Wie lange nach dem Tod kann man einen Erbschein beantragen?

Wie lange nach dem Tod kann man einen Erbschein beantragen?

Ratgeber rund um den Erbschein

Thema Erbschein ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Der Tod eines Angehörigen ist immer eine belastende und emotionale Angelegenheit. Oftmals wird diese Situation noch durch bürokratische Formalitäten erschwert. Eines dieser Themen ist der Erbschein. Informieren Sie sich mit unseren 10 wichtigsten Fragen und Antworten, worauf Sie achten müssen.

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Die wichtigsten 10 Fragen zum Erbschein

  • 01.

    Was ist ein Erbschein?

    Nach dem Tod eines Anverwandten oder eines Freundes müssen Hinterbliebene sich um den Nachlass des Verstorbenen kümmern. Oft geht es dabei nicht nur um dessen Besitz, sondern auch um die Auflösung von Verträgen, um Kontoguthaben und um Schulden. Verwalter des Nachlasses stehen dann oft vor Ansprüchen vermeintlicher Erben. Wer Erbe des Verstorbenen ist , wird in einem Erbschein amtlich geregelt. Hier sind auch Verfügungs­beschränkungen festgehalten, das sind Anordnungen aus der Testamentsvollstreckung oder Angaben Erbfolge. Die rechtliche Wirkung des Erbscheins ergibt sich aus dem § 2353ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 352 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

  • 02.

    Wofür wird er benötigt?

    Durch einen Erbschein können die Erben Dritten gegenüber nachweisen, dass sie legitime Rechtsnachfolger des Verstorbenen geworden sind. Ohne diesen Beweis ist es oft nicht möglich, über Gegenstände aus dem Nachlass zu verfügen, zum Beispiel eine Immobilie zu verkaufen. Im Erbschein sind namentlich alle Erben genannt, ihr Anteil am Erbe und eventuelle Verfügungsbedingungen.

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  • 03.

    Ist der Erbschein vorgeschrieben?

    In Deutschland gibt es keine rechtliche Grundlage, die das Vorlegen des Erbscheines grundsätzlich vorschreibt. Ein Testament, das den letzten Willen des Verstorbenen eindeutig erklärt, ist als Beweis des Erbes ausreichend. Gehört eine Immobilie zum vererbten Vermögen, so verlangen Grundbuchämter einen Erbschein, wenn kein notariell beglaubigtes Testament vorliegt. Auch Kreditinstitute zahlen Kontoguthaben nicht aus, wenn das Erbe nicht zweifelsfrei feststeht. Lebensversicherungen leisten immer an den dort angegebenen Bezugsberechtigten – ein Erbschein wird nicht benötigt. Nicht verlangt wird der Erbschein außerdem,

    • wenn eine Kontovollmacht vorliegt, die auch über den Tod des Inhabers hinaus gilt
    • wenn in einer Vorsorgevollmacht diejenige Person zum Bevollmächtigten erklärt wird, die später auch erben soll
    • ein Erbvertrag abgeschlossen worden ist.

    Einen Erbschein müssen Erben dagegen unbedingt beantragen, wenn sie ihre Stellung als Erbe nicht anders nachweisen können oder wenn es Streit um das Erbe gibt.

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  • 04.

    Was beinhaltet ein Erbschein?

    Der Antrag erhält zuerst die Angaben zum Verstorbenen – seinen Namen, seinen Wohnort und das Datum des Todes. Er benennt außerdem genau all die Personen, die durch die gesetzliche Erbfolge, durch ein Testament oder durch einen Erbvertrag den Verstorbenen beerben. Er beschreibt auch die Stellung der Erben zum Verstorbenen. Dafür müssen die entsprechenden Dokumente vorgelegt werden.

    So sieht ein Erbschein zum Beispiel aus: Muster Erbschein. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie auf der Seite von anwalt.de

  • 05.

    Wer kann einen Erbschein beantragen?

    Den Erbschein können nur Erben oder eine Erben­gemeinschaft beantragen. Pflichtteil­berechtigte, also Hinterbliebene, deren Erbanspruch durch ein Testament auf den Pflichtteil beschränkt ist, dürfen übrigens keinen Erbschein beanspruchen.

  • 06.

    Wer stellt den Erbschein aus?

    Den Antrag auf einen Erbschein können Erben beim zuständigen Amtsgericht, das ist das Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen, stellen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Antrag kann schriftlich eingereicht werden, Erben können dort jedoch auch persönlich erscheinen und den Erbschein mündlich beantragt. Ein Protokoll darüber ersetzt dann den schriftlichen Antrag. Natürlich können Erben auch einen Notar beauftragen. Das bietet sich vor allem dann an, wenn ein Testament notariell hinterlegt worden ist. Das Amtsgericht prüft alle Angaben, die der Antragsteller gemacht hat. Ein vorliegendes Testament wird auf formelle Richtigkeit geprüft. Diese Unterlagen müssen dafür vorgelegt werden:

    • Personalausweis (oder Reisepass) des Antragstellers
    • Namen und Anschriften aller Erben
    • Sterbeurkunde des Verstorbenen
    • falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag (m Original)
    • Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden aller Erben, auch der vorverstorbenen Erben.
  • 07.

    Wo kann der Erbschein beantragt werden, wenn der Verstorbene im Ausland lebte oder Vermögen im Ausland besaß?

    Wenn der Verstorbene Vermögen oder sogar seinen Wohnsitz im Ausland hatte, hilft ein deutscher Erbschein nicht immer weiter. Doch einheitliche Regeln gibt es leider nicht. Einige Staaten regeln die Erbschaft nach dem Wohnsitzprinzip, andere betrachten die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. Lebte der Verstorbene im Ausland, dann muss der Erbschein beim verantwortlichen Amtsgericht Berlin Schöneberg beantragt werden.

  • 08.

    Plötzlich tauchen Schulden auf - kann ich das Erbe noch ausschlagen, wenn ich den Erbschein erhalten habe?

    Mit dem Antrag auf den Erbschein wird das Erbe angenommen. Stellt sich danach heraus, dass der Verstorbene Schulden hatte, kann das Erbe nicht mehr ausgeschlagen werden.

  • 09.

    Kann ein Erbschein angezweifelt werden?

    Häufig fühlen sich Hinterbliebene ungerecht behandelt und zweifeln den Erbschein an. In einigen Fällen taucht auch noch ein Testament auf, nachdem der Erbschein ausgestellt worden ist. Das Nachlassgericht muss den Erbschein dann einziehen. Bereits ausgeführte Verkäufe aus dem Nachlass werden allerdings nicht rückabgewickelt, denn der Erbschein bietet gutgläubigen Dritten Schutz.

  • 10.

    Welche Kosten fallen für einen Erbschein an?

    Für die Erteilung des Erbscheins müssen die Erben Gebühren bezahlen. Errechnet werden diese auf der Grundlage der Vermächtnishöhe. Sobald ein Grundstück oder Immobilien vererbt werden, kann das richtig teuer werden. Hier zählt ihr Verkehrswert zum Erbe. Zahlungspflichtig ist derjenige, der den Antrag stellt. Liegt eine Erbengemeinschaft vor, werden die Gebühren aufgeteilt. Die Kosten können mit unserem Erbschein-Rechner oder anhand der Tabelle nach GNotKG berechnet werden.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschein" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.08.2022

Die Seiten der Themenwelt "Erbschein" wurden zuletzt am 17.08.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 30.03.2020

  • 30.03.2020: Erweiterung um die Ratgeberartikel Berliner Testament und Pflichtteil bei einer Erbschaft.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt

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Was passiert wenn man den Erbschein nicht beantragt?

Rechtslage zum Erbe ohne Erbschein Im Falle einer Erbschaft, muss gemäß deutschem Erbrecht ein Erbschein nicht unbedingt von den Erben beantragt werden. Auch ohne einen Erbschein bleibt ein Erbe der rechtmäßige Rechtsnachfolger einer verstorbenen Person, entweder durch ein Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge.

Wie lange kann man das Erbe einfordern nach dem Tod?

Den Pflichtteil kann man als enterbter Pflichtteilsberechtigter beliebig lang einfordern. Ist er jedoch verjährt, kann der Erbe die Einrede der Verjährung geltend machen und die Zahlung verweigern. Die Verjährung tritt drei Jahre nach dem Erbfall und der Kenntnis des Enterbten von der Enterbung ein.

Kann man auch ohne Erbschein Erben?

Erbe wird man auch ohne Erbschein - und zwar aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder Testament. Einen Erbschein benötigt man dann, wenn man sein Erbrecht gegenüber anderen beweisen muss. Es handelt sich um ein Zeugnis über das Erbrecht des Erben.

Kann ein Erbe verfallen?

Ein Erbe verjährt nach 3 Jahren, wenn der Pflichtteilsberechtigte keine Klage eingereicht hat. Allerdings gilt die Frist ab Kenntnis des Erbfalls, ansonsten beträgt sie 30 Jahre.