Muss ich Hartz 4 in der Steuererklärung angeben

Dabei wird bei Hartz-4-Bezug die Steuerrückerstattung als Einkommen gemäß § 11 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) gewertet. Das Geld stellt kein Vermögen dar.

Wird ein Freibetrag gewährt?

Nein, erhalten Hartz-4-Empfänger eine Steuererstattung, wird kein Freibetrag angesetzt. Die Anrechnung erfolgt demnach in voller Höhe. Eine wichtige Urteile dazu finden Sie hier.

Eine Steuerrückzahlung wird bei Hartz-4-Bezug als Einkommen und nicht als Vermögen gewertet.

Inhalt

  • Wie behandelt das Jobcenter eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt?
  • Steuerrückzahlung für Hartz-4-Empfänger: Wichtige Urteile

Wie behandelt das Jobcenter eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt?

Erhalten Hartz-4-Empfänger eine Steuerrückerstattung, wird kein Freibetrag gemäß § 30 SGB II berücksichtigt.

Eine Steuerrückzahlung wird bei Hartz-4-Bezug komplett auf die Leistungen angerechnet und vermindert damit den Anspruch des Leistungsempfängers. Grundsätzlich gilt die Erstattung nicht als Vermögen, sondern als einmalige Einnahme und wird damit wie Einkommen gemäß § 11 SGB II behandelt.

Würde durch die Steuerrückzahlung der Anspruch auf ALG-2-Leistungen komplett entfallen, wird das Geld in der Regel auf mehrere Monate aufgeteilt und jeweils nur eine Teilsumme angerechnet.

Was geschieht, wenn von einem Hartz-4-Empfänger eine Steuerrückzahlung nicht beim Jobcenter angegeben wird? Machen Bezieher von ALG 2 Angaben, die für die Berechnung der Leistungen von Bedeutung sind, gar nicht, falsch, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, so können Bußgelder bis zu 5.000 Euro drohen. Zahlt der Betroffene das Bußgeld nicht, kann sogar eine Erzwingungshaft angeordnet werden.

Steuerrückzahlung für Hartz-4-Empfänger: Wichtige Urteile

Das Thema Steuerrückzahlung bei Hartz-4-Bezug hat auch schon viele Gerichte beschäftigt. So hatte eine ALG-2-Empfängerin, die im Jahr 2009 eine höhere Steuererstattung erhielt, vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg dagegen geklagt, dass eine Anrechnung der Summe erfolgte. Das Gericht wies die Klage ab. Entgegen der Auffassung der Klägerin handele es sich bei einer Steuerrückzahlung für Hartz-4-Empfänger nämlich um Einkommen und nicht um Vermögen.

Steuerrückzahlung und Hartz 4: Es erfolgt eine Anrechnung als Einkommen.

Gegen diese Entscheidung reichte die ALG-2-Empfängerin eine Verfassungsbeschwerde ein. Doch auch diese war erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2011, dass eine Anrechnung gerechtfertigt sei (Az.: 1 BvR 2007/11). Dieses Vorgehen stellt keine Verletzung des Grundrechtes auf Eigentum dar, da der Anspruch auf Hartz 4 als „fürsorgerische Sozialleistung“ nicht vom Grundrecht auf Eigentum geschützt ist.

Dieses Urteil bezüglich der Steuerrückzahlung für Hartz-4-Empfänger wurde auch vom Landessozialgericht Bayern im November 2014 bestätigt (Az.: L 11 AS 662/14). Es stellte klar heraus, dass eine Steuerrückzahlung als Einkommen gemäß § 11 Abs. 1 SGB II zu werten sei und damit den Anspruch auf ALG-2-Leistungen verringert.

Des Weiteren wies das Gericht darauf hin, dass bei einer Steuerrückzahlung für Hartz-4-Empfänger kein Freibetrag für Erwerbstätige, wie er in § 30 SGB II festgelegt ist, berücksichtigt werden kann. Als Begründung wurde angegeben, dass es sich bei dem Geld aus einer Steuererstattung nicht um Erwerbseinkommen handele.

Auch wer Arbeitslosengeld 2, umgangssprachlich Hartz 4, bezieht kann eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wann das sinnvoll ist erläutere ich in diesem Artikel.

Wer Arbeitslosengeld 2 (ALG 2 oder Hartz 4) bezieht muss darauf keine Steuern zahlen. Anders als das Arbeitslosengeld 1 unterliegt der Bezug vom ALG 2 auch nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt, da es sich um eine Grundsicherungsleistung handelt. Haben Sie also das ganze Jahr über ausschließlich ALG 2 bezogen sind Sie nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Trotzdem gibt es Situationen in denen es sich lohnt eine Steuererklärung im ALG 2-Bezug einzureichen.

Hier einmal zwei Beispiele in denen die Abgabe Sinn macht:

Beispiel 1: Nur ein Teil des Jahres arbeitslos

Waren Sie nur einen Teil des Jahres arbeitslos und haben einige Monate gearbeitet, wurde höchstwahrscheinlich Lohnsteuer von Ihrem Brutto-Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.  Der Abzug erfolgt automatisch und ist auf ihren monatlichen Lohnzetteln und auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung  nachzuvollziehen.

Einen Teil dieser gezahlten Steuer können Sie sich zurückholen – wenn Sie eine Steuererklärung einreichen!  Denn der sogenannte Grundfreibetrag  (im Jahr 2021 liegt dieser bei  9.744 €) und der der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000 € wird bei der monatlichen Lohnauszahlung zu je 1/12 berücksichtigt. Die Monate in denen Sie nicht gearbeitet haben gehen Ihnen somit verloren, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben. Zusätzlich können Sie auch berufsbedingte Aufwendungen von der Steuer absetzen, die sich auswirken, wenn diese den Pauschbetrag von 1.000 € übersteigen.

Daher mein Tipp:

Sammeln Sie alle Belege die zu Ihren beruflichen Ausgaben gehören und machen Sie diese steuerlich geltend. Dazu gehören z.B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Weiterbildungsmaßnahmen, Telekommunikationskosten, Schreibmaterialien, Bürobedarf, Fachliteratur, Gewerkschaftsbeiträge und vieles mehr.

Beispiel 2: Verheiratet und in Steuerklasse IV

Wenn Sie verheiratet sind und Sie sich mit Ihrem Ehepartner für die Steuerklasse 4/4 entschieden haben, einer von Ihnen ALG 2 und der andere Arbeitslohn bezogen hat, werden Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Steuererstattung erhalten.

Der Grund: Bei demjenigen der nicht arbeiten war, wurde der Grundfreibetrag bisher nicht berücksichtigt. Bei der Zusammenveranlagung wird dieser hingegen herangezogen und führt zu einer Korrektur der Steuerfestsetzung. Denn dem erwerbstätigen Ehepartner wurde in der Regel zu viel Lohnsteuer abgezogen.

Zu beachten: Steuererstattungen werden auf Hartz 4 angerechnet

Befinden Sie sich im laufenden Hartz 4-Bezug und erhalten eine Steuererstattung, wird Ihnen der Erstattungsbetrag auf Ihre ALG 2-Bezüge angerechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass dieses Vorgehen nicht verfassungswidrig ist. Entscheidend für die Anrechnung ist der Zeitpunkt an dem das Geld auf Ihrem Konto angekommen ist und nicht wann Sie den Steuerbescheid per Post zugestellt bekommen haben. Aus diesem Grund ist das Timing hier ein wichtiger Faktor.

Mein Tipp:

Wenn es möglich ist, sollten Sie versuchen, die Steuererstattung in einem Monat zu erhalten in dem Sie keine Hartz 4-Leistungen bekommen. Hierbei ist zu beachten, dass es von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Bescheid und der Rückerstattung mehrere Wochen, mitunter Monate, dauern kann.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.06.2021, so dass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

Sind Hartz 4 Empfänger steuerpflichtig?

Wer Arbeitslosengeld 2 (II) bezieht, auch ALG 2 (II) oder Hartz 4 (IV) genannt, zahlt darauf keine Steuern. Auch unterliegt diese sogenannte Grundsicherungsleistung nicht dem Progressionsvorbehalt, wie zum Beispiel ALG 1 (I) oder Mutterschaftsgeld.

Wo Hartz 4 in Steuererklärung angeben?

Arbeitslosengeld II (auch: ALG II oder Hartz IV) unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Diese Leistung musst du nicht in deine Einkommensteuererklärung eintragen.

Ist Arbeitslosengeld 2 eine Einkommensersatzleistung?

Der Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) fällt nicht unter die Lohnersatzleistungen, da es sich um eine reine Sozialleistung handelt.

Wie wirkt sich die Arbeitslosigkeit auf Einkommensteuererklärung?

Das Arbeitslosengeld sowie das Teilarbeitslosengeld gehören gem. § 3 Nr. 2a des Einkommensteuergesetzes zu den steuerfreien Einnahmen und unterliegen damit nicht der Einkommensteuer.

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