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FATCA steht für „Foreign Account Tax Compliance Act“ und basiert auf einem von den USA erlassenen Gesetz, welches seit 1. Juli 2014 für alle Finanzinstitute weltweit in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz hat zum Ziel, im Ausland gehaltenen Konten und Depots von Personen, die in den USA der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, der Besteuerung in den USA zuzuführen. Die Schweiz hat mit den USA einen Staatsvertrag (IGA) abgeschlossen, der als Grundlage für die Umsetzung von FATCA bei Schweizer Banken dient und die bereits bestehende Regulierung QI (Qualified Intermediary) ergänzt. Der Staatsvertrag Schweiz-USA und das daraus entstandene Gesetz sind Schweizer Recht. Die Zürcher Kantonalbank ist - wie alle Schweizer Banken - dazu verpflichtet, die regulatorischen und steuerlichen Vorschriften aus dem Staatsvertrag und somit FATCA einzuhalten. Laut dem schweizerisch-amerikanischen Abkommen sind alle Schweizer Banken dazu verpflichtet, ihre Kunden auf ihren US-Status zu prüfen und entsprechende Daten an die USA zu liefern. Somit sind alle Partner und alle Kunden der Zürcher Kantonalbank von FATCA betroffen. Jüngste Aktualisierung: März 2021 Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist ein im Jahr 2010 in Kraft getretenes US-Gesetz, das in den USA steuerpflichtige Naturalpersonen und Unternehmen mit Sitz außerhalb der USA zur Mitteilung steuererheblicher Daten, insbesondere von Auslandskonten gegenüber den US-Steuerbehörden verpflichtet. Durch bilaterale Abkommen mit anderen Staaten wollen die USA den gegenseitigen Datenaustausch gewährleisten.[1] Ziel ist die Bekämpfung von Steuerflucht und die Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten.[2][3] Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]FATCA wurde am 18. März 2010 in den USA im Rahmen des „Hiring Incentives to Restore Employment Act“ (HIRE Act) in Kraft gesetzt.[4] Die erste Version der Umsetzungsrichtlinie der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) hierzu ist mit der Notice 2010-60 im September 2010 veröffentlicht worden. Das IRS veröffentlichte im April 2011 die Notice 2011-34, im Juli 2011 die Notice 2011-53 und im Februar 2012 die Proposed Regulations. Im Juli 2012 kündigten die USA zusammen mit den Ländern Deutschland[5], Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien an, FATCA in diesen sogenannten „FATCA-Partnerländern“ auf Basis bilateraler Vereinbarungen umzusetzen. Dabei stellten die Staaten ein bilaterales Musterabkommen vor. Großbritannien unterschrieb als erstes Land im September 2012 ein zwischenstaatliches Abkommen (Intergovernmental Agreement, kurz: „IGA“) mit den USA.[6] Stand März 2014 haben über 20 Staaten ein entsprechendes IGA unterzeichnet[7], mehr als 30 weitere stehen in Verhandlungen mit den USA.[8] Finanzinstitute in diesen als „FATCA-Partnerländern“ bezeichneten Staaten erhalten so eine rechtlich belastbare Grundlage für die Erhebung und Meldung der geforderten Daten. Die IRS veröffentlichte im Januar 2013 die „Final Regulations“ für Nicht-FATCA-Partnerländer. Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit FATCA soll verhindert werden, dass US-steuerpflichtige Personen insbesondere mittels im Ausland befindlicher Finanzinstitutionen bzw. anderer Nicht-US-Rechtsgebilde ihre Steuern verkürzen. Dies soll vor allem durch eine Ausweitung der Berichtsverpflichtungen (Reporting) erreicht werden:
Es wird ein Quellensteuerabzug in Höhe von 30 % auf alle Einnahmen aus US-Quellen („withholdable payments“) für nicht kooperationswillige Kunden und Finanzinstitutionen vorgenommen. Das primäre Ziel ist aber die Identifikation und Meldung der US-Steuerpflichtigen. Der Steuerabzug hat keinen Abgeltungscharakter und ersetzt nicht die Abgabe der jährlichen FATCA-Meldung. Umsetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 8. Februar 2012 haben die USA mit der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten eine gemeinsame Erklärung über eine zwischenstaatliche Vorgehensweise zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit im grenzüberschreitenden Bereich und zur Umsetzung des FATCA herausgegeben:[9] Danach
Unterzeichnung des Abkommens zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland am 31. Mai 2013 Am 31. Mai 2013 unterzeichneten die USA und die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten,[10] dem der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 10. Oktober 2013 zugestimmt hat.[11] Auf Grundlage des § 117c AO hat das Bundesfinanzministerium die FATCA-USA-Umsetzungsverordnung vom 23. Juli 2014 erlassen.[12] Details zur praktischen Umsetzung des Datenaustausches regelt das BMF-Schreiben vom 1. Februar 2017.[13] Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA wurde am 29. April 2014 im Ministerrat beschlossen und am selben Tag unterzeichnet.[14] Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Schweiz hat 2014 mit den USA in einem Notenaustausch das Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA vereinbart (sog. „FATCA Model 2 IGA“), welches das Schweizer Bankgeheimnis aufweicht: Kontoinhaber deklarieren ihrer Bank per Selbstauskunft, ob sie US-Kunden sind, bei Bejahung werden die Daten direkt an die US-Steuerbehörde geliefert. Daten nicht kooperationswilliger Kunden können die USA auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern.[15][16] Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Problematisch an FATCA ist die besondere Ausprägung des amerikanischen Steuerrechtes, welches als Voraussetzung für eine Steuerpflicht in den Vereinigten Staaten nicht an die Gebietsansässigkeit einer Person anknüpft, sondern allein den Besitz der US-Staatsbürgerschaft. Da diese u. a. automatisch durch Geburt in den USA erworben wird, werden Menschen durch FATCA erfasst und der amerikanischen Steuerpflicht unterworfen, die dort weder leben noch arbeiten. So ist die Bank eines Nicht-US-Bürgers, der zufällig durch einen Aufenthalt der Eltern in den USA geboren wurde, dort aber weder lebt noch arbeitet, gesetzlich verpflichtet, dessen Personen- und Kontodaten allein aufgrund seines Geburtsortes über das Bundeszentralamt für Steuern an die amerikanische Steuerbehörde IRS zu melden, mit der Folge, dass eine Verpflichtung zur jährlichen Abgabe von amerikanischen Steuererklärungen und ggf. Steuerzahlungen entsteht. Durch die rechtliche Umsetzung von FATCA beteiligen sich Drittstaaten am Vollzug eines Steuerrechtes, welches durch die Anknüpfung an die Staatsbürgerschaft weltweit einmalig ist und gegen europäische steuerrechtliche Grundsätze verstößt. Den durch eine Steuerpflicht in den USA entstehenden erheblichen bürokratischen und ggf. auch finanziellen Konsequenzen versuchen sich immer mehr Auslandsamerikaner seit dem Inkrafttreten von FATCA durch einen Verzicht auf ihre Staatsbürgerschaft zu entziehen, was jedoch auch mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist.[17] Die Gegenseitigkeit ist aus deutscher Sicht nicht verbürgt.[18] Die datenschutzkonforme Umsetzung ist im Hinblick auf das Bankgeheimnis eine besondere Herausforderung.[19][20][21] Europäische Union[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schon seit der Sparzinsen-Richtlinie 2003/48/EG und der Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU gibt es dem Foreign Account Tax Compliance Act vergleichbare Instrumente zum Austausch von Informationen über Einkünfte aus Finanzgeschäften zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Die Richtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten, Zinseinkünfte von Personen anderer Mitgliedstaaten an den Ansässigkeitsstaat weiterzuleiten ("EU-FATCA").[22][23] Die Amtshilfe-Richtlinie wurde 2014 bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung geändert.[24] Die Änderungsrichtlinie wurde in Deutschland mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 31. Dezember 2015 umgesetzt.[25] Mit dem Gesetz wird die Anwendung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der geänderten EU-Amtshilferichtlinie sowie mit Drittstaaten aufgrund der von der Bundesrepublik Deutschland in Berlin unterzeichneten OECD-Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 (Common Reporting Standard) geregelt.[26][27] Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wer muss FATCA unterschreiben?Unter FATCA müssen deutsche Finanzinstitute Kunden ermitteln, die in den USA steuerpflichtig sind, und Daten zu deren Konten dem deutschen Bundeszentralamt für Steuern melden.
Wann FATCA Meldung?Bis wann müssen FATCA-Daten an das BZSt gemeldet werden? Erstmeldungen sind bis zum 31. Juli des auf den Meldezeitraum folgenden Kalenderjahres an das Bundeszentralamt für Steuern ( BZSt ) zu übermitteln. Die Frist gilt erst dann als eingehalten, wenn die Daten vollständig beim BZSt eingegangen sind.
Welches Ziel verfolgt FATCA?Die FATCA-Vorschriften zielen auf die Bekämpfung der Steuerhinterziehung von US-Personen ab, die Konten und Depots bei nicht-amerikanischen Finanzinstituten unterhalten.
Was ist eine FATCA Selbstauskunft?Mit der Einholung einer Selbstauskunft möchte die Bank Ihre steuerliche Ansässigkeit bestimmen. Diese richtet sich nach den nationalen Bestimmungen zur unbeschränkten Steuerpflicht des jeweiligen Staates und etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen.
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