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Wie lange sind sie gültig? Wer darf sie einlösen? Muss der Gutschein auch bar ausgezahlt werden? Kann ich den Gutschein auch bei Insolvenz des Ladens noch einlösen? Hier
erfahren Sie alles zu Ihren Rechten bei Gutscheinen. © kikovic-shutterstock.com Das Wichtigste in Kürze
Stand: 31.05.2022 Sie haben einen Gutschein, der bereits vor längerer Zeit ausgestellt wurde und wissen nicht, ob er noch gültig ist? Sie finden für Ihren Gutschein nichts Passendes und möchten ihn lieber erst später einlösen. Oder Sie möchten sich einen Gutschein in bar auszahlen lassen oder wenigstens den nicht verbrauchten Rest? Vielleicht wissen Sie auch nicht, wer eigentlich den Gutschein einlösen darf, nur Sie selbst oder jeder, der den Gutschein in den Händen hält? Das ist die Rechtslage. Wie lange sind Gutscheine gültig?Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig, denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Im Einzelfall kann die Lebensdauer eines Gutscheines allerdings auch kürzer sein, etwa zwei Jahre oder auch nur ein Jahr. Eine solche Befristung muss sich aber durch besondere Umstände des Einzelfalles rechtfertigen lassen. Zum Beispiel kann ein Gutschein über eine Dienstleistung – etwa eine Stadtrundfahrt oder eine Kosmetikbehandlung – durchaus auf ein Jahr befristet sein, wenn im nächsten Jahr Lohn- und sonstige Kosten ansteigen werden und damit der Wert der Dienstleistung nicht mehr dem ursprünglichen Wert des Gutscheins entspricht. Ist der Gutschein – wie in den genannten Beispielfällen – wirksam befristet worden, können Sie in dem Zeitraum zwischen dem Ende der Einlösefrist und der Verjährung (drei Jahre nach Ausstellung des Gutscheins) den gezahlten Betrag zurückfordern – abzüglich einer Entschädigung für den Gewinn, der dem Unternehmen durch die Nichteinlösung entgangen ist. Die Möglichkeit der Befristung auf unter drei Jahre gilt aber unserer Ansicht nach nicht für Gutscheine über einen bestimmten Geldbetrag. Denn dass solche Gutscheine im Laufe der Zeit an Wert verlieren, liegt im Risikobereich des Gutscheininhabers und berechtigt den Aussteller nicht zur Befristung des Gutscheins. Bereits mit Urteil vom 17. Januar 2007 hat das Oberlandesgericht München (Az. 29 U 3193/07) entschieden, dass Amazon-Gutscheine nicht auf ein Jahr befristet werden dürfen. Gut zu wissenGutscheine, die manche Unternehmen oder Warenhäuser im Rahmen einer Werbeaktion ihren Kunden kostenlos zukommen lassen, hingegen können auf eine beliebige Dauer befristet werden. Denn dafür hat niemals jemand zuvor einen Gegenwert bezahlt. Können Gutscheine in bar ausgezahlt werden?Wenn Sie für Ihren Gutschein nichts Passendes finden, können Sie sich den Betrag leider nicht in bar auszahlen lassen. Ein Gutschein ist nur gegen eine Ware oder Dienstleistung eintauschbar. Es ist weder möglich, sich den Gegenwert auszahlen zu lassen, noch haben Sie das Recht auf Barzahlung des nicht genutzten Restwertes des Gutscheins. Anders ist dies nur, wenn der Gutschein sich auf ein bestimmtes Produkt bezieht und gerade dieses nicht mehr erhältlich ist. Dann ist die Erfüllung des ursprünglich geschlossenen (Kauf-)Vertrags nicht mehr möglich und der Ladenbesitzer, der die Gegenleistung, sprich die Bezahlung für die Ware, bereits erhalten hat, muss diese wieder herausgeben. Wer kann einen Gutschein einlösen?Jeder, der einen Gutschein vorlegt, kann ihn einlösen. Der Gutschein ist ein sogenanntes kleines Inhaberpapier gemäß § 807 BGB, das jeden, der es in Händen hält, zu seiner Geltendmachung berechtigt. Selbst, wenn ein Gutschein für eine bestimmte Person ausgestellt wird, kann der Aussteller an jede andere Person leisten, die ihm den Gutschein vorlegt. Ist ein Gutschein noch gültig bei Insolvenz?So groß der Ärger auch sein mag, die Rechtslage ist eindeutig: Ein Gutschein darf im Falle einer Insolvenz nicht mehr eingelöst werden – er ist praktisch wertlos. Wer einen Gutschein besitzt, hat eine Forderung gegen den Aussteller des Gutscheins. Nach der Insolvenzanmeldung darf der Insolvenzverwalter grundsätzlich keine Forderungen gegen das Unternehmen mehr befriedigen. Alle Forderungen kommen sozusagen in einen Topf, dessen Inhalt nach Abschluss des Verfahrens an die Gläubiger verteilt wird (bloß, dass kaum etwas im Topf sein wird – sonst hätte die Firma ja nicht Insolvenz anmelden müssen). Unser Rat
Beratungsangebot GutscheineTelefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - ohne Termin Info 0900 1 775
441 (2,00 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr) oder Kosten (040) 24832-150: Zeiten Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - ohne Termin Kosten der Beratung (040) 24832-150 0900er-Nummern in der Verbraucherzentrale Bei uns aber bekommen Sie über die 0900-Nummern qualifizierten, individuellen Rat zu Rechts- und Finanzfragen sowie zu Produkten – von gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, überwiegend Juristinnen und Juristen. Übrigens: Durchschnittlich dauert ein Gespräch sechs Minuten, somit bezahlen Sie für ein 0900-Gespräch bei uns ungefähr 12 Euro. Nicht zu viel für einen guten Rat – meinen wir. Denn unser Rat bewahrt Sie häufig vor großem Schaden oder zeigt Ihnen den Weg zu guten und preiswerten Dienstleistungen. Sie zahlen ausschließlich für die Gesprächszeit, die sekundengenau abgerechnet wird. Die genannten Preise beziehen sich auf Gespräche aus dem deutschen Festnetz. Die Ansagen vor der Verbindung sind kostenlos. Die Kosten für das mit uns geführte Telefongespräch erscheinen etwa vier Wochen später auf Ihrer Telefonrechnung. Dort finden Sie diese unter "dtms Nexnet", dem hierfür von der Telefongesellschaft beauftragten Dienstleister. Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - mit Termin Info Telefonische Kurzberatung und ggf. Vertretung zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerker, Gewinnspiele, Partnervermittlungen Vor dem Telefontermin übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen, die wir während der Beratung sichten werden. Eine Sichtung vorab ist bei einer Kurzberatung zu dem angegebenen Entgelt leider nicht möglich. Kosten Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - mit Termin ermäßigt: 11 € Schriftliche Beratung und Vertretung Einkauf, Reise + Freizeit Schriftliche Beratung und Vertretung zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerker, Gewinnspiele, Partnervermittlungen Kosten Kontakt Schriftliche Beratung und Vertretung Einkauf, Reise + Freizeit Persönliche Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit ermäßigt: 11 € Ist das Ablaufdatum auf dem Gutschein verbindlich?Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig, denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders.
Warum sind Gutscheine nur 3 Jahre gültig?Ist auf dem Gutschein keine Einlösefrist abgedruckt, ist er nicht einfach unbegrenzt lange gültig. Stattdessen gilt in diesem Fall die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist. Das bedeutet: Der Gutschein ist drei Jahre lang gültig. Die Frist beginnt aber immer erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem er gekauft wurde.
Wie lange ist ein Gutschein gültig mit Ablaufdatum Österreich?Die Gültigkeitsdauer beträgt zunächst 1 Jahr ab Ausstellungsdatum, danach ist entsprechend den Bedingungen des Ausstellers binnen 3 Jahren entweder ein Umtausch des abgelaufenen Gutscheines in einen neuen, wieder 1 Jahr gültigen Gutschein, oder eine Erstattung des Gutscheinbetrages möglich.
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