Wie viel Einkommen muss man haben um Wohngeld zu bekommen?

Viele nutzen den Anspruch auf Wohngeld nicht - oder wissen nicht davon. Dabei kann es die Haushaltskasse entlasten. Verbände fordern auch wegen der hohen Energiepreise Korrekturen. Die Regierung will dem jetzt nachkommen.

Von

Wie viel Einkommen muss man haben um Wohngeld zu bekommen?
Birgit Harprath

Nicht jeder bekommt das Wohngeld, also einen Mietzuschuss vom Staat. Es gelten Einkommensgrenzen und die sind nicht einheitlich. Sie hängen davon ab, wo man wohnt. Also ob in Ballungsräumen mit angespanntem Wohnungsmarkt oder eher auf dem Land.

  • Zum Artikel: Hohe Miete: Wie Frauen in die Wohnungslosigkeit getrieben werden

Wer hat ein Recht auf Wohngeld?

Das Gesetz sieht sieben sogenannte Mietstufen vor. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das je nach Stufe eine Einkommensgrenze von zurzeit zwischen 1.900 und 2.300 Euro brutto. Davon jedoch werden noch bestimmte Beträge abgezogen.

Wohngeld bekommt nur, wer nicht andere Sozialleistungen erhält wie die Grundsicherung, also Hartz IV, eine Grundrente oder als Studierende Bafög. Auch wer die Wohnung oder ein Haus besitzt, hat Anspruch auf Wohngeld, soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies nennt sich dann Lastenzuschuss.

Wie kommt man an Wohngeld?

Der Mietzuschuss des Staates fließt nicht automatisch. Er muss beantragt werden. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Kommune. Mit ein paar Angaben ist es aber nicht getan. Das Ausfüllen ist kompliziert. Das sollte einen aber laut Deutschem Mieterbund nicht abschrecken.

Den Antrag kann jedes Mitglied in einem Haushalt stellen. Er oder sie bekommt dann zumindest ein Teilwohngeld, selbst wenn andere leer ausgehen. Auch Nicht-EU-Staatsangehörige können während ihres Aufenthalts in Deutschland einen Anspruch haben – nicht aber Vermögende. Die Freigrenze liegt in der Regel bei 60.000 Euro bei Alleinstehenden und 30.00 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Wieviel einem Berechtigten im Monat als Zuschuss zur Miete zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie zum Beispiel der Höhe der gezahlten Miete. Leicht zu berechnen ist das Wohngeld nicht.

Es gibt aber Hilfen im Netz, zum Beispiel auf den Seiten des Bundesbau- oder des Familienministeriums. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch betrug laut Statistischem Bundesamt Ende 2020 rund 177 Euro im Monat. Anfang 2022 wurde die staatliche Leistung per Gesetz der Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.

Brutto-Kaltmiete wird angesetzt

Allerdings wird immer nur die Brutto-Kaltmiete berücksichtigt. Gestiegene Heiz- und Stromkosten müssen also aus der Haushaltskasse finanziert werden. Das war ein Grund, warum Wohngeldbezieher im Entlastungspaket der Regierung einen Einmalbetrag zuerkannt bekamen. Ausgezahlt wird der Zuschuss, der zwischen 135 und 175 Euro liegt, noch in diesem Jahr. Doch die Energiekosten steigen weiter.

Was sollte geändert werden?

Verbände und Gewerkschaften fordern schon länger eine Wohngeldreform. So macht sich der Deutsche Mieterbund unter anderem dafür stark, die Einkommensgrenzen deutlich zu erhöhen. Inzwischen müssten viele Haushalte mehr als 30 Prozent dafür ausgeben, dass sie ein Dach über dem Kopf haben, in Ballungsräumen können es sogar bis zu 50 Prozent sein.

Da bleibt vom Einkommen immer weniger zum Leben übrig. Auch sollte nicht mehr die Kalt- sondern die Warmmiete berücksichtigt werden. Ähnlich sehen es Sozialverbände. Und der DGB fordert, dass der Heizkostenzuschuss von Amts wegen ausgezahlt wird. Das stelle sicher, dass er auch bei allen leistungsberechtigten Haushalten ankommt.

Die Regierung versprach bei dem jüngsten Entlastungspaket Anfang September zu handeln: unter anderem soll es nun doch auch für Bezieher von Wohngeld zumindest einen Zuschuss zu den Heizkosten geben. Und der Kreis der Berechtigten für Wohngeld soll erweitert werden. Details dazu sind aber noch nicht bekannt.

Wo gibt es Informationen?

Im Netz finden sich eine Vielzahl von Tipps und Adressen rund um das Wohngeld. Sowohl auf der Homepage von den zuständigen Bundes- und Landesministerien wird man fündig. Ansprechpartner sind auch die Wohngeldbehörden vor Ort. Der Deutsche Mieterbund hilft weiter – allerdings muss man für eine persönliche Beratung Mitglied sein.

  • Zum Artikel: Energiekosten: Grundsicherung oder Wohngeld macht Unterschied

Europäische Perspektiven

BR24 wählt regelmäßig Inhalte von unseren europäischen öffentlich-rechtlichen Medienpartnern aus und präsentiert diese hier im Rahmen eines Pilotprojekts der Europäischen Rundfunkunion.

  • Zum Artikel: "EBU-Projekt Europäische Perspektiven"

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!

Wird das Wohngeld vom Brutto oder netto berechnet?

Wie berechnet man das Wohngeld? Für die Berechnung des Wohngeldes ist das monatliche Gesamteinkommen, also die Summe der monatlichen Nettoeinkünfte abzüglich etwaiger Freibeträge und Unterhaltspflichten aller für das Wohngeld zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zu berechnen.

Wie hoch ist das Mindesteinkommen?

Januar 2021: 9,50 Euro, 1. Juli 2021: 9,60 Euro, 1. Januar 2022: 9,82 Euro und 1. Juli 2022: 10,45 Euro) stieg der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn, der grundsätzlich für alle Branchen und Regionen gilt, existieren auch höhere branchenspezifische Mindestlöhne.

Was muss ich erfüllen um Wohngeld zu bekommen?

Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.