Sicherlich haben sich viele Kolleg_innen schon einmal die Frage gestellt: Wofür brauchen wir eigentlich
einen Betriebsrat? Welche Vorteile bietet er mir und meinen Kolleg_innen? Was sind seine Pflichten, Rechte und Aufgaben? Für die Wahl eines Betriebsrats gibt es viele gute Gründe. Die gute Nachricht: Oft haben wir das Gefühl, im eigenen Betrieb geht nicht alles fair zu. Gründe, sich zur Wahl zu stellen oder einen Betriebsrat zu gründen, sind vielfältig: u.v.m. Bei all diesen Fragen hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Also: Du engagierst dich für die Interessen in deinem Betrieb? Du bist über 18 Jahre? Seit mindestens 6 Monaten im Betrieb? Dann steht deiner Kandidatur nichts mehr im Wege. In unseren Seminaren für Betriebsrätehelfen wir dir, praxisrelevantes Wissen aufzubauen. Hier in Kürze die 6 Schritte zur Gründung:
Wir lassen Betriebsräte nicht alleine. Wir helfen euch, die neu gewonnene Verantwortung mit Leben zu füllen. Unsere Serviceleistung: eine kostenlose Bildungsberatung. Gemeinsam mit euch definieren wir Ziele und suchen die passenden Seminare für Betiebsräte heraus. Wir sind immer für euch ansprechbar (Kontakt s.o.). Warum gibt es in vielen kleinen Betrieben keinen Betriebsrat?Kleine Betriebe wie z. B. eine Zahnarztpraxis, ein Tabakladen, ein Klempnerbetrieb haben oft gar keine 5 Beschäftigten. In etwas größeren Betrieben, mit 5 oder mehr Beschäftigten, gibt es oft keinen Betriebsrat, weil die Beschäftigten keine Notwendigkeit für einen Betriebsrat sehen.
Wann muss ein Betriebsrat gebildet werden?Einem Verpflichtung zur Gründung eines Betriebsrats gibt es nicht. Es handelt sich somit immer um freiwillige Initiativen der Mitarbeiter eines Betriebes. Arbeitnehmern ist es lediglich freigestellt, einen Betriebsrat zu gründen, sobald die Regel „mindestens fünf Mitarbeiter, davon drei wählbar“ erfüllt ist.
Kann man einfach einen Betriebsrat gründen?Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer*innen einen Betriebsrat gründen. Zur Gründung reichen drei Beschäftigte. Mindestens fünf Beschäftigte müssen im Betrieb wahlberechtigt sein. Von ihnen müssen drei die Voraussetzung zur Kandidatur erfüllen.
Wie groß muss ein Betriebsrat mindestens sein?Demnach besteht der Betriebsrat bei einer Betriebsgröße von in der Regel 5 - 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, in Betrieben mit in der Regel 21 - 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus drei Mitgliedern und in Betrieben mit in der Regel 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus fünf ...
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