Darf man im Zug laut Musik hören

Natürlich darf man auch Sonntags Musik hören, aber bitte nicht zu laut. Zum einen ist Feiertag, zum anderen stören Sie Ihre Nachbarn. Halten Sie sich genau an die Ordnung, die Sie auch von Ihren Nachbarn erwarten.

Darf man im Zug laut Musik hören
Laute Musik ist Lärmbelästigung.

Sonntags ist für viele Leute die einzige Gelegenheit, einmal ihre Ruhe zu haben. Wenn Sie laute Musik hören, stören Sie diese letzte Bastion.

Musik hören ist Ausdruck Ihres Persönlichkeitsrechts

  • Gerade im Mietrecht gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Man darf alles tun, was andere nicht stört. Selbstverständlich sind Sie berechtigt, Ihr Leben so zu gestalten, wie Sie es sich vorstellen, und dürfen natürlich in Ihrer Wohnung Tag und Nacht, werktags und Sonntags, Musik machen und Musik hören.
  • Ihr Persönlichkeitsrecht endet aber dort, wo das Persönlichkeitsrecht Ihres Nachbarn beginnt.

Ihr Gerät darf die Zimmerlautstärke nicht überschreiten

  • Sie dürfen Ihr Musikgerät nur so laut betreiben, dass es die Zimmerlautstärke nicht überschreitet. Zimmerlautstärke definiert sich nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin so, dass Geräusche, vor allem unter und über der Geräuschquelle, nicht mehr oder zumindest kaum noch vernehmlich sind.
  • Ihre Musik sollte also in der anderen Wohnung nicht oder kaum zu hören sein. Die Zimmerlautstärke lässt sich nicht ohne Weiteres auf eine bestimmte Phonstärke begrenzen. Es kommt auf die Wandstärke, die Basszahl der Musik, ihre Frequenz und ihre Wahrnehmbarkeit außerhalb Ihrer Wände an.
  • Darf man im Zug laut Musik hören

    Wo Menschen auf engem Raum zusammenleben, bleiben Störungen nicht aus. Auch laute Gespräche können …

  • Dabei gilt als Maßstab das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen, nicht aber das besondere Geräuschempfinden eines Bewohners. Ebenso wenig kommt es darauf an, was Sie selbst als laut oder leise empfinden.

Insbesondere Sonntags gelten Ruhezeiten

  • Beachten Sie zudem, dass das Gesetz Ruhezeiten vorgibt. Die allgemeinen Ruhezeiten bestehen mittags von 13 Uhr bis 15 Uhr und abends um 22 Uhr bis 7 Uhr morgens. Sonntags gelten diese Uhrzeiten in besonderem Maße.
  • Bedenken, dass Ihr persönlicher Musikgeschmack nicht dem Geschmack Ihrer Mitbewohner entsprechen muss. Hören Sie laute Rockmusik, werden Sie sich sicherlich kaum damit anfreunden können, wenn Ihr Nachbar gleichermaßen laute Volksmusik durch die Wohnung schallen lässt. Die gegenseitige Rücksichtnahme ermöglicht ein geordnetes Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus.

Weiterlesen:

  • Ruhestörung durch laute Gespräche - das sollten Sie beachten
  • Ruhezeiten in der Mietwohnung einhalten
  • Ruhestörung am Sonntag - so stellen Sie den Nachbarschaftsfrieden wieder her
  • Laute Musik nach 22 Uhr - so informieren Sie Nachbarn über Ihre Party
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Es ist ein uraltes Reglement, das den Zugern das laute Musikhören in der Öffentlichkeit untersagt. Mit bis zu 100 Franken können Personen gebüsst werden, wenn sie sich nicht daran halten. Zwei Stadrparlamentarier fordern in einer Motion nun, dass das Reglement angepasst wird.

Man stelle sich vor: Ein schöner Nachmittag auf der Ufschötti in der Stadt Luzern und aus keiner Ecke erklingt Musik. Eine absurde Vorstellung. In Zug hingegen normal. Denn auf öffentlichen Strassen oder in öffentlichen Anlagen und Badeanstalten der Stadt Zug «ist der Gebrauch von Radios, Tonbandgeräten und ähnlichen Apparaten untersagt.» Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Busse von 100 Franken rechnen.

Das Reglement stammt vom Jahre 1972, also einer Zeit, wo es noch Tonbandgeräte gab. Nun wollen die Zuger Stadtparlamentarier Joshua B. Weiss (FDP) und Jérôme Peter (SP) diesem veralteten Reglement den Stecker ziehen. Denn in der jüngsten Vergangenheit seien viele Bekannte von ihnen gebüsst worden, weil sie etwa am See Musik gehört haben. Auch eine kurze Strassenumfrage in Zug zeigt, dass das Verbot durchaus zu reden gibt.

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Per Vorstoss fordern Weiss und Peter von der Stadt Zug, dass Lautsprecher etc. in einer «nicht störenden Weise» benutzt werden können. Zudem soll die Stadt Zonen definieren, wo lautes Musikhören gestattet ist. Die beiden Jungpolitiker sind zuversichtlich, dass sie im Parlament eine Mehrheit für ihr Anliegen finden. «Wir wollen das Reglement ja nicht völlig streichen, sondern nur der aktuellen Zeit anpassen. Wir möchten gesunden Menschenverstand walten lassen.»

Die Zuger Polizei ihrerseits führt keine Statistik darüber, wie häufig sie Bussen ausstellen, weil Leute zu laut Musik hören in der Öffentlichkeit. «Wenn wir einen Verstoss gegen dieses Reglement feststellen, dann suchen wir zuerst den Dialog. Je nach Situation und Umständen stellen wir eine Busse wegen Ruhestörung aus», sagt Andreas Wyer der Medienstelle. Laut Wyer kontrolliere die Zuger Polizei Personen, die aus ihren Boxen Musik hören, im Rahmen der normalen Patrouille. Weil Leute im Sommer häufiger unterwegs sind, komme es zu dieser Zeit zu mehr Bussen als im Winter.