Rollen und Pflichten bei der Beförderung von Gefahrgut: Wer ist wofür verantwortlich?5 Min. Show
Der Name ist Programm: Gefahrgut stellt von der Herstellung bis zur Entsorgung potenzielle Risiken für Mensch, Umwelt und Natur dar. Deshalb werden unter anderem im Gefahrgut Regelwerk ADR („Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“) relevante Sicherheitsmaßnahmen für die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße geregelt. Aber wer wird eigentlich als Mitwirkender an der „Beförderung“ betrachtet? Und welche Verpflichtungen ergeben sich aus den einzelnen Rollen? Im folgenden Beitrag erklären wir Ihnen, was „Beförderung“ im Sinne des Gefahrgutrechts bedeutet, wer daran beteiligt ist und was sich entsprechend für Pflichten für die einzelnen Beteiligten ergeben. Warum „Beförderung“ bei Gefahrgut mehr als der reine Transport istOffiziell wird im Bereich Gefahrgut immer von der „Beförderung“ der gefährlichen Güter gesprochen. Dies führt jedoch oft zu Verwirrung: Anders als der Begriff es vermuten lässt, umfasst die „Beförderung“ nämlich nicht nur den reinen Transport der Güter von A nach B. Vielmehr ist der gesamte Prozess rund um die Beförderung gemeint, also von dem Moment, an dem klar ist, dass Gefahrgut transportiert werden soll, bis zum Empfang des gefährlichen Gutes. Damit dieser Prozess nämlich sicher und regelkonform ablaufen kann, werden die Informationen, dass und um welches Gefahrgut es sich handelt, an vielen verschiedenen Stellen benötigt. Und all diese Stellen müssen wiederum wissen, wie sie richtig mit den gefährlichen Gütern umgehen und ihre Pflichten im Gefahrgutprozess kennen. Verantwortliche bei der Beförderung von GefahrgutEntlang des gesamten Gefahrgutprozesses und bzw. der Beförderung von Gefahrgut ergeben sich verschiedene Rollen der einzelnen Beteiligten. Diese Rollen ziehen wiederum Regeln und Verpflichtungen nach sich. Grundsatz ist dabei immer die Absicht, Risiken und Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt so gut es geht zu vermeiden. Daher gilt oft das 4-Augen-Prinzip. Das bedeutet, dass mindestens ein Beteiligter den anderen kontrollieren soll. Somit ist gewährleistet, dass die Vorschriften tatsächlich angewendet werden. Die Verantwortlichen im Gefahrgutprozess auf einen BlickPflichten relevanter Personen im EinzelnenDie Aufgaben der einzelnen Personen bei der Beförderung von Gefahrgut sollen im Folgenden kurz umrissen werden. Dabei ist es schwierig, die Pflichten pauschal aufzuführen; je nach Konstellation der Beteiligten können noch andere Verpflichtungen auf die einzelnen Positionen zukommen, oder Aufgaben variieren. Auftraggeber des AbsendersDer Auftraggeber des Absenders ist die Person bzw. das Unternehmen, welches Gefahrgut versenden will. Meist liegt ein Kaufvertrag mit dem Empfänger vor. Aufgaben:
Zusätzlich: Aufgaben Käufer von Einkäufern und Verkäufern Der Beschaffungsprozess von Stoffen oder Produkten, die im Transport als Gefahrgut eingestuft werden, wird im Vergleich zum weiteren Handlings-Prozess oft etwas vernachlässigt. Dies äußert sich darin, dass wichtige Informationen (z. B. Sicherheitsdatenblätter, Prüfzusammenfassungen) bei der Beschaffung gar nicht mit angefragt werden und so auch im weiteren Prozess fehlen, oder aufwändig nachgeholt werden müssen. Um den Gefahrgutprozess von Anfang bis Ende regelkonform und gut strukturieren zu können ist es daher empfehlenswert, auch bei Mitarbeitenden im Bereich der Beschaffung auf eine gute Ausbildung (z. B. Unterweisung nach ADR 1.3) zu achten. Sie benötigen eine Unterweisung im Bereich Gefahrgut? Hier geht’s zu unseren Unterweisungsterminen! AbsenderAbsender ist hier ein irritierender Begriff. Im Gefahrgutrecht sind dabei meist Spediteure gemeint. Es könnten aber auch Filialbetriebe des Auftraggebers damit gemeint sein, die wiederum über Kurierdienste (Frachtführer) ihre Ware an Kunden ausliefern. Aufgaben:
FrachtführerFrachtführer ist das Unternehmen, dem die Fahrzeuge, in denen das Gefahrgut transportiert wird, gehören und bei dem die Fahrer beschäftigt sind.
VerpackerUnabhängig davon, ob der Verpacker beim Auftraggeber direkt, oder bei einem Logistikdienstleister beschäftigt ist, der wiederum für den Auftraggeber tätig ist, müssen folgende Aufgaben erfüllt werden:
VerladerVerlader ist derjenige, welche die Ware an den Fahrer übergibt. Dabei ist es nicht notwendig die Ware auf aufzuladen. Wichtige Aufgaben des Verladers sind:
FahrerDieser Begriff ist selbsterklärend. Beim tatsächlichen Transport der Güter hat er wichtige Aufgaben zu erfüllen:
EntladerEntlader ist derjenige, der die Ware physisch in Empfang nimmt und evtl. auch ablädt. Hier muss folgendes beachtet werden:
EmpfängerDer Empfänger ist das Unternehmen, welchem die Ware dann rechtlich gehört. Im Gefahrgutprozess haben sie direkt keine Aufgaben. Da dieses Unternehmen das Gefahrgut evtl. jedoch weiterleitet oder verkauft, wird es wiederum zum Auftraggeber und der Prozess startet von vorne. Unterweisung oder Gefahrgutbeauftragter?Grundsätzlich gilt: Jeder, der an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss entsprechend unterwiesen sein. Und zwar bevor er seine Tätigkeit in dem Bereich aufnimmt. Diese Unterweisung muss regelmäßig und von einer fachkundigen Person durchgeführt
werden – wie einem Gefahrgutbeauftragten. Beschäftigte, die davon meist betroffen sind, sind zum Beispiel leitende Mitarbeiter, Lagerarbeiter, Disponenten, Verpacker, aber auch Mitarbeitende, die beispielsweise Beförderungspapiere erstellen. Pflicht zur Bestellung eines GefahrgutbeauftragtenViele Beteiligte am Gefahrgutprozess sind zudem verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Dessen Aufgabe ist es vor allem sicherzustellen, dass die gefährlichen Güter entsprechend der Vorgaben behandelt werden. Ob ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss, hängt dabei von mehreren Kriterien ab. Ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen, können Sie in unserem kostenlosen Test herausfinden: Brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten? Zusammenfassung
Quellen https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/gefahrgut-recht-vorschriften-strasse.html https://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/ Maria Leitner Maria Leitner 26. Januar 2022 Wer ist Beförderer Gefahrgut?Definition des Beförderers gem. ADR: Das Unternehmen, das die Beförderung mit oder ohne Beförderungsvertrag durchführt. Analog zu den vorigen Beiträgen, handelt es sich bei Beförderer um ein Unternehmen, also zum Beispiel die Spedition, die sie beauftragten.
Was ist Gefahrgut Beispiele?Beispiele für „Gefährliche Güter”:. Sprengstoffe, Munition und Feuerwerkskörper.. Gase und Gasgemische.. entzündbare flüssige und feste Stoffe und Gemische selbstentzündlichen Stoffe.. Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln.. entzündend (oxydierend, bzw. ... . giftige (toxische) Stoffe.. Wer haftet beim Gefahrguttransport?Sämtlichen Frachtrechten zufolge haftet der Absender ohne Rücksicht auf Verschulden für Schäden, die entstehen, weil der Absender nicht auf die Gefährlichkeit des zum Transport übergebenen Guts hingewiesen hat. Dies sagt Art.
Wie erkennt man ein Gefahrgut?Ein Gefahrgut-Lkw muss an der Vorder- und Rückseite immer durch orangefarbene Warntafeln gekennzeichnet sein. Die Warntafeln werden durch einen schwarzen Balken in zwei Hälften geteilt. Im unteren Teil der Tafel gibt die UN-Nummer das Gefahrgut an (z.B. 1203 für Benzin).
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