Charta der rechte hilfe- und pflegebedürftiger menschen artikel 8

Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (kurz Pflege-Charta) ist ein Katalog von Rechten hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland. Sie wurde 2005 von der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Altersfragen initiierten Arbeitsgruppe „Runder Tisch Pflege“, an der viele Vertreter aus Verbänden, aus Ländern und Kommunen, Praxis und Wissenschaft teilnahmen, verabschiedet.

Die erste deutsche Tagung zur Umsetzung der Pflege-Charta fand in Hemer statt.[3]

Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit. Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen und dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Da sie sich häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenwürde hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.

Ziel der Pflege-Charta ist es, die Rolle und die Rechtsstellung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu stärken, indem grundlegende und selbstverständliche Rechte von Menschen die der Unterstützung, Betreuung und Pflege bedürfen, zusammengefasst werden. Diese Rechte sind Ausdruck der Achtung der Menschenwürde.

  • Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.
  • Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
  • Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
  • Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.
  • Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  • Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
  • Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

Nachsatz: Die Einrichtung von Pflegestützpunkten und die damit verbundene Idee einer umfassenden, neutralen und unabhängigen Pflegeberatung kommt den Vorstellungen der Pflege-Charta, insbesondere in Artikel 5, entgegen.

Im vollständigen Text der Pflege-Charta werden diese Rechte für die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen näher erläutert.[4]

Nutzungshinweis: Das ZQP-Arbeitsmaterial kann kostenlos heruntergeladen und verwendet werden. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Herausgebers. Eine Verwendung zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.

Respekt gegenüber Verstorbenen

Auch Verstorbene haben das Recht, mit Respekt behandelt zu werden. Sie können erwarten, dass Personen,
die Ihnen nahestehen, ausreichend Zeit gegeben wird, um Abschied zu nehmen. Sie haben auch das Recht,
im Voraus zu bestimmen, wie Sie nach Ihrem Tod behandelt werden und wie mit Ihrem Leichnam umgegangen werden soll. Das betrifft beispielsweise die Aufbahrung, die Art der Bestattung oder ob Ihr Körper wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden soll. Auch über die Organspende können Sie bestimmen, zum Beispiel mit einem Organspendeausweis.

Die Arbeitsmaterialien zur Pflege-Charta wurden vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) erarbeitet und sollen dazu beitragen, die Grundsätze der Charta und die darin formulierten Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in der Pflegepraxis zu verankern. Sie sind gegliedert in vier Kategorien: Wissen, Reflexion, Methoden und Verbreitung. Darin enthalten sind z.B. Erklärfilme, eine Erläuterung der Pflege-Charta in Einfacher Sprache, Präsentationsfolien, Arbeitsblätter, Methodenvorstellungen und auch Druckvorlagen für verschiedene Informationsblätter.

Zum Material

Was steht in der Pflege

Ziel der Charta ist es nach wie vor, die Rolle und die Rechts stellung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu stärken, in- dem grundlegende und selbstverständliche Rechte von Menschen, die der Unterstützung, Betreuung und Pflege bedürfen, in einem kurzen und einfach verständlichen Katalog zusammengefasst und für die ...

Wie viele Artikel hat die Pflege

Sie ist von Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bereichen der Pflege und der Selbsthilfe erarbeitet worden. Die Pflege-Charta gliedert sich in eine Präambel und acht Artikel, die verschiedene Themen behandeln.

Was ist das Ziel der Pflege

Die Pflege-Charta vermittelt Wissen über die Rechte pflegebedürftiger Menschen und trägt zur Stärkung dieser Rechte bei. Sie soll zu Verbesserungen der Situation pflegebedürftiger Menschen anregen, indem sie Maßstab für eine würdevolle Pflege ist.

Was bedeutet Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe?

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.