Wo trage ich Fahrtkosten zum Arzt ein?

Die Krankenkasse übernimmt nicht für jede Fahrt mit dem Krankentransport die Kosten. Dafür kann man sie unter Umständen von der Steuer absetzen.

Carla ist 67 Jahre alt und geht schon seit 20 Jahren regelmäßig zur Darmspiegelung. Da ihr Vater an Darmkrebs gestorben ist, gilt ihr Krebsrisiko als erhöht, und sie sollte sich alle paar Jahre vorsorglich untersuchen lassen. Sie entscheidet sich immer für die Variante mit Kurznarkose, denn sie möchte die Prozedur nicht bei vollem Bewusstsein mitbekommen. In der Praxis, in der die Darmspiegelungen vorgenommen werden, muss Carla jedes Mal unterschreiben, dass sie keinesfalls mit dem eigenen Auto nach Hause fährt, sondern sich abholen lässt, nachdem sie im Aufwachraum zu sich gekommen ist.

Da die Termine tagsüber liegen und ihre Freunde sich extra frei nehmen müssten, um sie fahren zu können, nimmt Carla immer ein Taxi. Das kostet rund 30 Euro für die Hin- und Rückfahrt. Die Krankenkasse übernimmt diese Fahrtkosten nicht, obwohl Carla nicht in der Lage ist, selbst zu fahren. Denn Fahrten zu ambulanten Operationen müssen die Kassen nicht bezahlen.

Viele Fahrten sind keine Kassenleistung

So wie Carla geht es nicht nur Menschen, die zu ambulanten Operationen fahren. Die Kassen zahlen beispielsweise auch dann nicht, wenn kein zwingender medizinischer Grund für den Krankentransport vorliegt – zum Beispiel, wenn Sie sich auf eigenen Wunsch in ein anderes Krankenhaus verlegen lassen wollen. Und auch bei einer Erkrankung im Ausland werden die Kosten für den Krankenrücktransport in der Regel nicht übernommen. Deshalb wird diese Leistung oft als zusätzliche Option bei Reiseversicherungen angeboten.

Grundsätzlich gilt: Könnten Sie selbst die Strecke bewältigen, übernehmen die Kassen auch nicht die Kosten. Die Verordnung von Krankenbeförderung ist in der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Darin steht genau, welche Krankenfahrten, Krankentranssporte oder Rettungsfahrten die Krankenkassen zahlen müssen. Immerhin: In der Regel können Sie die Fahrtkosten zum Arzt, zur Therapeutin oder dem Krankenhaus von der Steuer absetzen, wenn die Kasse nicht zahlt. Der steuerfachliche Oberbegriff dafür lautet "außergewöhnliche Belastungen".

Transportkosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen

Außergewöhnliche Belastungen werden in § 33 des Einkommensteuergesetzes definiert. Dort heißt es wörtlich: Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.

Die Schlüsselwörter sind "zwangsläufig" und "zumutbar". Zwangsläufig ist eine Belastung, wenn Sie sich ihr nicht entziehen können. Und die Zumutbarkeit hängt damit zusammen, wie viel von Ihrem Einkommen Sie dafür aufwenden müssen.

Je mehr Einkommen, desto mehr Kosten sind zumutbar

Paragraph 33 des Einkommensteuergesetzes schreibt auch vor, wieviel Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte zumutbar sind. Das Positive: Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen nicht nur die zwangsläufigen Fahrtkosten, sondern auch zum Beispiel die verschriebenen, aber nicht von der Krankenkasse übernommen Kosten für eine Brille oder die teure Zahnarztrechnung.

Wie Sie die individuelle zumutbare Belastungsgrenze berechnen können, erfahren Sie in unserem Artikel über außergewöhnliche Belastungen.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Welche Fahrtkosten lassen sich von der Steuer absetzen? Auf was muss man dabei achten? Dieser Artikel gibt einen Überblick.

Wer arbeiten geht, muss in der Regel einige Kilometer zum Betrieb oder ins Büro zurücklegen. Die meisten fahren mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, viele mit dem Motorrad oder dem Fahrrad, und nur wenige Glückliche können zu Fuß gehen.

Sie alle haben eines gemeinsam: Der Staat unterstützt sie mit einem ganz besonderen Steuervorteil, nämlich mit aktuell 30 Cent pro Kilometer für die einfache tägliche Fahrtstrecke zur Arbeit. Das ist die sogenannte Entfernungspauschale. Details dazu und wie sie in der Steuererklärung berechnet wird, erfahren Sie in unserem Artikel Die Pendlerpauschale für Einsteiger.

Übrigens:

Ab der Steuererklärung 2021 bekommen Berufspendler ab dem 21. Kilometer 35 Cent und ab 2022 dann 38 Cent pro Kilometer. Bis einschließlich 20 Kilometer bleibt es – wie bisher – bei 30 Cent. Zudem gibt es ab 2021 eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener, mehr dazu erfahren Sie hier: Mobilitätsprämie – was ist das?

Und natürlich können auch Azubis und Studierende ihre Fahrtkosten zur Uni, zur Berufsschule oder zum Betrieb absetzen. Da das Thema allerdings sehr komplex ist, haben wir dafür einen eigenen Artikel: Student oder Azubi: Fahrtkosten richtig absetzen.

Fahrtkosten bei einer Dienstreise

Wer nicht einfach nur zur Arbeit fährt, sondern im Auftrag des Chefs oder im Rahmen der Ausbildung eine Dienstreise macht, wird ebenfalls unterstützt: Für jeden einzelnen Kilometer kann er 30 Cent absetzen – also nicht nur für eine einfache Fahrt am Tag, sondern sowohl für die Hinfahrt als auch für die Rückfahrt. Das sind die sogenannten Dienstreisekosten, mehr dazu erfahren Sie hier: So setzen Sie Dienstreisekosten von der Steuer ab.

Übrigens:

Erstattet Ihnen Ihr Chef oder Ihre Chefin einen Teil der Kosten für Ihre Fahrten, müssen Sie diesen Teil natürlich von Ihren Reisekosten abziehen. Übernimmt Ihr Chef oder Ihre Chefin die kompletten Kosten, gehen Sie steuerlich gesehen leer aus.

Fünf wichtige Aspekte zum Thema Fahrtkosten

1. Auf Umwegen zur Arbeit: Längere, aber verkehrsgünstigere Wege sind absetzbar. Das heißt: Berufstätige bekommen das Kilometergeld auch für einen Umweg, wenn er verkehrsgünstiger ist.

2. Kosten für eine Teilstrecke, die Sie mit dem eigenen Auto, Fahrrad oder E-Bike zurücklegen – zum Beispiel zum Bahnhof, von wo aus Sie mit dem Zug weiterfahren – können Sie in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Fahrtkosten, die Sie für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln geltend machen können, sind dagegen auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt. Ein Rechenbeispiel dafür finden Sie in unserem Artikel Die Pendlerpauschale für Einsteiger.

3. Auch die Ausgaben für eine Bahncard können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Die Bahncard steuerlich absetzen.

4. Die Probezeit unterscheidet sich nicht von einem regulären Angestelltenverhältnis – zumindest nicht steuerrechtlich. Deshalb können Sie für Ihre Fahrten zum Job, bei dem Sie auf Probe eingestellt sind, nicht die Hin- und die Rückfahrt absetzen, sondern wie beim regulären Angestelltenverhältnis auch nur 30 Cent pro Kilometer für eine einfache Strecke.

5. Arbeitnehmer/innen mit Behinderung erhalten verschiedene Steuervergünstigungen, unter anderem für ihre Fahrten zur Arbeit. Mehr dazu erfahren Sie hier: Menschen mit Behinderung: Jetzt Steuervorteile sichern. Daneben können beeinträchtigte Arbeitnehmer/innen ab einem bestimmten Behinderungsgrad auch Kosten für private Fahrten von der Steuer absetzen, zum Beispiel für Fahrten zu Behörden oder zum Einkaufen. Infos dazu finden Sie hier: Behinderung: So setzen Sie Fahrtkosten für Privatfahrten ab.

Übrigens:

Wenn Sie auf das Auto verzichten und stattdessen mit dem E-Scooter beziehungsweise Elektroroller zur Arbeit fahren, kommen Sie natürlich auch in den Genuss der Entfernungspauschale und können Ihre Fahrtkosten absetzen. Das gilt auch für das Elektrofahrrad. Mehr über das Thema E-Bike erfahren Sie in unserem Artikel E-Bike von der Steuer absetzen: Wie geht das?.

Fahrtkosten in die Steuererklärung eintragen

Wenn Sie mit ELSTER Ihre beruflichen Fahrtkosten in die Steuererklärung eintragen wollen, dann müssen Sie dafür die Anlage N nutzen. Diese Anlage erfasst alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und dazu die Ausgaben – also die Fahrtkosten, die als Werbungskosten gelten.

Fahrtkosten und Steuer: Vieles ist absetzbar

Was viele nicht wissen: Wer zum Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker fährt, kann die Fahrtkosten ebenfalls in der Steuererklärung eintragen – und zwar als Krankheitskosten in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Das Gleiche gilt auch für Arztbesuche während der Schwangerschaft. In manchen Fällen zählt selbst die Fahrt zur Kur zu den Fahrtkosten, die Sie absetzen können. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zu den Krankheitskosten.

Die Kosten für die Hin- und Rückfahrt lassen sich ebenfalls absetzen, wenn Sie Ihre Kinder von einem Babysitter oder den Großeltern betreuen lassen und Sie für die Fahrtkosten aufkommen. Allerdings müssen Sie dafür bestimmte Regel einhalten. Diese erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Kinderbetreuung.

Haben Sie keine Kinder, aber beispielsweise einen Hund oder eine Katze, die versorgt werden müssen, wenn Sie unterwegs sind, können auch hier Fahrtkosten in die Steuererklärung eingetragen werden. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, erklärt unser Artikel Katze, Pferd, Hase: Kosten für Haustiere von der Steuer absetzen.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Sind Fahrtkosten außergewöhnliche Belastungen?

900 Euro pauschal ab dem Steuerjahr 2021 Ab dem Steuerjahr 2021 gilt: Als Mensch mit Behinderung können Sie 900 Euro pro Jahr pauschal als behinderungsbedingte Fahrtkosten in die Anlage außergewöhnliche Belastungen Ihrer Steuererklärung eintragen. Das entspricht einer Fahrleistung von 3.000 Kilometern.

Wo trage ich die außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung ein?

Eintragen kannst Du Deine Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ab Zeile 31 (als sogenannte andere Aufwendungen).

Wie kann ich Fahrtkosten nachweisen?

Wie kann man Fahrtkosten nachweisen? Wer pro Jahr mehr als 15.000 Kilometer zurücklegt, sollte darüber Belege sammeln, um beim Finanzamt die Fahrtkosten nachweisen zu können. Als Nachweis eignen sich Rechnungen einer Werkstatt mit Kilometerstand, Belege vom TÜV bzw. Dekra und auch Tankbelege.

Wo kann ich Fahrtkosten absetzen?

Das Wichtigste in Kürze.
Das Finanzamt erkennt für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte pro Arbeitstag jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke als Fahrtkosten an, und zwar pauschal mit 30 Cent. ... .
Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. ... .
Geringverdiener können von der neuen Mobilitätsprämie profitieren..

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