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Grundsatzurteile zum Abgasskandal
Rechtsschutz und Sammelklagen
AktuellWas gibt es Neues im Abgasskandal? Strenge Ansagen zur Abgasreinigung vom EuGH. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat bekräftigt: Die Abgasreinigung muss auch im Fahrbetrieb funktionieren. Sie unterhalb oder oberhalb von Lufttemperaturen zu reduzieren, wie sie oft vorkommen, sei illegal. Nur ausnahmsweise zur Verhinderung von akut drohenden Motorschäden oder Unfällen sei das erlaubt. Danach dürfte auch die von VW nach Aufdeckung des Abgasskandals entwickelte neue Motorsteuerung für die Skandalautos rechtswidrig sein. VW und das Kraftfahrtbundesamt sehen das aber nicht so. Autokonzern und Behörde hätten die Regeln über die Abgasreinigung schon bisher streng ausgelegt. Weitere Einzelheiten in der Chronik zum Abgasskandal unter 15.07.2022 Warten auf Urteil zu Schadenersatz. Im Spätsommer oder Herbst wird der Europäische Gerichtshof darüber urteilen, ob Autohersteller bei Verletzung der EU-Typzulassungsregeln zum Beispiel durch illegale Abschaltung der Abgasreinigung auch dann Schadenersatz zahlen müssen, wenn ihnen keine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung vorgeworfen werden kann. Das ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für das Recht auf Schadenersatz. Weitere Einzelheiten in der Antwort auf die Frage: Kann ich als Besitzer eines Autos mit illegaler Motorsteuerung Schadenersatz vom Hersteller verlangen? Haftung über die Verjährung hinaus. Skandalauto-Besitzer bekommen auch über die normale Verjährung hinaus Schadenersatz von VW, wenn der Hersteller den Wagen auf die Bestellung des Käufers hin geliefert hat. Das gilt auch bei aus anderen Ländern re-importierten Autos. In solchen Fällen müsse VW für den Schadenersatz einsetzen, was es seinerzeit für die Lieferung des Wagens bekommen hat, urteilten die Richter in Karlsruhe. Mehr als der Konzern bei Lieferung des Wagens eingenommen hat, muss er allerdings nach Ablauf der Verjährung nicht zahlen. Einzelheiten unten in der Antwort auf die Frage Kann ich trotz Ablauf der normalen dreijährigen Verjährungsfrist noch auf Schadenersatz klagen? Abgasskandal – worum geht es?Worin besteht eigentlich der Skandal? Technisches Problem. Vor allem bei effizienten und leistungsstarken Turbodiesel-Motoren waren die zunehmend strengen Abgasgrenzwerte für die Hersteller zunächst nur schwer einzuhalten. Die hohe Temperatur und der Druck im Brennraum führen zu einem hohen Anteil von giftigem Stickoxid im Abgas. Der Schadstoffausstoß ließ sich zwar verringern, aber darunter litten regelmäßig Leistung, Effizienz und/oder Haltbarkeit. Prüf-Schummelei. Für die Zulassung neu entwickelter Autos war entscheidend, dass die Schadstoffgrenzwerte bei einem Prüfstandsversuch mit genau definierten Bedingungen eingehalten werden, die so im normalen Fahrbetrieb allenfalls sehr selten zusammentreffen. Offenbar branchenweit begannen die Ingenieure in der Motorentwicklung bald damit, die Maschinen so zu steuern, dass zwar im Prüfstand die Grenzwerte für den Schadstoffgehalt im Abgas eingehalten werden, andererseits aber Leistung und Effizienz im Alltag erhalten bleiben. Am Ende waren Autos mit Dieselmotor eigentlich nur bei Prüfstandsversuchen sauber und stießen sonst viel mehr giftiges Stickoxid als zulässig aus. Verstoß gegen EU-Recht. Laut EU-Regeln für die Typzulassung darf die Abgasreinigung nur ausnahmsweise verringert oder abgeschaltet werden, wenn das zur Verhinderung
von Unfällen oder Motorschäden nötig ist. Folge einer illegalen Motorsteuerung: Autobesitzer müssen damit rechnen, dass die Behörden ihren Wagen stilllegen. Gerade hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bekräftigt: Die Verringerung der Abgasreinigung bei Lufttemperaturen, wie sie in Europa häufig vorkommen, ist illegal, solange sie nicht akut drohende Motorschäden verhindert. Nach den neuen Ansagen des EuGH ist wohl auch die von VW auf Geheiß des Kraftfahrtbundesamts entwickelt neue
Motorsteuerung für die Skandalautos illegal. Jedenfalls funktioniert die Abgasreinigung laut VW nur bis Temperaturen von 10 Grad Celsius ohne Einschränkungen. Die Lufttemperatur in Deutschland lag aber laut Statistischem Bundesamt im Jahresdurchschnitt zuletzt bei 9,1 Grad Celsius. Gleichwohl: Das Kraftfahrtbundesamt hält seine bisherigen Entscheidungen zur Typzulassung weiter für korrekt. Die Behörde habe die Vorschriften schon bisher streng ausgelegt, erklärte die Behörde.
Wer ist vom Abgasskandal betroffen?
Das ist nach wie vor noch nicht abschließend geklärt. Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs spricht alles dafür, dass kaum ein nach den Normen Euro 4 bis einschließlich Euro 6c zugelassenes Auto mit Dieselmotor wirklich legal ist. Erst nach Euro 6d und jüngeren Normen zugelassen Autos gelten als zuverlässig sauber. Behörden und Gerichte tun sich schwer mit der Aufarbeitung des Skandals. Bisher hat das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg für die Motorsteuerung in folgenden Autos als rechtswidrig beurteilt und die Entwicklung neuer Software angeordnet: BMW: 11 700 Autos aus der 5er und 7er-Reihe mit Dieselmotoren. Laut BMW wurde bei diesen Wagen irrtümlich eine falsche Motorsteuerung installiert. Daimler AG: 820 000 nach Abgasnorm Euro 5 zugelassene Mercedes der A-, B-, C-, E-, G- und S-Klasse mit CDI-Motoren Opel: Knapp 100 000 Autos der Modellreihen Cascada, Insignia und Zafira mit Euro 6-Dieselmotoren. VW-Konzern: Fast 2,8 Millionen Autos der Marken Audi, Porsche, Seat, Skoda und VW mit 1,2-, 1,6-, 2,0-, 2,5-, 3,0 und 4,2-Liter-Turbodiesel-Motoren. Rechte gegenüber dem HerstellerKann ich als Besitzer eines Autos mit illegaler Motorsteuerung Schadenersatz vom Hersteller verlangen? Ja, ohne Einschränkungen, meint EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er äußerte sich zu einer Klage gegen Daimler wegen eines im März 2013 neu zugelassenen Mercedes C 220 CDI, bei dem die die Motorsteuerung die Abgasreinigung unterhalb bestimmter Temperaturen reduziert. „Die Richtlinie
2007/46 (...) ist dahin auszulegen, dass (...) ein Erwerber eines Fahrzeugs einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller hat, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung (...) ausgestattet ist“, erklärt er. Danach dürfte so ziemlich jedem Besitzer von Autos mit Dieselmotoren bis einschließlich Euro 6c Schadenersatz zustehen, wenn ihre Rechte nicht inzwischen verjährt oder ihre Klagen rechtskräftig abgewiesen sind. Nur wenn die Typzulassungsbehörde die
Motorsteuerung in Kenntnis aller Umstände ausdrücklich genehmigt hat, ist dem Hersteller kein Vorwurf zu machen und Schadenersatz ausgeschlossen. Ansonsten gilt: Erst nach Euro 6d zugelassene Dieselmotoren sind Messungen der Deutschen Umwelthilfe zu Folge halbwegs zuverlässig so sauber, wie es die EU-Regeln vorschreiben. Die zuvor zugelassenen
Autos stießen bei Fahrten im Straßenverkehr aber viel mehr Stickoxid aus als im Prüfstand und als es nach den EU-Regeln zulässig war. Jetzt ist der EuGH selbst an der Reihe. Er hält sich oft, aber nicht immer an das Votum des Generalanwalts. Bisher gilt laut Bundesgerichtshof: Sofern die Führung des Unternehmens sich durch die illegalen Tricks in der Motorsteuerung bewusst Wettbewerbsvorteile verschafft hat, haben Autohersteller wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung an Käufer solcher Skandalautos Schadenersatz zu zahlen. Haftung sicher. Dass VW für die bereits im September 2015 aufgedeckten Machenschaften bei der Entwicklung der Motorsteuerung für 1.3-, 1.6-, 2.0-Liter TDI-Motoren vom Typ EA189 haftet, steht endgültig fest. Auch die Lieferung der meisten Autos mit vor allem von Konzerntochter Audi entwickelten 2.5-, 3.0-, 3.6- und 4.2-Liter TDI-Motoren erscheint als vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Käufer. Haftung wahrscheinlich. Für andere Autos ist eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Käufer wahrscheinlich, wenn das Kraftfahrtbundesamt die Motorsteuerung als illegal beurteilt und einen Rückruf angeordnet hat. Entscheidend ist, ob sich der Autohersteller sittenwidrig verhielt. Davon gehen die Gerichte aus, wenn den Autoherstellern bewusst war, dass die Motorsteuerung illegal war und sie sie trotzdem eingesetzt haben, um die Autos kostengünstiger anbieten und so den Absatz erhöhen zu können. Bei den Skandalautos von VW war die Motorsteuerung so programmiert, dass sie Prüfstandsversuche zur Ermittlung des Schadstoffgehalts im Abgas für die Typzulassung erkennt. Sie steuerte den Motor dann so, dass er sauber arbeitet. Im normalen Fahrbetrieb schaltete sie auf Leistung, Sparsamkeit und Haltbarkeit. Der Ausstoß von giftigem Stickoxid stieg weit über die Grenzwerte hinaus an. Ansage der Gerichte: Das ist eindeutig illegal und wegen der Gefahr der Stilllegung solcher Autos eine sittenwidrige Schädigung der Käufer. Ebenfalls sittenwidrig ist die Strategie von Fiat. Die Motorsteuerung vieler Dieselmotoren aus dem Fiat-Chrysler-Konzern (inzwischen: Stellantis) sorgt nach dem Start 22 Minuten lang für einen Schadstoffausstoß unterhalb der Grenzwerte, so dass die Autos den 20-minütigen Prüfstandstest für die Typzulassung bestehen. Danach werden Leistung und Verbrauch optimiert und der Schadstoffausstoß steigt an. Ebenfalls höchst verdächtig: Bei vielen Motoren mit Ad-Blue-Einspritzung zur Reduktion des Stickoxidausstoßes verringerte die Motorsteuerung die Einspritzung, wenn der Ad-Blue-Vorrat zur Neige ging, bevor der nächste Inspektionstermin anstand. Offenbar wollten die Hersteller es ihren Kunden ersparen, selbst das klebrige und unangenehm riechende AdBlue nachtanken zu müssen. Haftung unklar. Schwierig wird es bei Motoren, in denen die Abgasreinigung von zahlreichen verschiedenen Faktoren wie Lufttemperatur und -druck, Kühlmitteltemperatur, Geschwindigkeit und Getriebestellung abhängt. Verdacht vieler Verbraucheranwälte: Letztlich ging es doch darum, den leistungs- und effizienzmindernden Betrieb mit einem Schadstoffausstoß unterhalb der Grenzwerte möglichst zu vermeiden. Welche Strategien genau als sittenwidrig erscheinen, wird davon abhängen, was Sachverständige im Auftrag der Gerichte herausfinden. test.de hält für sicher: Soweit die Hersteller ihre Motorsteuerung dem Kraftfahrtbundesamt oder einer anderen Typzulassungsbehörde gegenüber offengelegt haben, liegt keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die von der zuständigen Behörde zugelassene Motorsteuerung gemessen an den strengen Ansagen des EuGH zur Auslegung der EU-Richtlinien (siehe Frage „Was hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden?“) doch illegal war. Die Autohersteller haben dem Kraftfahrtbundesamt jedoch in der Regel nichts Genaues zur Motorsteuerung mitgeteilt. Wichtig war jeweils nur, dass der Wagen beim Prüfstandsversuch die Schadstoffgrenzwerte einhält. Unterstellt, ich habe als Besitzer eines Skandalautos ein Anrecht auf Schadenersatz: Was kann ich dann vom Hersteller verlangen? Dann könnten Sie nach Ihrer Wahl einen kleinen oder einen großen Schadenersatzanspruch geltend machen. Kleiner Schadenersatz. Umfasst den Minderwert
des gelieferten Autos im Vergleich zu einem Wagen, wie er hätte sein sollen. Hinzu kommen jeweils Verzugs- oder zumindest Prozesszinsen. Details dazu und zur Berechnung unten in der Antwort auf die Frage: „Wie viel Zinsen muss mir der Hersteller eines Autos mit illegaler Motorsteuerung zahlen, wenn er dazu verurteilt wird, mich zu entschädigen?“. Vorteil: Der große Schadenersatz lässt sich leicht ermitteln. Wie wird die Nutzungsentschädigung berechnet, die VW vom zu erstattenden Kaufpreis abziehen darf? Die Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer errechnen die Gerichte so: Zunächst schätzen die Richter, wie viele Kilometer der Wagen typischerweise schafft, bis er ausgemustert wird. Bei Autos mit Dieselmotor gehen die Richter meist von einer Gesamtlaufleistung von 250 000 Kilometern aus, bei großen Autos setzen sie zuweilen auch 300 000 oder sogar noch mehr Kilometer an. Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung bei Neuwagen multiplizieren Sie den Kaufpreis mit den bis jetzt gefahrenen Kilometern und dividieren das Ergebnis durch die Gesamtkilometer. Rechenbeispiel: Sie haben spätestens am 22. September 2015 für 30 000 Euro einen VW Passat 2.0 TDI neu gekauft. Jetzt zeigt der Tacho 100 000 Kilometer an. Die Gesamtlaufleistung schätzt der zuständige Richter auf 300 000 Kilometer. Die Nutzungsentschädigung beträgt: Rechenbeispiel: Sie haben spätestens am 22. September 2015 für 15 000 Euro einen VW Golf 1.6 TDI mit 50 000 Kilometern auf dem Tacho gekauft. Jetzt zeigt der Tacho 150 000 Kilometer an. Die Gesamtlaufleistung schätzt der
zuständige Richter auf 250 000 Kilometer. Die Nutzungsentschädigung beträgt: Nutzen Sie unseren VW-Entschädigungsrechner, wenn Sie für Ihren Fall die ungefähre Höhe der Entschädigung ermitteln wollen. Ist auch beim „kleinen Schadenersatz“ eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zu berücksichtigen? Nein, den kleinen Schadenersatz erhalten Abgasskandalopfer unabhängig vom Kilometerstand des Wagens in voller Höhe. Einschränkung: Hat der Wagen
bereits mehr Kilometer geschafft, als ursprünglich insgesamt zu erwarten waren, dann sinkt der Schadenersatz. Formel für die Berechnung*: * korrigiert am 9.3.2022 Wie viel Zinsen muss mir der Hersteller eines Autos mit illegaler Motorsteuerung zahlen, wenn er dazu verurteilt wird, mich zu entschädigen? Der jeweilige Hersteller muss Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über auf den jeweiligen Basiszinssatz auf den jeweils geschuldeten Betrag zahlen. Die Verzinsung beginnt bei korrekter Forderung ab Ablauf der dem Herstellers für die Zahlung der Entschädigung gesetzten Frist, spätestens aber am Tag der Zustellung der Klageschrift beim Konzern. Für den großen Schadenersatz, also die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Wagens, ist die Verzinsung kompliziert zu berechnen. Der Betrag, den der Hersteller schuldet, hängt vom Kilometerstand des Autos ab und ist für jeden Tag separat zu ermitteln. Dabei dürfen die Gerichte ihn ausgehend vom Anfangsstand des Tachos bei Kauf bis zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung des Fall schätzen, wenn der jeweilige Kläger keine genaueren Angaben machen kann. Sie werden dazu die durchschnittliche tägliche Fahrleistung ermitteln und daraus den jeweils geschuldeten Betrag errechnen. Es geht um erhebliche Beträge. Beispiel: Ein Mittelklassewagen, neu erworben am 1.1.2015 für 30 000 Euro, die Frist für die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der mit einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometer errechneten Nutzungsentschädigung gegen die Rückgabe des Wagens endete am 1.1.2017, letzte mündliche Verhandlung des Rechtsstreits durch alle Instanzen war am 1.8.2020 bei einem Kilometerstand des Wagens von 125 000 Kilometern: Die Verzugszinsen belaufen sich bei gleichmäßiger Benutzung und bei Zahlung der Entschädigung am 1.1.2021 auf insgesamt fast 3 200 Euro. Können Hersteller für den unzulässig hohen Schadstoffausstoß Ihrer Autos haftbar gemacht werden? Anders als in den USA wird das hierzulande wohl nicht möglich sein. Allerdings sind hohe Bußgelder fällig. Als erste Behörde in der EU verhängten die Beamten in der niederländischen Autoriteit Consument & Markt eine Buße von 450 000 Euro gegen VW – wegen unlauteren Wettbewerbs. Der Autokonzern habe saubere Abgase vorgetäuscht und sich zu Unrecht als umweltbewusstes und „grünes“ Unternehmen dargestellt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig VW mit einer Milliarde Euro zur Kasse gebeten. Daimler hat 870 Millionen, Audi 800 Millionen, Porsche 535 Millionen und Bosch 90 Millionen Euro Bußgeld gezahlt. Außerdem ermitteln die Strafverfolger gegen 17 VW-Mitarbeiter, darunter den früheren Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn. Ex-Audi-Chef Rupert Stadler saß sogar für dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft und kam nur gegen Kaution wieder auf freien Fuß. Auch Mitarbeiter des Zulieferers Bosch stehen unter Verdacht, sich strafbar gemacht zu haben. Was kann ich als Abgasskandalopfer unternehmen, wenn mir nach den Ansagen des Bundesgerichtshofs Schadenersatz zusteht? Sie sollten zunächst selbst Schadenersatz fordern. Dabei helfen die Mustertexte samt ausführlicher Hinweise, die test.de für die wichtigsten Konstellationen entwickelt hat. Es ist gut möglich, dass Autohersteller in eindeutigen Fällen auf solche außergerichtlichen Forderungsschreiben hin zahlen, um Rechtsanwaltshonorare und Gerichtskosten zu sparen. Klappt das nicht, bleibt Ihnen nur, rechtliche Schritte einzuleiten, sofern etwaige Rechte nicht bereits verjährt sind. Was kann ich als Besitzer eines Mercedes GLK oder GLC unternehmen, für den das Kraftfahrtbundesamt Mercedes wegen illegaler Motorsteuerung zur Nachrüstung mit einer neuen Motorsteuerung gezwungen hat? Sie können Ihre Rechte zur Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Daimler anmelden. Das Urteil in dem Verfahren gilt dann auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, steht fest, dass Sie Schadenersatz bekommen. Es muss nur im Einzelfall noch geklärt werden, wie viel Geld Ihnen zusteht. Einzelheiten zur Daimler-Klage in unserem Special Musterfeststellungsklagen. Was kann ich als Besitzer eines Audi, Porsche oder VW mit 3.0 bis 4.2 Liter V6-TDI von Audi unternehmen, um Schadenersatz zu bekommen? Sie sollten zunächst selbst Schadenersatz fordern. Dabei helfen die Mustertexte samt ausführlicher Hinweise, die test.de für die wichtigsten Konstellationen entwickelt hat. Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung können Sie selbst einen Rechtsanwalt, möglichst mit nachgewiesenen Erfolgen im Abgasskandal, beauftragen, Ihr Recht durchzusetzen. Ohne Rechtsschutzversicherung laufen Sie Gefahr, zumindest einen Teil der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zahlen zu müssen. Ihnen bleibt dann noch, sich der von Gansel Rechtsanwälte initiierten Sammelklage anzuschließen. Bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ist laut Kanzlei als Schadenersatz wegen der Lieferung des Autos mit einer illegalen Motorsteuerung drin – ohne den Wagen zurückgeben zu müssen. Klar: Je mehr Kilometer die Wagen schon gefahren haben, desto weniger Schadenersatz ist noch möglich. Hat die Klage Erfolg, zahlen Skandalautobesitzer 35 Prozent des Schadenersatzes als Provision an den Prozessfinanzierer Spreefels. Scheitert die Klage, zahlen Sie gar nichts. Anders als Prozessfinanzierungsangebote für die Finanzierung von Klagen auf Rückkauf des Wagens drohen keine wirtschaftlichen Nachteile. Teilnehmer der Audi-Sammelklage behalten ihre Autos. Über Einzelheiten informiert die Kanzlei unter www.gansel-rechtsanwaelte.de/abgasskandal-autofahrer/sammelklage-audi-im-dieselskandal. Wann verjährt mein Recht auf Schadenersatz wegen des Abgasskandals? Ihr Recht auf Schadenersatz verjährt drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Sie erfahren haben, dass Ihr Wagen in den Abgasskandal verstrickt ist. Für Käufer der VW-Skandalautos mit EA189-Motor begann die Verjährung spätestens Ende 2016, urteilte der Bundesgerichtshof inzwischen. Spätestens bis dahin mussten Besitzer von potenziellen Skandalautos auf die Idee kommen, sich zu erkundigen oder die VW-Webseite zur Identifizierung von Autos mit illegaler Motorsteuerung zu nutzen. Ansonsten kommt es darauf an, wann Sie die Aufforderung erhalten, mit Ihrem Wagen in die Werkstatt zu kommen, um dort eine neue Motorsteuerung installieren zu lassen. Ihr Recht auf Schadenersatz verjährt außerdem spätestens 10 Jahre nach Bestellung oder Kauf Ihres Wagens. Entscheidend ist der Tag, an dem Sie sich dem Verkäufer des Wagens gegenüber zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet haben. War das der 9. Februar 2012, dann ist Ihr Recht auf Schadenersatz am 10. Februar 2022 verjährt, wenn sie nicht vorher rechtliche Schritte eingeleitet haben. Kann ich trotz Ablauf der normalen dreijährigen Verjährungsfrist noch auf Schadenersatz klagen? Wenn Sie Ihren Wagen als Neuwagen gekauft haben und der Hersteller den Wagen auf Ihre Bestellung hin geliefert hat, steht Ihnen über die normale Verjährung hinaus der so genannte Restschadenersatzanspruch zu. Das gilt auch, wenn Sie den Wagen als Re-Import aus einem anderen EU-Land erworben haben. Ausgeschlossen ist der Restschadenersatz über die Verjährung hinaus, wenn Händler und/oder Zwischenhändler den Wagen auf eigenes Risiko und unabhängig von Ihrer Bestellung erworben hatten. Der Restschadenersatz bringt Ihnen in der Regel vollen Schadenersatz. VW muss zwar nach Ablauf der normalen Verjährung nicht mehr zahlen, als der Konzern damals beim Verkauf des Wagens an den Händler erhalten hat und der naturgemäß erheblich unter dem Preis liegt, den der Käufer selbst an den Händler gezahlt hat. Der an VW gezahlte Einkaufspreis reicht aber in der Regel aus, um die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer vollständig abzudecken. Rechte gegenüber dem VerkäuferHabe ich überhaupt Rechte gegenüber dem Verkäufer eines Skandalautos? Fest steht: Autos mit illegaler Motorsteuerung sind mangelhaft.
Der Händler haftet, auch wenn er überhaupt nichts von der illegalen Motorsteuerung wusste. Damit haben Käufer der Autos auf jeden Fall das Recht, vom Händler Nachbesserung zu verlangen. Nachbesserung ist entweder Reparatur oder Neulieferung. Ein Recht auf vollständige Neulieferung ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn nach einem Modellwechsel nur das neue Modell noch verfügbar ist, auch wenn dieses etwas schneller, stärker und größer ist als das alte. Das Recht auf Neulieferung kann aber ausgeschlossen sein, wenn sie für den Händler mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wenn das neue Modell 25 oder mehr
Prozent teurer als das alte ist, muss der Besitzer des Skandalautos zuzahlen, wenn er das neue Modell haben will. Er muss aber nicht den vollen Unterschied ausgleichen, sondern nur für eine Drittel der Preisdifferenz aufkommen, urteilte der Bundesgerichtshof. Kann ich auch zurücktreten, wenn ich ein Auto mit illegaler Motorsteuerung bekommen habe? Ja, das können Sie. Von Gesetzes wegen gilt: Verweigert der Händler die Nachbesserung oder ist diese unzumutbar, dann dürfen Käufer vom Vertrag zurücktreten oder einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Muss ich meinem Händler bei einer Reklamation die Chance geben, das Problem zu beheben? Das ist umstritten. Einzelne Gerichte meinten: Wenn es dem VW-Konzern gelingt, das Auto nachträglich mit einer Motorsteuerung zu versehen und/oder Bauteile nachzurüsten, mit denen die Abgasgrenzwerte eingehalten werden, ist der Verkäufer raus aus der Sachmängelhaftung. VW brauchte jedoch fast ein Jahr, bis für erste Skandalautos eine neue und nach Ansicht des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg legale Motorsteuerung zur Verfügung stand. So lange müssen Autobesitzer nicht auf die Nachbesserung warten. Ich will vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Anrechnen lassen soll ich mir einen Betrag für meine gefahrenen Kilometer. Wie wird der berechnet? Geht so ein Fall vor Gericht, schätzen die Richter zunächst, wie viele Kilometer der Wagen typischerweise schafft, bis er ausgemustert wird. Bei Autos mit Dieselmotor gehen sie üblicherweise von 250 000 Kilometern aus, bei großen Autos setzen sie zuweilen auch 300 000 oder sogar noch mehr Kilometer an. Zur Berechnung der Entschädigung bei Neuwagen teilen Sie dann den Kaufpreis durch die Gesamtkilometer und multiplizieren den Betrag mit den bereits gefahrenen Kilometern. Beispiel: Der Wagen hat 25 000 Euro gekostet, ist 20 000 Kilometer gefahren und wird wahrscheinlich insgesamt 250 000 Kilometer schaffen, bis er verschrottet wird. Nutzungsentschädigung = Kaufpreis / Gesamtlaufleistung * gefahrene Kilometer = 25 000 Euro / 250 000 Kilometer * 20 000 Kilometer = 2 000 Euro. Hier müssten Sie sich 2 000 Euro anrechnen lassen. Geht es um einen Gebrauchtwagen, wird so gerechnet: Beispiel: Der Wagen kostete 15 000 Euro mit einem Kilometerstand von 50 000. Jetzt hat er 75 000 Kilometer auf dem Tacho. Erwartete Gesamtlaufleistung: 250 000 Kilometer. Nutzungsentschädigung = 15 000 x (75 000 – 50 000)/(250 000 – 50 000) = 1 875 Euro. Nutzen Sie unseren VW-Entschädigungsrechner, wenn Sie für Ihren Fall die ungefähre Höhe der Entschädigung ermitteln wollen. Wann verjähren meine Rechte gegen den Händler? Sachmangelrechte verjähren normalerweise genau zwei Jahre ab Lieferung des Autos. Bis dahin müssen Käufer eigentlich gerichtliche Schritte eingeleitet oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt haben. Das Landgericht Augsburg sieht die Rechtslage in Abgasskandalfällen sehr viel verbraucherfreundlicher. Danach können Käufer von Skandalautos auch heute noch Erstattung des Kaufpreises verlangen, wenn nur der Kaufpreis nach 31. Dezember 2018 gezahlt wurde. Der Kaufvertrag sei nämlich wegen des Verstoßes gegen die EU-Zulassungsregeln nichtig. Nur Autos mit legaler Motorsteuerung dürfen in Verkehr gebracht werden. Händler müssen danach den Kaufpreis als ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben. Diese Forderung verjährt erst drei Jahre nach Ende des
Jahres der Zahlung. Wie kann ich die Verjährung stoppen? Sie können entweder rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung gerichtliche Schritte einleiten oder eine staatlich anerkannte Gütestelle einschalten. Haben Sie einen Gebrauchtwagen gekauft, können Sie in der Regel auch die für Ihren Wohnort zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Habe ich als Käufer eines Gebrauchtwagens mit illegaler Motorsteuerung die gleichen Rechte wie der Erstbesitzer? Handelt es sich um eine Privatverkauf, kommt es darauf an, ob die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen war. Falls ja, gehen Sie leer aus. Ansonsten haftet der Verkäufer. Ausgeschlossen ist die Sachmängelhaftung allerdings, wenn Sie den Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs kannten. Dann haftet der Verkäufer dafür nicht. Sie können sich dessen Rechte gegen den Vorverkäufer und den Hersteller aber problemlos abtreten lassen und sollten das möglichst auch tun. Muster für eine Abtretungserklärung: Hiermit trete ich als Verkäufer des gebrauchten Wagens (Typ, Fahrgestellnummer) alle meine Rechte gegen Auch Dritt- oder Viertbesitzer des Wagens können so Inhaber der Rechte gegen Neuwagenverkäufer und Hersteller werden. Sie müssen dann jedoch eine lückenlose Kette von Abtretungserklärungen vorlegen können. Die Abtretung kann auch nachträglich noch vereinbart werden. Rechte von LeasingnehmernWas muss ich beachten, wenn ich ein Skandalauto geleast habe? Als Leasingnehmer müssen Sie im Abgasskandal besonders vorsichtig sein. Der Leasinggeber tritt Ihnen die Sachmangelrechte gegen den Verkäufer ab. In der Regel sind Sie verpflichtet, Sachmangelrechte konsequent geltend zu machen. Versäumen Sie das, können Sie dem Leasinggeber gegenüber für den skandalbedingten Wertverlust des Wagens verantwortlich sein. Sobald Sie etwa durch eine Aufforderung zur Nachrüstung erfahren, dass Ihr Wagen möglicherweise mit einer illegalen Motorsteuerung versehen ist, sollten Sie sofort beim Leasinggeber nachfragen, wie Sie sich verhalten sollen und auf einer verbindlichen Antwort bestehen. Auf der sicheren Seite sind Sie sonst nur, wenn Sie mögliche Sachmangelrechte wegen des Abgasskandals unverzüglich geltend machen. Möglicher Ausweg: Leasingverträge mit unzureichender Belehrung über das Widerrufsrecht oder nicht korrekten Verbraucherinformationen können auch Jahre nach Abschluss noch widerruflich sein. Mehr dazu in unserer Meldung Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe. Rechte von AutokreditnehmernWas ändert sich, wenn ich mein Skandalauto mit einem vom Händler vermittelten Autokredit bezahlt habe? Die Verbraucherinformationen zu fast allen ab 14. Juni 2010 geschlossenen Autokreditverträgen sind fehlerhaft. Solche Verträge können Kreditnehmer auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen, wenn die Autobank wie häufig geschehen von den gesetzlichen Mustertexten zur Information ihrer Kunden abgewichen ist. Hat den Kreditvertrag der Autohändler vermittelt, führt der Widerruf des Kreditvertrags dazu, dass auch der Autokauf rückabzuwickeln ist. Das dürfte oft leichter durchzusetzen sein als Sachmangelrechte oder Schadenersatzansprüche. Für ab 13. Juni 2014 abgeschlossene Kreditverträge gilt jedenfalls nach Ansicht von Verbraucheranwälten sogar: Nach Widerruf dürfen Sie den Wagen zurückgeben ohne eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu zahlen. Detaillierte Tipps und einen Mustertext für den Widerruf finden Sie in unserer Meldung Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe. Grundsatzurteile zum AbgasskandalWie hat der Bundesgerichtshof (BGH) über den VW-Skandal geurteilt? Das oberste deutsche Zivilgericht hat VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung dazu verurteilt, Käufer von Autos mit Turbodieselmotor vom Typ EA189 zu entschädigen. Sie erhalten den Kaufpreis zurück, müssen sich aber den Abzug einer Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer gefallen lassen. Hat der Wagen bereits so viele Kilometer gefahren, wie beim Kauf von ihm zu erwarten waren, dann bekommen Skandalautobesitzer nichts mehr. Wurden Skandalautos auf Kredit finanziert, hat VW auch dafür gezahlte Zinsen und sonstige Finanzierungskosten wie etwa den Beitrag für eine Restschuldversicherung zu ersetzen. Zinsen stehen VW-Skandalopfern aber nicht zu, urteilten die Richter am Bundesgerichtshof. Erst wenn VW mit der Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung in Verzug geraten ist oder Skandalautobesitzer oder ihre Anwälte Klage erhoben haben, sind Zinsen fällig. Leer gehen Käufer von Skandalautos aus, wenn sie ihren Wagen erst gekauft haben, nachdem bekannt war, dass er mit einer illegalen Motorsteuerung versehen ist. Käufer von VW mit EA189-Dieselmotoren bekommen keinen Schadenersatz, wenn sie den Kaufvertrag über den Wagen nach Bekanntwerden des Skandals am 22. September 2015 abgeschlossen haben. VW habe sein Verhalten durch die Erklärungen zum Abgasskandal soweit geändert, dass es nicht mehr als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern der Skandalautos erscheine, begründete der Bundesgerichtshof sein Urteil. Wie begründen die Bundesrichter ihre Urteile? Vorsatz. VW habe Käufer der Skandalautos vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt, indem das Unternehmen vortäuschte, dass die leistungsstarken und effizienten Dieselmotoren vom Typ EA189 gleichzeitig auch so sauber und umweltfreundlich wie vorgeschrieben sind. Schon der Kauf eines solchen Wagens stelle einen Schaden dar, weil die Behörden wegen der illegalen Steuerung des Motors den Betrieb untersagen können. Es sei davon auszugehen, dass die VW-Führung Bescheid wusste, argumentierten die Bundesrichter in Karlsruhe weiter. VW hatte stets erklärt: Es werde noch untersucht, wer genau die Machenschaften zu verantworten hat und was die VW-Führung davon wusste. Das reichte nicht, um eine Verurteilung zu verhindern. Nur wenn VW lückenlos hätte erklären können, dass untergeordnete Mitarbeiter verantwortlich sind und den nach dem Aktiengesetz verantwortlichen Topmanagern kein Vorwurf zu machen ist, hätte nicht das Unternehmen, sondern lediglich direkt verantwortliche Mitarbeiter Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen müssen. Nutzungsentschädigung. Käufer von Skandalautos erhalten aber nicht den vollen Kaufpreis zurück. Sie müssen eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zahlen. Es gehe darum, Schäden auszugleichen und nicht, den Schädiger zu bestrafen und Opfer besser zu stellen, als sie bei korrektem Verhalten von VW gestanden hätten. Deshalb haben Skandalopfer kein Recht darauf, den vollständigen Kaufpreis zurückzubekommen, obwohl sie den Wagen jahrelang und zum Teil viele Hunderttausend Kilometer weit gefahren sind. Wie die Nutzungsentschädigung genau zu berechnen ist, erklären wir oben (siehe Frage „Wie wird die Nutzungsentschädigung berechnet, die VW vom zu erstattenden Kaufpreis abziehen darf?“). Zinsen. Ein Recht auf Verzinsung des Kaufpreises stehe VW-Skandalopfern nicht zu, weil sie ihre Autos genau wie vorgesehen nutzen konnten. Nur wenn die Behörden die Skandalautos tatsächlich aus dem Verkehr gezogen hätten, stünde den Besitzern ein Recht auf Verzinsung des Kaufpreises zu, argumentierten die Bundesrichter. Kläger erhalten allerdings zumindest so genannte „Prozesszinsen“ und oft auch Verzugszinsen. Spätestens ab Zustellung der Klageschrift und oft auch ab Ablauf der VW für die Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung gesetzten Frist muss VW Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszinssatz auf den jeweils geschuldeten Betrag zahlen. Die Berechnung ist kompliziert. Die Gerichte müssen die Zinsen für jeden Tag einzeln ermitteln (siehe Frage „Unterstellt, ich habe ein Anrecht auf Schadenersatz: Was kann ich dann vom Hersteller verlangen?“. Was ist mit Zinsen, die Skandalautobesitzer bei der Finanzierung ihres Wagens gezahlt haben? Wenn der Autohersteller
Besitzer des Wagens wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu entschädigen hat, muss er auch Finanzierungskosten einschließlich oft sehr teurer Restschuldversicherung ersetzen. Das hat der Bundesgerichtshof inzwischen bestätigt. Die Käuferin eines gebrauchten Golf TDI erhält jetzt zusätzlich 3 275,55 Euro, die sie an Zinsen für die Autofinanzierung sowie für eine Restschuldversicherung gezahlt hatte. Schon Landgericht und Oberlandesgericht Köln hatten zugunsten der
Golf-Fahrerin geurteilt. Was hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Verjährung entschieden? Die Ersatzansprüche von Skandalautobesitzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie vom Abgasskandal und der möglichen Verstrickung ihres Wagens darin erfahren haben. Ansprüche gegen VW wegen Autos mit EA189-Motoren sind damit oft bereits am 31.12.2018 verjährt. Genauer als bereits 2015 bekannt, mussten betroffene Autobesitzer nicht Bescheid wissen, damit die Erhebung der Schadenersatzklage gegen VW zumutbar ist, und deshalb die Verjährung beginnt. Der Bundesgerichtshof hält Fälle, in denen Autobesitzer nicht bereits 2015 vom Abgasskandal erfuhren, für unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Anmeldungen
zur VW-Musterfeststellungsklage nach Jahresbeginn 2019 haben die Verjährung von Schadenersatzforderungen noch rechtzeitig gestoppt, auch wenn die Verjährungsfrist zu diesem Zeitpunkt schon abgelaufen war. Die Anmeldung wirkt auf den Zeitpunkt der Erhebung der Musterfeststellungsklage am 1. November 2018 zurück. Gelten die bisherigen BGH-Urteile auch für andere Skandalauto-Besitzer? Nein, jedes Urteil gilt direkt nur für den einen Fall, den die Richter beurteilt haben. Richter, die über andere VW-Skandalfälle zu entscheiden haben, sind daran nicht gebunden. Allerdings: Wollen Gerichte die entscheidenden Rechtsfragen anders als der Bundesgerichtshof beurteilen, müssen sie zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung Rechtsmittel zulassen. Der Fall würde dann letztlich wieder beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen. Der BGH würde solche Urteile wegen Rechtsfehlern aufheben, soweit er Fälle bei gleicher Sachlage anders beurteilt hat als die Vorinstanzen. Die Land- und Oberlandesgerichte beachten deshalb in aller Regel die Vorgaben der Bundesrichter in Karlsruhe. Wie sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Abgasskandal? Die Richter am EuGH in Luxemburg haben geurteilt: Eine illegale Abschalteinrichtung liegt auch dann vor, wenn für Prüfstandbedingungen die Abgasreinigung gegenüber Fahrten im normalen Straßenverkehr verbessert wird. Das gilt auch, wenn die Abgasreinigung auch dann korrekt funktioniert, wenn bei normalen Fahrten im Einzelfall zufällig die Prüfstandbedingungen vorliegen. Zentrale Ansage der EuGH-Richter: „Die Verordnung Nr. 715/2007 verbietet ausdrücklich die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen unter normalen Nutzungsbedingungen verringern.“ Dabei ist egal, ob es um physische Bauteile oder Software geht, ob der Ausstoß von Schadstoffen durch Einfluss auf den Verbrennungsvorgang wie etwa bei der Rückführung von Abgasen oder nachträglich durch Einspritzung von AdBlue in die Abgase reguliert wird. So oder so handele es sich um ein Emissionskontrollsystem, das im normalen Fahrbetrieb genau so aktiv sein muss wie bei den Prüfstandsfahrten. Auch erhöhter Verschleiß oder zusätzlicher Wartungsaufwand rechtfertigen es nicht, die Abgasreinigung zu verringern oder abzuschalten oder umgekehrt nur für Prüfstandbedingungen die Abgasreinigung zu verbessern. Ein französischer Ermittlungsrichter hatte beim EuGH in Luxemburg nachgefragt, wie die Regelungen zur Typzulassung in den EU-Richtlinien zu verstehen sind. VW-Juristen hatten die Meinung vertreten: Es liege gar keine illegale Abschaltung der Abgasreinigung vor. Das französische Strafverfahren gegen VW-Verantwortliche kann jetzt weitergeführt werden. Doch die Bedeutung des Urteils reicht wohl noch viel weiter: Nach den strengen Vorgaben dürfte so ziemlich jede Motorsteuerung für Dieselmotoren bis einschließlich Euro 6c illegal sein. Sogar die von VW nach Bekanntwerden des Skandals neu entwickelten Motorsteuerungen werden den Anforderungen des EuGH wohl nicht gerecht. Die Hersteller hatten die Abgasreinigung in zahlreichen Fällen reduziert. So funktionierte sie oft nur bei Lufttemperaturen zwischen beispielsweise 15 und 32 Grad wie unter Prüfstandsbedingungen oder wurde sie bei bei einem Absinken
des Luftdrucks auf Werte verringert, wie er in einer Höhe von etwa 1 000 Metern über Normalnull herrscht. Die strenge Haltung haben die Richter in Luxemburg soeben bekräftigt. Sie halten auch die von VW nach Bekanntwerden des Abgasskandals neu entwickelte Motorsteuerung für illegal, obwohl das Kraftfahrtbundesamt diese Motorsteuerung gebilligt hatte. Noch offen ist, ob entgegen der bisherigen Urteile des
Bundesgerichtshofs, Käufern von Skandalautos auch dann Schadenersatz zusteht, wenn den Hersteller keine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung zur Last fällt. Generalanwalt Athanasios Rantos beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich bereits dafür ausgesprochen. Jetzt ist der EuGH selbst an der Reihe. Er hält sich oft, aber nicht immer an das Votum des Generalanwalts. Insider rechnen im Spätersommer oder Herbst mit dem Urteil. Technischer Hintergrund: Der Schadstoffausstoß von Autos für die Typzulassung war zu messen, in dem auf dem Prüfstand eine Fahrt mit exakt festgelegten Bedingungen simuliert wurde. Dabei waren Geschwindigkeit und Beschleunigung viel geringer als im normalen Fahrbetrieb üblich. Unter diesen Bedingungen war es möglich, die damals vorgeschriebenen Grenzwerte durch Rückführung eines Teils der Abgase in den Ansaugtrakt einzuhalten. Dadurch verringert sich die Menge an zündfähigem Gemisch im Zylinder und sinken damit Druck und Temperatur im Motor und entsteht weniger Stickoxid. Allerdings sinkt auch die Leistung und erhöht sich der Verschleiß. Später bei Euro 6-Motoren eingesetzte SCR-Katalysatoren funktionierten im Prinzip auch bei höheren Drehzahlen und Temperaturen, verbrauchten dann aber viel AdBlue. Wartungsaufwand und Verschleiß nahmen ebenfalls zu. Die Autohersteller verringerten deshalb bei Bedingungen jenseits der Prüfstand auch gern die Einspritzung von AdBlue und nahmen einen erhöhten Stickoxid-Ausstoß in Kauf. Rechtsschutz und SammelklagenIch besitze ein Auto mit EA189-Motor, habe aber bisher nichts unternommen. Kann ich die Verjährung von möglichen Schadenersatzforderungen gegen VW noch stoppen oder ist es zu spät? Schadenersatzforderungen gegen VW sind seit 1. Januar 2019 verjährt, wenn Sie bereits 2015 erfahren haben, dass Ihr Wagen vom Abgasskandal betroffen ist und sie nichts unternommen haben, um die Verjährung zu stoppen. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Unabhängig davon gilt: Die absolute Verjährung, bei der es nicht darauf ankommt, ob und was ich von meinen Rechten weiß, tritt zehn Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags ein. Beispiel: Ich habe die Bestellung für meinen Wagen bereits am 10.11.2011 beim örtlichen Vertragshändler unterschrieben. Mein Recht auf Schadenersatz wegen eines Autos mit V6-TDI-Motor, von dem im Laufe des Jahres 2018 bekannt wurde, dass die Motorsteuerung illegal war, verjährt dann am 10.11.2021 um 24 Uhr und nicht erst am 31.12.2021. Was gilt, wenn ich meine Rechte damals zur Musterfeststellungsklage des vzbv gegen VW angemeldet hatte? Fest steht: Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage stoppte die Verjährung rückwirkend zur Erhebung der Klage am 1. November 2018. Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage konnten bis einschließlich Montag, 4. Januar 2021 Klage erheben, ohne dass VW sich mit Erfolg auf Verjährung berufen kann. Ausnahme: Am 4. Januar 2021 waren die Rechte für bis einschließlich 31.12.2008 bestellte oder gekaufte Autos wegen des Ablaufs der zehnjährigen Frist für die absolute Verjährung auch dann verjährt, wenn Sie Ihre Rechte als Besitzer eine Skandalautos mit EA189-Motor von VW seinerzeit zur Musterfeststellungsklage gegen VW angemeldet hatten. Noch zu beachten: Nur die wirksame Anmeldung der Rechte zur Musterfeststellungsklage stoppt die Verjährung. Wenn Sie Ihre Forderung nicht so bezeichnet haben, dass VW als Beklagte erkennen konnte, welches Auto mit illegaler Motorsteuerung Sie wann gekauft haben, dann stoppt die Anmeldung die Verjährung nicht. Die Eingangsbestätigung des Bundesamts für Justiz hilft Ihnen dann auch nicht. Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich ohne Rechtsschutzversicherung gegen der Hersteller klage? Sie brauchen genug Geld für die üblichen Vorschüsse für die Rechtsanwaltshonorare und die Gerichtskosten und Sie verlieren das Geld, wenn Ihre Klage abgewiesen wird. Zusätzlich müssen Sie dann noch für die Anwälte des Autoherstellers zahlen. Maßgeblich für Gerichts- und Anwaltskostenvorschuss ist der Streitwert. Der liegt mindestens beim Kaufpreis des Autos abzüglich der Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer. Unser Rechner liefert einen Überblick über das Prozesskostenrisiko und den üblichen Vorschuss auf Anwaltshonorare und Gerichtskosten. Was kann ich tun, wenn ich mir den Vorschuss für Anwaltshonorar und Gerichtskosten nicht leisten kann? Sie können einen Prozesskostenfinanzierer einschalten. Aktuell kostet das allerdings, soweit wir wissen, eine Provision in Höhe von mindestens 17 Prozent der Summe, die der Autohersteller am Ende zahlt. Von 20 000 Euro bleiben also bestenfalls 16 600 Euro für Sie übrig. Je nach Zeitwert Ihres Wagens kann es sein, dass eine Prozesskostenfinanzierung für Sie keinen Sinn hat. Mit unserem Rechner: Prozesskostenfinanzierung können Sie prüfen, was in Ihrem Fall zu erwarten ist. Kann ich als Eigentümer eines Skandal-Autos mit Unterstützung der Behörden rechnen? Da können wir Ihnen nur wenig Hoffnung machen. Das Kraftfahrtbundesamt ist dafür zuständig, dass Autos sicher sind und den Umweltschutz-Vorschriften entsprechen. Sie vertritt nicht die Interessen von Autobesitzern. Im Gegenteil scheint es so, als betreibe die Behörde eher Wirtschaftsförderung als Verbraucher- und Umweltschutz. Sie hat über Jahre hinweg alle Hinweise zur Überschreitung der Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß übergangen und wurde erst tätig, nachdem die Behörden in den USA den Abgasskandal bereits aufgedeckt hatten. Offenbar im Einverständnis mit der Bundesregierung geht sie auch nach Bekanntwerden des Skandals ausgesprochen nachsichtig mit VW und den übrigen Autoherstellern um. So hält sie die Zulassung der Skandalautos für wirksam, obwohl nachträgliche Änderungen nach der Straßenverkehrszulassungsordnung zum sofortigen Erlöschen der Zulassung führen. Warum das nicht gelten soll, wenn Autos von Anfang an nicht der Typzulassung entsprechen, ist nicht nachvollziehbar. Die für die Gewerbeaufsicht und die Strafverfolgung zuständigen Behörden prüfen, ob sich Verantwortliche beim VW-Konzern strafbar gemacht oder ordnungswidrig verhalten haben und erheben Anklage oder verhängen Bußgelder. Das nützt Besitzern von Skandal-Autos allenfalls indirekt. Immerhin: Der hochrangige Ex-Manager und Motoren-Entwickler Wolfgang Hatz sowie Audi-Chef Rupert Stadler saßen wegen dringenden Betrugsverdachts in Untersuchungshaft und sind jetzt nur gegen Kaution auf freiem Fuß. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat untersucht, ob die VW-Verantwortlichen die Vorschriften für Aktiengesellschaften eingehalten haben. Sie kam laut Spiegel zu dem Ergebnis, dass VW die Märkte verspätet über den Skandal unterrichtet hat – und hat deshalb Strafanzeige gegen alle Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG gestellt. Auch das hilft Aktionären nur indirekt, kann ihnen aber immerhin Munition für Klagen auf Schadenersatz wegen Verletzung von Anlegerschutzgesetzen liefern. Unterdessen hatten die EU-Behörden nach einem Bericht des Spiegel bereits vom Jahr 2010 an handfeste und detaillierte Hinweise darauf, dass die für die Zulassung vorgeschriebene Abgasreinigung im Fahrbetrieb zumindest oft nicht funktioniert. Sie gingen diesen Hinweisen offensichtlich nicht nach. Erst auf Druck von US-Behörden kam der Skandal ans Tageslicht. Auch bei Aufarbeitung des Abgasskandals marschierte die US-Justiz voran. Ein maßgeblich am Abgasskandal beteiligter Ingenieur wurde wegen Betrugs und Verschwörung verurteilt und saß drei Jahre lang in den USA im Gefängnis. Fragen zum Abgasskandal allgemeinWas geschieht mit den Skandalautos? Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg hat für alle Autos mit illegaler Motorsteuerung angeordnet, dass eine neue Motorsteuerung zu entwickeln und in allen Autos zu installieren ist. Üblicher Ablauf einer solchen Rückrufaktion: Der jeweils betroffene Hersteller erhält von der Behörde die Adressen der aktuellen Besitzer. Sobald die geänderte und nunmehr laut Kraftfahrtbundesamt legale Motorsteuerung fertig ist, schreibt das Unternehmen die Autobesitzer an und bittet sie, zur Installation der neuen Software im Motorsteuergerät in die Werkstätten zu kommen. Das ist selbstverständlich kostenlos. Die Autohersteller können Autobesitzer nicht zwingen, die legale Motorsteuerung installieren zu lassen. Sie melden allerdings jede Nachrüstung an die Behörde. 18 Monate nach Beginn des jeweiligen Rückrufs schreibt diese alle Fahrzeughalter an, die nicht an der Rückrufaktion teilgenommen haben. Wer auch dann immer noch keine Werkstatt aufsucht, den meldet die Bundesbehörde an die lokalen Zulassungsstellen. Diese entscheiden dann, ob sie den Wagen zwangsweise stillegen. Hinzu kommt noch: Eine neue Tüv-Plakette bekommen vom Abgasskandal betroffenen Autos ab 18 Monate nach dem Rückruf nur noch, wenn inzwischen die neue Motorsteuerung installiert wurde. Was tut die Politik im Abgasskandal? Rund fünf Millionen Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro 5 oder Euro 6 in Deutschland haben ein Software-Update bekommen. So hatten es die Autohersteller beim „Dieselgipfel“ im August 2017 angeboten. Betroffen sind überwiegend Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern mit seinen Marken VW, Audi und Porsche sowie Dieselmodelle von BMW, Daimler und Opel. In der Zahl sind aber bereits die rund 2,5 Millionen Autos enthalten, die Volkswagen schon auf das Geheiß der Behörden nachgerüstet hat. Ausländische Hersteller beteiligen sich nicht an der Aktion. Alle Autos mit einem Ausstoß von bis zu 270 Milligramm Stickoxid je Kilometer Fahrt sollen von Fahrverboten verschont werden, auch wenn sie zu den veralteten Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 gehören. Wo Fahrverbote gelten oder geplant sind, steht in unseren FAQ Fahrverbote in Innenstädten. Bewohner von Städten mit Fahrverbot sowie Pendler, die dort arbeiten, sollen für ihre Euro 4- und Euro 5-Diesel Tauschprämien erhalten, die den mit dem Abgasskandal verbundenen Wertverlust ihrer Autos ausgleicht. Besitzer von Euro 5-Dieseln sollen die Nachrüstung ihrer Wagen verlangen können. Die Hersteller sollen auf ihre Kosten und mit voller Haftung für Mängel Katalysatoren einbauen, die den Stickoxidausstoß unter 270 Milligramm je Kilometer drücken. Kommunen und Gewerbetreibende sollen einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Kosten der Nachrüstung erhalten. Wie finde ich raus, welche Schadstoffklasse mein Wagen hat? Die Schadstoffklasse, zum Beispiel „Euro 4“, ist in der Zulassungsbescheinigung vermerkt (Feld 14). Die Autohersteller bieten „Umweltprämien“ an, wenn man seinen alten Diesel zurückgibt. Lohnt sich das? Mehrere Konzerne haben schon bisher den Verkauf neuer Elektro-, Hybrid- oder Gasfahrzeuge mit Dieselprämien gefördert. Weitere Boni sollen Wagen mit alternativen Antrieben für Altdieselbesitzer attraktiv machen. Einzelne Hersteller wie Volkswagen zahlen auch für den Kauf junger Gebrauchtwagen eine Prämie. Fragen Sie nach, wie viel Rabatt Ihnen der Händler beim Neukauf Ihres Wunschautos bietet. Vergleichen Sie diesen Rabatt anschließend mit den Angeboten, die Sie im Rahmen der Dieselprämien-Aktion erhalten. Es ist denkbar, dass Händler Rabatte einkürzen, wenn die Dieselprämie mit ins Spiel kommt. Muss es unbedingt ein Diesel sein, sollten Sie darauf achten, dass der Wagen nach der Abgasnorm Euro 6d oder jünger zugelassen ist. Diese Autos stoßen zuverlässig weniger Stickoxid aus als nach den neuesten verschärften Regeln zulässig. Inzwischen ist bekannt: Zumindest Audi hat im Austausch für alte Diesel mit illegaler Motorsteuerung erneut Autos mit Reduktion der Abgasreinigung geliefert. Erst im Mai 2018 stoppte das Unternehmen die Auslieferung eines A6-Modells, bei dem die Motorsteuerung die Einspritzung von Ad-Blue verringerte, wenn der Vorrat der Reinigungsflüssigkeit vor einem Inspektionstermin zur Neige ging. Nachrüstung der Skandalautos – die DetailsWas genau hat Volkswagen bei der Nachrüstung getan? Der Volkswagen-Konzern als Hersteller der meisten Skandal-Autos hat einen Großteil der betroffenen Wagen mit einer neuen vom Kraftfahrtbundesamt genehmigten Motorsteuerung nachgerüstet. Am aufwendigsten war das bei 1,6-Liter-TDI-Motoren. Sie haben zusätzlich zu einem Update der Motorsteuerungs-Software einen sogenannten „Strömungsgleichrichter“ erhalten. Das ist ein Plastikrohr im Ansaugtrakt, das den Luftstrom für die Verbrennung in den Zylindern optimieren soll. VW hat versprochen, die Nachrüstung werde weder zu Mehrverbrauch noch zu Leistungseinbußen führen und auch nicht die Haltbarkeit der Motoren beeinträchtigen. Eine rechtlich verbindliche Garantie wollte das Unternehmen allerdings nicht übernehmen. Laut Motor-talk.de wird bei VW-Motoren mit neuer Steuerung der Diesel mit höherem Druck in die Zylinder eingespritzt – und nicht mehr in einem Zug, sondern gestaffelt. Außerdem wird das Ventil für die Abgasrückführung anders gesteuert als bisher. Durch die Rückführung von unbrennbarem Abgas in den sonst nur mit einem Luft-Diesel-Gemisch gefüllten Zylinder sinken Temperatur und Druck im Brennraum. Es entsteht dadurch bei der Verbrennung weniger Stickoxid. Bei den Autos mit AdBlue erhöhte VW außerdem die Einspritzmenge des Additivs. Nachteil vor allem der geänderten Kraftstoffeinspritzung: Es entsteht mehr Ruß als bisher. Der lagert sich im Partikelfilter ab und muss daher öfter als bisher gezielt mit etwas Extra-Kraftstoff freigebrannt werden. Außerdem schließen und öffnen die Ventile für die Kraftstoffeinspritzung häufiger als bisher und müssen dem erhöhten Kraftstoffdruck standhalten. Allerdings: Auch die neue Motorsteuerung enthält ein so genanntes „Thermofenster“. Bei einem Tiguan 2.0 arbeitet die Abgasreinigung einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf zu Folge nur zwischen 10 und 32 Grad Lufttemperatur, darüber und darunter werde sie abgeschaltet. Auch bei einer Höhe von über 1 000 Metern über Normalnull werde sie deaktiviert. Der Europäische Gerichtshof hat inzwischen geurteilt: Solche Mechanismen sind illegal. Wieso Nachrüstung? Hätte es nicht gereicht, wenn die Wagen stets im sauberen Prüfstand-Modus fahren? Offenbar nicht, denn dann steigt der Verbrauch und die Leistung sinkt. Unseren amerikanischen Kollegen von Consumer Reports ist es – wohl mit Unterstützung von VW-Insidern – gelungen, einen VW Jetta Sports Wagon (Pendant hierzulande: Golf Variant) von 2011 mit EA 189 TDI-Motor dauerhaft in den Prüfstand-Modus zu schalten und damit zu fahren Video von Consumers Report. Ergebnis der Fahrversuche: Der Wagen verbrauchte 5,1 statt bisher 4,7 Liter Diesel auf 100 Kilometer. Die Beschleunigung von 0 auf 60 Meilen (rund 97 Kilometer) pro Stunde dauerte 10,5 statt 9,9 Sekunden. Wie verändern sich Schadstoffausstoß und Verbrauch, wenn die Autos nachgerüstet sind? Die Behörden haben die Nachrüstung aller ursprünglich bekannten Abgasskandal-Autos zugelassen. Sie glauben also, dass die Autos mit der geänderten Motorsteuerung alle Normen einhalten, ohne dass dabei der Kraftstoffverbrauch und damit der Kohlendioxid-Ausstoß steigt. Der ADAC hat einen Golf 2.0 TDI, einen Polo 1.2 TDI und einen Golf Variant 1.6 TDI jeweils vor und nach der Nachrüstung untersucht. Das Ergebnis: Der Stickoxid-Ausstoß sank um bis zu 56 Prozent. Er lag aber bei fast allen Fahrversuchen oberhalb von 270 Milligramm je Kilometer. Das ist nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung die Obergrenze für freie Fahrt in Fahrverbotszonen. Der Kraftstoffverbrauch stieg je nach Fahrzyklus um bis zu rund 4,5 Prozent bei einer Messgenauigkeit von plus/minus zwei Prozentpunkten. Am besten funktioniert die Nachrüstung offenbar bei dem 1,6-Liter-Motor, der außer der neuen Motorsteuerung auch ein zusätzliches Bauteil im Ansaugtrakt erhalten hat. Auch unsere italienische Partnerorganisation Altroconsumo hat die Wirkung der VW-Nachrüstung überprüft. Ihre Messergebnisse lassen an der Nachrüstung zweifeln. Der Stickoxid-Ausstoß eines Audi Q5 2.0 TDI lag nach der Nachrüstung sogar höher als vorher. Hatten die Stickoxid-Werte im Abgas vor der Nachrüstung noch durchschnittlich gut 10 Prozent über dem Grenzwert gelegen, waren es danach gut 25 Prozent. Der Verbrauch änderte sich indes kaum: Er sank von 7,5 auf 7,4 Liter Diesel je 100 Kilometer. Audi hatte erstaunt auf diese Messergebnisse reagiert und die Bereitschaft erklärt, sich den untersuchten Audi Q5 gemeinsam mit den italienischen Testern anzusehen und Nachmessungen vorzunehmen. Zu hören war im Anschluss aber leider nichts mehr von Audi. Verschlechtert sich die Haltbarkeit der Motoren durch die Nachrüstung? Das ist unklar. „Experten warnen vor Motorschäden“, titelt Spiegel Online unter Berufung auf nicht genannte Mitarbeiter der EU-Kommission. Die wiederum berufen sich auf die Techniker im norditalienischen „Vela“-Abgaslabor, das auf seinem Gebiet zu den führenden Einrichtungen weltweit zählt. Die Vela-Techniker befürchten, dass das Abgasrückführventil, der Speicherkatalysator, das Harnstoff-Injektionssystem, der sogenannte SCR-Katalysator („selective catalytic reduction“) oder auch der Partikelfilter vorzeitig versagen könnten. Im VW-Forum des Online-Netzwerks Motor-Talk berichten vor allem Besitzer von nachgerüsteten Skandalautos, die häufig nur kurze Strecken fahren, über Probleme mit der geänderten Motorsteuerung. Manipulierte Wagen: Tüv, Zulassung, Kfz-Steuer, HalterhaftungDarf ich Autos mit Manipulationssoftware an Bord noch fahren? Nach Ansicht des Kraftfahrtbundesamtes dürfen vom Skandal betroffene Autos weiterhin fahren, so lange sie ordnungsgemäß zugelassen sind und eine gültige Prüfplakette auf dem Nummernschild klebt. Die Zulassung bleibt nach Auffassung der Behörden zunächst wirksam. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest halten diese Rechtsauffassung für falsch. Eine nachträgliche Änderung der Motorsteuerung mit Abschaltung der Abgasreinigung führt laut Straßenverkehrszulassungsordnung zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dann kann eigentlich auch die Betriebserlaubnis für ein Auto, das von Anfang an die Abgasreinigung im Fahrbetrieb abschaltet und das deshalb nicht der Typgenehmigung entspricht, nicht wirksam sein. Ganz ähnlich sieht das offenbar der Europäische Gerichtshof. Legal könne ein die Abgasreinigung reduzierender Mechanismus nur sein, wenn der Hersteller eine Genehmigung für ihn beantragt. Fehlt es schon an einem Antrag, dann ist eine Motorsteuerung mit einem solchen Mechanismus von Anfang an illegal und folglich die in Unkenntnis des Mechanismus erteilte Genehmigung nicht wirksam sein. Selbst wenn Autos mit illegaler Motorsteuerung wirksam zum Straßenverkehr zugelassen sind, kann die Zulassung jetzt wegen eines neuen Verfahrens beim EuGH doch noch wieder in Gefahr geraten. Athanasios Rantos, General-Anwalt am Europäischen Gerichtshofs (EuGH), meint: Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dürfen gegen rechtswidrige Typgenehmigungen klagen. Jetzt muss der EuGH entscheiden. Urteilt der wie von Rantos vorgeschlagen, könnten mittelfristig Hunderttausende von Autos mit Euro 4, 5 und 6-Dieselmotoren stillzulegen sein. Hintergrund des Verfahrens beim EuGH in Luxemburg: Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat dort nachgefragt, ob Umweltverbände nach EU-Regeln anders als nach deutschem Recht befugt sind, gegen Typgenehmigungen für Autos zu klagen. Klare Ansage des EuGH-Generalanwalt: Umweltverbände dürfen klagen. Die Gerichte müssen dann prüfen, ob die angegriffene Typgenehmigung rechtmäßig ist. Bei dem fürs Kraftfahrtbundesamt in Flensburg zuständigen Verwaltungsgericht in Schleswig hat die DUH gegen die Typgenehmigung für verschiedene Dieselmotoren Klage erhoben, darunter auch die von VW nach Bekanntwerden des Abgasskandals auf Geheiß des Kraftfahrtbundesamts entwickelte neue Motorsteuerung für Skandalautos („Update“). Nach den strengen Ansagen des EuGH zu Typgenehmigungen sind Mechanismen wie Thermofenster illegal. Wenn es danach geht, müssen die Gerichte die angegriffenen Typzulassungen wohl aufheben. Dann gerät auch die Zulassung einzelner Autos in Gefahr. Immerhin: Besitzern solcher Autos dürfte eine Entschädigung zustehen. Können die Behörden meinem Auto die Zulassung entziehen? Ja. So sehen es inzwischen alle Verwaltungsgerichte bis hin zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Auch der Bundesgerichtshof sieht das offenbar so (Beschluss vom 8. Januar 2019, Aktenzeichen: VIII ZR 225/17). Rechtsgrundlage dafür ist die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung. Zuständig ist allerdings nicht das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg, sondern die jeweilige lokale Zulassungsstelle. Die informiert das KBA allerdings, wenn Skandalautos nicht innerhalb von 18 Monaten ab Rückruf die neue Motorsteuerung erhalten haben. Kann ich mich gegen den Entzug der Zulassung und die Stilllegung wehren? Das kommt darauf an. Für Autos, für die das Kraftfahrtbundesamt über die Typzulassung entschieden und sie später wegen der illegalen Motorsteuerung geändert hat, ist es so gut wie aussichtslos, sich gegen die Verfügungen der Zulassungsstelle zu wehren. Die Verwaltungsgerichte lehnen Anträge darauf, den Vollzug solcher Behördenentscheidungen zu stoppen, geschlossen ab. Allerdings: Nach Ansicht der Mehrheit der Verwaltungsgerichte deckte die ursprüngliche Typgenehmigung den Betrieb der Skandalautos zunächst. Die Autos hätten die illegalen Mechanismen in der Motorsteuerung von Anfang an gehabt. Gleichwohl habe die Behörde die fraglichen Autotypen genehmigt. Durch die Anordnung der Pflicht, eine neue Motorsteuerung zu entwickeln, habe die Behörde die Typzulassung geändert. Erst diese Änderung der Typzulassung führe dazu, dass Skandalautos illegal werden. Wichtige Konsequenz: Besitzer von Autos, deren Typzulassung nicht das Kraftfahrtbundesamt erteilt und später geändert hat, können sich gegen die Stilllegung wehren. Im VW-Konzern betrifft das vor allem Autos von Skoda. So sah es auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in einer Kostenentscheidung (Beschluss vom 13.05.2019, Aktenzeichen: 3 B 39/19), nachdem die Behörde die dort verfügte Stilllegung bereits von sich aus zurückgenommen hatte. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest sehen die Sache anders: Die Typzulassung erfolgte aufgrund der von den Herstellern an die Behörden gelieferten Informationen. Die illegalen Mechanismen zur Abschaltung oder Reduktion der Abgasreinigung haben die Hersteller den Behörden verschwiegen. Genehmigt waren die Autos der Sache nach nur mit der Variante der Motorsteuerung, die bei den Prüfstandversuchen zur Ermittlung des Schadstoffausstoßes aktiv war. Die Skandalautos entsprachen daher nicht der Typzulassung. Harte Konsequenz dieser Auffassung: Alle Skandalautos hätten sofort aus dem Verkehr gezogen werden müssen und hätten – unterstellt, das Kraftfahrtbundesamt hat die geänderte Motorsteuerung zu Recht genehmigt – erst nach dem Software-Update wieder fahren dürfen. So sieht offenbar auch das Landgericht Augsburg, (Urteil vom 07.05.2018, Aktenzeichen: 082 O 4497/16). Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig und unter den inzwischen Tausenden von Urteilen zum Abgasskandal einzigartig. Informationen zum Entzug der Zulassung und zum Widerstand dagegen je nach Region bieten Gansel Rechtsanwälte. Bekomme ich für ein Skandalauto ohne Nachrüstung neuen Tüv? Die Prüfplakette für die Hauptuntersuchung bei Tüv, Dekra und ähnlichen Anbietern gibt es nur noch bis höchstens 18 Monate nach Erhalt der Aufforderung zur Nachrüstung des Wagens mit einer neuen Motorsteuerung. Wer nach Ablauf dieser Frist zur Hauptuntersuchung muss, bekommt danach ohne neue Motorsteuerung keine Plakette mehr. Das fehlende Update wird zwar als erheblicher Mangel gewertet, führt aber nicht zur sofortigen Stilllegung. Betroffene Autobesitzer können das Update also nachholen und bekommen dann eine neue Prüfplakette. Weitere Details und Hintergründe liefert ein ausführlicher Bericht des Focus zum Thema. Wer die Nachrüstung verweigern will und sein Skandalauto trotzdem jedenfalls vorläufig weiter fahren will, sollte sich rechtzeitig von einem im Zulassungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Muss ich mit Fahrverboten rechnen? Ja, es sind etliche Fahrverbote in Kraft. Sie gelten aber für alle Dieselautos der Schadstoffklassen Euro 4, 5 und zuweilen auch 6, unabhängig davon, ob die Motorsteuerung legal oder illegal ist. Mehr zum Thema in unseren FAQ Fahrverbote in Innenstädten. Muss ich Kfz-Steuer nachzahlen, wenn VW für meinen Wagen den Kohlendioxid-Ausstoß zu gering angegeben hat? Das ist noch unklar. Die Juristen und Steuerexperten der Stiftung Warentest halten das jedoch für wahrscheinlich. Die Höhe der Kfz-Steuer hängt vom Kohlendioxid-Ausstoß ab. Finanzämter sind berechtigt, Steuerbescheide zu korrigieren, wenn sie auf falscher Grundlage ergangen sind. Steuernachzahlungen können auf jeden Fall erst ermittelt werden, wenn der tatsächliche Kohlendioxid-Ausstoß der betroffenen Autos feststeht. VW hat zugesichert: Wenn Steuernachforderungen fällig werden, bezahlt sie der Konzern. Hafte ich für unzulässig hohen Schadstoffausstoß meines Autos? Theoretisch ja, praktisch wohl kaum. Zwar gilt: Auch Sie als Verbraucher müssen die Emissionsschutzregeln einhalten und handeln rechtswidrig, wenn Sie ein Auto fahren, von dem Sie wissen, dass es die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht einhält. Opfer von Luftverschmutzung müssten aber zumindest nachweisen, dass ihr Auto das Risiko einer Schädigung durch Stickoxid oder Feinstaub relevant erhöht hat. Das dürfte insofern ausgeschlossen sein, als es noch Millionen von Motoren ohne jegliche Abgasreinigung gibt – dazu kommen Kaminöfen, Ölheizungen und andere Formen von legaler Umweltverschmutzung, die das Risiko weit stärker steigern als die manipulierten Dieselautos aus dem VW-Konzern. Die Rechte von VW-AktionärenHabe ich als VW-Aktionär Anspruch auf Schadenersatz wegen Kursverlusten?
Für sicher halten es die Rechtsexperten der Stiftung Warentest, dass Aktionäre Schadenersatz für die nach Bekanntwerden des Skandals entstandenen Kursverluste verlangen können, wenn sie ihre Anteile ab Frühjahr 2015 erworben haben. Spätestens seit diesem Zeitpunkt weiß VW, dass die US-Behörden den Hersteller im Verdacht haben, bei der Abgasreinigung von Autos mit bestimmten Dieselmotoren illegal zu tricksen. Aktiengesellschaften sind verpflichtet, ihre Anteilseigner unverzüglich über kursrelevante Ereignisse zu informieren. VW hatte die Vorgänge jedoch erst Monate später publik gemacht. Auch die Entscheidung, überhaupt Software einzusetzen, die die Abgasreinigung im Fahrbetrieb verringert oder gar abschaltet, dürfte dazu führen, dass Aktionären Schadenersatz zusteht. Möglicherweise haften einzelne VW-Verantwortliche zusätzlich persönlich. Beachten Sie: Für Aktionärsklagen müssen Rechtsschutzversicherer nicht immer zahlen. Insbesondere bei erst in den letzten Jahren abgeschlossenen Verträgen sind solche Rechtsstreitigkeiten oft ausgeschlossen. test.de führt und aktualisiert eine Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen rund um den Abgasskandal. Gibt es ein Musterverfahren, in das ich mich als Anleger einklinken kann? Ja, aber die Frist ist inzwischen abgelaufen. Beim Landgericht Braunschweig sind rund 1 540 Schadensersatzklagen gegen VW mit einem Streitwert von rund 8,8 Milliarden Euro eingegangen, die meisten davon von Privatanlegern. Doch auch der Bayerischen Pensionsfonds (Streitwert: 700 000 Euro), das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Hessen“, der Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg (Streitwert: 1,1 Millionen Euro) und die Vereinigten Staaten von Amerika (wegen der Verluste von Pensionsfonds mit VW-Aktien liegt der Streitwert im dreistelligen Millionenbereich) haben VW verklagt. Die meisten Klageverfahren von kleinen und mittleren Anlegern hat das Landgericht Braunschweig ausgesetzt. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Deka Investment GmbH aus Frankfurt am Main als Musterkläger bestimmt. In deren Verfahren sollen alle wesentlichen Rechtsfragen geklärt werden. Die übrigen Kläger brauchen einstweilen nichts zu unternehmen. Ihre Verfahren gehen weiter, wenn das Musterverfahren geklärt ist. Was muss ich als VW-Aktionär beachten, wenn ich Schadenersatz fordern will? Wenn Sie noch nichts unternommen haben, sind Ihre Rechte inzwischen verjährt. Kann ich jetzt noch Klage gegen VW einreichen?Zusammenfassung: Obwohl die meisten VW-Dieselfahrer ihren Händler nicht mehr verklagen können, ist ein Vorgehen gegen den Hersteller oft auch im Jahr 2022 noch möglich.
Wie bekomme ich die VW Entschädigung?Wie erhalte ich in Deutschland eine Entschädigung von VW? Verbraucher müssen einzeln Klage erheben. So können Sie einen VW-Schadensersatz in der Höhe vom Kaufpreis geltend machen.
Wie klage ich gegen VW?Allerdings unterliegen Ihre Ansprüche gegenüber Händlern engeren Verjährungsfristen. Um in Deutschland gegen den Volkswagen-Konzern Klage einzureichen, hatten Sie nur bis zum 31.12.2017 Zeit. Auch wenn der Händler Ihren Forderungen nicht nachkommen kann, können Sie sich direkt an VW wenden.
Wer hat Anspruch auf Entschädigung Diesel VW?Das oberste deutsche Zivilgericht hat VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung dazu verurteilt, Käufer von Autos mit Turbodieselmotor vom Typ EA189 zu entschädigen. Sie erhalten den Kaufpreis zurück, müssen sich aber den Abzug einer Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer gefallen lassen.
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