Wer ist wahlberechtigt jav

Ob die Wahl als Personenwahl (Mehrheitswahl) oder Listenwahl (Verhältniswahl) durchgeführt wird, hängt wie bei den Personalratswahlen nur davon ab, ob einer oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden. Gibt es nur einen Wahlvorschlag, werden einzelne Personen angekreuzt, liegen mehrere vor, müssen Listen angekreuzt werden. Ist nur ein Mitglied für die Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen, findet immer Personenwahl statt.

Bei der Feststellung des Ergebnisses gilt deswegen: Wurde aus einem Wahlvorschlag gewählt, werden die Gewählten nach der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen festgestellt, bei mehreren Listen werden die Sitze nach dem Verfahren d’Hondt auf die Listen und innerhalb derer auf die Personen verteilt.

Es gibt aber nur die gemeinsame Wahl! Auch ohne Vorabstimmung wählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Beamtinnen und Beamte in jedem Fall gemeinsam. Dabei sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diejenigen Auszubildenden, die für einen Beruf nach dem BBiG oder dem Pflegeberufegesetz etc. ausgebildet werden (§ 5 Abs. 3 LPVG NW), Beamtinnen und Beamte sind in Berufsausbildung befindliche Beschäftigte, die in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen (Anwärter/-in, § 5 Abs. 2 LPVG NW).

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) in einem Betrieb oder einer Behörde in Deutschland. Diese Personengruppe ist daher auch wahlberechtigt.

Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nur gewählt werden, wenn bereits ein Betriebsrat besteht. Eine Doppelmitgliedschaft in Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung ist im Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen.

Passive WahlAktive Wahl

Alle jugendlichen Beschäftigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und alle Auszubildenden (unabhängig vom Alter) dürfen die Jugend- und Auszubildendenvertretung wählen.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung zusammen.

  • Wahrnehmung der Belange der Auszubildenden
  • Beantragung von Maßnahmen beim Betriebsrat oder der Personalvertretung (speziell zu Ausbildung, Übernahme, Gleichstellung von Männern und Frauen)
  • Überwachung von Gesetzen, Vorschriften, Tarifverträgen usw.
  • Anregungen der Auszubildenden an den Betriebs-/Personalrat
  • Integration ausländischer Auszubildender
  • Teilnahme an Betriebsrats- bzw. Personalratssitzungen
  • Teilnahme an Ausschusssitzungen des Betriebsrates, so weit Ausschüssen des Betriebsrats Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen wurden oder Angelegenheiten behandelt werden, die die jugendlichen Arbeitnehmer oder Auszubildenden betreffen
  • Teilnahme an Besprechungen zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber, so weit Angelegenheiten behandelt werden, die die jugendlichen Arbeitnehmer oder Auszubildenden betreffen
  • Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
  • Durchführung von Jugend- und Auszubildendenvertretungssitzungen
  • Abhalten von Sprechstunden
  • Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers
  • Freistellungen von der arbeitsvertraglichen Pflicht zur Erledigung der Aufgaben als JAV-Mitglied ohne Minderung des Arbeitsentgeltes oder einem Verlust der eingebrachten Arbeitszeit
  • Die JAV hat Anspruch auf die Nutzung eines eigenen Büroraums.[1]

Die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung findet alle zwei Jahre in einem Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November statt. Entsprechend beträgt die Amtszeit zwei Jahre und beginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses, oder, bei noch bestehender JAV, mit Ende der Amtszeit der alten Jugend- und Auszubildendenvertretung (welche aber spätestens am 30. November enden muss).

Hat eine JAV-Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzyklus stattgefunden, muss die nächste Wahl wieder während der Zeitspanne der regelmäßigen JAV-Wahlen durchgeführt werden. Das gilt nur dann nicht, wenn die JAV zu Beginn des kommenden regelmäßigen Wahlzeitraums noch kein Jahr im Amt ist. Hier bleibt das Gremium dann bis zum übernächsten regelmäßigen Wahltermin im Amt.

Anzahl Wahlberechtigter im BetriebVertreter in der JAV5 bis 20121 bis 50351 bis 1505151 bis 3007301 bis 5009501 bis 70011701 bis 100013über 100015

Um eine Benachteiligung von Jugend- und Auszubildendenvertretern aufgrund ihres Amtes zu verhindern, hat der Gesetzgeber im Betriebsverfassungsgesetz und analog auch in den Personalvertretungsgesetzen diverse Schutzvorschriften für die Mitglieder einer JAV erlassen. So sind sie gemäß § 78 a BetrVG nach der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Durch diese Verpflichtung zur Übernahme wird die Ämterkontinuität der Arbeitnehmervertretung gewährleistet und der Amtsinhaber somit vor negativen Folgen bei seiner Amtsausführung während des Berufsausbildungsverhältnisses geschützt.[2] Ausnahmen hiervor gibt es nur, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er keinerlei Personalbedarf hat. Dies setzt voraus, dass kein anderer Auszubildender übernommen wird. Außerdem darf der Jugend- und Auszubildendenvertreter in seiner Abschlussprüfung nicht deutlich schlechter abgeschnitten haben, als der Durchschnitt seines Lehrjahres. Darüber hinaus genießen die Mitglieder der JAV denselben Kündigungsschutz wie die des Betriebsrates. Hat ein Arbeitgeber dennoch nicht vor, eine(n) Auszubildende(n) in der JAV, nach dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so muss er das dem/r Auszubilden(en) schriftlich drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses mitteilen (§ 78a Abs. 1 BetrVG). Dies ist ebenso gültig, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der JAV endet (§ 78a Abs. 3 BetrVG).

Welche Voraussetzungen bestehen um eine JAV zu wählen?

Damit eine JAV gewählt werden kann, muss im Betrieb bereits ein Betriebsrat (BR) existieren und in der Regel müssen mindestens fünf Wahlberechtigte dort beschäftigt sein. Die Wahl ist gesetzlich vorgeschrieben, sodass der bestehende Betriebsrat verpflichtet ist, einen Wahlvorstand zur Wahl einer JAV zu bestellen.

Wer ist bei der Betriebsratswahl nicht wahlberechtigt?

Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die sechs Monate dem Betrieb angehören und die mindestens 18 Jahre alt sind (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Da leitende Angestellte wie oben erwähnt nicht wählen dürfen, gehören sie auch nicht zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern.

Kann man gleichzeitig im Betriebsrat und in der JAV sein?

Frage 3: Darf ein Mitglied des Betriebs- oder Personalrats gleichzeitig Mitglied in der JAV sein? Keine Antwort JAV-Mitglieder können gleichzeitig dem Personalrat angehören. Ein Betriebsratsmitglied darf dagegen nicht gleichzeitig JAV-Mitglied sein.

Wie viele JAV?

1 BetrVG besteht die JAV in Betrieben mit in der Regel: 5 bis 20 jugendlichen und in Ausbildung befindlichen Arbeitnehmer aus einer Person. 21 bis 50 = 3 Mitgliedern.