Wer ist am meisten von armut betroffen

Pressemitteilung Nr. 419 vom 30. Oktober 2019

WIESBADEN – In Deutschland waren im Jahr 2018 nach EU-Definition rund 15,3 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht und damit 18,7 % der Bevölkerung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Haushaltserhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) weiter mitteilt, waren es im Jahr 2017 mit 15,5 Millionen Menschen noch 19,0 % der Bevölkerung gewesen.

Eine Person gilt als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Lebenssituationen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Personen in der Bevölkerung ermittelt werden, auf den diese Situation zutrifft: 

  • Mit 16,0 % der Bevölkerung war jede sechste Person in Deutschland im Jahr 2018 armutsgefährdet (2017: 16,1 %). Das entsprach rund 13 Millionen Menschen. Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut. Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2018 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 136 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 385 Euro im Monat.
  • 3,1 % der Bevölkerung in Deutschland waren im Jahr 2018 von erheblicher materieller Entbehrung betroffen (2017: 3,4 %). Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln eingeschränkt waren. Sie waren zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen, ihre Wohnungen angemessen zu beheizen oder eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren.
  • 8,1 % der Bevölkerung unter 60 Jahren lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung, das heißt, die tatsächliche Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren betrug insgesamt weniger als 20 %. Im Jahr 2017 hatte der Wert bei 8,7 % gelegen.

Weitere Ergebnisse aus LEBEN IN EUROPA 2018 sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind unter www.destatis.de im Themenbereich verfügbar. 

Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) veröffentlicht die Ergebnisse aller an EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) teilnehmenden Länder in seiner Datenbank unter https://ec.europa.eu/eurostat/de/home.

Von Armut oder sozialer Ausgrenzung1bedrohte Bevölkerung 2018
Geschlecht/AlterInsgesamtUnd zwar
armuts-
gefährdet 2
erheblich materiell
depriviert 3
in einem Haushalt
mit sehr geringer
Erwerbsbeteiligung 4
in %
1 Es liegen eines oder mehrere der folgenden drei Kriterien vor: Armutsgefährdung, erhebliche materielle Deprivation, Zugehörigkeit zu einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. 
2 Bezogen auf das Vorjahr der Erhebung (Einkommensjahr 2017). Berechnungsgrundlage für Armutsgefährdung: 60%-Median, modifizierte OECD-Skala.
3 Bezogen auf das Erhebungsjahr (2018). Nach der Selbsteinschätzung der Befragten sind mindestens vier von neun Deprivationskriterien erfüllt (Beschreibung der Kriterien: siehe methodische Erläuterungen).
4 Bezogen auf das Vorjahr der Erhebung (Einkommensjahr 2017) und auf die Erwerbsbeteiligung von Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren. Die Erwerbsbeteiligung des Haushalts beträgt weniger als 20 % der maximal möglichen (potenziellen) Erwerbsbeteiligung (siehe methodische Erläuterungen).
5 Schätzwert für die EU-28 insgesamt. Ergebnisse aus Irland, Slowakei und Vereinigtes Königreich lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
a Personen im Alter von 0 bis 59 Jahren.
b Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren.
- nichts vorhanden
Deutschland
Insgesamt 18,7 16,0 3,1 8,1 a
Frauen 19,8 16,8 3,2 8,5
Männer 17,6 15,2 3,0 7,7
unter 18-Jährige 17,3 14,5 2,7 6,0
Frauen 17,1 14,1 2,2 6,5
Männer 17,6 14,9 3,1 5,6
18- bis unter 65-Jährige 19,0 15,7 3,4 8,7 b
Frauen 20,1 16,4 3,6 9,0
Männer 17,8 14,8 3,3 8,4
65-Jährige und Ältere 19,0 18,2 2,4
Frauen 20,8 19,8 2,8
Männer 17,1 16,5 2,1
Europäische Union (EU-28)
Insgesamt 5 21,7 16,9 5,8 9,0 a
Frauen 22,6 17,5 6,0 9,5
Männer 20,7 16,2 5,7 8,5
unter 18-Jährige 24,0 19,9 6,4 7,6
Frauen 24,0 19,9 6,4 7,7
Männer 24,0 19,8 6,3 7,5
18- bis unter 65-Jährige 22,1 16,4 6,0 9,5 b
Frauen 22,9 16,8 6,1 10,1
Männer 21,2 15,9 6,0 8,8
65-Jährige und Ältere 18,3 15,6 4,7
Frauen 20,6 17,6 5,4
Männer 15,5 13,2 3,9

Methodische Erläuterungen zur Erhebung LEBEN IN EUROPA sowie zur Berechnung von Armutsgefährdung und sozialer Ausgrenzung:

EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA als freiwillige Erhebung bei rund 14.000 Privathaushalten durchgeführt.

Ein Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2018 bezieht sich das Haushaltseinkommen auf das Jahr 2017). Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Sozialtransfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen. Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.

Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu. Nach der modifizierten OECD-Skala, die bei EU-SILC angewendet wird, erhält die erste erwachsene Person stets das Gewicht 1. Jede weitere Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1. Das verfügbare Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert. Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als „bedarfsgewichtetes Äquivalenzeinkommen“ bezeichnet und jeder Person im Haushalt als persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.

Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden die Personen ihrem Äquivalenzeinkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung. 60 % dieses Medianwertes stellen den Schwellenwert für Armutsgefährdung dar.

Im Frühjahr 2010 beschloss der Rat der Europäischen Union die Strategie Europa 2020. Eines der Kernziele der Europäischen Union ist dabei die Verminderung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Für die Messung der Gefährdungslagen wurden zusätzlich zur Armutsgefährdungsquote zwei weitere Sozialindikatoren auf der Grundlage von EU-SILC eingeführt: der Anteil der Bevölkerung mit erheblicher materieller Entbehrung (auch: erhebliche materielle Deprivation) und der Anteil der Personen, die in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung (auch: Erwerbslosenhaushalt) leben.

Erhebliche materielle Entbehrung liegt nach der EU-Definition für EU-SILC dann vor, wenn aufgrund der Selbsteinschätzung des Haushalts mindestens vier der folgenden neun Kriterien erfüllt sind:

1. Finanzielles Problem, die Miete, Hypotheken oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen.
2. Finanzielles Problem, die Wohnung angemessen heizen zu können.
3. Finanzielles Problem, unerwartete Ausgaben in einer bestimmten Höhe aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten zu können.
4. Finanzielles Problem, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit einnehmen zu können.
5. Finanzielles Problem, jährlich eine Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen.
6. Fehlen eines Pkw im Haushalt aus finanziellen Gründen.
7. Fehlen einer Waschmaschine im Haushalt aus finanziellen Gründen.
8. Fehlen eines Farbfernsehgeräts im Haushalt aus finanziellen Gründen.
9. Fehlen eines Telefons im Haushalt aus finanziellen Gründen.

Ein Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung liegt nach der EU-Definition für EU-SILC dann vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren insgesamt weniger als 20 % der potenziellen Erwerbsbeteiligung des Haushalts beträgt. Ein Beispiel: In einem Haushalt leben zwei erwerbsfähige Haushaltsmitglieder, die beide im vorangegangenen Jahr jeweils 12 Monate gearbeitet haben (2 x 12 Erwerbsmonate). Ihre Erwerbsbeteiligung beträgt also 100 % ihrer potenziellen Erwerbsbeteiligung. Arbeitete nur eines der beiden erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder 12 Monate im vorangegangenen Jahr und das andere Haushaltsmitglied gar nicht, würde die Erwerbsbeteiligung des Haushalts insgesamt dagegen nur noch 50 % betragen. Die tatsächliche Erwerbsbeteiligung des Haushalts ist hier also nur halb so hoch wie potenziell möglich. Arbeitete diese Person dagegen nur 4 Monate im vorangegangenen Jahr, würde die Erwerbsbeteiligung des Haushalts auf weniger als 20 % (20 % wären 4,8 Monate) sinken. Nach der oben genannten Definition würde für diesen Haushalt eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung vorliegen.

Armut oder soziale Ausgrenzung ist nach der EU-Definition für EU-SILC dann gegeben, wenn eines oder mehrere der drei Kriterien „Armutsgefährdung“, „erhebliche materielle Entbehrung“, „Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung“ vorliegen.

Wer ist in Deutschland am stärksten von Armut betroffen?

Betroffen von Armut sind oft auch Kinder und ältere Menschen. Im Jahr 2020 betrug die Armutsgefährdungsquote von Kindern unter 18 Jahren in Deutschland 20,2 Prozent. Im Vergleich der Bundesländer liegt die Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen in Bremen mit über 40 Prozent am höchsten.

Wer hat das höchste Armutsrisiko?

Das Risiko, in Armut zu leben, ist besonders hoch für Alleinerziehende (41 %), Menschen mit Hauptschulabschluss und ohne Berufsabschluss (35 %) und Menschen mit Migrationshintergrund (29 %). Das hohe Ausmaß sozialer Ungleichheit schlägt sich auch in den Einstellungen und Wahrnehmungen der Menschen nieder.

Welche Länder sind am meisten von Armut betroffen?

Die Demokratische Republik Kongo landet mit einem Bruttoinlandsprodukt von 608,95 Dollar pro Kopf auf dem letzten Platz. Zum Vergleich: In Deutschland liegt das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf im Jahr 2021 bei 50.795 Dollar.

Wer ist in Deutschland besonders armutsgefährdet?

Frauen sind eher armutsgefährdet als Männer Bei den Frauen ab 65 Jahren fiel das Armutsgefährdungsrisiko im Jahr 2021 mit 21,0 % deutlich höher aus als bei den Männern derselben Altersklasse mit 17,4 %.