Wie alt muss man sein um Begleitetes Fahren zu begleiten?

Sie möchten bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres am Straßenverkehr teilnehmen und interessieren sich für das „Begleitete Fahren ab 17“?

Dann müssen Sie folgende Dinge beachten:

Grundsätzliches

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für junge Menschen statistisch nachgewiesen wesentlich höher.

Um die Sicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit erhalten, mehr Erfahrungen zu sammeln. Um dies zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, bereits mit 17 Jahren einen PKW zu fahren, wenn eine Person, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt, als Begleitung mitfährt. Bezeichnet wird das Ganze als „Begleitetes Fahren mit 17“ oder auch kurz „BF17“.

Was muss ich als Führerscheinbewerber machen, um beim BF17 mitzumachen?

Sie müssen zu dem normalen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zusätzlich die „Anlage zur Fahrerlaubnis BF17 (Teil 1; Antragsteller)“ ausfüllen.

Die Teilnahme ist hinsichtlich der Fahranfänger mit keinerlei besonderen Bedingungen verbunden.
Es muss jedoch die Zustimmung aller (!) Sorgeberechtigten vorliegen um die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erwerben zu dürfen. Auch wenn die Sorgeberechtigten des Antragstellers nicht (mehr) zusammen leben, jedoch ein gemeinsames Sorgerecht besteht, ist die Unterschrift von beiden zwingend erforderlich.

Entsprechende Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Bürgerbüros der Städte und hier im Internet der Kreisverwaltung.

Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis ab 17 Jahren - Teil 1

Was passiert nach erfolgreich abgelegter Fahrprüfung?

Nach Besuch einer Fahrschule und Bestehen der Führerscheinprüfung erhalten Sie zunächst eine Prüfbescheinigung, die Sie berechtigt, unter Begleitung bestimmter Personen Fahrzeuge der Klasse B und/oder BE (PKW) im Inland zu führen.

Wer darf mich begleiten?

Für die Personen, die Sie begleiten soll, gelten folgende Bedingungen:

  • Die Begleitperson muss namentlich in Ihrer Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen seit mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen. Der Besitz der alten Fahrerlaubnisklasse 3 steht diesen Klassen gleich.
  • Die Begleiter dürfen nur max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vorweisen.

Jede von Ihnen genannte Begleitperson muss eine entsprechende Einverständniserklärung abgeben und bestätigen, dass sie von den gesetzlichen Bestimmungen für Begleitpersonen Kenntnis genommen hat. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie ebenfalls bei den Bürgerbüros der Städte und hier im Internet der Kreisverwaltung

Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis ab 17 Jahren - Teil 2 (Begleiter)

Gebühren

Für jede von Ihnen genannte Begleitperson ist bei der Antragstellung eine zusätzliche Gebühr von je 8,30 € u.a. für die Einholung einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu entrichten.

Was muss ich nach Erteilung der Prüfbescheinigung beachten?

Sie als Fahrerlaubnisinhaber dürfen Kraftfahrzeuge der Klassen B oder BE nicht führen, wenn die begleitende Person

  • den Führerschein der Klasse B (oder Klasse 3) nicht mitführt,
  • 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut
    oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
  • unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.

Was passiert, wenn ich ohne Begleiter fahre oder dieser nicht als solcher zählt, z. B. wegen zu hoher Alkoholisierung?

In diesem Fall ist die Prüfungsbescheinigung durch die Fahrerlaubnisbehörde zwingend zu wiederrufen. Eine neue Fahrerlaubnis kann, neben allen anderen Voraussetzungen erst dann erteilt werden, wenn Sie zuvor an einem Aufbauseminar für in der Probezeit auffällig gewordene Fahranfänger teilgenommen haben. Dies gilt auch für die Erteilung der vollen Fahrerlaubnisklasse B, wenn Sie zwischenzeitlich das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Durch die zwingende Teilnahme entstehen weitere Kosten und i.d.R. eine gewisse Wartezeit, bis ein entsprechendes Aufbauseminar zustande kommt, da die durchführende Fahrschule dazu mindestens 6 Teilnehmer benötigt.

Weitere Infos zum Begleiteten Fahren mit 17 erhalten unter den Formularen

Ich werde 18! Was dann?

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben oder in Kürze vollenden, weiterhin im Besitz der Ihnen erteilten Prüfbescheinigung sind und noch immer im Ennepe-Ruhr-Kreis wohnen, wird Ihnen auf Antrag der übliche EU-Kartenführerschein erteilt..

Die Gebühren dafür belaufen sich auf 10,00 €. Die Kosten für die Zustellung betragen 5,10 €.
Der Antrag kann bei der Führerscheinstelle in Schwelm oder Ihrem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden.

Achtung: Egal was Ihnen von anderen Fahrerlaubnisbehörde berichtet wird, diese Gebühren für die Ausfertigung des Kartenführerscheines werden vom Ennepe-Ruhr-Kreis erst dann erhoben, wenn diese wirklich anfallen. Also erst dann, wenn Sie die Ausfertigung eines solchen Kartenführerscheines beantragen. Andere Behörden nehmen diese Gebühren bereits bei der ursprünglichen Führerscheinbeantragung, obwohl nicht bekannt ist, ob Sie zu Ihrem 18. Geburtstag noch immer im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde wohnen oder ob Sie überhaupt noch im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat sich ganz bewusst gegen diese rechtlich äußerst bedenkliche Verfahrensweise entschieden.

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie eine Kopie der Prüfbescheinigung beifügen, da nur auf dieser das Erteilungsdatum durch den TÜV-Prüfer vermerkt ist und bis zu einer Übermittlung dieses Datums an die Führerscheinstelle durch den TÜV z.T. mehrere Wochen vergehen können.

Bei der Antragstellung können Sie sich entscheiden, ob Sie den Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle in Schwelm persönlich abholen möchten oder Ihnen der Führerschein per Post zugeschickt werden soll. Beides erfolgt jedoch erst nach Vollendung Ihres 18. Lebensjahres. Die Prüfungsbescheinigung selbst können Sie als Erinnerungsstück behalten.

Es ist natürlich möglich, den Antrag auf Ausstellung eines Kartenführerscheines bis zu
3 Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres zu stellen. Die Führerscheinstelle bestellt dann den Kartenführerschein an Ihrem 18. Geburtstag und der Kartenführerschein wird Ihnen 10 – 14 Tage später direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt.
Die Prüfungsbescheinigung selbst können Sie als Erinnerungsstück behalten

In begründeten Ausnahmefällen kann der Führerschein auch so bestellt werden, dass dieser zur Führerscheinstelle geschickt wird und Ihnen dort an Ihrem 18. Geburtstag ausgehändigt werden kann.

Wenn Sie neben der Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren mit 17 bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind (Klasse A1, M, L), muss dieser unbedingt bereits bei der Beantragung des neuen Kartenführerscheines befristet werden. Anderenfalls kann Ihnen der neue Kartenführerschein nur gegen Rückgabe oder Entwertung ihres bisherigen Führerscheines ausschließlich bei der Führerscheinstelle in Schwelm ausgehändigt werden. Hierzu können Sie auch einen Dritten schriftlich bevollmächtigen.

Sollten Sie nicht mehr im Besitz der Prüfungsbescheinigung sein (Verlust, Diebstahl, etc.) so müssen Sie zur Antragstellung zwingend bei der Führerscheinstelle in Schwelm vorsprechen.

Grundsätzlich gilt:
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Auflage, dass Sie nur in Begleitung fahren dürfen. Sie dürfen im Inland dann mit der Prüfbescheinigung auch ohne Begleitung ein entsprechendes Kraftfahrzeug führen, sofern die allg. Gültigkeit der Prüfbescheinigung noch nicht abgelaufen ist.
Es ist also nicht tragisch, wenn Sie Ihren Kartenführerschein erst kurz vor Ihrem
18. Geburtstag beantragen konnten oder diesen nicht direkt an Ihrem Geburtstag in Empfang nehmen können.

Sie haben somit genug Zeit, auch erst nach Ihrem Geburtstag einen EU-Kartenführerschein zu beantragen.

https://formular.kdz-ws.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5dc259762d0e6eda5c292ed9

https://www.enkreis.de/sicherheitverkehr/strassenverkehr/fuehrerscheinangelegenheiten/begleitetes-fahren-ab-17-jahren-in-nrw/dienstleistung/show/fuehrerscheinstelle-begleitetes-fahren-ab-17-jahren-in-nrw.html

Ist begleitetes Fahren ab 16?

Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag das Mindestalter zum Erwerb eines Pkw-Führerscheins senken und begleitetes Fahren bereits ab 16 statt wie bisher mit 17 Jahren ermöglichen.

Wie alt darf der Beifahrer beim begleitenden Fahren höchstens sein?

Was das Alter der Begleitperson für begleitetes Fahren angeht, muss sie mindestens 30 Jahre alt sein. Ein maximales Alter ist für Begleitpersonen im Gesetz für begleitetes Fahren dagegen nicht festgelegt.

Wie viel darf die Begleitperson trinken?

Wichtig ist auch: Die Begleitperson muss fahrtauglich sein. Das bedeutet, sie darf während der Autofahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.

Was ist wenn man mit 17 ohne Begleitung fährt?

Ohne Begleitung fahren Wer am BF17 teilnimmt und einen Pkw ohne eingetragene Begleitperson fährt, begeht einen schweren Verkehrsverstoß. Dies bedeutet mindestens eine Geldbuße von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Außerdem wird in der Regel die Fahrerlaubnis widerrufen.