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ReisepässeLaut Artikel 7.1b des “Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz”, Nr. 6458, müssen Reisepässe mindestens 60 Tage über das Ablaufdatum des Visums bzw. des e-Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis und über den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein. Ein Beispiel: Bei einem Aufenthalt von 90 Tagen mit einem Visum müssen die 60 Tage addiert werden, die der Reisepass bei der Ausreise noch gültig sein muss. Das sind insgesamt 150 Tage bzw. 5 Monate. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 5 Monate gültig ist. Von dem oben genannten Gesetz ausgenommen sind Staatsbürger, die in die Türkei mit ihrem Personalausweis reisen dürfen (zum Beispiel deutsche und Schweizer Touristen und Geschäftsreisende). Reisende, die ein e-Visum beantragen möchten, müssen einen Reisepass haben, der bei der Ausreise noch mindestens 60 Tage gültig ist. Der Reisepass sollte zudem mindestens eine freie Seite aufweisen. Deutsche Reisepässe dürfen theoretisch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit für die Einreise in die Türkei genutzt werden. Hinweis: Von einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder mit einem abgelaufenen Personalausweis/Reisepass wird jedoch abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. Reisepässe, die während des Aufenthalts gültig sind, werden empfohlen. Auch kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten zu Problemen kommen. Deutsche müssen in der Praxis bei der Einreise in die Türkei über einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis sowie bei der Ein- bzw. Ausreise nach Deutschland über einen gültigen Reisepass/ Personalausweis verfügen. Österreichische Reisepässe müssen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein. Schweizer Reisepässe dürfen theoretisch bei der Einreise innerhalb von 5 Jahren abgelaufen sein. Hinweis: Von einer Einreise mit einem abgelaufenen Reisepass/Identitätskarte wird jedoch abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. Reisepässe, die während des Aufenthalts gültig sind, werden empfohlen. Personalausweise/IdentitätskartenU. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte von max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, sofern sie nicht mit dem Pkw einreisen. Deutsche Ausweisdokumente dürfen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit genutzt werden. In der Praxis werden allerdings gültige Ausweisdokumente dringend empfohlen: [1] Deutschland, Belgien, Schweiz, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Malta, Portugal und Spanien. Hinweis für deutsche Reisende: Von einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder mit einem abgelaufenen Personalausweis/Reisepass wird abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. Hinweis zum ReisepassBei Einreise mit einem Reisepass muss dieser noch mindestens über eine leere Seite verfügen. Reisepass- und Visa HinweiseDie früher teilweise angewandte Praxis von Reisenden, nach Ablauf der visumfreien Periode die Türkei für einen Tag zu verlassen, um danach erneut visumfrei einzureisen, wird von den türkischen Behörden seit Anfang 2012 unterbunden. Für längere Aufenthalte ist deshalb unbedingt vor Abreise ein dementsprechendes Visum einzuholen. Wer für die Besteigung des Berges Ararat ein Visum erhalten hat, benötigt für einen eventuellen weiteren Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die sofort nach der Bergbesteigung bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (il emniyet müdürülüğü) beantragt werden muss. VisaEin Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen (sofern nicht anders angegeben): [2] EU-Länder und Schweiz (Ausnahme: Lettland für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen pro Aufenthalt, insgesamt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen), (Ausnahme: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Zypern). Visum Visumpflichtige Reisende müssen vor der Abreise ein (e-)Visum beantragen.
Berechtigte visumpflichtige Staatsbürger können vor der Abreise ein Online-Visum auf der Homepage der türkischen Regierung für touristische und geschäftliche Aufenthalte (nicht für technische Einsätze) von max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beantragen (sofern keine andere max. Aufenthaltsdauer angegeben ist). (Das E-Visum wird online per Kreditkarte bezahlt und kann anschließend heruntergeladen werden). Einreise mit einem Boot Visumpflichtige Reisende, die mit einem Boot einreisen, sollten vor der Reise ein Visum bei der zuständigen türkischen diplomatischen Vertretung beantragen. Touristen, die mit einem Kreuzfahrtschiff in die Türkei einreisen, sind für einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden von der Visumpflicht befreit. Visa NoteReisende sollten stets ihren Reisepass bei sich haben, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann. KostenAuskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen). Visaarten und kostenTouristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum. Visa u. a. für Staatsbürger Zyperns (griechischer Teil) werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepass eingetragen. GültigkeitUnterschiedlich, je nach Nationalität und Reisezweck. Transitvisum: 3 Tage. TransitAnsonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum. Antragstellung anI. Allg. persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft bzw. zunächst online. Die Bearbeitungszeit für das e-Visum kann bis zu 48 Stunden dauern. Ob auch eine postalische Antragstellung möglich ist, ist im Einzelfall zu erfragen. Für visumpflichtige Nationalitäten, die nicht zu touristischen und nicht zu geschäftlichen Zwecken einreisen, sondern zu Arbeitszwecken oder zum Studieren, ist eine e-Visa-Registrierung nicht möglich. Diese Reisende müssen vorab beim zuständigen Konsulat ein Visum beantragen und dafür vorher online einen Termin beantragen. Antragsunterlagena) Antragsformular(e) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl). Sollte eine postalische Antragstellung möglich sein, ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. E-Visum (a) Kreditkarte (nur Mastercard, Visa oder UnionPay), (b) Flugreservierung, (c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. BearbeitungsdauerUnterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Bei persönlicher Antragstellung sofort oder nach wenigen Tagen. Bis zu 3 Monate bei Rückfragen in Ankara. e-Visum: Bis zu 48 Stunden. EinreisedokumenteStaatsbürger bestimmter Nationalitäten (jedoch nicht EU-Bürger und Schweizer) müssen unterschiedlich hohe Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Einreise mit KindernDeutsche: Personalausweis (nur für touristische Aufenthalte) oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte (nur für touristische Aufenthalte). Hinweise zu Reisen mit Kindern Erfolgte die Ausreise aus Deutschland legal, bestehen für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige keine besonderen Vorschriften. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. EinreisebeschränkungenInhabern von Reisedokumenten, die nicht im lateinischen Alphabet ausgestellt sind, wird die Einreise verweigert. Einreise mit HaustierenFür Hunde und Katzen wird ein mindestens 15 Tage und maximal 12 Monate altes Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut und Katzen gegen Tollwut geimpft worden sein (mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise, im Impfausweis nachzuweisen). Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt. Botschaften und KonsulateBotschaft der Türkischen RepublikGeneralkonsulate mit Visumerteilung in Bregenz, Wien und Salzburg. Honorarkonsulat in Leonding. Telefon: +43 (1) 505 73 38. +49 30 80 70 90 (Konsularabteilung) Mo-Fr 09.00-12.30 und 14.00-18.30. Elektronisches Visa Antragssystem (EVA)Telefon: +49 (30) 30 80 70 90 (Call Center Deutschland), +43 (720) 11 58 90 (Call Center Österreich), +90 (312) 292 29 29 (Call Center für die Schweiz). Botschaft der Türkischen RepublikGeneralkonsulate in Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, Köln-Hürth, Karlsruhe, Mainz, München, Münster, Nürnberg und Stuttgart. Honorarkonsule in Aachen, Bremen und Regensburg. Telefon: +49 (30) 27 58 50. +49 (30) 30 80 70 90 (Konsularabteilung) Mo-Fr 08.45-12.45 und 13.45-17.45 Uhr. Botschaft der Türkischen RepublikGeneralkonsulate in Genf und Zürich. Telefon: +41 (31) 359 70 70. +90 312 292 29 29 (Konsularabteilung) Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr. Wie lange muss der Ausweis gültig sein für die Türkei?Ein Personalausweis, mit dem Sie in die Türkei einreisen, muss mindestens so lange gültig sein, wie Sie sich in der Türkei aufhalten. Wir raten Ihnen jedoch, dass Sie mit einem Personalausweis denn nur ein oder 2 Tage länger gültig ist nicht in die Türkei einreisen sollten.
In welchen Ländern muss der Reisepass noch 6 Monate gültig sein?In vielen Ländern wie zum Beispiel USA, Australien und Türkei muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein. Eine Ausnahme stellen jedoch Reisen in die USA dar – hier ist der vorläufige Reisepass alleine nicht ausreichend.
Wie lange muss ein Pass gültig sein um zu fliegen?Reisepässe sind für Antragssteller unter 24 Jahren 6 Jahre gültig, Antragssteller ab Vollendung des 24. Lebensjahres erhalten einen Reisepass mit zehnjähriger Gültigkeit.
Kann man mit einem abgelaufenen Pass Reisen Türkei?Kann ich / kann mein Kind mit einem abgelaufenen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass in die Türkei einreisen / nach Deutschland zurückreisen? Ja, wenn das Dokument noch nicht zu lange abgelaufen ist.
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