Darf jemand anderes mein auto fahren wenn ich dabei bin

Was passiert nach einem Unfall?

Wenn ein in der Police nicht eingetragener Fahrer in einen Unfall verwickelt ist, bekommt der Versicherungsnehmer Probleme mit seiner Kfz-Versicherung.

Was ist mit dem Versicherungsschutz?

Die Kfz-Versicherung greift im Schadensfall. Da der Versicherungsnehmer aber einen nicht eingetragenen Fahrer ans Steuer gelassen hat, hat er eine Obliegenheitsverletzung begangen.

Im Schadensfall kann der Kfz-Versicherer deshalb:

  • Beitragsnachforderungen stellen
  • Vertragstrafe fordern (meist ein Jahresbeitrag)
  • Vertrag kündigen
  • Selbstbeteiligung erhöhen (bei Kaskoversicherung)

Außerdem kann der nicht eingetragene Fahrer vom Kfz-Versicherer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Regress genommen werden. Dies ist bis zur vollen Schadenshöhe möglich.

Das genaue Vorgehen des jeweiligen Kfz-Versicherers in einem solchen Fall ist in den Geschäftsbedingungen aufgeführt.

Wer darf das Auto fahren?

Grundsätzlich dürfen nur Personen mit gültigem Führerschein das Auto fahren, welche in der Police im dort definierten Fahrerkreis mit eingeschlossen sind.

Immer als Fahrer eines Pkw versichert sind:

  • Der Versicherungsnehmer
  • Falls davon abweichend, der Fahrzeughalter

Wie sich ein anderer Fahrerkreis auf die Kfz-Versicherung auswirkt, können Sie hier berechnen:

Alle anderen mit eingeschlossenen Personen legt der Versicherungsnehmer fest.

Möglich sind:

  • Einzelnennung (namentliche Nennung oder nahe Angehörige / Lebenspartner)
  • Pauschalnennung (etwa: alle Fahrer über 25 Jahre oder: Nennung des jüngsten Fahrers)
  • Offener oder unbestimmter Fahrerkreis (keine Einschränkungen)
  • Eintrag eines Fahrers nur für einen bestimmten Zeitraum (Selbst bei Kurzausleihe sollte der jeweilige Fahrer über den gemeldeten Fahrerkreis versichert sein)

Notfall als Ausnahme

Bei medizinischen Notfällen ist auch ein nicht eingetragener Fahrer versichert, der sich hinters Steuer setzt.

Muss der Halter die Kfz-Versicherung abschließen?

Nein. Für das Auto kann auch eine andere Person die Kfz-Versicherung online abschließen. Die Police läuft auf den Pkw, nicht auf eine Person.

Der Fahrzeughalter wird in einem solchen Fall automatisch mit versichert.

Alle anderen berechtigten Fahrer muss der Versicherungsnehmer angeben. Hier macht es einen Unterschied, ob die Person den Pkw dauerhaft nutzt oder nur kurzfristig.

Kann ich zusätzliche Fahrer melden?

Einen dauerhaften zusätzlichen Fahrer sollten Sie fest in die Police mit aufnehmen lassen.

Das geht am einfachsten über einen erweiterten Fahrerkreis, etwa alle ab 23 Jahre oder ab 25 Jahre, je nach Kfz-Versicherer. Oder über einen Partnertarif in der Kfz-Versicherung.

Das kostet Sie oft keinen oder nur einen geringen Aufpreis.

Fahranfänger mitversichern

Wenn Sie sogenannte Fahranfänger mitversichern wollen – dazu gehören generell junge Autofahrer bis etwa 24 Jahre - wird dies teurer.

Bei diesem offenen Fahrerkreis müssen Sie meist das Alter und das Datum des Führerscheinerwerbs des jüngsten Fahrers nennen, der eingetragen werden soll.

In diesem Fall ist ein Tarifvergleich sinnvoll:

Da die Preisunterschiede bei den einzelnen Anbietern hier sehr groß sind, können Sie durch einen Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung richtig viel Geld sparen.

Was ist bei Kurzzeitfahrer bis 30 Tage?

Möchten Sie einen Fahrer nur für eine Zeitspanne von bis zu 30 Tagen in Ihre Police eintragen lassen, geht das in der Regel sehr kurzfristig.

Dafür genügt ein Anruf bei Ihrem aktuellen Kfz-Versicherer oder eine Meldung übers Internet (Kundenportal oder App).

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig und nach bestem Wissen ausgesucht und zusammengestellt. Sie dienen als Inspiration für unsere Leser, stellen Empfehlungen der Redaktion und in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.

Wenn dein Freund bei seiner Versicherung keine weiteren Fahrzeugnutzer ausgeschlossen hat, kannst du dessen Wagen selbstverständlich auch fahren.

Die KFZ-Haftpflicht reguliert die Schäden Dritter, also nicht die eigenen.

Es ist auf jeden Fall immer gut, wenn vorher darüber gesprochen wurde, wie ggf. mit Unfallfolgen umgegangen wird.

So könnte es z.B. passieren, dass jemand mit seinem Wagen das parkende Auto beschädigt und sich einfach aus dem Staub macht. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, bleibt der Geschädigte in der Regel auf den Kosten sitzen.

Verlangt dein Freund in diesem Fall trotzdem, dass du die Reparatur bezahlst, weil du dir das Auto geliehen hast. Oder trägt er die Kosten, weil du keine Schuld am Unfall hattest.

Man muss sicher nicht alles kaputt diskutieren, doch vor dem Hintergrund, dass u.U. hohe Kosten entstehen können, ist deine Frage durchaus gerechtfertigt.

Gut zu wissen:

Muss die Versicherung deines Freundes nach einem Unfall zahlen, wird sie die Versicherungsbeiträge des Halters erhöhen. Dein Freund zahlt dann also etwas mehr als vor dem Unfall.

Meine persönliche Meinung ist:

Auto fahren kannst du, ansonsten hätte man dir den Führerschein nicht gegeben. Unfälle werden nicht nur durch Fahranfänger verursacht.

Wenn dem so wäre, würden Autovermietungen ihre Fahrzeuge nicht an junge Fahrer vermieten.

Rechtlich ist derjenige zum Schadenersatz verpflichtet, der einem anderen einen Schaden zugefügt hat.

Wer sein Auto verleiht nimmt in Kauf, dass es auch zu einem Unfall kommen kann.

Möglich, dass dies im Streitfall zivilrechtlich berücksichtigt würde und die Kosten anteilig zu tragen sind z.B. 3/5 für dich und 2/5 für deinen Freund.

Dann müsstest du als 60 % und dein Freund 40 % übernehmen.

Sicher ist das aber nicht. In Deutschland gilt das Verursacherprinzip.

Wer darf mein Auto fahren wenn ich dabei bin?

Grundsätzlich dürfen nur Personen einen Pkw nutzen, wenn der Halter sie als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben hat. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Fahrer können namentlich benannt oder über die Zugehörigkeit zum Halter angegeben werden, z. B. als Partner oder volljähriges Kind.

Kann jemand anderes mit meinem Auto fahren?

Grundsätzlich dürfen Sie nur jemanden mit Ihrem Wagen fahren lassen, wenn dieser auch eine gültige Fahrerlaubnis hat. Bei EU-Bürgern ist dies kein Problem. Bei Drittstaaten sollte zuvor geprüft werden, ob der ausländische Führerschein von Deutschland akzeptiert wird.

Was passiert wenn man nicht als Fahrer eingetragen ist?

Bei einem selbstverschuldeten Unfall durch einen nicht eingetragenen Fahrer droht beim Jahresbeitrag eine rückwirkende Nachberechnung. Und zwar für bis zu zwei Jahre. Dabei wird dir die Differenz zwischen dem gemeldeten Fahrerkreis und einen nicht eingeschränkten Fahrerkreis berechnet.

Ist mein Auto versichert wenn ich Beifahrer bin?

Der Beifahrer in einem Auto gehört zu den Insassen. Wie alle Personen (außer dem Fahrer) im Fahrzeug ist der Beifahrer bei einem Unfall beziehungsweise Schaden über die Kfz-Versicherung geschützt.