Kindergeld auch wenn das kind nicht zuhause wohnt

Ich wohne seit einiger Zeit nicht mehr zuhause. Derzeit befinde ich mich in Ausbildung (2. Lehrjahr) und meine Eltern bekommen noch für mich Kindergeld. Wem steht nun das Kindergeld zu, meinen Eltern oder mir?

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Kindergeld auch wenn das kind nicht zuhause wohnt

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Kindergeld steht den Eltern zu.

Kindergeld wird für Kinder in Ausbildung (Erst- und auch weitere Ausbildungen) bis Ende des 25.Lebensjahres gezahlt.

Wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt und die Eltern nicht mind. Unterhalt (in irgendeiner Weise) in Höhe des Kindergeldes leisten, kann das Kind mit dem "Antrag auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes) das Kindergeld direkt beziehen.

In deinem Fall, wenn die Eltern nicht irgendetwas für dich zahlen, solltest du das Kindergeld bekommen. Am einfachsten wäre es aber wenn ihr (du und die Eltern) das einvernehmlich regelt z.B. mit Änderungsmitteilung direkt auf dein Konto überweisen lassen. Dann bleiben die Eltern weiterhin die Kindergeldberechtigten aber du hast das Geld.

Ich nehme mal an, das wenn du den "Abzweigungsantrag" stelltst, die Kindergeldzahlung bis zur Klärung eingestellt wird.

Kindergeld auch wenn das kind nicht zuhause wohnt

solltest du volljährig sein, wirst du das Kindergeld beantragen können, auch vorrausgesetzt, die Eltern zahlen keinen unterhalt an dich , auch besteht die Möglichkeit einen Mietzuschuss zu beantragen, der richtet sich nach dem Gesamteinkommen und der Wohnraumgrösse

Kindergeld auch wenn das kind nicht zuhause wohnt

lese gerad, das es dir bis 25 zustehen würde schreibt man hier, dies ist nur bedingt stimmig, und zwar nur dann, wenn du dann noch in Ausbildung bist und nicht über einen bestimmten Betrag an Einnahmen / Gehalt im Jahr kommst, dazu zählen auch Sonderzahlungen

Kindergeld auch wenn das kind nicht zuhause wohnt

Dir. Da das Geld dazu da ist um für dich einzukaufen

Kindergeld auch wenn das kind nicht zuhause wohnt

Das Kindergeld steht Dir zu

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Also das Kind wird nächsten Monat 18, ist aber gar nicht mehr zu Hause gemeldet- können die Eltern trotzdem ganz normal das Kindergeld beziehen oder wird das Amt dort Schwierigkeiten machen?

Bitte nur sinnvolle (mit Begründung) Antworten. Danke

8 Antworten

Kindergeld auch wenn das kind nicht zuhause wohnt

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/12/2010-12-09-steuervereinfachung.html
2012 wird bei volljährigen Kindern das Einkommen nicht mehr geprüft, man erhält also auch Kindergeld, wenn das Kind mehr als die bisher geltenden 8004 ? € im Jahr verdient.(Vorausgestzt, es befindet sich in einer Ausbildung oder einem Studium oder etwas Vergleichbarem)
Letztes Jahr war es bei noch so, dass die zuständige Kindergeldstelle das Einkommen meines Kindes geprüft hat, gleichzeitig konnte man bei dieser Prüfung auch angeben, an wen das Kindergeld gezahlt wird.
Wenn sich Eltern und Kind einig sind und das Geld weiterhin auf das Konto der Eltern überwisen wird, sollte das keine Probleme machen. Im anderen fall müsste sich wohl das Kind an die Kindergeldkasse wenden und beantragen, dass das Geld auf's eigene Konto überwiesen wird.

Kindergeld auch wenn das kind nicht zuhause wohnt

Diese Änderung muss der Familienkasse gemeldet werden, da das Kind, wenn es nicht mehr zu Hause wohnt selbst das Kindergeld bekommt. Aber wahrschienlich muss es eh neu beantragt werden, da ohne erneute Antragsstellung das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus nciht gezahlt wird.

Das Kind kann Kindergeld bekommen, wenn es in der Berufsausbildung ist und weniger als 8004 Euro im Jahr (abzüglich Sozialversicherung und Werbungskosten, als Fahrtkosten mind. 920 Euro jährlich als Pauschbetrag), das Kind entweder ausbildungs- oder arbeitssuchend ist (für den Status arbeitssuchend muss man bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend geführt werden) oder das Kind zur Schule geht oder studiert.

Kindergeld auch wenn das kind nicht zuhause wohnt

solange das kind unter 18 ist und sich in der ausbildung befindet ja, allerdings nur mit den entsprechenden bescheinigungn (immatrikulationsbescheinigung oder was auch immer).

Kindergeld auch wenn das kind nicht zuhause wohnt

Man kann das Kindergeld abzweigen lassen........ schreibt das Kind die Kindergeldkasse an, fordert das Formular an und stellt den Antrag auf Abzweigung. Wenn das Kind nicht mehr zuhause wohnt, wird es das Geld bekommen. Die Eltern werden aber dann seitens der Kindergeldkasse angeschrieben und müssen Stellung dazu nehmen.

Ansonsten kann alles beim ALTEN bleiben, wenn ihr euch selber einigt!!!!!

Kindergeld auch wenn das kind nicht zuhause wohnt

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Was passiert mit Kindergeld wenn das Kind auszieht?

Der Rechtsanspruch aufs Kindergeld liegt bei den Eltern, die es als Unterstützung nutzen sollen, um ihren Nachwuchs zu versorgen. An diesem Rechtsanspruch ändert sich auch dann nichts, wenn das Kind von zu Hause auszieht und jetzt eine eigene Wohnung hat.

Was muss ich beachten wenn mein Kind auszieht?

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Meldepflicht. Das heißt: Das Kind zieht aus und sollte sich dann innerhalb von einer Woche beim zuständigen Amt melden. Andernfalls droht ein Buß- oder Verwarngeld.

Wie viel Geld bekomme ich von meinen Eltern wenn ich ausziehe?

Da gegenüber Volljährigen eine geringere Verantwortlichkeit besteht, liegt der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten bei 1.400 € (incl. einer Warmmiete von bis zu 550 €). Die Unterhaltspflicht besteht unabhängig davon, ob die Elternteile zusammen oder getrennt leben.

Kann das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt werden?

Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden.