Bin ich verpflichtet meine Kinder zu nehmen?

Frage:

Hallo Frau Bader,

ich wei� nicht , ob ich bei Ihnen richtig bin.

Ich bin geschieden und habe einen 7 j�hrigen Sohn.

Er ist alles 14 Tage beim Vater und eine Woche in den Osterferien, 2 Wochen in den Sommerferien und eine Woche in den Weihnachtsferien (Hessen)

F�r die restlichen Ferienzeiten kann ich schauen, wie ich ihn unter bekomme.

Nun hat mir mein neuer Partner erz�hlt, dass er die H�lfte der gesamten Ferien abdecken muss und wenn er nicht soviel Urlaub hat oder nicht bekommt, m�sse er sich darum k�mmern wo der Kleine unterkommt und dies auch ggf. finanzieren wenn er in die Ferienspiele m�sste.

Stimmt das so? Gibt es dazu einen Paragraphen oder kann der Exmann sich auch weigern und dies w�re rechtens?

F�r eine pauschale Antwort w�re ich Ihnen sehr dankbar....vielleicht auch ein Tipp wo ich genaueres durchlesen k�nnte.

Vielen Dank und eine sch�ne Restwoche

Angela

von Frechdachs210704 am 27.02.2012, 19:55 Uhr

Bin ich verpflichtet meine Kinder zu nehmen?

 

Antwort auf:

Muss der Vater die H�lfte der gesamten Ferien abdecken

Hallo,
das ist so �blich, aber wenn er sich weigert, kann man nichts machen (dazu gibt es sogar Urteile).
Liebe Gr�sse,
NB

von Nicola Bader, Rechtsanw�ltin am 28.02.2012

Antwort auf:

Muss der Vater die H�lfte der gesamten Ferien abdecken

Hallo
Davon habe ich noch nie was geh�rt!
Und das es so von Gerichten gehandhabt wird auch.nicht,ich kenne es so wie bei euch,Max 2 Wochen,aber das k�nnte man ja auch untereinander kl�ren.

von CKEL0410 am 27.02.2012

Antwort auf:

Muss der Vater die H�lfte der gesamten Ferien abdecken

Nein, muss er nicht.
Du hast die Alltagssorge, er ein Umgangsrecht.
Zur Alltagssorge geh�ren auch die Ferien.
Ist er zahlungsf�hig kann man schauen ob er die H�lfte f�r eine Freizeit zuzahlt, wenn Du die Ferien nicht mit Urlaub abdecken kannst.

Aber auch das m�sste wohl ein Richter entscheiden.

von Thelmalouise am 27.02.2012

Bin ich verpflichtet meine Kinder zu nehmen?

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Bin ich verpflichtet meinem Ex die Kinder zu bringen?

Je weiter die Eltern voneinander entfernt wohnen, desto dringlicher stellt sich in derartigen Fällen die Frage, wer die Kosten des Umgangs zu tragen hat. Grundsätzlich trägt diese Kosten der umgangsberechtigte Elternteil. Er ist auch verpflichtet, das Abholen und Zurückbringen der Kinder zu übernehmen.

Ist man verpflichtet mit kindsvater Kontakt zu haben?

Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Außerdem besteht eine Loyalitätspflicht für die Eltern nach § 1684 Abs. 2 BGB: Sie haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

Wer muss die Kinder holen und bringen?

Grundsätzliche Aufgabe des Umgangsberechtigten ist es, das Kind beim anderen Elternteil abzuholen und wieder dorthin zu bringen. Dies impliziert, dass der Umgangsberechtigte auch die Kosten des Umgangs zu tragen hat.

Ist der Vater zum Umgang verpflichtet?

Gemäß Rechtsprechung ist der Vater zum Umgang nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, demnach besteht für den Vater eine Umgangspflicht. In der Praxis ist es jedoch kontraproduktiv, den Vater zum Umgang zu zwingen. Diese Vorgehensweise ist dem Kindeswohl nicht dienlich.