Der DHL-Zusteller konnte den Empfänger unter der genannten Anschrift nicht finden. Oder die genannte Anschrift ist falsch (z.B. fehlende Hausnummer oder Schreibfehler im Empfängernamen). Zusteller dürfen Pakete nur ausliefern, wenn an der Identität des Empfängers keine Zweifel bestehen. Wenn z.B. der Name am Klingelschild vom Empfängernamen auf dem Paket abweicht, ist eine Zustellung nicht möglich. Falls der Hauseingang, die Hausnummer oder das Klingelschild beim Empfänger von der Straßenseite her schlecht einsehbar ist, empfiehlt sich ein zusätzlicher Hinweis auf dem Adressaufkleber. So kann der Absender in der Adresszusatzzeile vermerken, wie der Hauseingang auffindbar ist (z.B. Eingang über Hinterhof o.ä.). Eine Rücksendung des Pakets zum Absender ist aller Erfahrung nach unvermeidbar. Während andere Paketdienste unzustellbare Pakete zur Adressklärung vorübergehend einlagern, veranlasst DHL meistens sofort eine Retoure. Das Paket muss mit korrekter Anschrift dann erneut verschickt werden. [Ausnahme: Wenn der Absender den Service Vorausverfügung UZN gebucht hat, kann er eine Adresskorrektur bei DHL einreichen und so die Rücksendung vermeiden.] Anzeige Falls sich herausstellt, dass die Anschrift korrekt war und die Rücksendung unberechtigt erfolgte, sollte der Absender das doppelte Porto von DHL zurückverlangen. Die Beschwerde-Anschrift von DHL finden Sie hier. Tipp: Am besten per Brief beschweren und nicht per E-Mail. Hilfe
Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus: Fragen von Kunden zu diesem Paketstatus
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