Wie viel steuern muss ich zahlen rechner

Und wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen? Droht gar eine Nachzahlung beim Finanzamt? Und ist die Lohnsteuer gleich die Einkommensteuer? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich viele von uns in regelmäßigem Abstand. Wie du unseren Einkommensteuer-Rechner nutzen kannst und worauf du beim Berechnen achten musst, erläutern wir dir in diesem Artikel.

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Einkommensteuer-Rechner

Angaben zum Gehalt

Bruttolohn

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Zeitraum

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Monat

Monat

Jahr

Abrechnungsjahr

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2022

2022

2021

2020

2019

Außerordentliche Einkünfte

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Entgeltersatzleistungen

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Angaben zur Besteuerung

Steuerklasse

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I

I

II

III

IV

V

VI

Weiterer Steuerfreibetrag

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Kirchensteuerpflichtig

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Nein

Nein

Ja

Bundesland

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Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hessen

Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Dein Geburtsjahr

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Jahr

Kinder

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Nein

Nein

Ja

Angaben zur Sozialversicherung berücksichtigen?

?


Angaben zur Sozialversicherung

Krankenversicherung

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Gesetzlich 14,6% (allgemeiner Beitragssatz)

Gesetzlich 14,6% (allgemeiner Beitragssatz)

Gesetzlich 14,0% (ermäßigter Beitragssatz)

Privat versichert

Zusatzbeitrag

?

%

Rentenversicherungspflicht

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Ja

Ja

Nein

Umlagen einbeziehen

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Nein

Nein

Ja

Berechnen


Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer, die fälschlicherweise oftmals auch als Einkommenssteuer bezeichnet wird, ist die Steuer, die das Finanzamt auf jedes Einkommen natürlicher Personen (im Gegensatz zu “juristischen Personen” wie GmbHs oder Vereinen) erhebt. Das bedeutet, sowohl dein Gehalt als auch alle weiteren Einkünfte sind davon betroffen. Ist nur vom Gehalt die Rede, wird von Lohnsteuer gesprochen. 

Zu den weiteren Einkunftsarten zählen unter anderem die Einnahmen aus freiberuflicher und selbstständiger Arbeit oder Kapitalgewinnen. 

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Einkommensteuergesetz (EStG)

Als Grundlage für alle Regelungen, zum Beispiel wie die Einkommensteuer zu berechnen ist, dient das Einkommensteuergesetz (EStG). Darin steht, dass prinzipiell alle Menschen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

Da die Steuer anteilig an Bund, Länder und Kommunen fließt, gilt die Einkommensteuer als Gemeinschaftssteuer. Sie macht mit circa einem Drittel einen großen Anteil aller Steuereinnahmen des Staates aus. 

Wie funktioniert der Einkommensteuer-Rechner?

Mit dem Einkommensteuer-Rechner kannst du schnell und exakt bestimmen, wie viel netto vom brutto du abzüglich aller Abgaben in einem Monat oder Jahr hast. Dabei unterteilen wir das Einkommen in Bruttolohn und außerordentlichen Einkünfte sowie Entgeldersatzleistungen. So erhältst du eine detaillierte Rechnung und einen ersten Ansatzpunkt, ob nach der Steuererklärung eine Nachzahlung oder Erstattung wahrscheinlich ist.

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Anmerkung

Dazu liefert dir der Rechner auch die Möglichkeit, die Belastung des Arbeitgebers zu berechnen. So kannst du als Arbeitgeber einschätzen, wieviel zusätzliche finanzielle Belastung auf dich zukommt oder erhältst als als Arbeitnehmer ein Gefühl dafür, was auf ein Bruttogehalt eines Arbeitgebers an Kosten aufgeschlagen wird.

Um dein persönliches Nettoeinkommen mit dem Einkommensteuer-Rechner zu bestimmen, trägst du deine Angaben zum Gehalt, zur Besteuerung und Sozialversicherung im jeweiligen Feld ein:

Angaben zum Gehalt

Gib zunächst beim Bruttolohn alle Vergütungen an, die du vor allen Abzügen wie Steuern und Kranken- oder Rentenversicherung erhältst. Wähle anschließend, ob der angegebene Betrag beim Bruttolohn der monatliche oder jährliche Wert ist und klicke das zutreffende Abrechnungsjahr an. 

Unter außerordentlichen Einkünften kannst du Veräußerungsgewinne oder Abfindungen eintragen. Hast du Kurzarbeiter-, Eltern-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld bezogen, trage den entsprechenden Wert hier ein. 

Angaben zur Besteuerung

  • Zunächst musst du deine Steuerklasse wählen. Diese bestimmt die Höhe der Lohnsteuer, die du entrichten musst. Die Steuerklasse findest du auf deiner Lohnabrechnung.

  • Beim Steuerfreibetrag kannst du immer mit dem Grundfreibetrag rechnen. Darüber hinaus können weitere Zulagen bestehen. Gib hier die entsprechende Werte ein.

  • Wie viel Steuern du zahlen musst, ist auch davon abhängig, ob du Mitglied in einer kirchensteuerpflichtigen Gemeinschaft wie der römisch-katholischen Kirche oder einer jüdischen Gemeinde bist.

  • Bundesland und Geburtsjahr sind ebenfalls Faktoren bei der Berechnung der Einkommensteuer, da die Steuersätze in Bundesländern verschieden sein können und du ab 64 Jahren die Altersentlastung geltend machen kannst.

  • Schließlich wirken sich auch eigene Kinder auf die zu zahlende Steuer. Hier erhältst einen Freibetrag, der allerdings mit dem Kindergeld verrechnet wird.

Angaben zur Sozialversicherung

Bevor du die Einkommensteuer mit unserem Rechner ermitteln kannst, bedarf es noch der Angaben zur Sozialversicherung. Gib bei der Krankenversicherung an, ob du gesetzlich oder privat versichert bist und wie hoch dein möglicher Zusatzbeitrag ausfällt.

Ein weiterer Punkt ist die Frage nach der Rentenversicherungspflicht, die du als Arbeitnehmer grundsätzlich mit Ja beantworten kannst, da du pflichtversichert bist.

Unter dem Punkt “Umlagen einbeziehen” kannst du noch den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen im Fall der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Mutterschaft berücksichtigen.

Klicke anschließend auf Berechnen.

Das Ergebnis

Du erhältst eine Übersicht aller Kostenpunkte, die monatlich und jährlich von deinem Bruttolohn abgezogen werden. Dazu gehört neben den steuerlichen Belastungen, die auch einzeln dargestellt sind, deine Sozialabgaben wie die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung. Und schließlich natürlich deinen Netto-Lohn, der als Arbeitnehmer mit dem Geld übereinstimmt, das auf dein Konto eingeht. 

Am Ende ermöglicht dir der Einkommensteuer-Rechner noch die zusätzlichen Belastungen eines Arbeitgebers zu betrachten, die en top zum Bruttogehalt eines Arbeitnehmers kommen. Denn ein Arbeitgeber übernimmt stets die Hälfte der Sozialausgaben, die nicht Teil des Bruttogehalts sind. Um genau zu sein, sind es Beiträge in Höhe von 9,3% für die Rentenversicherung, 1,2% für die Arbeitslosenversicherung, 1,52% für die Pflegeversicherung und 7,85% für die Krankenversicherung. 

Du möchtest dich noch intensiver über die Abgaben, einzelnen Steuerklassen und rund das Thema brutto und netto informieren? Dann schau doch einfach auf den Artikel zu unserem Brutto-Netto-Rechner. Dort haben wir alle relevanten Punkte für dich detailliert aufgelistet. 

So wird die Einkommensteuer berechnet

Um die Einkommensteuer zu berechnen, muss die sogenannte Bemessungsgrundlage ermittelt werden. Diese ist zunächst nichts anderes als das Gesamteinkommen einer Person innerhalb eines Kalenderjahres. 

Folgende sieben Einkunftsarten werden für das Einkommen zurate gezogen:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in einer Personengesellschaft
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, auch Angestelltenverhältnis genannt
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, beispielsweise Aktiengewinne
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte, beispielsweise Vermietung beweglicher Gegenstände

Davon sind dann etwaige Freibeträge abzuziehen. Dazu zählt der Grundfreibetrag. Dieser beträgt pro Person im Jahr 2020 insgesamt 9.408€, im Jahr 2021 9.744€ und 2022 dann sogar 9.984€. Für verheiratete Paare gilt der jeweils doppelte Betrag. 

Für Eltern ist zusätzlich der Kinderfreibetrag von der Bemessungsgrundlage absetzbar. Dieser ist für 2020 mit 7.812€ angesetzt, für 2021 mit 8.388€. Für Alleinerziehende gibt es auch noch weitere Entlastungsbeiträge, die 2020 und 2021 auf jeweils 4008€ festgesetzt sind.

Zudem können Ausgaben wie die Werbungskosten, aber auch die außergewöhnlichen Aufwendungen und bei einem Gewerbe die Betriebskosten aufgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Waren und Dienstleistungen, Personalausgaben oder Miet- und Fahrtkosten.

Erst wenn diese Freibeträge und Ausgaben von der Bemessungsgrundlage abgezogen wurden, steht das zu versteuernde Einkommen fest.

Der Einkommensteuer-Rechner zeigt dir die monatlich oder jährlich gezahlte Steuer. In der Jahresansicht siehst du auf einen Blick, wie viel Steuern du gezahlt hast. Dieser Betrag dient gleichzeitig als Grundlage für eine etwaige Steuerrückzahlung oder -nachzahlung, nachdem du eine Steuererklärung abgegeben hast.

Wer zahlt Einkommensteuer?

Grundsätzlich gilt: Einkommensteuerpflichtig ist jede natürliche Person, die in Deutschland einen ständigen Wohnsitz hat und ein Einkommen über den jährlichen Grundfreibetrag erzielt. Wer also 2021 über 9.744€ an Einkünften vorweist, muss Steuern auf jeden € zahlen, der darüber hinausgeht. Das gilt unabhängig davon, um welche Einkunftsart es sich handelt. Es ist also unerheblich, ob du angestellt oder selbstständig bist oder Gewinne mit deinem Kapitalvermögen erzielt hast.

Einkommensteuer bei Rentnern und Rentnerinnen

Jedem Rentner und jeder Rentnerin steht der Grundfreibetrag von 9.744€ pro Person in einem Kalenderjahr zu. Auch hier gilt. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag, also 19.488€ für das Jahr 2021. Alles, was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig. 

Beim steuerpflichtigen Einkommen wird der sogenannte Rentenfreibetrag wichtig. Denn aktuell wird nur ein gewisser Teil der Rente besteuert. Konkret: Wer 2021 in den Ruhestand geht, erhält einen Rentenfreibetrag von 19 Prozent. Das bedeutet: 81 Prozent der Rente muss stets versteuert werden.

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Beispiel

Du bist 2020 in Rente gegangen und erhältst 2021 insgesamt 15.000€ Rente. Abzüglich des Grundfreibetrags bleibt ein zu versteuerndes Renteneinkommen von 5.256€. Der Rentenfreibetrag für den Renteneintritt in 2020 liegt bei 20 Prozent, du musst 80 Prozent von 5.256€ versteuern, also 4.204,80€. Darauf entfällt dann die entsprechende Steuer.

Noch bis 2040 nimmt der Rentenfreibetrag jährlich um ein Prozent ab. Alle, die 2040 oder danach in Rente gehen, müssen Ihre Rente zu 100 Prozent der Rente versteuern – natürlich abzüglich jeweiliger Freibeträge.  

Einkommensteuer bei Selbstständigen

Die Einkommensteuerpflicht bei Selbssttändigen ist vom Gewerbetyp abhängig. Als Personengesellschaft oder Freiberufler bist du einkommensteuerpflichtig, wenn du die gesetzlichen Bedingungen erfüllst, also mehr als die Freibeträge verdienst. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG führen keine Einkommensteuer, sondern eine Körperschaftssteuer ab. 

Beispiele für Personengesellschaften sind Einzelunternehmen (e.K.), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaften (KG), Partnergesellschaften (PartG) und offene Handelsgesellschaften (OHG).

Höhe und Freibetrag bei der Einkommensteuer

Jede natürliche Person, deren Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, muss Einkommensteuer an das Finanzamt entrichten. Die Höhe richtet sich nach der zu versteuernden Einkommen.

Für das Festsetzen des Steuersatzes wird der progressive Steuertarif zurate gezogen. Das heißt, dass sich der Steuersatz mit steigendem Einkommen erhöht. Wer also weniger verdient, muss anteilig weniger Steuer zahlen.

Dafür sorgt der sogenannte Grenzsteuersatz. Dieser beziffert den Steuersatz, mit dem jeder € versteuert werden muss. Beim Beispiel Grundfreibetrag wären also die ersten 9.744€ steuerfrei, der 9.745te € müsste hingegen mit 14 Prozent besteuert werden. Dazu im Unterschied gibt der Durchschnittssteuersatz den Wert an, der für dein gesamtes Einkommen zählt. Er stellt also die tatsächliche Steuerlast dar und wird immer niedriger ausfallen als der Grenzsteuersatz.

So sieht das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2021 aus:

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatzbis 9.744€0%9.745€ – 57.918€14-42%57.919€ – 274.613€42%über 274.613€45%

Der Steuertarif beginnt mit einer Null-Besteuerung bis zum Grundfreibetrag in Höhe von 9.744€ im Jahr 2021 und wächst dann stetig von 14 % auf bis zu 42% für ein Jahreseinkommen in Höhe von 57.918€. Alle Einkünfte darüber und bis 274.613€ werden mit dem Grenzsteuersatz von 42% besteuert. Ab 274.613€ gilt eine Grenzsteuersatz von 45%. 

Das musst du bei der Berechnung der Einkommensteuer noch beachten

Um die Einkommensteuer richtig zu berechnen, solltest du neben den bereits angesprochenen Einkunftsarten, zu denen auch jegliche außerordentliche Einkünfte neben deinem Angestelltenverhältnis zählen, auch noch auf folgende Punkte achten:

Entgeldersatzleistungen

Unter diesem Begriff versteht man Elterngeld oder Krankengeld sowie Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld. Diese Leistungen erhältst du steuerfrei. Dein Jahreseinkommen erhöht sich also, ohne dass du dafür Steuern bezahlt hast. Daher kann es unter Umständen dazu kommen, dass sich dein Steuersatz erhöht. Dieser sogenannte Progressionsvorbehalt kann zu Steuernachzahlungen führen. 

In unserem Einkommensteuer-Rechner kannst du diesen Betrag separat eintragen, um ein möglichst genaues Bild von deiner jährlichen Einkommensteuer zu erhalten. 

Ehegattensplitting

Verheiratete Paare können sich gemeinsam veranlagen lassen. Dies führt in der Regel zu Steuervorteilen, wenn einer der Partner wesentlich mehr als der andere verdient. Ob sich das Ehegattensplitting für dich aber wirklich lohnt, musst du individuell berechnen.

10 Tipps zum legalen Sparen von Steuern findest du in unserem Ratgeber.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist die Steuer, die auf deinen gesamten Verdienst innerhalb eines Jahres anfällt. Dazu zählen unter anderem der Lohn, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewinne aus Kapitalanlagen, Vermietungen und Verpachtungen.

Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Dabei gilt: Wer mehr verdient, zahlt auch prozentual gesehen mehr Steuern. Das Minimum für den Steuersatz sind 14%, der Höchstbetrag 45%.

Ab wann zahlt man Einkommensteuer?

Jede natürliche Person, die mehr als den Grundfreibetrag verdient hat, muss Einkommensteuer an das Finanzamt bezahlen. Für das Jahr 2021 gilt hier 9.744€ als Grenzwert.

Bis wann zahlt mal Einkommensteuer?

Einkommensteuer wird immer fällig, wenn der Grundfreibetrag ausgeschöpft ist. Ein Maximalbetrag, ab dem man steuerbefreit ist, gibt es nicht. Der höchste Steuersatz mit 45% greift ab 274.613€ für das Jahr 2021.

Wie viel Prozent Steuer muss ich zahlen?

Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent. Der Höchstsatz beträgt 45 Prozent.

Wie viel Steuern bei welchem Einkommen Tabelle?

Lohnsteuertabelle 2021.

Wie viel Lohnsteuer bei 2500 € Brutto?

Dein Einkommen 2022.

Wie berechnet man seine Steuern aus?

Um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, werden die Einkünfte eines Jahres zusammengerechnet. Die Berechnung folgt dann schrittweise. Von den Einkünften werden alle Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie Freibeträge abgezogen. Das Ergebnis stellt das zu versteuernde Einkommen dar.