Ab wie viel Stunden Pause Teilzeit

§4 des Arbeitszeitgesetzes  sagt: „Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“

Wer hat nicht schon einmal nach 6,2 Stunden seine Arbeit beendet und sich gefragt, wie viel Arbeitszeit jetzt geleistet wurde und aufzuschreiben ist, wenn keine Pause in Anspruch genommen wurde. Pausen gelten auch dann nicht als Arbeitszeit, wenn sie nicht genommen wurden (vgl. DV 36 § 5). Die Frage ist jetzt, wie man mit den 0,2 Stunden umgehen soll, die zu viel gearbeitet wurden.

Den Tarifbeschäftigten hilft die Kommentierung des TV-L weiter: „§ 4 ArbZG entbindet im Umfang der gesetzlichen Mindestpausen den Arbeitgeber von der Verpflichtung, Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzunehmen und setzt zugleich den Arbeitnehmer außerstande, die Arbeitsleistung zu bewirken.“ Mit einfachen Worten bedeutet das, der/die Arbeitgeber:in darf die Arbeit nicht annehmen und der/die Arbeitnehmer:in hat keinen Anspruch auf Anrechnung und Bezahlung. Also verfallen die 0,2 Stunden und können nicht aufgeschrieben werden.

Nun könnte eine Führungskraft auf die Idee kommen und sagen, man habe 6,2 Stunden gearbeitet, also mehr als 6 Stunden und deshalb muss man eine halbe Stunde Pause abziehen. Dies kommt aber nur in Frage, wenn tatsächlich eine Ruhepause in diesem Umfang genommen wurde. Wer keine Pause gemacht hat und 6 Stunden gearbeitet hat, darf sich die auch aufschreiben.

Die Pausenregelung für Beamt:innen wird nicht durch das Arbeitszeitgesetz sondern durch die Nds. ArbZVO geregelt. Daher gilt für Beschäftigte dieser Gruppe, dass sie die Pausen nach 6 oder 9 Stunden nehmen können, aber nicht nehmen müssen.

Wann ist wie viel Pause nötig?

Das ist die Grundregel

Wer länger als 6 Stunden am Tag arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen. Wer länger als 9 Stunden am Tag arbeitet, muss mindestens 45 Minuten Pause machen. Eine längere Pause ist möglich. 

Die Pause darf nicht am Anfang und nicht am Ende der Arbeitszeit liegen und eine Pause muss mindestens 15 Minuten dauern (§4 ArbZG).

Der Betriebsrat kann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung über die Pausenregelungen mitbestimmen (§87 (1) Ziff. 2 BetrVG).  

Keine Regel ohne Ausnahmen – auch im Arbeitszeitgesetz

Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie können durch einen Tarifvertrag oder vom Gesetzgeber definiert werden.

Branchenbezogene Ausnahmen

Im Schichtbetrieb und bei Verkehrsbetrieben können die Pausen auf mehrere Kurzpausen von angemessener Dauer verteilt werden (§ 7 (1) ArbZG).

Ausnahmen aufgrund von Tarifverträgen

Tarifvertraglich gebundene Öffnungsklauseln betreffen Beschäftigte in der Behandlung, Betreuung und Pflege von Menschen, im öffentlichen Dienst und in öffentlichen Religionsgemeinschaften. Hier kann die Pausengestaltung der Eigenart dieser Tätigkeiten angepasst werden  (§ 7 (2)  und §7 (4) ArbZG).

Nicht tarifgebundene Betriebe können Regelungen aus denjenigen Tarifverträgen übernehmen, die bei einer Tarifbindung für sie gelten würden. In diesem Fall ist die gesamte tarifvertragliche Regelung zur Arbeitszeit zu übernehmen. Erforderlich ist außerdem eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung mit dem Betriebs- oder Personalrat oder, falls dieser nicht vorhanden ist, eine schriftliche Vereinbarungen mit den Beschäftigten (§7 (3) ArbZG).

Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften können die Abweichungen in ihren Regelungen ebenso vorsehen (§7 (4) ArbZG).

Regelungen für Jugendliche

Die abweichenden Regelungen finden Sie auf der Seite über das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Wann gilt eine Pause als Pause?

Bei Pausen muss es sich um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in denen die Beschäftigten weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten haben. Sie müssen frei darüber entscheiden können, wo und wie sie diese Zeit verbringen wollen (nachzulesen z. B. im Urteil des BAG vom 13.10.2009, Az.: 9 AZR 139/08).

Wie sehr die Pausen tatsächlich im Voraus festgelegt sind, ist im Einzelfall zu entscheiden, und zwar unter Abwägung aller Interessen. Wollen beispielsweise Beschäftigte ihre Pausen eigenverantwortlich festlegen, ist das möglich, so lange die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Unverzichtbar ist allerdings, dass bei Beginn der Pause auch die Dauer der Pause bekannt sein muss. Eine Arbeitsunterbrechung, bei deren Beginn der Arbeitnehmer nicht weiß, wie lange sie dauern wird, ist keine Pause (Urteil des BAG vom 29.10.2002, Az.: 1 AZR 603/01).

Die hier dargestellten Informationen zur Gesetzeslage wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Ungeachtet des Bemühens, zutreffend und aktuell zu informieren, kann nicht garantiert werden, dass die gegebenen Informationen immer aktuell und zutreffend sind und bleiben werden. Die Informationen stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollten Sie sich durch einen Fachanwalt beraten lassen.

Wie viel Pause stehen mir bei 5 Stunden Arbeit?

Bei einer Arbeitszeit bis zu sechs Stunden ist keine Pause nötig, aber möglich. Ab mehr als sechs Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Mitarbeiter dürfen die 30 Minuten auf zwei Pausen mit mindestens 15 Minuten aufteilen. Weniger Minuten zählen nicht als gesetzliche Pause.

Habe ich Pause Wenn ich nur 4 Stunden arbeite?

Stellt sich die Frage: Haben Sie einen Anspruch auf Pause, wenn Sie beispielsweise nur vier Stunden am Tag arbeiten? Nach dem Gesetz lautet die Antwort: Nein, erst ab sechs Stunden ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen mindestens 30 Minuten Pause zu ermöglichen. Dies ist jedoch ein Mindestanspruch.

Wie lange Pause nach 4 Stunden Arbeit?

„Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.

Wie viel Pause bei 3 Stunden Arbeit?

Hier gelten die folgenden Bestimmungen zur Berechnung der Arbeitspausen: Maximale, unterbrechungsfreie Arbeitszeit: 4,5 Stunden. Zwischen 4,5 und 6 Stunden Arbeitszeit: 30 Minuten Pause. Mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: 60 Minuten Pause.