrene Kilo­meter = 25 000 Euro / 250 000 Kilo­meter * 20 000 Kilo­meter = 2 000 Euro. Hier müssten Sie sich 2 000 Euro anrechnen lassen.

Geht es um einen Gebraucht­wagen, wird so gerechnet:
1. Zu erwartende Gesamt­kilometer – bis Kauf gefahrene Kilo­meter = Rest­lauf­leistung.
2. Kauf­preis x (Kilo­meter­stand bei Rück­gabe – Kilo­meter­stand bei Kauf)/ Rest­lauf­leistung.

Beispiel: Der Wagen kostete 15 000 Euro mit einem Kilo­meter­stand von 50 000. Jetzt hat er 75 000 Kilo­meter auf dem Tacho. Erwartete Gesamt­lauf­leistung: 250 000 Kilo­meter. Nutzungs­entschädigung = 15 000 x (75 000 – 50 000)/(250 000 – 50 000) = 1 875 Euro.

Nutzen Sie unseren VW-Entschädigungsrechner, wenn Sie für Ihren Fall die ungefähre Höhe der Entschädigung ermitteln wollen.

Wann verjähren meine Rechte gegen den Händler?

Sach­mangelrechte verjähren normaler­weise genau zwei Jahre ab Lieferung des Autos. Bis dahin müssen Käufer eigentlich gericht­liche Schritte einge­leitet oder den Rück­tritt vom Vertrag erklärt haben.

Das Land­gericht Augs­burg sieht die Rechts­lage in Abgas­skandalfällen sehr viel verbraucherfreundlicher. Danach können Käufer von Skandal­autos auch heute noch Erstattung des Kauf­preises verlangen, wenn nur der Kauf­preis nach 31. Dezember 2018 gezahlt wurde. Der Kauf­vertrag sei nämlich wegen des Verstoßes gegen die EU-Zulassungs­regeln nichtig.

Nur Autos mit legaler Motorsteuerung dürfen in Verkehr gebracht werden. Händler müssen danach den Kauf­preis als ungerecht­fertigte Bereicherung heraus­geben. Diese Forderung verjährt erst drei Jahre nach Ende des Jahres der Zahlung.
Land­gericht Augs­burg, Urteil vom 07.05.2018
Aktenzeichen: 082 O 4497/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Wie kann ich die Verjährung stoppen?

Sie können entweder recht­zeitig vor Ablauf der Verjährung gericht­liche Schritte einleiten oder eine staatlich anerkannte Güte­stelle einschalten. Haben Sie einen Gebraucht­wagen gekauft, können Sie in der Regel auch die für Ihren Wohn­ort zuständige Kfz-Schieds­stelle anrufen.

Habe ich als Käufer eines Gebraucht­wagens mit illegaler Motorsteuerung die gleichen Rechte wie der Erst­besitzer?

Handelt es sich um eine Privatverkauf, kommt es darauf an, ob die Sachmängelhaftung wirk­sam ausgeschlossen war. Falls ja, gehen Sie leer aus. Ansonsten haftet der Verkäufer. Ausgeschlossen ist die Sachmängelhaftung allerdings, wenn Sie den Mangel zum Zeit­punkt des Kaufs kannten. Dann haftet der Verkäufer dafür nicht.

Sie können sich dessen Rechte gegen den Vorverkäufer und den Hersteller aber problemlos abtreten lassen und sollten das möglichst auch tun. Muster für eine Abtretungs­erklärung:

Hier­mit trete ich als Verkäufer des gebrauchten Wagens (Typ, Fahr­gestell­nummer) alle meine Rechte gegen
a) den Vorverkäufer (Auto­haus XY) und
b) den Hersteller
an den Käufer (Name, Anschrift) ab. Der Käufer des Wagens nimmt diese Abtretung an.
Unter­schriften Käufer und Verkäufer

Auch Dritt- oder Viert­besitzer des Wagens können so Inhaber der Rechte gegen Neuwagen­verkäufer und Hersteller werden. Sie müssen dann jedoch eine lückenlose Kette von Abtretungs­erklärungen vorlegen können. Die Abtretung kann auch nach­träglich noch vereinbart werden.

Rechte von Leasingnehmern

Was muss ich beachten, wenn ich ein Skandal­auto geleast habe?

Als Leasingnehmer müssen Sie im Abgas­skandal besonders vorsichtig sein. Der Leasing­geber tritt Ihnen die Sach­mangelrechte gegen den Verkäufer ab. In der Regel sind Sie verpflichtet, Sach­mangelrechte konsequent geltend zu machen. Versäumen Sie das, können Sie dem Leasing­geber gegen­über für den skandalbe­dingten Wert­verlust des Wagens verantwort­lich sein.

Sobald Sie etwa durch eine Aufforderung zur Nach­rüstung erfahren, dass Ihr Wagen möglicher­weise mit einer illegalen Motorsteuerung versehen ist, sollten Sie sofort beim Leasing­geber nach­fragen, wie Sie sich verhalten sollen und auf einer verbindlichen Antwort bestehen. Auf der sicheren Seite sind Sie sonst nur, wenn Sie mögliche Sach­mangelrechte wegen des Abgas­skandals unver­züglich geltend machen.

Möglicher Ausweg: Leasing­verträge mit unzu­reichender Belehrung über das Widerrufs­recht oder nicht korrekten Verbraucher­informationen können auch Jahre nach Abschluss noch widerruflich sein. Mehr dazu in unserer Meldung Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe.

Rechte von Auto­kreditnehmern

Was ändert sich, wenn ich mein Skandal­auto mit einem vom Händler vermittelten Auto­kredit bezahlt habe?

Die Verbraucher­informationen zu fast allen ab 14. Juni 2010 geschlossenen Auto­kredit­verträgen sind fehler­haft. Solche Verträge können Kreditnehmer auch Jahre nach Vertrags­schluss widerrufen, wenn die Auto­bank wie häufig geschehen von den gesetzlichen Muster­texten zur Information ihrer Kunden abge­wichen ist. Hat den Kredit­vertrag der Auto­händler vermittelt, führt der Widerruf des Kredit­vertrags dazu, dass auch der Auto­kauf rück­abzuwickeln ist. Das dürfte oft leichter durch­zusetzen sein als Sach­mangelrechte oder Schaden­ersatz­ansprüche.

Für ab 13. Juni 2014 abge­schlossene Kredit­verträge gilt jedenfalls nach Ansicht von Verbraucher­anwälten sogar: Nach Widerruf dürfen Sie den Wagen zurück­geben ohne eine Entschädigung für die gefahrenen Kilo­meter zu zahlen. Detaillierte Tipps und einen Muster­text für den Widerruf finden Sie in unserer Meldung Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe.

Grund­satz­urteile zum Abgas­skandal

Wie hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) über den VW-Skandal geur­teilt?

Das oberste deutsche Zivilge­richt hat VW wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung dazu verurteilt, Käufer von Autos mit Turbodiesel­motor vom Typ EA189 zu entschädigen. Sie erhalten den Kauf­preis zurück, müssen sich aber den Abzug einer Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter gefallen lassen.

Hat der Wagen bereits so viele Kilo­meter gefahren, wie beim Kauf von ihm zu erwarten waren, dann bekommen Skandal­autobesitzer nichts mehr. Wurden Skandal­autos auf Kredit finanziert, hat VW auch dafür gezahlte Zinsen und sons­tige Finanzierungs­kosten wie etwa den Beitrag für eine Restschuldversicherung zu ersetzen.

Zinsen stehen VW-Skandal­opfern aber nicht zu, urteilten die Richter am Bundes­gerichts­hof. Erst wenn VW mit der Erstattung des Kauf­preises abzüglich Nutzungs­entschädigung in Verzug geraten ist oder Skandal­autobesitzer oder ihre Anwälte Klage erhoben haben, sind Zinsen fällig.

Leer gehen Käufer von Skandal­autos aus, wenn sie ihren Wagen erst gekauft haben, nachdem bekannt war, dass er mit einer illegalen Motorsteuerung versehen ist. Käufer von VW mit EA189-Diesel­motoren bekommen keinen Schaden­ersatz, wenn sie den Kauf­vertrag über den Wagen nach Bekannt­werden des Skandals am 22. September 2015 abge­schlossen haben.

VW habe sein Verhalten durch die Erklärungen zum Abgas­skandal soweit geändert, dass es nicht mehr als vorsätzliche sittenwid­rige Schädigung von Käufern der Skandal­autos erscheine, begründete der Bundes­gerichts­hof sein Urteil.

Wie begründen die Bundes­richter ihre Urteile?

Vorsatz. VW habe Käufer der Skandal­autos vorsätzlich und sittenwid­rig geschädigt, indem das Unternehmen vortäuschte, dass die leistungs­starken und effizienten Diesel­motoren vom Typ EA189 gleich­zeitig auch so sauber und umwelt­freundlich wie vorgeschrieben sind. Schon der Kauf eines solchen Wagens stelle einen Schaden dar, weil die Behörden wegen der illegalen Steuerung des Motors den Betrieb untersagen können.

Es sei davon auszugehen, dass die VW-Führung Bescheid wusste, argumentierten die Bundes­richter in Karls­ruhe weiter. VW hatte stets erklärt: Es werde noch untersucht, wer genau die Machenschaften zu verantworten hat und was die VW-Führung davon wusste. Das reichte nicht, um eine Verurteilung zu verhindern.

Nur wenn VW lückenlos hätte erklären können, dass unterge­ordnete Mitarbeiter verantwort­lich sind und den nach dem Aktiengesetz verantwort­lichen Topmanagern kein Vorwurf zu machen ist, hätte nicht das Unternehmen, sondern lediglich direkt verantwort­liche Mitarbeiter Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zahlen müssen.

Nutzungs­entschädigung. Käufer von Skandal­autos erhalten aber nicht den vollen Kauf­preis zurück. Sie müssen eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter zahlen. Es gehe darum, Schäden auszugleichen und nicht, den Schädiger zu bestrafen und Opfer besser zu stellen, als sie bei korrektem Verhalten von VW gestanden hätten. Deshalb haben Skandal­opfer kein Recht darauf, den voll­ständigen Kauf­preis zurück­zubekommen, obwohl sie den Wagen jahre­lang und zum Teil viele Hundert­tausend Kilo­meter weit gefahren sind.

Wie die Nutzungs­entschädigung genau zu berechnen ist, erklären wir oben (siehe Frage „Wie wird die Nutzungs­entschädigung berechnet, die VW vom zu erstattenden Kauf­preis abziehen darf?“).

Zinsen. Ein Recht auf Verzinsung des Kauf­preises stehe VW-Skandal­opfern nicht zu, weil sie ihre Autos genau wie vorgesehen nutzen konnten. Nur wenn die Behörden die Skandal­autos tatsäch­lich aus dem Verkehr gezogen hätten, stünde den Besitzern ein Recht auf Verzinsung des Kauf­preises zu, argumentierten die Bundes­richter.

Kläger erhalten allerdings zumindest so genannte „Prozess­zinsen“ und oft auch Verzugs­zinsen. Spätestens ab Zustellung der Klageschrift und oft auch ab Ablauf der VW für die Erstattung des Kauf­preises abzüglich Nutzungs­entschädigung gesetzten Frist muss VW Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszins­satz auf den jeweils geschuldeten Betrag zahlen.

Die Berechnung ist kompliziert. Die Gerichte müssen die Zinsen für jeden Tag einzeln ermitteln (siehe Frage „Unterstellt, ich habe ein Anrecht auf Schaden­ersatz: Was kann ich dann vom Hersteller verlangen?“.

Was ist mit Zinsen, die Skandal­autobesitzer bei der Finanzierung ihres Wagens gezahlt haben?

Wenn der Auto­hersteller Besitzer des Wagens wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu entschädigen hat, muss er auch Finanzierungs­kosten einschließ­lich oft sehr teurer Rest­schuld­versicherung ersetzen. Das hat der Bundes­gerichts­hof inzwischen bestätigt. Die Käuferin eines gebrauchten Golf TDI erhält jetzt zusätzlich 3 275,55 Euro, die sie an Zinsen für die Auto­finanzierung sowie für eine Rest­schuld­versicherung gezahlt hatte. Schon Land­gericht und Ober­landes­gericht Köln hatten zugunsten der Golf-Fahrerin geur­teilt.
Land­gericht Köln, Urteil vom 19.07.2019
Aktenzeichen: 16 O 406/18
Ober­landes­gericht Köln, Urteil vom 19.02.2020
Aktenzeichen: 27 U 52/19
Bundes­gerichts­hof
, Urteil vom 13.04.2021
Aktenzeichen: VI ZR 274/20
Verbraucher­anwälte: Baumeister Rosing Rechtsanwälte, Berlin/Esslingen

Was hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) zur Verjährung entschieden?

Die Ersatz­ansprüche von Skandal­autobesitzern wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie vom Abgas­skandal und der möglichen Verstri­ckung ihres Wagens darin erfahren haben.

Ansprüche gegen VW wegen Autos mit EA189-Motoren sind damit oft bereits am 31.12.2018 verjährt. Genauer als bereits 2015 bekannt, mussten betroffene Auto­besitzer nicht Bescheid wissen, damit die Erhebung der Schaden­ersatz­klage gegen VW zumut­bar ist, und deshalb die Verjährung beginnt.

Der Bundes­gerichts­hof hält Fälle, in denen Auto­besitzer nicht bereits 2015 vom Abgas­skandal erfuhren, für unwahr­scheinlich, aber nicht ausgeschlossen.

Anmeldungen zur VW-Muster­fest­stellungs­klage nach Jahres­beginn 2019 haben die Verjährung von Schaden­ersatz­forderungen noch recht­zeitig gestoppt, auch wenn die Verjährungs­frist zu diesem Zeit­punkt schon abge­laufen war. Die Anmeldung wirkt auf den Zeit­punkt der Erhebung der Muster­fest­stellungs­klage am 1. November 2018 zurück.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 29.07.2021
Aktenzeichen: VI ZR 1118/20

Gelten die bisherigen BGH-Urteile auch für andere Skandal­auto-Besitzer?

Nein, jedes Urteil gilt direkt nur für den einen Fall, den die Richter beur­teilt haben. Richter, die über andere VW-Skandalfälle zu entscheiden haben, sind daran nicht gebunden.

Allerdings: Wollen Gerichte die entscheidenden Rechts­fragen anders als der Bundes­gerichts­hof beur­teilen, müssen sie zur Sicherung der Einheitlich­keit der Recht­sprechung Rechts­mittel zulassen. Der Fall würde dann letzt­lich wieder beim Bundes­gerichts­hof in Karls­ruhe landen.

Der BGH würde solche Urteile wegen Rechts­fehlern aufheben, soweit er Fälle bei gleicher Sachlage anders beur­teilt hat als die Vorinstanzen. Die Land- und Ober­landes­gerichte beachten deshalb in aller Regel die Vorgaben der Bundes­richter in Karls­ruhe.

Wie sieht der Europäische Gerichts­hof (EuGH) den Abgas­skandal?

Die Richter am EuGH in Luxemburg haben geur­teilt: Eine illegale Abschalt­einrichtung liegt auch dann vor, wenn für Prüf­standbedingungen die Abgas­reinigung gegen­über Fahrten im normalen Straßenverkehr verbessert wird. Das gilt auch, wenn die Abgas­reinigung auch dann korrekt funk­tioniert, wenn bei normalen Fahrten im Einzel­fall zufäl­lig die Prüf­standbedingungen vorliegen.

Zentrale Ansage der EuGH-Richter: „Die Verordnung Nr. 715/2007 verbietet ausdrück­lich die Verwendung von Abschalt­einrichtungen, die die Wirkung von Emissions­kontroll­systemen unter normalen Nutzungs­bedingungen verringern.“ Dabei ist egal, ob es um physische Bauteile oder Software geht, ob der Ausstoß von Schad­stoffen durch Einfluss auf den Verbrennungs­vorgang wie etwa bei der Rück­führung von Abgasen oder nach­träglich durch Einsprit­zung von AdBlue in die Abgase reguliert wird.

So oder so handele es sich um ein Emissions­kontroll­system, das im normalen Fahr­betrieb genau so aktiv sein muss wie bei den Prüf­stands­fahrten. Auch erhöhter Verschleiß oder zusätzlicher Wartungs­aufwand recht­fertigen es nicht, die Abgas­reinigung zu verringern oder abzu­schalten oder umge­kehrt nur für Prüf­standbedingungen die Abgas­reinigung zu verbessern.

Ein französischer Ermitt­lungs­richter hatte beim EuGH in Luxemburg nachgefragt, wie die Rege­lungen zur Typzulassung in den EU-Richt­linien zu verstehen sind. VW-Juristen hatten die Meinung vertreten: Es liege gar keine illegale Abschaltung der Abgas­reinigung vor. Das französische Straf­verfahren gegen VW-Verantwort­liche kann jetzt weitergeführt werden.

Doch die Bedeutung des Urteils reicht wohl noch viel weiter: Nach den strengen Vorgaben dürfte so ziemlich jede Motorsteuerung für Diesel­motoren bis einschließ­lich Euro 6c illegal sein. Sogar die von VW nach Bekannt­werden des Skandals neu entwickelten Motorsteuerungen werden den Anforderungen des EuGH wohl nicht gerecht.

Die Hersteller hatten die Abgas­reinigung in zahlreichen Fällen reduziert. So funk­tionierte sie oft nur bei Luft­temperaturen zwischen beispiels­weise 15 und 32 Grad wie unter Prüf­stands­bedingungen oder wurde sie bei bei einem Absinken des Luft­drucks auf Werte verringert, wie er in einer Höhe von etwa 1 000 Metern über Normalnull herrscht.
Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 17.12.2020
Aktenzeichen: C-693/18

Die strenge Haltung haben die Richter in Luxemburg soeben bekräftigt. Sie halten auch die von VW nach Bekannt­werden des Abgas­skandals neu entwickelte Motorsteuerung für illegal, obwohl das Kraft­fahrt­bundes­amt diese Motorsteuerung gebil­ligt hatte.
Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 14.07.2022
Aktenzeichen: C-128/20
Pressemitteilung des Gerichts

Noch offen ist, ob entgegen der bisherigen Urteile des Bundes­gerichts­hofs, Käufern von Skandal­autos auch dann Schaden­ersatz zusteht, wenn den Hersteller keine vorsätzliche und sittenwid­rige Schädigung zur Last fällt. General­anwalt Athanasios Rantos beim Europäischen Gerichts­hof (EuGH) hat sich bereits dafür ausgesprochen. Jetzt ist der EuGH selbst an der Reihe. Er hält sich oft, aber nicht immer an das Votum des General­anwalts. Insider rechnen im Spätersommer oder Herbst mit dem Urteil.
General­anwalt beim Europäischen Gerichts­hof Athanasios Rantos, Schlussanträge vom 02.06.2022
Aktenzeichen: C-100/21
Verbraucher­anwälte: Prorights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Tech­nischer Hintergrund: Der Schad­stoff­ausstoß von Autos für die Typzulassung war zu messen, in dem auf dem Prüf­stand eine Fahrt mit exakt fest­gelegten Bedingungen simuliert wurde. Dabei waren Geschwindig­keit und Beschleunigung viel geringer als im normalen Fahr­betrieb üblich. Unter diesen Bedingungen war es möglich, die damals vorgeschriebenen Grenz­werte durch Rück­führung eines Teils der Abgase in den Ansaugtrakt einzuhalten. Dadurch verringert sich die Menge an zünd­fähigem Gemisch im Zylinder und sinken damit Druck und Temperatur im Motor und entsteht weniger Stick­oxid. Allerdings sinkt auch die Leistung und erhöht sich der Verschleiß.

Später bei Euro 6-Motoren einge­setzte SCR-Katalysatoren funk­tionierten im Prinzip auch bei höheren Drehzahlen und Temperaturen, verbrauchten dann aber viel AdBlue. Wartungs­aufwand und Verschleiß nahmen ebenfalls zu. Die Auto­hersteller verringerten deshalb bei Bedingungen jenseits der Prüf­stand auch gern die Einsprit­zung von AdBlue und nahmen einen erhöhten Stick­oxid-Ausstoß in Kauf.

Rechts­schutz und Sammelklagen

Ich besitze ein Auto mit EA189-Motor, habe aber bisher nichts unternommen. Kann ich die Verjährung von möglichen Schaden­ersatz­forderungen gegen VW noch stoppen oder ist es zu spät?

Schaden­ersatz­forderungen gegen VW sind seit 1. Januar 2019 verjährt, wenn Sie bereits 2015 erfahren haben, dass Ihr Wagen vom Abgas­skandal betroffen ist und sie nichts unternommen haben, um die Verjährung zu stoppen. So hat es der Bundes­gerichts­hof entschieden.

Unabhängig davon gilt: Die absolute Verjährung, bei der es nicht darauf ankommt, ob und was ich von meinen Rechten weiß, tritt zehn Jahre nach Abschluss des Kauf­vertrags ein.

Beispiel: Ich habe die Bestellung für meinen Wagen bereits am 10.11.2011 beim örtlichen Vertrags­händler unter­schrieben. Mein Recht auf Schaden­ersatz wegen eines Autos mit V6-TDI-Motor, von dem im Laufe des Jahres 2018 bekannt wurde, dass die Motorsteuerung illegal war, verjährt dann am 10.11.2021 um 24 Uhr und nicht erst am 31.12.2021.

Was gilt, wenn ich meine Rechte damals zur Muster­fest­stellungs­klage des vzbv gegen VW angemeldet hatte?

Fest steht: Die Teil­nahme an der Muster­fest­stellungs­klage stoppte die Verjährung rück­wirkend zur Erhebung der Klage am 1. November 2018. Teilnehmer an der Muster­fest­stellungs­klage konnten bis einschließ­lich Montag, 4. Januar 2021 Klage erheben, ohne dass VW sich mit Erfolg auf Verjährung berufen kann.

Ausnahme: Am 4. Januar 2021 waren die Rechte für bis einschließ­lich 31.12.2008 bestellte oder gekaufte Autos wegen des Ablaufs der zehnjäh­rigen Frist für die absolute Verjährung auch dann verjährt, wenn Sie Ihre Rechte als Besitzer eine Skandal­autos mit EA189-Motor von VW seiner­zeit zur Muster­fest­stellungs­klage gegen VW angemeldet hatten.

Noch zu beachten: Nur die wirk­same Anmeldung der Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage stoppt die Verjährung. Wenn Sie Ihre Forderung nicht so bezeichnet haben, dass VW als Beklagte erkennen konnte, welches Auto mit illegaler Motorsteuerung Sie wann gekauft haben, dann stoppt die Anmeldung die Verjährung nicht. Die Eingangs­bestätigung des Bundes­amts für Justiz hilft Ihnen dann auch nicht.

Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich ohne Rechts­schutz­versicherung gegen der Hersteller klage?

Sie brauchen genug Geld für die üblichen Vorschüsse für die Rechts­anwalts­honorare und die Gerichts­kosten und Sie verlieren das Geld, wenn Ihre Klage abge­wiesen wird. Zusätzlich müssen Sie dann noch für die Anwälte des Auto­herstel­lers zahlen. Maßgeblich für Gerichts- und Anwalts­kosten­vorschuss ist der Streit­wert. Der liegt mindestens beim Kauf­preis des Autos abzüglich der Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter.

Unser Rechner liefert einen Über­blick über das Prozesskostenrisiko und den üblichen Vorschuss auf Anwalts­honorare und Gerichts­kosten.

Was kann ich tun, wenn ich mir den Vorschuss für Anwalts­honorar und Gerichts­kosten nicht leisten kann?

Sie können einen Prozess­kosten­finanzierer einschalten. Aktuell kostet das allerdings, soweit wir wissen, eine Provision in Höhe von mindestens 17 Prozent der Summe, die der Auto­hersteller am Ende zahlt. Von 20 000 Euro bleiben also bestenfalls 16 600 Euro für Sie übrig.

Je nach Zeit­wert Ihres Wagens kann es sein, dass eine Prozess­kosten­finanzierung für Sie keinen Sinn hat. Mit unserem Rechner: Prozesskostenfinanzierung können Sie prüfen, was in Ihrem Fall zu erwarten ist.

Kann ich als Eigentümer eines Skandal-Autos mit Unterstüt­zung der Behörden rechnen?

Da können wir Ihnen nur wenig Hoff­nung machen. Das Kraft­fahrt­bundes­amt ist dafür zuständig, dass Autos sicher sind und den Umwelt­schutz-Vorschriften entsprechen. Sie vertritt nicht die Interessen von Auto­besitzern.

Im Gegen­teil scheint es so, als betreibe die Behörde eher Wirt­schafts­förderung als Verbraucher- und Umwelt­schutz. Sie hat über Jahre hinweg alle Hinweise zur Über­schreitung der Grenz­werte für den Stick­oxid-Ausstoß über­gangen und wurde erst tätig, nachdem die Behörden in den USA den Abgas­skandal bereits aufgedeckt hatten.

Offen­bar im Einverständnis mit der Bundes­regierung geht sie auch nach Bekannt­werden des Skandals ausgesprochen nach­sichtig mit VW und den übrigen Auto­herstel­lern um. So hält sie die Zulassung der Skandal­autos für wirk­sam, obwohl nach­trägliche Änderungen nach der Straßenverkehrs­zulassungs­ordnung zum sofortigen Erlöschen der Zulassung führen. Warum das nicht gelten soll, wenn Autos von Anfang an nicht der Typzulassung entsprechen, ist nicht nach­voll­zieh­bar.

Die für die Gewer­beaufsicht und die Straf­verfolgung zuständigen Behörden prüfen, ob sich Verantwort­liche beim VW-Konzern strafbar gemacht oder ordnungs­widrig verhalten haben und erheben Anklage oder verhängen Bußgelder. Das nützt Besitzern von Skandal-Autos allenfalls indirekt.

Immerhin: Der hoch­rangige Ex-Manager und Motoren-Entwickler Wolfgang Hatz sowie Audi-Chef Rupert Stadler saßen wegen dringenden Betrugs­verdachts in Unter­suchungs­haft und sind jetzt nur gegen Kaution auf freiem Fuß.

Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) hat untersucht, ob die VW-Verantwort­lichen die Vorschriften für Aktiengesell­schaften einge­halten haben. Sie kam laut Spiegel zu dem Ergebnis, dass VW die Märkte verspätet über den Skandal unter­richtet hat – und hat deshalb Straf­anzeige gegen alle Vorstands­mitglieder der Volks­wagen AG gestellt.

Auch das hilft Aktionären nur indirekt, kann ihnen aber immerhin Munition für Klagen auf Schaden­ersatz wegen Verletzung von Anleger­schutz­gesetzen liefern.

Unterdessen hatten die EU-Behörden nach einem Bericht des Spiegel bereits vom Jahr 2010 an hand­feste und detaillierte Hinweise darauf, dass die für die Zulassung vorgeschriebene Abgas­reinigung im Fahr­betrieb zumindest oft nicht funk­tioniert. Sie gingen diesen Hinweisen offensicht­lich nicht nach.

Erst auf Druck von US-Behörden kam der Skandal ans Tages­licht. Auch bei Aufarbeitung des Abgas­skandals marschierte die US-Justiz voran. Ein maßgeblich am Abgas­skandal beteiligter Ingenieur wurde wegen Betrugs und Verschwörung verurteilt und saß drei Jahre lang in den USA im Gefäng­nis.

Fragen zum Abgas­skandal allgemein

Was geschieht mit den Skandal­autos?

Das Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg hat für alle Autos mit illegaler Motorsteuerung ange­ordnet, dass eine neue Motorsteuerung zu entwickeln und in allen Autos zu installieren ist.

Üblicher Ablauf einer solchen Rückruf­aktion: Der jeweils betroffene Hersteller erhält von der Behörde die Adressen der aktuellen Besitzer. Sobald die geänderte und nunmehr laut Kraft­fahrt­bundes­amt legale Motorsteuerung fertig ist, schreibt das Unternehmen die Auto­besitzer an und bittet sie, zur Installation der neuen Software im Motorsteuergerät in die Werk­stätten zu kommen. Das ist selbst­verständlich kostenlos.

Die Auto­hersteller können Auto­besitzer nicht zwingen, die legale Motorsteuerung installieren zu lassen. Sie melden allerdings jede Nach­rüstung an die Behörde. 18 Monate nach Beginn des jeweiligen Rück­rufs schreibt diese alle Fahr­zeughalter an, die nicht an der Rückruf­aktion teil­genommen haben.

Wer auch dann immer noch keine Werk­statt aufsucht, den meldet die Bundes­behörde an die lokalen Zulassungs­stellen. Diese entscheiden dann, ob sie den Wagen zwangs­weise stillegen. Hinzu kommt noch: Eine neue Tüv-Plakette bekommen vom Abgas­skandal betroffenen Autos ab 18 Monate nach dem Rück­ruf nur noch, wenn inzwischen die neue Motorsteuerung installiert wurde.

Was tut die Politik im Abgas­skandal?

Rund fünf Millionen Diesel-Pkw der Schad­stoff­klassen Euro 5 oder Euro 6 in Deutsch­land haben ein Software-Update bekommen. So hatten es die Auto­hersteller beim „Dieselgipfel“ im August 2017 angeboten.

Betroffen sind über­wiegend Fahr­zeuge aus dem Volks­wagen-Konzern mit seinen Marken VW, Audi und Porsche sowie Dieselmodelle von BMW, Daimler und Opel. In der Zahl sind aber bereits die rund 2,5 Millionen Autos enthalten, die Volks­wagen schon auf das Geheiß der Behörden nachgerüstet hat. Ausländische Hersteller beteiligen sich nicht an der Aktion.

Alle Autos mit einem Ausstoß von bis zu 270 Milligramm Stick­oxid je Kilo­meter Fahrt sollen von Fahr­verboten verschont werden, auch wenn sie zu den veralteten Schad­stoff­klassen Euro 4 und Euro 5 gehören. Wo Fahr­verbote gelten oder geplant sind, steht in unseren FAQ Fahrverbote in Innenstädten.

Bewohner von Städten mit Fahr­verbot sowie Pendler, die dort arbeiten, sollen für ihre Euro 4- und Euro 5-Diesel Tausch­prämien erhalten, die den mit dem Abgas­skandal verbundenen Wert­verlust ihrer Autos ausgleicht. Besitzer von Euro 5-Dieseln sollen die Nach­rüstung ihrer Wagen verlangen können. Die Hersteller sollen auf ihre Kosten und mit voller Haftung für Mängel Katalysatoren einbauen, die den Stick­oxid­ausstoß unter 270 Milligramm je Kilo­meter drücken. Kommunen und Gewer­betreibende sollen einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Kosten der Nach­rüstung erhalten.

Wie finde ich raus, welche Schad­stoff­klasse mein Wagen hat?

Die Schad­stoff­klasse, zum Beispiel „Euro 4“, ist in der Zulassungs­bescheinigung vermerkt (Feld 14).

Die Auto­hersteller bieten „Umwelt­prämien“ an, wenn man seinen alten Diesel zurück­gibt. Lohnt sich das?

Mehrere Konzerne haben schon bisher den Verkauf neuer Elektro-, Hybrid- oder Gasfahr­zeuge mit Diesel­prämien gefördert. Weitere Boni sollen Wagen mit alternativen Antrieben für Altdiesel­besitzer attraktiv machen. Einzelne Hersteller wie Volks­wagen zahlen auch für den Kauf junger Gebraucht­wagen eine Prämie.

Fragen Sie nach, wie viel Rabatt Ihnen der Händler beim Neukauf Ihres Wunsch­autos bietet. Vergleichen Sie diesen Rabatt anschließend mit den Angeboten, die Sie im Rahmen der Diesel­prämien-Aktion erhalten. Es ist denk­bar, dass Händler Rabatte einkürzen, wenn die Diesel­prämie mit ins Spiel kommt. Muss es unbe­dingt ein Diesel sein, sollten Sie darauf achten, dass der Wagen nach der Abgasnorm Euro 6d oder jünger zugelassen ist. Diese Autos stoßen zuver­lässig weniger Stick­oxid aus als nach den neuesten verschärften Regeln zulässig.

Inzwischen ist bekannt: Zumindest Audi hat im Austausch für alte Diesel mit illegaler Motorsteuerung erneut Autos mit Reduktion der Abgas­reinigung geliefert. Erst im Mai 2018 stoppte das Unternehmen die Auslieferung eines A6-Modells, bei dem die Motorsteuerung die Einsprit­zung von Ad-Blue verringerte, wenn der Vorrat der Reinigungs­flüssig­keit vor einem Inspektions­termin zur Neige ging.

Nach­rüstung der Skandal­autos – die Details

Was genau hat Volks­wagen bei der Nach­rüstung getan?

Der Volks­wagen-Konzern als Hersteller der meisten Skandal-Autos hat einen Groß­teil der betroffenen Wagen mit einer neuen vom Kraft­fahrt­bundes­amt genehmigten Motorsteuerung nachgerüstet.

Am aufwendigsten war das bei 1,6-Liter-TDI-Motoren. Sie haben zusätzlich zu einem Update der Motorsteuerungs-Software einen sogenannten „Strömungs­gleich­richter“ erhalten. Das ist ein Plastikrohr im Ansaugtrakt, das den Luft­strom für die Verbrennung in den Zylindern optimieren soll.

VW hat versprochen, die Nach­rüstung werde weder zu Mehr­verbrauch noch zu Leistungs­einbußen führen und auch nicht die Halt­barkeit der Motoren beein­trächtigen. Eine recht­lich verbindliche Garantie wollte das Unternehmen allerdings nicht über­nehmen.

Laut Motor-talk.de wird bei VW-Motoren mit neuer Steuerung der Diesel mit höherem Druck in die Zylinder einge­spritzt – und nicht mehr in einem Zug, sondern gestaffelt. Außerdem wird das Ventil für die Abgasrück­führung anders gesteuert als bisher. Durch die Rück­führung von unbrenn­barem Abgas in den sonst nur mit einem Luft-Diesel-Gemisch gefüllten Zylinder sinken Temperatur und Druck im Brenn­raum. Es entsteht dadurch bei der Verbrennung weniger Stick­oxid.

Bei den Autos mit AdBlue erhöhte VW außerdem die Einspritzmenge des Additivs. Nachteil vor allem der geänderten Kraft­stoffein­sprit­zung: Es entsteht mehr Ruß als bisher. Der lagert sich im Partikelfilter ab und muss daher öfter als bisher gezielt mit etwas Extra-Kraft­stoff frei­gebrannt werden. Außerdem schließen und öffnen die Ventile für die Kraft­stoffein­sprit­zung häufiger als bisher und müssen dem erhöhten Kraft­stoff­druck standhalten.

Allerdings: Auch die neue Motorsteuerung enthält ein so genanntes „Thermo­fenster“. Bei einem Tiguan 2.0 arbeitet die Abgas­reinigung einem Urteil des Land­gerichts Düssel­dorf zu Folge nur zwischen 10 und 32 Grad Luft­temperatur, darüber und darunter werde sie abge­schaltet. Auch bei einer Höhe von über 1 000 Metern über Normalnull werde sie deaktiviert. Der Europäische Gerichts­hof hat inzwischen geur­teilt: Solche Mecha­nismen sind illegal.

Wieso Nach­rüstung? Hätte es nicht gereicht, wenn die Wagen stets im sauberen Prüf­stand-Modus fahren?

Offen­bar nicht, denn dann steigt der Verbrauch und die Leistung sinkt. Unseren amerikanischen Kollegen von Consumer Reports ist es – wohl mit Unterstüt­zung von VW-Insidern – gelungen, einen VW Jetta Sports Wagon (Pendant hier­zulande: Golf Variant) von 2011 mit EA 189 TDI-Motor dauer­haft in den Prüf­stand-Modus zu schalten und damit zu fahren Video von Consumers Report.

Ergebnis der Fahr­versuche: Der Wagen verbrauchte 5,1 statt bisher 4,7 Liter Diesel auf 100 Kilo­meter. Die Beschleunigung von 0 auf 60 Meilen (rund 97 Kilo­meter) pro Stunde dauerte 10,5 statt 9,9 Sekunden.

Wie verändern sich Schad­stoff­ausstoß und Verbrauch, wenn die Autos nachgerüstet sind?

Die Behörden haben die Nach­rüstung aller ursprüng­lich bekannten Abgas­skandal-Autos zugelassen. Sie glauben also, dass die Autos mit der geänderten Motorsteuerung alle Normen einhalten, ohne dass dabei der Kraft­stoff­verbrauch und damit der Kohlen­dioxid-Ausstoß steigt.

Der ADAC hat einen Golf 2.0 TDI, einen Polo 1.2 TDI und einen Golf Variant 1.6 TDI jeweils vor und nach der Nach­rüstung untersucht. Das Ergebnis: Der Stick­oxid-Ausstoß sank um bis zu 56 Prozent. Er lag aber bei fast allen Fahr­versuchen ober­halb von 270 Milligramm je Kilo­meter. Das ist nach den aktuellen Plänen der Bundes­regierung die Ober­grenze für freie Fahrt in Fahr­verbots­zonen.

Der Kraft­stoff­verbrauch stieg je nach Fahr­zyklus um bis zu rund 4,5 Prozent bei einer Mess­genauigkeit von plus/minus zwei Prozent­punkten. Am besten funk­tioniert die Nach­rüstung offen­bar bei dem 1,6-Liter-Motor, der außer der neuen Motorsteuerung auch ein zusätzliches Bauteil im Ansaugtrakt erhalten hat.

Auch unsere italienische Part­ner­organisation Alt­roconsumo hat die Wirkung der VW-Nach­rüstung über­prüft. Ihre Mess­ergeb­nisse lassen an der Nach­rüstung zweifeln. Der Stick­oxid-Ausstoß eines Audi Q5 2.0 TDI lag nach der Nach­rüstung sogar höher als vorher.

Hatten die Stick­oxid-Werte im Abgas vor der Nach­rüstung noch durch­schnitt­lich gut 10 Prozent über dem Grenz­wert gelegen, waren es danach gut 25 Prozent. Der Verbrauch änderte sich indes kaum: Er sank von 7,5 auf 7,4 Liter Diesel je 100 Kilo­meter.

Audi hatte erstaunt auf diese Mess­ergeb­nisse reagiert und die Bereitschaft erklärt, sich den untersuchten Audi Q5 gemein­sam mit den italienischen Testern anzu­sehen und Nach­messungen vorzunehmen. Zu hören war im Anschluss aber leider nichts mehr von Audi.

Verschlechtert sich die Halt­barkeit der Motoren durch die Nach­rüstung?

Das ist unklar. „Experten warnen vor Motorschäden“, titelt Spiegel Online unter Berufung auf nicht genannte Mitarbeiter der EU-Kommis­sion. Die wiederum berufen sich auf die Techniker im nord­italienischen „Vela“-Abgas­labor, das auf seinem Gebiet zu den führenden Einrichtungen welt­weit zählt.

Die Vela-Techniker befürchten, dass das Abgasrück­führ­ventil, der Speicherkatalysator, das Harn­stoff-Injektions­system, der sogenannte SCR-Katalysator („selective catalytic reduction“) oder auch der Partikelfilter vorzeitig versagen könnten.

Im VW-Forum des Online-Netz­werks Motor-Talk berichten vor allem Besitzer von nachgerüsteten Skandal­autos, die häufig nur kurze Stre­cken fahren, über Probleme mit der geänderten Motorsteuerung.

Manipulierte Wagen: Tüv, Zulassung, Kfz-Steuer, Halterhaftung

Darf ich Autos mit Manipulations­software an Bord noch fahren?

Nach Ansicht des Kraft­fahrt­bundes­amtes dürfen vom Skandal betroffene Autos weiterhin fahren, so lange sie ordnungs­gemäß zugelassen sind und eine gültige Prüfplakette auf dem Nummern­schild klebt. Die Zulassung bleibt nach Auffassung der Behörden zunächst wirk­sam.

Die Rechts­experten der Stiftung Warentest halten diese Rechts­auffassung für falsch. Eine nach­trägliche Änderung der Motorsteuerung mit Abschaltung der Abgas­reinigung führt laut Straßenverkehrs­zulassungs­ordnung zum sofortigen Erlöschen der Betriebs­erlaubnis. Dann kann eigentlich auch die Betriebs­erlaubnis für ein Auto, das von Anfang an die Abgas­reinigung im Fahr­betrieb abschaltet und das deshalb nicht der Typgenehmigung entspricht, nicht wirk­sam sein.

Ganz ähnlich sieht das offen­bar der Europäische Gerichts­hof. Legal könne ein die Abgas­reinigung reduzierender Mecha­nismus nur sein, wenn der Hersteller eine Genehmigung für ihn beantragt. Fehlt es schon an einem Antrag, dann ist eine Motorsteuerung mit einem solchen Mecha­nismus von Anfang an illegal und folg­lich die in Unkennt­nis des Mecha­nismus erteilte Genehmigung nicht wirk­sam sein.

Selbst wenn Autos mit illegaler Motorsteuerung wirk­sam zum Straßenverkehr zugelassen sind, kann die Zulassung jetzt wegen eines neuen Verfahrens beim EuGH doch noch wieder in Gefahr geraten. Athanasios Rantos, General-Anwalt am Europäischen Gerichts­hofs (EuGH), meint: Umwelt­verbände wie die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) dürfen gegen rechts­widrige Typgenehmigungen klagen. Jetzt muss der EuGH entscheiden. Urteilt der wie von Rantos vorgeschlagen, könnten mittel­fristig Hundert­tausende von Autos mit Euro 4, 5 und 6-Diesel­motoren still­zulegen sein.

Hintergrund des Verfahrens beim EuGH in Luxemburg: Das Verwaltungs­gericht in Schleswig hat dort nachgefragt, ob Umwelt­verbände nach EU-Regeln anders als nach deutschem Recht befugt sind, gegen Typgenehmigungen für Autos zu klagen.

Klare Ansage des EuGH-General­anwalt: Umwelt­verbände dürfen klagen. Die Gerichte müssen dann prüfen, ob die angegriffene Typgenehmigung recht­mäßig ist. Bei dem fürs Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg zuständigen Verwaltungs­gericht in Schleswig hat die DUH gegen die Typgenehmigung für verschiedene Diesel­motoren Klage erhoben, darunter auch die von VW nach Bekannt­werden des Abgas­skandals auf Geheiß des Kraft­fahrt­bundes­amts entwickelte neue Motorsteuerung für Skandal­autos („Update“).

Nach den strengen Ansagen des EuGH zu Typgenehmigungen sind Mecha­nismen wie Thermo­fenster illegal. Wenn es danach geht, müssen die Gerichte die angegriffenen Typzulassungen wohl aufheben. Dann gerät auch die Zulassung einzelner Autos in Gefahr. Immerhin: Besitzern solcher Autos dürfte eine Entschädigung zustehen.

Können die Behörden meinem Auto die Zulassung entziehen?

Ja. So sehen es inzwischen alle Verwaltungs­gerichte bis hin zum Ober­verwaltungs­gericht Nord­rhein-West­falen. Auch der Bundes­gerichts­hof sieht das offen­bar so (Beschluss vom 8. Januar 2019, Aktenzeichen: VIII ZR 225/17). Rechts­grund­lage dafür ist die Fahr­zeug-Zulassungs-Verordnung.

Zuständig ist allerdings nicht das Kraft­fahrt­bundes­amt (KBA) in Flens­burg, sondern die jeweilige lokale Zulassungs­stelle. Die informiert das KBA allerdings, wenn Skandal­autos nicht inner­halb von 18 Monaten ab Rück­ruf die neue Motorsteuerung erhalten haben.

Kann ich mich gegen den Entzug der Zulassung und die Still­legung wehren?

Das kommt darauf an. Für Autos, für die das Kraft­fahrt­bundes­amt über die Typzulassung entschieden und sie später wegen der illegalen Motorsteuerung geändert hat, ist es so gut wie aussichts­los, sich gegen die Verfügungen der Zulassungs­stelle zu wehren. Die Verwaltungs­gerichte lehnen Anträge darauf, den Voll­zug solcher Behörden­entscheidungen zu stoppen, geschlossen ab.

Allerdings: Nach Ansicht der Mehr­heit der Verwaltungs­gerichte deckte die ursprüng­liche Typgenehmigung den Betrieb der Skandal­autos zunächst. Die Autos hätten die illegalen Mecha­nismen in der Motorsteuerung von Anfang an gehabt. Gleich­wohl habe die Behörde die fraglichen Auto­typen genehmigt. Durch die Anordnung der Pflicht, eine neue Motorsteuerung zu entwickeln, habe die Behörde die Typzulassung geändert. Erst diese Änderung der Typzulassung führe dazu, dass Skandal­autos illegal werden.

Wichtige Konsequenz: Besitzer von Autos, deren Typzulassung nicht das Kraft­fahrt­bundes­amt erteilt und später geändert hat, können sich gegen die Still­legung wehren. Im VW-Konzern betrifft das vor allem Autos von Skoda. So sah es auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungs­gericht in einer Kosten­entscheidung (Beschluss vom 13.05.2019, Aktenzeichen: 3 B 39/19), nachdem die Behörde die dort verfügte Still­legung bereits von sich aus zurück­genommen hatte.

Die Rechts­experten der Stiftung Warentest sehen die Sache anders: Die Typzulassung erfolgte aufgrund der von den Herstel­lern an die Behörden gelieferten Informationen. Die illegalen Mecha­nismen zur Abschaltung oder Reduktion der Abgas­reinigung haben die Hersteller den Behörden verschwiegen. Genehmigt waren die Autos der Sache nach nur mit der Variante der Motorsteuerung, die bei den Prüf­stand­versuchen zur Ermitt­lung des Schad­stoff­ausstoßes aktiv war. Die Skandal­autos entsprachen daher nicht der Typzulassung.

Harte Konsequenz dieser Auffassung: Alle Skandal­autos hätten sofort aus dem Verkehr gezogen werden müssen und hätten – unterstellt, das Kraft­fahrt­bundes­amt hat die geänderte Motorsteuerung zu Recht genehmigt – erst nach dem Software-Update wieder fahren dürfen. So sieht offen­bar auch das Land­gericht Augs­burg, (Urteil vom 07.05.2018, Aktenzeichen: 082 O 4497/16). Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechts­kräftig und unter den inzwischen Tausenden von Urteilen zum Abgas­skandal einzig­artig.

Informationen zum Entzug der Zulassung und zum Widerstand dagegen je nach Region bieten Gansel Rechtsanwälte.

Bekomme ich für ein Skandal­auto ohne Nach­rüstung neuen Tüv?

Die Prüfplakette für die Haupt­unter­suchung bei Tüv, Dekra und ähnlichen Anbietern gibt es nur noch bis höchs­tens 18 Monate nach Erhalt der Aufforderung zur Nach­rüstung des Wagens mit einer neuen Motorsteuerung.

Wer nach Ablauf dieser Frist zur Haupt­unter­suchung muss, bekommt danach ohne neue Motorsteuerung keine Plakette mehr. Das fehlende Update wird zwar als erheblicher Mangel gewertet, führt aber nicht zur sofortigen Still­legung. Betroffene Auto­besitzer können das Update also nach­holen und bekommen dann eine neue Prüfplakette.

Weitere Details und Hintergründe liefert ein ausführ­licher Bericht des Focus zum Thema. Wer die Nach­rüstung verweigern will und sein Skandal­auto trotzdem jedenfalls vorläufig weiter fahren will, sollte sich recht­zeitig von einem im Zulassungs­recht erfahrenen Rechts­anwalt für Verkehrs­recht beraten lassen.

Muss ich mit Fahr­verboten rechnen?

Ja, es sind etliche Fahr­verbote in Kraft. Sie gelten aber für alle Diesel­autos der Schad­stoff­klassen Euro 4, 5 und zuweilen auch 6, unabhängig davon, ob die Motorsteuerung legal oder illegal ist. Mehr zum Thema in unseren FAQ Fahrverbote in Innenstädten.

Muss ich Kfz-Steuer nach­zahlen, wenn VW für meinen Wagen den Kohlen­dioxid-Ausstoß zu gering angegeben hat?

Das ist noch unklar. Die Juristen und Steuer­experten der Stiftung Warentest halten das jedoch für wahr­scheinlich. Die Höhe der Kfz-Steuer hängt vom Kohlen­dioxid-Ausstoß ab. Finanz­ämter sind berechtigt, Steuer­bescheide zu korrigieren, wenn sie auf falscher Grund­lage ergangen sind. Steuer­nach­zahlungen können auf jeden Fall erst ermittelt werden, wenn der tatsäch­liche Kohlen­dioxid-Ausstoß der betroffenen Autos fest­steht. VW hat zugesichert: Wenn Steuer­nach­forderungen fällig werden, bezahlt sie der Konzern.

Hafte ich für unzu­lässig hohen Schad­stoff­ausstoß meines Autos?

Theoretisch ja, praktisch wohl kaum. Zwar gilt: Auch Sie als Verbraucher müssen die Emissions­schutz­regeln einhalten und handeln rechts­widrig, wenn Sie ein Auto fahren, von dem Sie wissen, dass es die vorgeschriebenen Grenz­werte nicht einhält.

Opfer von Luft­verschmut­zung müssten aber zumindest nach­weisen, dass ihr Auto das Risiko einer Schädigung durch Stick­oxid oder Fein­staub relevant erhöht hat. Das dürfte insofern ausgeschlossen sein, als es noch Millionen von Motoren ohne jegliche Abgas­reinigung gibt – dazu kommen Kamin­öfen, Ölhei­zungen und andere Formen von legaler Umwelt­verschmut­zung, die das Risiko weit stärker steigern als die manipulierten Diesel­autos aus dem VW-Konzern.

Die Rechte von VW-Aktionären

Habe ich als VW-Aktionär Anspruch auf Schaden­ersatz wegen Kurs­verlusten?

Für sicher halten es die Rechts­experten der Stiftung Warentest, dass Aktionäre Schaden­ersatz für die nach Bekannt­werden des Skandals entstandenen Kurs­verluste verlangen können, wenn sie ihre Anteile ab Früh­jahr 2015 erworben haben. Spätestens seit diesem Zeit­punkt weiß VW, dass die US-Behörden den Hersteller im Verdacht haben, bei der Abgas­reinigung von Autos mit bestimmten Diesel­motoren illegal zu tricksen.

Aktiengesell­schaften sind verpflichtet, ihre Anteils­eigner unver­züglich über kurs­relevante Ereig­nisse zu informieren. VW hatte die Vorgänge jedoch erst Monate später publik gemacht. Auch die Entscheidung, über­haupt Software einzusetzen, die die Abgas­reinigung im Fahr­betrieb verringert oder gar abschaltet, dürfte dazu führen, dass Aktionären Schaden­ersatz zusteht. Möglicher­weise haften einzelne VW-Verantwort­liche zusätzlich persönlich.

Beachten Sie: Für Aktionärs­klagen müssen Rechts­schutz­versicherer nicht immer zahlen. Insbesondere bei erst in den letzten Jahren abge­schlossenen Verträgen sind solche Rechts­streitig­keiten oft ausgeschlossen. test.de führt und aktualisiert eine Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen rund um den Abgas­skandal.

Gibt es ein Muster­verfahren, in das ich mich als Anleger einklinken kann?

Ja, aber die Frist ist inzwischen abge­laufen. Beim Land­gericht Braun­schweig sind rund 1 540 Schadens­ersatz­klagen gegen VW mit einem Streit­wert von rund 8,8 Milliarden Euro einge­gangen, die meisten davon von Privat­anlegern.

Doch auch der Bayerischen Pensions­fonds (Streit­wert: 700 000 Euro), das Sonder­vermögen „Versorgungs­rück­lage des Landes Hessen“, der Versorgungs­fonds des Landes Baden-Württem­berg (Streit­wert: 1,1 Millionen Euro) und die Vereinigten Staaten von Amerika (wegen der Verluste von Pensions­fonds mit VW-Aktien liegt der Streit­wert im drei­stel­ligen Millionen­bereich) haben VW verklagt.

Die meisten Klage­verfahren von kleinen und mitt­leren Anlegern hat das Land­gericht Braun­schweig ausgesetzt. Das Ober­landes­gericht Braun­schweig hat die Deka Investment GmbH aus Frank­furt am Main als Musterkläger bestimmt. In deren Verfahren sollen alle wesentlichen Rechts­fragen geklärt werden. Die übrigen Kläger brauchen einst­weilen nichts zu unternehmen. Ihre Verfahren gehen weiter, wenn das Muster­verfahren geklärt ist.

Was muss ich als VW-Aktionär beachten, wenn ich Schaden­ersatz fordern will?

Wenn Sie noch nichts unternommen haben, sind Ihre Rechte inzwischen verjährt.

Klage gegen vw wegen diesel skandal

Kann ich jetzt noch Klage gegen VW einreichen?

Zusammenfassung: Obwohl die meisten VW-Dieselfahrer ihren Händler nicht mehr verklagen können, ist ein Vorgehen gegen den Hersteller oft auch im Jahr 2022 noch möglich.

Wie bekomme ich die VW Entschädigung?

Wie erhalte ich in Deutschland eine Entschädigung von VW? Verbraucher müssen einzeln Klage erheben. So können Sie einen VW-Schadensersatz in der Höhe vom Kaufpreis geltend machen.

Wie klage ich gegen VW?

Allerdings unterliegen Ihre Ansprüche gegenüber Händlern engeren Verjährungsfristen. Um in Deutschland gegen den Volkswagen-Konzern Klage einzureichen, hatten Sie nur bis zum 31.12.2017 Zeit. Auch wenn der Händler Ihren Forderungen nicht nachkommen kann, können Sie sich direkt an VW wenden.

Wer hat Anspruch auf Entschädigung Diesel VW?

Das oberste deutsche Zivilgericht hat VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung dazu verurteilt, Käufer von Autos mit Turbodieselmotor vom Typ EA189 zu entschädigen. Sie erhalten den Kaufpreis zurück, müssen sich aber den Abzug einer Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer gefallen lassen.