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Kaution Hilfe, mein Mieter zahlt die Kaution nicht.Keine Mietkaution vom Mieter -mein Vertrauen ist weg! Kann ich kündigen?Mit diesem Hilferuf kommen in letzter Zeit vermehrt gutgläubige Vermieter in meine Beratung. Sie haben die Schlüssel dem Mieter im Vertrauen auf süße Worte, Mails oder zunehmend auf Whats-App-Mitteilungen ohne die erste Rate der Mietkaution übergeben. Es geht nicht allein um das Geld – das Vertrauen in den Mieter ist weg. Der Gesetzgeber hat die Frage der Mietkaution in § 551 BGB geregelt; die Kündigungsmöglichkeit bei Nichtzahlung der Kaution in § 569 Abs. 2 a BGB. 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund………………….
§ 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
Das heißt für den Vermieter:
Heilungschance für den MieterDer Mieter hat jedoch die Möglichkeit gem. § 569 Abs. 3 Ziffer 2 BGB die zunächst wirksame Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution nachträglich unwirksam werden zu lassen: Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs [Zustellung der Räumungsklage] hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist. Das Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien hat in einem Urteil (40R487/11f) klargestellt, dass man einen Mieter nicht kündigen kann, nur weil er die vereinbarte Kaution noch nicht bezahlt hat. Näheres zur Entscheidung hier Was tun wenn Mietkaution nicht bezahlt wird?Mit der Mietrechtsreform im Jahre 2013 wird eine nicht geleistete Mietsicherheit der Nichtzahlung der Miete gleichgestellt (§ 569 Abs. 2 a BGB). Die Regelung erlaubt dem Vermieter demnach die fristlose Kündigung, wenn der Mieter mit der Zahlung der Kaution in Höhe von zwei Nettokaltmieten in Verzug gerät.
Wie viel Zeit hat man um die Kaution zu zahlen?Wie lange sich der Vermieter Zeit lassen kann, ist immer vom Einzelfall abhängig, normalerweise sind es jedoch drei bis sechs Monate. Danach verjähren die Ansprüche, wenn der Vermieter sie nicht geltend macht. Dann muss er die Mietkaution auszahlen (§ 548 BGB).
Wann verjährt der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Kaution?1. Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Kaution unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist. 2. Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Kaution geht nicht gemäß § 566 BGB auf den Grundstückserwerber über.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten 2022?In der Regel darf er die Kaution nicht länger als 6 Monate einbehalten – denn danach verjähren seine Ansprüche. Nach den 6 Monaten ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution an den Mieter zurückzuzahlen.
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