Auto mit ungarischen Papieren in Deutschland zulassen

Für die Zulassung von Importfahrzeugen ohne EG-Typengenehmigung schreibt der Gesetzgeber in Deutschland zwingend ein Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis vor. Hierzu ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich.

So weit die Theorie. In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie zum Beispiel in den USA ein Auto gekauft haben, hat es in der Regel keine EG-Typengenehmigung und benötigt ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO. Dieses darf ausschließlich von amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstellen erstellt werden.

Wir sind hierbei Ihr idealer Partner – bei uns erhalten Sie sämtliche Services aus einer Hand. Unsere geschulten Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie während des gesamten Prüf- und Zulassungsprozesses. Schnell, kompetent und zuverlässig.

Sie haben Fragen zur Importfahrzeug-Zulassung? Wir sind gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns online oder telefonisch unter +49 221 806-9000.

Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.  


Gebühren

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.

Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!

Die Gebühren betragen 31,40 EURO (inklusive Zuteilung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

Ermäßigungen


Benötigte Unterlagen

  • Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis und/oder EG-Typengenehmigung
  • COC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenblatt
  • Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedsstaaten)
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6.000 km beträgt)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU) oder Technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO (Gutachten entfällt bei EG-Typengenehmigung, hier ist nur gegebenenfalls eine neue HU durchzuführen)
    Bei nicht bestehen einer EG-Typengenehmigung oder Einfuhr aus dem Nicht-EU-Land ist die Vorlage eines Gutachtens gem. 21 StVZO erforderlich.
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Vorführung: Die Zulassungsbehörde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Erstellung der deutschen Fahrzeugpapiere und vor der Zulassung zu identifizieren. Hierzu ist das Fahrzeug vorzuführen.
  • Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

TS Martin hat geschrieben:Nicht EU Papiere = Papiere aus heutigen EU Staaten. Nicht das einer denkt Russland oder USA. Es geht um die Papiere vor dem Beitritt von Österreich, Ungarn, Polen und wie sie heißen. Und @ Robert es ist ein behördliches Schreiben der oberen Straßenverkehrsbehörde. Selbst im ZWF und die Berliner ZuLa kennen diese Regelung. Also einfach mal nichts sagen, wenn man nicht auf den aktuellen Stand ist.



Martin du bist ne Knalltüte! Per PN bei mir anfragen und mir dann öffentlich vor die Karre fahren. Ich habe dir ganz genau meinen Standpunkt erläutert... Mach nur so weiter, so macht man sich Freunde!
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Gruß
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

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MZ 125/3 (Bj. 1959)
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, Junak M 10 (Bj. 1963)
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, MZ TS 125 (Bj. 1976)
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Re: Zulassung Ungarische TS mit Papier aber kein EU

Auto mit ungarischen Papieren in Deutschland zulassen
von Paule56 » 16. Januar 2012 00:21

TS Martin hat geschrieben:Nicht EU Papiere = Papiere aus heutigen EU Staaten. Nicht das einer denkt Russland oder USA. Es geht um die Papiere vor dem Beitritt von Österreich, Ungarn, Polen und wie sie heißen. Und @ Robert es ist ein behördliches Schreiben der oberen Straßenverkehrsbehörde. Selbst im ZWF und die Berliner ZuLa kennen diese Regelung. Also einfach mal nichts sagen, wenn man nicht auf den aktuellen Stand ist.



Martin

es geht hier um ein Fahrzeug aus Ungarn, was möglicherweise entweder 1988 bzw. 1998 in HU abgemeldet wurde ....
Das dementsprechende Papier hatte seine Gültigkeit als Zulassungsbescheinigung, vor mehr als einem Jahrzehnt schon im Herkunftsland verloren, als Eigentumsnachweis mag es noch gegolten haben, gelten ....

Grundsätzlich ....

wann kam Schengen oder der EURO nach D?
HU ist seit 2004 dabei, aber da war das Pamphlet schon kein gültiges Schriftstück/Urkunde mehr

Einigungsvertrag innerhalb D und Beitrittsbekundungen zur EU bedeuten schon einen himmelweiten Unterschied

Gruß
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Re: Zulassung Ungarische TS mit Papier aber kein EU

Auto mit ungarischen Papieren in Deutschland zulassen
von Woelli » 16. Januar 2012 19:47

So, die Zulassungsstelle hat sich geäußert. Also die gute Frau meinte, nach dem ich ihr dem Wisch von oben gezeigt habe, dass es reicht eine Vollabnahme nach §21 zumachen und sonst ist nur noch der Kaufvertrag von nöten. Und das ist auch nur von Nöten da in meinem Schein die Reifengröße etc nicht steht.

Hab auch gleich mal nach meiner RT gefragt die in den 70er abgemeldet wurde. Hier brauch ich sogar nur zur HU und sonst nichts, da in den alten Papieren alles drin steht.

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Re: Zulassung Ungarische TS mit Papier aber kein EU

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von Robert K. G. » 16. Januar 2012 19:54

Woelli hat geschrieben:So, die Zulassungsstelle hat sich geäußert. Also die gute Frau meinte, nach dem ich ihr dem Wisch von oben gezeigt habe, dass es reicht eine Vollabnahme nach §21 zumachen und sonst ist nur noch der Kaufvertrag von nöten. Und das ist auch nur von Nöten da in meinem Schein die Reifengröße etc nicht steht.

Hab auch gleich mal nach meiner RT gefragt die in den 70er abgemeldet wurde. Hier brauch ich sogar nur zur HU und sonst nichts, da in den alten Papieren alles drin steht.



Na siehst du... alles halb so wild!
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Gruß
Robert

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Re: Zulassung Ungarische TS mit Papier aber kein EU

Auto mit ungarischen Papieren in Deutschland zulassen
von ets_g » 16. Januar 2012 22:16

Paule56 hat geschrieben: ...es geht hier um ein Fahrzeug aus Ungarn, was möglicherweise entweder 1988 bzw. 1998 in HU abgemeldet wurde ....
Das dementsprechende Papier hatte seine Gültigkeit als Zulassungsbescheinigung, vor mehr als einem Jahrzehnt schon im Herkunftsland verloren, als Eigentumsnachweis mag es noch gegolten haben, gelten ....

Grundsätzlich ....

wann kam Schengen oder der EURO nach D?
HU ist seit 2004 dabei, aber da war das Pamphlet schon kein gültiges Schriftstück/Urkunde mehr

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ich habe letztens ein motorrad zugelassen mit papieren von 1930 aus schweden. das alter der papiere war dabei egal, hauptsache das land ist heute eu. natürlich fehlten hier auch daten die wurden dann beim tüv ergänzt. aber immerhin bekommt man so problemlos fahrzeuge zugelassen was ja ohne papiere/ oder datenblatt manchmal sehr schwierig ist.


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Re: Zulassung Ungarische TS mit Papier aber kein EU

Auto mit ungarischen Papieren in Deutschland zulassen
von Robert K. G. » 17. Januar 2012 00:06

Paule56 hat geschrieben:ist schon merkwürdig .....

egal wo ich hingucke, steht überall, egal welches Fahrzeug ohne diese coc-Zettel importiert wird, braucht ne 21er
dann brauchts einen Kaufvertrag, die Rechnung des Einfuhrunternehmens (vorzugsweise Schenker) und und und

oder ist der legere Umgang wie im Fall der TS dem Umstand geschuldet, dass das Teil für die Behörden kein Fahrzeug ist,
es keinen Brief im herkömmlichen Sinne erhält, keine Steuerpflicht entsteht .....



Nö! Das stimmt schon mit dem §21. Das ist auch die Auskunft der Behörde. Es passt schon was du sagst. Auch der Fall aus Schweden musste einen § 21 machen. Da der aber ohnehin nicht wesentlich teurer als eine normale HU ist, merken es die meisten Leute noch nicht einmal.

Einzige Ausnahme KÖNNEN Fahrzeuge mit DDR Papieren darstellen. In einigen NICHT allen Zulassungsstellen reicht eine normale HU aus.

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 16th Januar 2012, 11:10 pm --

Woelli hat geschrieben:Jup hat sie auch gesagt. Hätte da ein wenig mehr drauf gestanden hätten die das auch genommen.



Das stimmt schon! Es hätte ein EU Papier sein müssen. Eine weitere Ausnahme wäre gewesen wenn die TS noch in Ungarn zugelassen wäre, die dortige HU hätte, alle Steuern abgeführt wären und eine Versicherung bestanden hätte. Dann hätte man die TS in ein paar Kreisen auch mit den alten Papieren ummelden können. Deine Papiere wurden aber von Ungarn VOR dem EU Eintritt für ungültig erklärt. Das kann eine deutsche Behörde ums verrecken nicht ungeschehen machen. Deswegen der §21. Dieser stellt dir wieder eine Betriebserlaubnis aus, die bereits 1998 erloscchen ist und nie nimmer, nicht und sowieso in der BRD oder DDR gegolten hat. Die KTA Betriebserlaubnis konnte man sich vor 1989 sogar in der BRD in die Haare schmieren. Deine TS wäre vor 1989 noch nicht einmal in der BRD zulassungsfähig gewesen, genauso wie die DDR Version nicht in Ungarn zulassungsfähig war. Rate mal warum du im Tacho keine funktionsfähige Fernlichtkontrolleuchte findest...

Gruß
Robert

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Re: Zulassung Ungarische TS mit Papier aber kein EU

Auto mit ungarischen Papieren in Deutschland zulassen
von Robert K. G. » 17. Januar 2012 00:34

Woelli hat geschrieben:Ich hab'ne Fernlichkontrolle

Auto mit ungarischen Papieren in Deutschland zulassen
Dafür aber keine Leerganganzeige ... Aber orginal so. Kabel für Leergang liegen aber.



Nix original, das wurde umgefrickelt. Da gebe ich dir Brief und Siegel drauf. Schau mal auf das Plastedingens auf deinem Steuerkopf. Und, ist da ein Loch drin? Bei mir ist es direkt im Lampentopf.

Gruß
Robert

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Re: Zulassung Ungarische TS mit Papier aber kein EU

Auto mit ungarischen Papieren in Deutschland zulassen
von Robert K. G. » 17. Januar 2012 00:52

Paule56 hat geschrieben:...
ich fahre immer mit Licht und mir ist Hubraum wichtiger .....

Auto mit ungarischen Papieren in Deutschland zulassen

...



Bringe ihn nicht auf dumme Gedanken.
Auto mit ungarischen Papieren in Deutschland zulassen
Die echten 125er sind selten.

Warum die Frage mit den Kontrolleuchten: In Ungarn war es Vorschrift, eine einzelne Limakontrolleuchte zu haben. Entsprechend musste die TS umgerüstet werden. Ich wollte damit nur zeigen, dass eine selbst gültige ausländische Betriebserlaubnis nicht in Deutschland gelten MUSS. Die Umkehrung gilt genauso. Teilweise dreht es sich um eine popelige Kontrolleuchte (Ungarn) oder das Rücklicht (BRD vor 1989). Irgendwelche pauschalen Ausnahmen sind für die Tonne. Du beschreibst es sehr schön mit deinem holländischen Fall.
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Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 16th Januar 2012, 11:56 pm --

Woelli hat geschrieben:Wie was wo? Plastedingens auf Steuerkopf?



Da:

16012012501.jpg



So sieht die DDR Version aus:


Gruß
Robert

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Re: Zulassung Ungarische TS mit Papier aber kein EU

Auto mit ungarischen Papieren in Deutschland zulassen
von Robert K. G. » 17. Januar 2012 01:00

Woelli hat geschrieben:Was hat's mit der kappe auf sich? Warum hat die eine ein Loch?



Da kommt die Fernlichtkontrolle rein, so wie ein schlauer Foristi einst herausgefunden hat. (Ich war es nicht!
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) Meine 76er Ungarn TS hat die Fernlichtkontrolle noch im Lampentopf, als einzelne Leuchte.

Gruß
Robert

Zuletzt geändert von Robert K. G. am 17. Januar 2012 01:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Zulassung Ungarische TS mit Papier aber kein EU

Auto mit ungarischen Papieren in Deutschland zulassen
von Robert K. G. » 17. Januar 2012 01:12

wolf60 hat geschrieben:

Robert K. G. hat geschrieben: Du beschreibst es sehr schön mit deinem holländischen Fall.

Auto mit ungarischen Papieren in Deutschland zulassen




Das liegt aber ausnahmsweise nicht an den deutschen Behörden, sondern an den holländischen. In NL behält ein Fahrzeug bis zu seinem "Ableben" immer sein bei der Erstanmeldung vergebenes Kennzeichen, egal wie oft es den Besitzer wechselt. Wenn jedoch das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird, muss der Zentralbehörde dies mitgeteilt werden, damit die das nun nicht mehr benötigte Kennzeichen wieder freigibt. Die Behörde stellt dann eine Ausfuhrgenehmigung aus und entlastet damit den Verkäufer von allen weiteren Nachforschungen, was mit dem Fahrzeug in der Zukunft passiert.



Richtig! Deswegen warne ich auch davor eine irgendwo bekommene Aussage auf die Anfrage von irgendwem der irgendein DDR Fahrzeug zulassen will auf ausländische Papiere übertragen zu wollen. Mehr wollte ich nicht zeigen.

Noch einmal zur Verdeutlichung: Auf alles was im Ausland geschieht hat Deutschland keinen Einfluss. Vieles ist mit der EU leichter geworden, aber nicht alle Schranken sind weg.

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 17th Januar 2012, 12:14 am --

Woelli hat geschrieben:Ach die wurden quasi normal ausgeliefert und wurde in Ungarn dann idividuell umgebaut? Bei mir sieht das im meinem Tacho aber sehr hochwertig aus bzw. Sieht das blaue Glas der Fernlichtkontrolle die eigentlich grün sein müsste nichtso aus als hätte das einer "umgefriemelt"

Kann man ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland anmelden?

Fahrzeuge aus dem Ausland in Deutschland zulassen. Bei Importfahrzeugen sind verschiedene Varianten möglich, um diese in Deutschland zuzulassen. Das jeweilige Verfahren richtet sich im wesentlichen nach dem Herkunftsstaat und der Art der bisherigen Betriebserlaubnis.

Was kostet es ein Auto aus dem Ausland in Deutschland anzumelden?

Die Gebühren betragen 31,40 EURO (inklusive Zuteilung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Wann muss ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland angemeldet werden?

Ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung darf nur bei vorübergehender Nutzung für ein Jahr in Deutschland genutzt werden. Sobald der regelmäßige Standort im Inland begründet wird, muss das Fahrzeug unverzüglich in Deutschland zugelassen werden.

Wie bekomme ich deutsche Papiere für ein Auto?

Diese Dokumente braucht die Zulassungsstelle für die Anmeldung eines EU-Fahrzeugs:.
Nachweis des Eigentums (z.B. Kaufvertrag).
Personalausweis oder Reisepass..
CoC-Papiere (EG-Übereinstimmungserklärung).
Elektronische Versicherungsnummer (eVB).
Falls vorhanden: Ausländische Fahrzeugpapiere..