Flughafen wer ist für sicherheitskontrolle zuständig

Flughafen wer ist für sicherheitskontrolle zuständig
© Axel Friedel/ATF Pictures

Die Sicherheit von Passagieren und allen, die vom Luftverkehr betroffen sind, hat oberste Priorität. Mit hohem  Aufwand sorgen die Hersteller von Flugzeugen, Airlines, Aufsichts- und Sicherheitsbehörden für ein größtmögliches Maß an Sicherheit.
Besonders Bedeutung für die Öffentlichkeit hat die Sicherheit an den Flughäfen und auf den Flügen. Auf deutschen Flughäfen werden bei allen Flügen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Fluggäste durchgeführt. Verbotene Gegenstände (zum Beispiel Waffen, Messer, Sprengkörper) dürfen nicht mitgenommen werden. Alle Fluggäste, das Hand- und das Reisegepäck werden daher kontrolliert. Zudem werden an bayerischen Flughäfen Hygienemaßnahmen zum Schutz der Passagiere umgesetzt.
Wie an allen zivilen Flughäfen werden an den bayerischen Flughäfen in München, Nürnberg und Memmingen umfangreiche Maßnahmen zur Überprüfung von Reise- und Handgepäck und zur Personenkontrolle vorgenommen, die für alle Flugreisenden verpflichtend sind. Zuständig für die Sicherheitskontrollen sind die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern (Flughafen München und Flughafen Memmingen) und die Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern (Flughafen Nürnberg). Für die Durchsuchung von Passagieren und deren Gepäck auf den Flughäfen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs werden von den Luftfahrtunternehmen kostendeckende Gebühren erhoben.

Fluggast- und Handgepäckkontrollen

Die Kontrolle der Fluggäste erfolgt regelmäßig mittels Tor- und Handsonden teilweise ergänzt durch manuelles Abtasten. Handgepäck wird mit Röntgentechnik überprüft. Soweit notwendig ist das Gepäckstück zu öffnen und es erfolgt eine ergänzende manuelle Überprüfung. Verbotene Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden. Dazu gehören insbesondere
- Gewehre und Waffen (auch Imitate)
- spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich Messer und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm
- Feste und flüssige Spreng- und Brandstoffe.

Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten seit 6. November 2006 Beschränkungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Diese Beschränkungen änderten sich zum 31. Januar 2014. Konkret bedeutet dies für alle Flüge:
Die Mitnahme von Flüssigkeiten und Stoffen in ähnlicher Konsistenz (Gels, Cremes und Lotionen) ist im Handgepäck nur erlaubt, wenn sich die Flüssigkeiten oder Cremes in Behältnissen befinden, die im Einzelnen nicht mehr als 100 Milliliter fassen, und alle Einzelbehältnisse in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als einem Liter verstaut sind. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet!
Ausgenommen von den oben genannten Mengenbeschränkung sind flüssige Medikamente und Spezialnahrung, die während der Reise aus medizinischen Gründen unbedingt benötigt werden. Dazu zählt auch Babynahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder.
In Duty-Free Shops erworbene Flüssigkeiten können mitgeführt werden, soweit sie mit dem Kaufbeleg  in einem speziellen versiegelten Sicherheitsbeutel (sogenannten STEB) verpackt sind. Dies umfasst auch in außereuropäischen Duty-Free Shops oder auf außereuropäischen Flügen erworbene Flüssigkeiten. Alle mitgeführten Flüssigkeiten, Gels und ähnliches müssen vom Passagier an der Kontrollstelle (mit Ausnahme an einer Erprobungskontrollstelle im Terminal 2 des Flughafens München) vorgezeigt werden und unterliegen einer Kontrolle.

Reisegepäckkontrolle

Die Röntgenkontrolle des Reisegepäcks erfolgt vollautomatisch im Gepäckbereich des Flughafens. Werden Gepäckstücke anlassbezogen zur Überprüfung des Inhalts geöffnet, wird der Fluggast hierüber informiert.

Im aufgegebenen Gepäck dürfen keine Spreng- und Brandstoffe mitgeführt werden, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden. Dazu gehören insbesondere

  • Sprengstoffe jeglicher Art,
  • Munition,
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse sowie
  • Gefahrgut (zum Beispiel alkoholische Getränke über 70 Volumenprozent Alkohol, Benzinfeuerzeuge).

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SicherheitskontrollenFlughäfen sollen Sicherheit selbst organisieren

Die Bundespolizei soll zukünftig nicht mehr für die Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen zuständig sein. Bundesinnenminister Horst Seehofer will stattdessen den Flughafenbetreibern die Verantwortung dafür übertragen. Der Vorschlag ist allerdings umstritten.

Flughafen wer ist für sicherheitskontrolle zuständig

Wer wird in Zukunft für die Sicherheitskontrollen am Flughafen zuständig sein? (Boris Roessler / dpa )

Es soll schneller gehen an den Flughäfen, das wünscht sich auch die Bundespolizei. Doch darunter darf die Sicherheit nicht leiden, warnt Ernst Walter, der Chef der Bundespolizeigewerkschaft:

"Eine private Sicherheitsfirma muss gewinnorientiert sich ausrichten, und Sicherheit kostet nun einmal Geld. Mit Sicherheit kann man eigentlich kein Geld verdienen."

Denn die Kontrollen an den Flughäfen dienten vor allem der Terrorabwehr, sorgt sich Walter:

"Terrorabwehrkontrollen an Flughäfen sind keine Dienstleistungen in diesem Sinne. Und als solche sollten sie auch nicht behandelt werden. Hier ist die staatliche Verantwortung nun einmal da. Der Staat hat ohnehin die Staatshaftung, das heißt, wenn bei irgendwelchen Kontrollen irgendetwas dadurch geht und es passiert irgendetwas, dann hat der Staat die Verantwortung. Hier sollte er auch tunlichst mit eigenen Kräften oder mit von ihm finanzierten Kräften auch wahrnehmen, damit es hier auch nicht zu irgendwelchen Sicherheitslücken kommt."

Flughafenbetreiber möchten mehr Verantwortung übernehmen

Nach den Plänen von Bundesinnenminister Horst Seehofer sollen künftig nur noch die Standards für Ausbildung und Technik von den Luftsicherheitsbehörden festgelegt werden, deren Einhaltung soll dann durch Qualitätskontrollen sichergestellt werden. Solche Kontrollen aber seien hoheitliche Aufgaben, heißt es schon im Koalitionsvertrag, und deshalb müsse der Staat da mehr und nicht weniger strukturelle Verantwortung übernehmen - und auch mehr zahlen für die Sicherheit der Fluggäste. Die Sicherheitskontrollen werden aus den Luftsicherheitsgebühren finanziert, die die Fluggesellschaften auf die Ticketpreise aufschlagen. Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag müsse eingehalten werden, das fordert die SPD. Andererseits aber möchten die Flughafenbetreiber mehr Verantwortung übernehmen, denn Prozesse, Abläufe organisieren, das könnten sie. Darauf hat auch Stefan Schulte, Chef des Flughafenbetreibers Fraport, immer wieder hingewiesen:

"Heute heißt es aber, jeder muss auf den langsamsten Passagier warten, der ganze Prozess geht nicht weiter, und zwar egal, an welcher Prozessstelle. Und da muss man eben jeweils Überholmöglichkeiten einbauen, dass der andere, der gut vorbereitet war, einfach schon durchgehen kann. Das ist das eigentlich entscheidende, auch bei der Änderung der Prozesse.

"Hier muss das aus einer Hand kommen"

Diese Kompetenzen, auch die Möglichkeiten, schneller neue und bessere Kontrollgeräte anzuschaffen als bisher, sollten die Flughafenbetreiber gerne einbringen, meint auch Ernst Walter von der Bundespolizeigewerkschaft. Er hat eine Idee, wie dies geschehen könne.

"Mein Vorschlag geht dahin, dass wir halbstaatliche Sicherheitsfirmen schaffen, wo der Staat zwar die Managementpower und die Gesamtverantwortung trägt, aber eben auch Flughafenbetreiber sich an diesen Gesellschaften mit beteiligen können, damit hier eben halt die Organisation der Kontrollprozesse auf der einen Seite und die richtige Ausbildung, die Einstellung, Ausbildung und Aufsicht des Personals auf der anderen Seite in einer Gesellschaft einhergehen, und damit endlich dieses aufhört, dieses Schwarze-Peter-Spiel, dass jeweils immer der Schuldige gesucht wird, wenn irgendwo was nicht funktioniert. Hier muss das aus einer Hand kommen."

Walter verweist da auch auf die Flughäfen in München und Nürnberg: Da habe man die Sicherheitskontrollen entsprechend organisiert - mit großem Erfolg. So könnte man das auch an den 13 Flughäfen machen, an denen die Bundespolizei für die Fluggastkontrollen zuständig ist.

Welche Aufsichtsbehörde ist für die Sicherheitsmaßnahmen der Flughafen zuständig?

Das Luftfahrt-Bundesamt ( LBA ) sorgt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ( BMDV ) für die Sicherheit eines Fluges lange bevor dieser beginnt.

Wie heißt der Bereich nach der Sicherheitskontrolle?

Flughäfen unterteilen die Sicherheitskontrollen in zwei Bereiche: Die Landseite umfasst den ohne Luftsicherheitskontrollen zugänglichen Bereich; hinter den Sicherheitskontrollen liegt die Luftseite (englisch airside), auch Sicherheitsbereich genannt.

Was kontrolliert die Bundespolizei am Flughafen?

Die Bundespolizei sorgt für die Sicherheit des Luftverkehrs und ist an allen großen deutschen Flughäfen im Einsatz. Ihre wichtigste Aufgabe: Sie kontrolliert die Fluggäste und ihr Reisegepäck. Dabei greift das speziell geschulte Personal auf modernste Kontrolltechnik zurück.

Wie läuft die Sicherheitskontrolle am Flughafen ab?

Sicherheitskontrolle Bei der Sicherheitskontrolle werden Sie und Ihr Handgepäck kontrolliert und Ihre Identität anhand Ihrer Bordkarte noch mal geprüft. Anschließend müssen Sie alle metallischen Gegenstände und Überbekleidung wie Jacken und das Handgepäck in eine Röntgenwanne auf dem Laufband neben sich deponieren.