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Werkstudent SozialversicherungAlle Beschäftigungen, die gegen Entgelt ausgeübt werden, sind sozialversicherungspflichtig. Das ist in § 5 des SGB 5 so verankert und gilt deshalb grundsätzlich auch für deinen Studentenjob. Die Sozialversicherung besteht aus mehreren Komponenten. Sie setzt sich zusammen aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung (an die Krankenversicherung gekoppelt), Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Die gute Nachricht für dich als Werkstudent: In einigen dieser Bereiche bist du – je nach Art deines Nebenjobs – versicherungsfrei. Das bedeutet geringere Abzüge von deinem Gehalt. Wir erklären dir, was bei der Sozialversicherung zu beachten ist und wann du welche Abgaben zu zahlen musst. Diese Möglichkeiten der Krankenversicherung gibt es für WerkstudentenDa in Deutschland jeder zwingend krankenversichert sein muss, musst du auch als nicht berufstätiger Student und auch als Werkstudent über eine Krankenversicherung verfügen. Zu Beginn deines Studiums kannst du dich selbst entscheiden, welche Art der Versicherung für dich infrage kommt. FamilienversicherungBist du jünger als 25, kannst du über ein Elternteil kostenlos mitversichert werden. Dies ist nur möglich, wenn dieses Elternteil bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.Studentische PflichtversicherungAb 25 musst du deine Krankenversicherung selber zahlen. Die studentische Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkassen bietet für Studierende Sondertarife an. Diese liegen derzeit bei ca. 80 €/Monat (Stand 2019). Freiwillige VersicherungMit Ende des Semesters, in dem du 30 wirst, entfallen die Vergünstigungen für die Versicherung. Du musst dich dann freiwillig gesetzlich versichern. Private KrankenversicherungAls Alternative zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung kannst du dich auch privat versichern. Hierfür musst du bereits vorher über ein Elternteil bei einer privaten Krankenkasse versichert gewesen sein. Eine private Versicherung lohnt sich vor allem dann, wenn ein Elternteil verbeamtet ist. Unser Tipp: Nach oben Ab wann musst du als Werkstudent Krankenversicherung zahlen?Sind alle Voraussetzungen für das sog. Werkstudentenprivileg erfüllt, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Krankenversicherung; du kannst also in der studentischen Krankenkasse versichert bleiben. Trotzdem musst du auf einige Dinge achten, denn dein Gehalt als Werkstudent kann vor allem die für dich kostenlose Familienversicherung beeinflussen: Minijobs sind versicherungsfrei, es fallen keine Abgaben zur Krankenversicherung an. Das gilt für 450-€-Jobs, oft in den Semesterferien ausgeübte Kurzfristige Beschäftigung und auch Praktika. Wenn du über die Familienversicherung deiner Eltern mitversichert bist, solltest du allerdings darauf achten, dass du mit allen Einkünften zusammengerechnet die Einkommensgrenze von 5.400 €/Jahr (Stand 2019) nicht überschreitest. Achte vor allem darauf, wenn du eine Tätigkeit als Werkstudent und einen Minijob, ein Praktikum oder ein andere Beschäftigung gleichzeitig ausübst. Midijobs mit einem Verdienst von 450 € bis 850 € pro Monat, bei denen du jedoch weniger als 20 Std./ Woche arbeitest, sind ebenfalls versicherungsfrei. Allerdings kannst du dann nicht in der Familienversicherung bleiben, sondern musst auf die studentische Pflichtversicherung zurückgreifen. Bei allen anderen Jobs greift das Werkstudentenprivileg in der Krankenversicherung nicht mehr und du wirst als normaler Arbeitgeber behandelt. Dies bedeutet konkret: 14,6% des Lohnes als Krankenversicherungsbeitrag und 2,35% des Lohnes als Pflegeversicherungsbeitrages (Stand 2019). Dein Arbeitgeber übernimmt jeweils die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung für dich als Werkstudent. Die andere Hälfte wird direkt von deinem monatlichen Brutto-Gehalt abgezogen. Nach oben
Befreiung von der Rentenversicherung als Werkstudent nur bei MinijobsDer Beitrag zur Rentenversicherung ist grundsätzlich bei jeglicher Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zu zahlen, es besteht Rentenversicherungspflicht. Da die Rente später einmal deinen Lebensunterhalt sichern soll, ist diese Regelung eigentlich sinnvoll. Rentenbeiträge werden direkt von deinem Lohn abgezogen. Dein Arbeitgeber leitet die Abgaben an deine Krankenkasse weiter, die diese wiederum an die Rentenkasse weiterleitet. Bei einem Minijob liegt der Beitrag bei 3,7 % (Stand 2019) deines Lohnes. Auf ausdrücklichen Antrag kannst du dich jedoch von der Zahlung dieses Beitrages befreien lassen. Den Antrag auf Befreiung gibst du einfach bei deinem Arbeitgeber ab. Wenn du dich jedoch befreien lässt, erwirbst du auch automatisch keine Ansprüche auf Rente für die Zeit dieses Minijobs. Bei allen anderen Jobs liegt der Beitrag bei 9,35 % deines Lohnes (Stand 2019). Ausnahme hier ist ein Midijob, bei dem du zwischen 450 und 850 €/Monat verdienst. Es gilt eine Gleitzonenregelung und der Beitrag fällt geringer aus. Genaue Angaben erhältst du direkt bei der Rentenversicherung. Achtung: Nach oben Arbeitslosenversicherung für Werkstudenten kein ThemaKlassische Studentenjobs sind von Abgaben in die Arbeitslosenversicherung befreit. Allerdings erwirbst du dadurch trotz deiner Arbeit keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld, welches dir etwa nach Abschluss deines Studiums helfen könnte, die Zeit bis zum ersten Job zu überbrücken. Nur bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, welches nicht mehr unter das Werkstudentenprivileg fällt, musst du Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 3 % deines Bruttolohnes zahlen (Stand 2019). Die Beiträge werden direkt von deinem Lohn abgezogen. Nach oben Sozialversicherung für Werkstudenten: Alles Wichtige auf einen Blick!
Bildquellen (v.o.n.u): Veröffentlicht am: 06.02.2019 Wann muss ich mich als Werkstudent selbst krankenversichern?In Deutschland muss jeder Einwohner krankenversichert sein. Ob du dich als Werkstudent bzw. Werkstudentin selbst krankenversichern musst, hängt davon ab, ob du noch Anspruch auf die Familienversicherung hast. Dazu musst du unter 25 Jahre alt sein und darfst nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen.
Wie Krankenversichern als Werkstudent?Als Werkstudent / Werkstudentin musst du keine weiteren Beiträge für Krankenkasse, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Auch die Beiträge zur Unfallversicherung übernimmt die Firma. Voraussetzung: die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht mehr als 20 Stunden.
Was kostet Krankenversicherung für Werkstudenten?Sie hängen von Ihrem Einkommen ab. Für die Krankenversicherung beträgt der Beitrag mindestens 166,69 Euro im Monat. Der Mindestbeitrag für die Pflegeversicherung liegt bei 33,45 Euro im Monat, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 37,29 Euro monatlich.
Wann muss der Arbeitgeber die Krankenversicherung zahlen?Für Arbeitnehmer besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie nicht mehr als 64.350 Euro jährlich (monatlich 5362,50 Euro, Werte für 2023) verdienen. Für sie gilt grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte dieses Beitrags.
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