Wo kaufe ich Feuerwerk in Frankreich?

Wo kaufe ich Feuerwerk in Frankreich?

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Fansmoke Frankreich - Tricolor (Pyrotechnischer Artikel Klasse P1)

Bestand: auf Lager

Hersteller:

Vulcan Fireworks

KAT:

Wo kaufe ich Feuerwerk in Frankreich?

Wo kaufe ich Feuerwerk in Frankreich?
Klasse: 1.4S (0337)

Brennzeit ca.: 60 Sek.

NEM: 0.250 kg

Wo kaufe ich Feuerwerk in Frankreich?


Produktbeschreibung zu Fansmoke Frankreich - Tricolor

Dreifarbiger Fanrauch Frankreich - Tricolor

Ein innovatives Rauchprodukt für echte Frankreichfans!

Damit fallen Sie sicher auf - bitte nicht in Stadien verwenden und Sicherheitsbestimmungen sorgfältig lesen.

Gleichzeitiger Rauchausstoß in blau, weiß, rot mit einer Rauchdauer von ca. 60 Sekunden.

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Hinweis zu Artikel der Kategorie P1:
Der Artikel Fansmoke Frankreich - Tricolor von Vulcan Fireworks ist der Kategorie P1 (Pyrotechnischer Artikel) zugeordnet. die keiner der anderen Kategorien unterliegen. Dies sind in der Regel zum Beispiel Anzündmittel. Die Abgabe ist ganzjährig an Personen über 18 Jahren möglich.

Wo kaufe ich Feuerwerk in Frankreich?
Fansmoke Frankreich - Tricolor entspricht der Gefahrgutklasse 1.4S UN 0337. 1.4 bedeutet, es sind Stoffe und Gegenstände, mit geringer Explosionsgefahr – Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt; S bezeichnet Stoff oder Gegenstand, der so verpackt oder gestaltet ist, dass jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt

Diesen Artikel haben wir am 25.04.2018 in unseren Katalog aufgenommen.

Artikel 29 von 112 in dieser Kategorie

(Pyrotechnischer Artikel Klasse P1 von Vulcan Fireworks)

Jedes Jahr vor den Silvesterfeierlichkeiten werden von Reisenden die verschiedensten Arten von pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Feuerwerkskörper) über die Grenze gebracht. Dabei sind sich die Reisenden der von den angebotenen Artikeln ausgehenden Sicherheitsrisiken oft nicht bewusst.

Während in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) versehen sein müssen, fehlt bei eingeführten Waren oftmals eine derartige Zulassung. Es muss auch damit gerechnet werden, dass auf im Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht sind. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist in Deutschland für die Erteilung von Zulassungen zuständig. Weitere Informationen über die Kennzeichnung von Feuerwerkskörpern finden sich auf den Internetseiten der BAM.

Es gilt grundsätzlich Folgendes:

  • Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr sowie der Durchfuhr aus einem Drittland stets an der Zollstelle anzumelden
  • zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden
  • zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden, ausgenommen hiervon sind pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen. Bei den letztgenannten handelt es sich beispielsweise um Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, sog. Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit sog. Blitzknallsatz.
  • für die Einfuhr von Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich
  • die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet
  • eingeführte, nicht zugelassene Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt; Reisefreimengen werden nicht gewährt

Beim Verbringen von Feuerwerkskörpern aus Mitgliedstaaten der EU gelten die Bestimmungen zu Reisen aus sogenannten Drittländern - mit Ausnahme der o.a. Anmeldepflicht - sinngemäß. Das bedeutet, dass z.B. auch aus Frankreich, den Niederlanden oder Polen nur zugelassene Feuerwerkskörper verbracht werden dürfen.

Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Im Rahmen ihrer Mitwirkungsbefugnisse unterstützt die Zollverwaltung die für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden bei der Überwachung der Einfuhr, der Durchfuhr und des Verbringens explosionsgefährlicher Stoffe.

Für eventuelle weitergehende fachliche Fragen zu den Bestimmungen des Sprengstoffrechts und den ggf. erforderlichen Voraussetzungen für die Einfuhr aus Drittländern oder das Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten der EU von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen (z.B. für Bühne und Theater) informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei den für Sie örtlich für das Sprengstoffrecht zuständigen Landesbehörden, den obersten Landesbehörden der Bundesländer oder der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Im Interesse der eigenen Sicherheit sollte auf Feuerwerkskörper verzichtet werden, deren Herkunft man nicht nachvollziehen kann oder die über keine vorgeschriebene Kennzeichnung verfügen.

Kann man in Frankreich Feuerwerk kaufen?

Zuwiderhandlungen können mit bis zu 1500 Euro bestraft werden. Außerhalb des Grenzgebiets zu Deutschland wird in Frankreich zu Silvester kein Feuerwerk verkauft, da das Böllern dort nicht zum traditionellen Jahreswechsel dazu gehört.

Kann man in Frankreich ganzjährig Feuerwerk kaufen?

Wie schon erwähnt in Kostum und Partygeschäfte findest du fast ganzjährig Artikel.

Kann man irgendwo Feuerwerk kaufen?

Feiernde sollten deshalb nur Feuerwerk abbrennen, das in Deutschland zugelassen ist. Wegen der Corona-Pandemie ist auch zum Jahreswechsel 2021/2022 der Verkauf von Feuerwerkskörpern, Raketen und Böllern in Deutschland verboten.

Wo in Europa kann man Feuerwerk kaufen?

Der Einkauf jenseits der Grenze ist legal. Doch die Deutschen mögen offenbar das Böllern. Und in den meisten unserer Nachbarländern wie in Frankreich, Belgien und Luxemburg kann man Feuerwerk kaufen - und zwar ganz legal.