Wo ist der unterschied zwischen sis und pflegeplan

Das Strukturmodell greift bereits mit der Erstaufnahme des pflegebedürftigen Patienten. Hier wird ein Gespräch geführt, um sich gegenseitig kennenzulernen, aber auch, um Bedürfnisse, Probleme und Wünsche des Betroffenen zu erfahren. Anschließend werden individuell zugeschnittene Maßnahmen ergriffen, Veränderungen dokumentiert und evaluiert. Müssen Veränderungen umgesetzt werden, beginnt der Kreislauf erneut. Zu Beginn steht dann wieder die strukturierte Informationssammlung.

Es gibt ein Formular für die strukturierte Informationssammlung, das als Vorlage gewertet werden kann. Darin werden alle Inhalte verfasst. Die strukturierte Informationssammlung kann papiergestützt oder in einer digitalen Pflegesoftware geführt werden. Es gibt jedoch im Strukturmodell keine vorgefertigten Beispiele. Alles wird an der persönlichen Situation des Patienten festgemacht. Wir versuchen, Ihnen dennoch den Prozess bildhaft zu verdeutlichen.

Ausgangssituation

Frau X ist 87 Jahre alt, lebt allein und wird von ihrem berufstätigen Sohn und dessen Frau betreut. Zunehmend stellen sich Verschlechterungen in der allgemeinen Motorik ein, das Sprechen fällt schwer und auch die Nahrungsaufnahme funktioniert nicht einwandfrei. Ihre Mobilität wird durch einen Rollator unterstützt. Krankengymnastik und unterstützende Therapien werden ebenfalls zu Hause durchgeführt. Sie hat sich nach vielen Gesprächen für eine Heimunterbringung entschieden, um ihrer Familie nicht weiter zur Last zu fallen und eine zeitunabhängige Pflege zu erhalten.

Erstaufnahmegespräch

An diesem Punkt startet die strukturierte Informationssammlung. Der Sohn begleitet Frau X in die Einrichtung und unterstützt die Gesprächsführung. Dabei schildert er, dass nach dem Tod seines Vaters seine Mutter in das Haus des Sohnes zog und nach einer Krankheit vor zwei Jahren sich der Allgemeinzustand zusehend verschlechterte. Der Sohn und seine Frau sind voll berufstätig, dadurch ist tagsüber niemand zu Hause, um sich um die Mutter zu kümmern. Weiterhin trat ein Schlaganfall auf, der Beeinträchtigungen in der Bewegung und der Sprache nach sich zog. Die Nahrungsaufnahme fällt schwer. So hat die Familie den gemeinsamen Entschluss gefällt, die Mutter in die Obhut einer Pflegeeinrichtung zu geben.

  • Im Formular werden folgende Informationen hinterlegt:
    • Name der pflegebedürftigen Person
    • Art des Gespräches: Erstgespräch oder Folgegespräch
    • Datum des Gespräches
    • Name des Angehörigen
    • Kürzel der Pflegekraft

Im Erstgespräch erzählt auch Frau X von ihren aktuellen Lebensumständen, die sich mit denen decken, die bereits der Sohn angeführt hat. Weiterhin führt sie detailliert aus, in welchen Bereichen sie Unterstützung benötigt. Sie berichtet mit Stolz, dass sie früher einer regelmäßigen Arbeit nachging, ihren Sohn erzogen hat. Als Familie reisten sie viel. Nach dem Tod ihres Mannes gab sie in ihrer Heimat Stuttgart alles auf und zog zu ihrem Sohn nach Köln. Ihre Krankheit und ihr Schlaganfall führten dazu, dass sich ihr Sohn stärker um sie kümmern musste. Die Arbeit und die häusliche Pflege waren immer schwerer miteinander zu vereinbaren, weshalb sich die Familie zu dem Umzug in die Pflegeeinrichtung entschloss.

  • Im Formular werden folgende Informationen hinterlegt:
    • Antworten auf offene Fragen: Was bewegt Sie im Augenblick? Was brauchen Sie? Was können wir für Sie tun?
    • Antworten müssen im Originalton festgehalten werden.
    • Mit den Informationen kommt der eigene Wunsch nach Selbstbestimmung zum Ausdruck.
    • Bei kognitiv eingeschränkten Personen kann das Gespräch von einem Angehörigen geführt werden.
    • Informationen müssen wertungsfrei dokumentiert werden.

Fachliche Einschätzung der Situation

An dieser Stelle ist das Erstgespräch mit Frau X beendet und die zuständige Pflegekraft muss die Informationen auswerten. Die situationsgerechte Erfassung und Beschreibung des IST-Zustandes ist wichtig für die Festlegung des Pflegebedarfes. Es werden die individuellen Bedürfnisse in unterschiedlichen Bereichen erfasst. Nur so kann ein passgenauer Hilfebedarf in Form von Maßnahmen festgelegt werden.

  • Im Formular werden folgende Informationen hinterlegt:
    • Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen
      • Frau X fällt es schwer, Tabletten zu schlucken und an die Wirkung zu glauben. à Daher ist eine Umstellung auf die flüssige Verabreichung möglich.
      • Frau X bewegt sich mit einem Rollator sicher vorwärts und kann die meisten Orte ohne Hilfestellung erreichen. à Zusätzliche Krankengymnastik soll die Selbstständigkeit fördern.
    • Selbstversorgung
      • Grundpflege allein durchzuführen, fällt Frau X schwer, weswegen sie diese häufig vernachlässigt. à Hilfestellung durch das Pflegepersonal beim Waschen und der Körperpflege.
      • Durch die körperlichen Einschränkungen kann es passieren, dass Frau X einnässt. à Hilfestellung durch das Pflegepersonal beim Toilettengang und Verschreibung von Inkontinenzmaterial.
    • Soziale Beziehungen
      • Frau X vermisst ihre alte Heimat, hat in Köln nie Anschluss gefunden. à Integration von Frau X in die Tagesstruktur des Heimes bei Mahlzeiten, Aktivitäten und Feierlichkeiten, regelmäßige Besuche ihrer Familie forcieren.
    • Wohnen und Häuslichkeit
      • Frau X hat geliebte Möbelstücke in ihrer Wohnung, die eine gewisse Sicherheit bieten: ein Sessel zum Ausruhen, Bilder oder persönliche Dinge. à Damit sich Frau X häuslich einrichten kann, sollen diese Dinge in ihrem Wohnbereich weiterhin Bestand haben.
      • Frau X hat einseitige Einschränkungen durch den Schlaganfall. à Das Pflegebett muss so aufgestellt werden, dass sie über die gesunde Seite ein- und aussteigen kann.
    • Risikoeinschätzung
      • Das Pflegepersonal muss sich hier ein genaues Bild über Risiken machen, die im Pflegealltag auftreten können.
      • Dazu gehören das Sturzrisiko, Schmerzassessment, Dekubitusrisiko, Inkontinenz und das Ernährungsverhalten.
      • Die Beobachtungen entstehen im Laufe der Betreuungszeit und können regelmäßig ergänzt werden.

Ist die SIS eine Pflegeplanung?

Die Strukturierte Informationssammlung (SIS) ist das erste Element des Strukturmodells und ein neues Konzept zum Einstieg in einen vierstufigen Pflegeprozess. Sie ermöglicht, dass eine konsequent an den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person orientierte Maßnahmenplanung erfolgen kann.

Ist SIS in der Pflege Pflicht?

Fünf Jahre nach dem Start hat das neue Strukturmodell das AEDL-System zwar deutlich überholt, aber längst nicht komplett verdrängt. Tatsächlich werden 30 bis 40 Prozent der Pflegeeinrichtungen weiterhin das Krohwinkel-Modell nutzen. Allen Gerüchten zum Trotz gibt es keine Pflicht zum Wechseln.

Wann muss eine SIS geschrieben werden?

Die Strukturierte Informationssammlung ist notwendig, um einzuschätzen, wie hoch die Pflegebedürftigkeit ist. In der Regel erfolgt die SIS im Rahmen eines Aufnahme- oder Erstgesprächs mit dem Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen.

Was ist das Ziel der SIS?

Ziel der SIS ist es, einen schnellen und zielgerichteten Gesamtüberblick über die benötigte Pflege einer Person zu verschaffen. Zudem ist die strukturierte Informationssammlung der erste Einstieg in den vierstufigen Pflegeprozess.