Ausbildung gleich fachhochschulreife

4 Antworten

Ausbildung gleich fachhochschulreife

Hallo,

soviel ich weiß nicht direkt. Du hast 2. Optionen:

  1. Entweder bist du in dem Beruf nach deiner Ausbildung 3 Jahre lang tättig und hast somit die berechtigung einen Antrag für die FH-Reife stellen.

oder

  1. Du besuchst eine Berufschule und machst 1 Jahrlang die Berufsoberstufe (kann je nach Bundesland die BEzeichnung variieren). Voraussetzungen dafür hast du ja (die abgeschlossene Berufsausbildung + mittlere Reife). Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen hast du dann den "Lappen" ;-)

In diesem SInne für die Zukunft viel Erfolg!

Ausbildung gleich fachhochschulreife

nein, bei einer normalen 1-3jährigen Berufsausbildung nicht, du müsstest noch etwas anhängen um die Fachhochschulreife zu erwerben.

Wenn du deine Berufsausbildung an einer Fachakademie gemacht hast, dann ja.

Ausbildung gleich fachhochschulreife

es kommt ganz auf die Ausbildung an..nicht jede schule bietet die Fachhochschulreife in Verbindung einer Ausbildung an

Ausbildung gleich fachhochschulreife

Schulabschluß ist Schulabschluß.

Abgeschlossene Lehre ist abgeschlossene Lehre.

Der Schulabschluß ändert sich nicht.

Das erklärt aber auch das Wort Abschluß.

Was möchtest Du wissen?

Zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung ist ein regulärer, mindestens 3-jähriger Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abzuschließen.

Der Berufsschulunterricht wird durch Zusatzunterricht in den Unterrichtsfächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften ergänzt.

Zum Ende der dreijährigen Ausbildung wird zum Berufsschulabschluss die Fachhochschulreife ergänzend erworben.

Im Anschluss an die duale Berufsausbildung führt der Weg über die Fachoberschule (FOS 13) zum Abitur. Die Klasse 13 der Fachoberschule am Berufskolleg dauert ein Jahr in Vollzeit oder zwei Jahre berufsbegleitend im Teilzeitunterricht.

Der Unterricht gliedert sich in

  1. einen Berufsbezogenen Lernbereich mit den Fächern des fachlichen Schwerpunktes/Profilfächer sowie Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch und Wirtschaftslehre
  2. einen Berufsübergreifenden Lernbereich mit den Fächern Deutsch, Religionslehre, Sport sowie Gesellschaftslehre mit Geschichte

Weitere Fächer innerhalb des Differenzierungsbereiches können nach Angebot und Neigung den Unterricht ergänzen.

Besteht der Wunsch den Unterricht in der bisher erlernten zweiten Fremdsprache (z. B. Französisch/Spanisch) fortzusetzen, kann diese im Umfang von vier Wochenstunden erteilt werden.

Die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife wird nach insgesamt 4 Jahren erworben.

Seit ein paar Jahren gelangen aber auch immer mehr junge Menschen über Umwege an die Hochschulen, die die Schule mit Mittlerer Reife oder Hauptschulabschluss verlassen haben. Von den Studienanfängern ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung entscheiden sich immerhin 36 Prozent für eine Universität. Circa 63 Prozent schreiben sich an einer Fachhochschule ein. Eine generelle Voraussetzung für alle Hochschulen: Die Bewerber müssen ausreichend Berufserfahrung gesammelt haben. Im März 2009 haben sich die Bundesländer hier auf einheitliche Standards geeinigt:

  • Bewerber mit erfolgreich abgeschlossener mindestens zweijähriger Berufsausbildung und anerkanntem Fortbildungsabschluss (z.B. Handwerksmeister, Techniker oder Fachwirte) erhalten die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Das heißt, sie können prinzipiell an jeder beliebigen Hochschule, egal ob Uni oder Fachhochschule, jedes beliebige Fach studieren –  ohne Abitur.
  • Bewerber mit Berufsausbildung, aber ohne Fortbildungsabschluss benötigen mindestens drei Jahre Berufspraxis, um die Hochschulzugangsberechtigung zu bekommen. Danach stehen ihnen allerdings nur Studiengänge offen, die zu ihrer beruflichen Vorbildung passen.

Über diese allgemeinen Kriterien hinaus sind je nach Bundesland manchmal weitere Kriterien für die Zulassung zum Studium ohne Abitur zu erfüllen. Vorausgesetzt werden zum Beispiel ein Mindestalter, Mindestnoten beim Berufsabschluss oder der Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland. Andernorts müssen berufserfahrene Bewerber für die endgültige Zulassung vor Studienbeginn ihre fachliche Eignung in einer schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung an der Hochschule nachweisen. Alternativ ist auch ein einjähriges Probestudium möglich, nach dessen Ende entschieden wird, ob der Bewerber fortfahren darf. 

Ein Fernstudium wird in der Regel berufsbegleitend studiert. Auch hier brauchst du nicht zwingend ein Abitur oder Fachabi: In den meisten Fällen kannst du ein Fernstudium auch mit ausreichend Berufserfahrung und einer abgeschlossenen Ausbildung beginnen.

Die genauen Regelungen für den Zugang zum Studium ohne Abitur kann man an den Hochschulen oder beim Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes erfragen. Außerdem bietet der Online-Studienführer Studieren ohne Abitur eine gute Übersicht über die Zugangsvoraussetzungen der einzelnen Hochschulen und über besonders beliebte Hochschulen und Studiengänge.

Welchen Abschluss habe ich nach abgeschlossener Berufsausbildung NRW?

Anerkennung von Bildungs- und Berufsnachweisen In einem anerkannten Ausbildungsberuf wird mit dem Berufsschulabschluss ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben.

Kann man neben der Ausbildung auch Fachabi machen?

Auszubildende können parallel zu ihrer dualen Ausbildung auch die Fachhochschulreife erlangen. Es werden in einem zusätzlichen Unterricht an der jeweiligen Berufsschule vertiefte allgemeine Bildung und ein breites Orientierungswissen vermittelt.

Welchen Abschluss habe ich nach abgeschlossener Berufsausbildung Niedersachsen?

Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages im dualen System Berufsschule (2 bis 3 ½ Jahre) im Rahmen der dualen Berufsausbildung Berufsschulabschluss verbunden mit: Hauptschulabschluss, wenn erfolgreiche Berufsausbildung und Berufsschulabschluss in einem Ausbildungsberuf nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO vorliegen.

Wie wird Berufsausbildung in Deutschland definiert?

Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln.