Wird das Einkommen des Ehepartners bei der Rente angerechnet?

Jan Scharpenberg hat zwar noch eine Weile bis zu seinem Ruhestand, interessiert sich und schreibt aber trotzdem über alles rund um das Thema Rente. Ihm ist es wichtig, die Menschen über das unübersichtliche Deutsche Rentensystem aufzuklären. Bereits vor seiner Zeit in der Experten-Redaktion schrieb Jan für die Zentralredaktion der Funke Mediengruppe über die Rente. Sein crossmediales Volontariat absolvierte er bei der Schwäbischen Zeitung. Davor studierte er Fachjournalismus und Geschichte in Gießen.

Deutschland ist ein Sozialstaat. So kann wenn z. B. im Alter die Rente nicht ausreicht, der Betroffene Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Das gilt auch für Personen, die mit ihrem Ehepartner zusammenleben.

Wird das Einkommen des Ehepartners bei der Rente angerechnet?
Wird das Einkommen des Ehepartners bei der Rente angerechnet?
Die Grundsicherung für ein Ehepaar hat eine andere Höhe als die für Alleinstehende.

Hat die Grundsicherung eine andere Höhe für ein Ehepaar als für Alleinstehende? Erhalten auch Personen Grundsicherung, wenn Einkommen durch den Ehepartner erwirtschaftet wird? In diesem Ratgeber finden Sie die Antworten.

Das Wichtigste zur Grundsicherung für Ehepaare in Kürze

Wie viel Grundsicherung erhält ein Ehepaar?

Die Höhe des Regelsatzes für ein Ehepaar beträgt 736 Euro.

Wie verhält es sich mit gleichzeitigem Bezug von Rente und Grundsicherung?

Die Rente wird von der Grundsicherung abgezogen.

Ich beziehe Grundsicherung. Spielt es dabei eine Rolle, wie viel mein Ehepartner verdient?

Ja, auch das Einkommen des Ehepartners hat unter Umständen Einfluss auf die Höhe der Grundsicherung.

Inhalt

  • Das Wichtigste zur Grundsicherung für Ehepaare in Kürze
  • Wer erhält Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
  • Wie hoch ist die Grundsicherung für Ehepaare?
    • Einfluss von Einkommen auf die Grundsicherung für ein Ehepaar
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Wer erhält Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Ob es Grundsicherung für ein ein Ehepaar gibt, hängt davon ab, ob dieses die für einen Anspruch darauf notwendigen Voraussetzungen erfüllt. In § 19 Absatz 2 Satz 1 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist festgelegt, welche Personen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel dieses Buches ist Personen zu leisten, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können.

Wann die Altersgrenze erreicht ist, hängt vom Geburtsjahr ab. Für Personen, die ab 1964 geboren wurden, liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren. Sie ist für jeden Geburtsjahrgang in § 41 Absatz 2 SGB XII definiert.

Wie hoch ist die Grundsicherung für Ehepaare?

Wird das Einkommen des Ehepartners bei der Rente angerechnet?
Wird das Einkommen des Ehepartners bei der Rente angerechnet?
Die Höhe der Grundsicherung wird durch Rente und Ehepartner mit Einkommen beeinflusst.

Die Grundsicherung für ein Ehepaar hat eine Höhe, die von der eines Alleinstehenden abweicht. Während der Regelsatz für Letztgenannte 409 Euro beträgt, erhalten Ehepartner jeweils 368 Euro. Hinzu kommen in beiden Fällen noch Leistungen für Unterkunft und Heizung, eventuelle Mehrbedarfe sowie die Übernahme von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Der monatliche Regelsatz von 368 Euro wird auch an Personen gezahlt, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.

Einfluss von Einkommen auf die Grundsicherung für ein Ehepaar

Was beeinflusst die Höhe der Grundsicherung für ein Ehepaar? Einkommen wird in allen Fällen, also nicht nur bei Ehepaaren, auf die Grundsicherung angerechnet. Zum Einkommen zählen z. B.:

  • Rente
  • Kindergeld
  • Unterhaltszahlungen
  • Krankengeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Zinsen
  • Erwerbseinkommen

Wenn also beispielsweise eine Rente von 200 Euro im Monat vorhanden ist, wird dieser Betrag von der Grundsicherung abgezogen. Um diese zu erhalten, ist übrigens ein Antrag erforderlich.

Auch das Einkommen des Ehepartners wird bei der Berechnung berücksichtigt – allerdings nur, sollte es über dem Bedarf liegen, welcher dieser Person zustehen würde, wenn sie selbst Leistungen, also Grundsicherung, erhielte. Hier ist demnach die fiktive Grundsicherung von nicht getrennt lebenden Ehepartnern entscheidend.

Welche Einkommen werden auf Rente angerechnet?

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.

Wird die Rente des Ehepartners auf meine Rente angerechnet?

Bekommt ein Hinterbliebener eine eigene Rente, werden davon pauschal 14 Prozent abgezogen. Vom Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen. Der ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft und erhöht sich immer dann, wenn sich die Renten erhöhen (§ 97 Abs. 2 SGB).

Wie wird die Rente bei Verheirateten berechnet?

Die von beiden Ehepartnern während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden dabei zu gleichen Teilen geteilt. Der Partner mit den höheren Rentenansprüchen gibt also einen Teil seiner Ansprüche an den Partner ab. In der Regel führt das zu höheren eigenständigen Rentenansprüchen für die Frau.

Wie wirkt sich Ehe auf Rente aus?

Die Partnerin oder der Partner mit den höheren Rentenansprüchen gibt dabei einen Teil seiner Ansprüche an seine Partnerin oder seinen Partner ab. Danach sind die während der Ehe oder der Partnerschaft erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche gleich hoch. Diese partnerschaftliche Teilung heißt Rentensplitting.