Welcher Jahrgang muss bis 67 arbeiten

Welcher Jahrgang muss bis 67 arbeiten

Im deutschen Rentensystem wird das Lebensjahr, mit dem ein gesetzlich Versicherter tatsächlich in Rente geht, als Renteneintrittsalter bezeichnet. Dabei wird der Rentenbeginn sowohl von der Rentenart als auch von den persönlichen Rentenumständen des einzelnen Versicherten bestimmt. Außerdem passte die Rentenreform des Jahres 2012 das Regelrentenalter an, von 65 Jahren wird es schrittweise für Männer und Frauen auf 67 Jahre angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Damit es für die künftigen Ruheständler einfacher ist, ihr Renteneintrittsalter zu ermitteln, sind entsprechende Tabellen entworfen worden.


Ihr persönlicher Rentenbeginn

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über den Renteneintritt nach Geburtsjahr. Möchten Sie Ihren persönlichen Renteneintritt genau berechnen, nutzen Sie am besten unseren Rentenbeginn-Rechner!

Tabelle Renteneintrittsalter für Regelaltersrente

GeburtsjahrRenteneintrittsalter
vor 1947 65 Jahre
1947 65 Jahre, 1 Monat
1948 65 Jahre, 2 Monate
1949 65 Jahre, 3 Monate
1950 65 Jahre, 4 Monate
1951 65 Jahre, 5 Monate
1952 65 Jahre, 6 Monate
1953 65 Jahre, 7 Monate
1954 65 Jahre, 8 Monate
1955 65 Jahre, 9 Monate
1956 65 Jahre, 10 Monate
1957 65 Jahre, 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre, 2 Monate
1960 66 Jahre, 4 Monate
1961 66 Jahre, 6 Monate
1962 66 Jahre, 8 Monate
1963 66 Jahre, 10 Monate
ab 1964 67 Jahre

Ihr persönlicher Rentenbeginn

Nutzen Sie zur Ermittlung Ihres persönlichen Renteneintritts unseren Rentenbeginn-Rechner!

Diese Regelaltersgrenzen gelten auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Erreichen sie diese Grenze, so erhalten sie dann die Altersrente.

Die Schritte der Anpassung des Renteneintrittsalters

Die Verschiebung des Rentenbeginns startete 2012 und betraf zum ersten Mal den Geburtsjahrgang 1947. Wer hier geboren wurde, konnte erst einen Monat später, nämlich mit 65 Jahren und 1 Monat, den Ruhestand beginnen. Für jeden weiteren Jahrgang verschiebt sich das Renteneintrittsalter um einen weiteren Monat. Im Jahr 2024 erhöht sich der Schritt dann auf zwei Monate, bis die Anhebung im Jahr 2031 abgeschlossen sein wird. Hier die Übersicht:

Nach der Reform: Regelaltersrente mit 67 Jahren

Anspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben alle pflicht­versicherte Arbeitnehmer, die monatlich Beiträge eingezahlt haben. Hinzu kommen freiwillig versicherte Selbstständige und auch arbeitslos gemeldete Bürger. In der Regel (daher auch Regelaltersgrenze) müssen für den Rentenanspruch diese Bedingungen erfüllt werden:

  • mit Beginn des Anspruches muss das 67. Lebensjahr vollendet worden sein
  • die Versicherten müssen eine (beitragspflichtige) Wartezeit von 5 Jahren absolviert haben.

Die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre war jedoch nicht sofort umsetzbar, so dass eine schrittweise Einführung der neuen Regelungen beschlossen wurde. Somit gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erst für die Jahrgänge ab 1964.

Besondere Regelungen

Für besondere Gruppen von Versicherten gelten andere Altersgrenzen:

Besonders langjährig Versicherte ab 45 Beitragsjahren

Gesetzlich Rentenversicherte mit mehr als 45 Beitragsjahren können früher in Rente gehen, auch ohne Abschläge. Ab dem Geburtsjahr 1964 müssen sie allerdings mindestens 65 Jahre alt sein:

Tabelle Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte

GeburtsjahrRenteneintrittsalter
vor 1953 63 Jahre
1953 63 Jahre, 2 Monate
1954 63 Jahre, 4 Monate
1955 63 Jahre, 6 Monate
1956 63 Jahre, 8 Monate
1957 63 Jahre, 10 Monate
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre, 2 Monate
1960 64 Jahre, 4 Monate
1961 64 Jahre, 6 Monate
1962 64 Jahre, 8 Monate
1963 64 Jahre, 10 Monate
ab 1964 65 Jahre

Wer noch früher gehen möchte, kann das bereits nach dem 63. Lebensjahr – doch dann sind Abschläge hinzunehmen, wie sie auch für die langjährig Versicherten gelten.

Langjährig Versicherte

Wer mehr als 35 Jahre während seiner Erwerbstätigkeit Beiträge eingezahlt hat, kann seinen Renteneintritt auf das 65. Lebensjahr vorziehen. Dann muss er Abschläge von seiner Rente hinnehmen, jeder Monat „kostet“ 0,3 Prozent Rente, höchstens jedoch 14,4 Prozent.

Schwerbehinderte Versicherte

Auch für gesetzlich Versicherte, die eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent aufweisen und noch im Arbeitsleben stehen, gilt nun eine besondere Altersgrenze von 65 Jahren. Betroffen von der Regelung der Rentenreform sind erstmals Ruheständler des Jahrgangs 1964, für alle früher geborenen wird auch hier das Renteneintrittsalter nur schrittweise angehoben:

Tabelle Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Versicherte

GeburtsjahrRenteneintrittsalter
vor 1952 63 Jahre
Jan. 1952 63 Jahre, 1 Monat
Feb. 1952 63 Jahre, 2 Monate
März 1952 63 Jahre, 3 Monate
April 1952 63 Jahre, 4 Monate
Mai 1952 63 Jahre, 5 Monate
Juni-Dez. 1952 63 Jahre, 6 Monate
1953 63 Jahre, 7 Monate
1954 63 Jahre, 8 Monate
1955 63 Jahre, 9 Monate
1956 63 Jahre, 10 Monate
1957 63 Jahre, 11 Monate
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre, 2 Monate
1960 64 Jahre, 4 Monate
1961 64 Jahre, 6 Monate
1962 64 Jahre, 8 Monate
1963 64 Jahre, 10 Monate
ab 1964 65 Jahre

Auch der frühere Rentenbeginn ist hier möglich, hierfür gibt es jedoch Abschläge. Folgende Auswirkungen hast es, wenn Sie statt z.B. mit 65 Jahren die Rente entsprechend früher antreten möchten:

Rentenstart mit 62 Jahren: Dauerhaft 10,8 Prozent weniger Rente (Abschläge: 36 Monate à 0,3 Prozent)
Rentenstart mit 63 Jahren: Dauerhaft 7,2 Prozent weniger Rente (Abschläge: 24 Monate à 0,3 Prozent)
Rentenstart mit 64 Jahren: Dauerhaft 3,6 Prozent weniger Rente (Abschläge: 12 Monate à 0,3 Prozent)

Mit dem Rentenabschlag-Rechner können Sie die Abschläge bei frühzeitigem Rentenbeginn allgemein berechnen.

Individuelles Renteneintrittsalter ermitteln

Versicherte sollten sich frühzeitig informieren, wann sie in Rente gehen können. Schließlich gibt es die monatliche Leistung nur auf Antrag, rückwirkend werden Renten nur für drei Monate gezahlt. Bei der Planung des Renteneintritts hilft unser Renteneintritts-Rechner weiter. Wer einige Monate früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge hinnehmen. Diese gelten für den gesamten späteren Rentenbezug, auch, wenn dann die Regelaltersgrenze erreicht wird. Wer plant, diese Abschläge vielleicht durch eine geringfügige Beschäftigung auszugleichen, muss die Hinzuverdienst­grenze berücksichtigen. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird ein zusätzliches Einkommen nicht mehr auf die Rente angerechnet.

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Letzte Aktualisierung am 17.08.2022

Die Seiten der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurden zuletzt am 17.08.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 12.11.2021

  • 06.08.2019: Textliche Anpassungen des Ratgeberartikels Rente mit 60.
  • 13.03.2019: Veröffentlichung neuer Ratgeberartikel: Regelaltersrente, Rentenalter, Rente mit 60 und Renteneintrittsalter Tabelle
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt

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Welche Jahrgänge dürfen vor 67 in Rente gehen?

Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Welcher Jahrgang kann mit 65 in Rente gehen?

Für jüngere Generationen ab dem Jahrgang 1964 verschiebt sich diese Grenze aufgrund der Gesetzesanpassung allmählich auf 65 Jahre. Für Arbeitnehmer:innen, die 1947 geboren wurden, gilt die Rente mit 65 Jahren. Sie können also mit 65 in den Ruhestand gehen und eine abschlagsfreie Rente beziehen.

Welche Jahrgänge sind von der Rente mit 68 betroffen?

Der wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsminister errechnete 2021, damals noch für CDU-Minister Peter Altmaier, dass sich die Jahrgänge ab 1974 auf die Rente mit 68 einstellen müssten.

Welcher Jahrgang muss bis 68 Jahre arbeiten?

Juni) veröffentlichten Gutachten wird vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter auf 68 Jahre zu erhöhen. Betroffen davon wären alle Arbeitnehmer, die heute 47 Jahre oder jünger sind, also ab dem Jahrgang 1974.