Gräfin von pfuel sohn fehlt jede sekunde

Prozess in Berlin Sohn von Stephanie Gräfin von Pfuel starb bei einem Autounfall – jetzt wurde der Fahrer verurteilt

Gräfin von pfuel sohn fehlt jede sekunde

Charly Bagusat und seine Mutter Stephanie Gräfin von Pfuel

© Detlef Zmeck / Picture Alliance

Im März 2019 starb der Sohn von Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel an den Folgen eines Verkehrsunfalls in Berlin. Er wurde nur 26 Jahre alt. Jetzt ist in einem Prozess das Urteil gegen den Autofahrer gefallen.

Nach dem Tod eines 26 Jahre alten Fußgängers in Berlin-Mitte ist ein Autofahrer zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem soll er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 25-Jährigen am Mittwoch der fahrlässigen Tötung schuldig. Er habe den Unfall durch deutlich zu schnelles Fahren verursacht, begründete der Richter.

Die Mutter des Opfers, die frühere bayerische Kommunalpolitikerin Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel, saß als Nebenklägerin im Gerichtssaal und nannte das Urteil angemessen. Der Zeitschrift "Gala" sagte sie kürzlich noch in einem Interview: "Schlimm wäre für mich, wenn der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen würde."

Gräfin von pfuel sohn fehlt jede sekunde

Der Angeklagte sei im März 2019 mit bis zu 82 Kilometern pro Stunde auf der Chausseestraße in Berlin unterwegs gewesen und habe Karl Bagusat, genannt Charly, erfasst, als dieser die Fahrbahn zu Fuß überqueren wollte, hieß es weiter im Urteil. Der Unfall wäre bei Einhaltung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vermeidbar gewesen. Der Passant wurde gegen die Frontscheibe und dann in den Gegenverkehr geschleudert. Er erlag eine Woche später den schweren Verletzungen. 

Angeklagter gab an, er sei an dem Tag "gestresst" gewesen

Der Angeklagte hatte zuvor über seinen Anwalt erklärt, er sei im Auto eines Freundes unterwegs gewesen, um Medikamente abzuholen. Auf dem Weg sei er über eine Tankstelle gefahren, weil er den Wagen reinigen sollte. Weil keine Box frei war, sei er "genervt und schnell" abgefahren. Als er in die Chausseestraße einbog, habe er beschleunigt, um auf die Linksabbiegerspur zu kommen. "Im Wagen kam es mir nicht zu schnell vor." Er sei "kein passionierter Raser, sondern ein Mensch, der zu schnell gefahren ist". Er sei an dem Tag "gestresst" gewesen, sagte er kurz vor dem Urteil. Was geschehen ist, tue ihm sehr leid.

Der Fußgänger sei plötzlich aufgetaucht und müsse wohl gerannt sein, so der 25-Jährige. "Ich fragte mich, ob er verfolgt wird." Zudem sei er selbst durch den Gegenverkehr geblendet worden. Er habe den Zusammenstoß nicht verhindern können. Seit dem Unfall sei er "nicht mehr der gleiche Mensch" und in Therapie.

Fürsten, Grafen, Prinzen Was kann der deutsche Adel heute noch?

22 Bilder 09.08.2019

Ein technischer Gutachter erklärte, der Fußgänger habe die Straße zwischen zwei geparkten Wagen betreten und zügig "in einem Joggingtempo" überqueren wollen. Er habe zuvor nach links und rechts geschaut. Die Sicht sei gut gewesen. Der Angeklagte sei mit einem 455 PS starken Wagen unterwegs gewesen. "Der Fahrer kam von einer Tankstelle und beschleunigte stark." Der Fußgänger müsse noch eine "zurückweichende Bewegung" gemacht haben. "Nach Abbremsung kam es mit mindestens 67 km/h zur Kollision."

Die Staatsanwaltschaft hatte auf acht Monate Haft auf Bewährung plädiert. Die Nebenklage stellte keinen konkreten Antrag. Der Verteidiger sprach sich für eine Geldstrafe aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

jum DPA

#Themen
  • Stephanie Gräfin von Pfuel
  • Berlin
  • Auto
  • Verkehrsunfall
  • Tod
  • Berlin-Mitte