Natürlich darf man auch Sonntags Musik hören, aber bitte nicht zu laut. Zum einen ist Feiertag, zum anderen stören Sie Ihre Nachbarn. Halten Sie sich genau an die Ordnung, die Sie auch von Ihren Nachbarn erwarten. Sonntags ist für viele Leute die einzige Gelegenheit, einmal ihre Ruhe zu haben. Wenn Sie laute Musik hören, stören Sie diese letzte Bastion. Wo Menschen auf engem Raum zusammenleben, bleiben Störungen nicht aus. Auch laute Gespräche können … Insbesondere Sonntags gelten Ruhezeiten
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Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? Verwandte ArtikelEs ist ein uraltes Reglement, das den Zugern das laute Musikhören in der Öffentlichkeit untersagt. Mit bis zu 100 Franken können Personen gebüsst werden, wenn sie sich nicht daran halten. Zwei Stadrparlamentarier fordern in einer Motion nun, dass das Reglement angepasst wird. Man stelle sich vor: Ein schöner Nachmittag auf der Ufschötti in der Stadt Luzern und aus keiner Ecke erklingt Musik. Eine absurde Vorstellung. In Zug hingegen normal. Denn auf öffentlichen Strassen oder in öffentlichen Anlagen und Badeanstalten der Stadt Zug «ist der Gebrauch von Radios, Tonbandgeräten und ähnlichen Apparaten untersagt.» Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Busse von 100 Franken rechnen. Das Reglement stammt vom Jahre 1972, also einer Zeit, wo es noch Tonbandgeräte gab. Nun wollen die Zuger Stadtparlamentarier Joshua B. Weiss (FDP) und Jérôme Peter (SP) diesem veralteten Reglement den Stecker ziehen. Denn in der jüngsten Vergangenheit seien viele Bekannte von ihnen gebüsst worden, weil sie etwa am See Musik gehört haben. Auch eine kurze Strassenumfrage in Zug zeigt, dass das Verbot durchaus zu reden gibt. Nicht bekannt, wie viele Bussen Polizei ausstelltPer Vorstoss fordern Weiss und Peter von der Stadt Zug, dass Lautsprecher etc. in einer «nicht störenden Weise» benutzt werden können. Zudem soll die Stadt Zonen definieren, wo lautes Musikhören gestattet ist. Die beiden Jungpolitiker sind zuversichtlich, dass sie im Parlament eine Mehrheit für ihr Anliegen finden. «Wir wollen das Reglement ja nicht völlig streichen, sondern nur der aktuellen Zeit anpassen. Wir möchten gesunden Menschenverstand walten lassen.» Die Zuger Polizei ihrerseits führt keine Statistik darüber, wie häufig sie Bussen ausstellen, weil Leute zu laut Musik hören in der Öffentlichkeit. «Wenn wir einen Verstoss gegen dieses Reglement feststellen, dann suchen wir zuerst den Dialog. Je nach Situation und Umständen stellen wir eine Busse wegen Ruhestörung aus», sagt Andreas Wyer der Medienstelle. Laut Wyer kontrolliere die Zuger Polizei Personen, die aus ihren Boxen Musik hören, im Rahmen der normalen Patrouille. Weil Leute im Sommer häufiger unterwegs sind, komme es zu dieser Zeit zu mehr Bussen als im Winter. |