Ich wohne seit einiger Zeit nicht mehr zuhause. Derzeit befinde ich mich in Ausbildung (2. Lehrjahr) und meine Eltern bekommen noch für mich Kindergeld. Wem steht nun das Kindergeld zu, meinen Eltern oder mir? 6 Antworten
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Topnutzer im Thema Kindergeld Kindergeld steht den Eltern zu. Kindergeld wird für Kinder in Ausbildung (Erst- und auch weitere Ausbildungen) bis Ende des 25.Lebensjahres gezahlt. Wenn das Kind nicht mehr zu Hause
wohnt und die Eltern nicht mind. Unterhalt (in irgendeiner Weise) in Höhe des Kindergeldes leisten, kann das Kind mit dem "Antrag auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes) das Kindergeld direkt beziehen. In deinem Fall, wenn die Eltern nicht irgendetwas für dich zahlen, solltest du das Kindergeld bekommen. Am einfachsten wäre es aber wenn ihr (du und die Eltern) das einvernehmlich regelt z.B. mit Änderungsmitteilung direkt auf dein Konto überweisen lassen. Dann bleiben die Eltern
weiterhin die Kindergeldberechtigten aber du hast das Geld. Ich nehme mal an, das wenn du den "Abzweigungsantrag" stelltst, die Kindergeldzahlung bis zur Klärung eingestellt wird.
solltest du volljährig sein, wirst du das Kindergeld beantragen können, auch vorrausgesetzt, die Eltern zahlen keinen unterhalt an dich , auch besteht die Möglichkeit einen Mietzuschuss zu beantragen, der richtet sich nach dem Gesamteinkommen und der Wohnraumgrösse
lese gerad, das es dir bis 25 zustehen würde schreibt man hier, dies ist nur bedingt stimmig, und zwar nur dann, wenn du dann noch in Ausbildung bist und nicht über einen bestimmten Betrag an Einnahmen / Gehalt im Jahr kommst, dazu zählen auch Sonderzahlungen
Dir. Da das Geld dazu da ist um für dich einzukaufen
Das Kindergeld steht Dir zu
Was möchtest Du wissen?Also das Kind wird nächsten Monat 18, ist aber gar nicht mehr zu Hause gemeldet- können die Eltern trotzdem ganz normal das Kindergeld beziehen oder wird das Amt dort Schwierigkeiten machen? Bitte nur sinnvolle (mit Begründung) Antworten. Danke 8 Antworten
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/12/2010-12-09-steuervereinfachung.html
Diese Änderung muss der Familienkasse gemeldet werden, da das Kind, wenn es nicht mehr zu Hause wohnt selbst das Kindergeld bekommt. Aber wahrschienlich muss es eh neu beantragt werden, da ohne erneute Antragsstellung das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus nciht gezahlt wird. Das Kind kann Kindergeld bekommen, wenn es in der Berufsausbildung ist und weniger als 8004 Euro im Jahr (abzüglich Sozialversicherung und Werbungskosten,
als Fahrtkosten mind. 920 Euro jährlich als Pauschbetrag), das Kind entweder ausbildungs- oder arbeitssuchend ist (für den Status arbeitssuchend muss man bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend geführt werden) oder das Kind zur Schule geht oder studiert.
solange das kind unter 18 ist und sich in der ausbildung befindet ja, allerdings nur mit den entsprechenden bescheinigungn (immatrikulationsbescheinigung oder was auch immer).
Man kann das Kindergeld abzweigen lassen........ schreibt das Kind die Kindergeldkasse an, fordert das Formular an und stellt den Antrag auf Abzweigung. Wenn das Kind nicht mehr zuhause wohnt, wird es das Geld bekommen. Die Eltern werden aber dann seitens der Kindergeldkasse angeschrieben und müssen Stellung dazu nehmen. Ansonsten kann alles beim ALTEN bleiben, wenn ihr euch selber einigt!!!!!
Was möchtest Du wissen?Was passiert mit Kindergeld wenn das Kind auszieht?Der Rechtsanspruch aufs Kindergeld liegt bei den Eltern, die es als Unterstützung nutzen sollen, um ihren Nachwuchs zu versorgen. An diesem Rechtsanspruch ändert sich auch dann nichts, wenn das Kind von zu Hause auszieht und jetzt eine eigene Wohnung hat.
Was muss ich beachten wenn mein Kind auszieht?In Deutschland besteht grundsätzlich eine Meldepflicht. Das heißt: Das Kind zieht aus und sollte sich dann innerhalb von einer Woche beim zuständigen Amt melden. Andernfalls droht ein Buß- oder Verwarngeld.
Wie viel Geld bekomme ich von meinen Eltern wenn ich ausziehe?Da gegenüber Volljährigen eine geringere Verantwortlichkeit besteht, liegt der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten bei 1.400 € (incl. einer Warmmiete von bis zu 550 €). Die Unterhaltspflicht besteht unabhängig davon, ob die Elternteile zusammen oder getrennt leben.
Kann das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt werden?Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden.
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