Wenn flug wegen streik ausfällt

Fluggastrechte bei Streik: Das steht Ihnen bei annullierten und verspäteten Flügen zu

Wenn Ihr Flug ausfällt, weil das Airline-Personal streikt, dann haben Sie Anspruch auf Ihre Rückerstattung Ihres Ticketpreises und eine zusätzliche Entschädigung! Flightright setzt sich dafür ein, dass Sie in einem solchen Fall Ihr Geld erhalten.

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Wir gehen für Sie bis vor Gericht!

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Wenn flug wegen streik ausfällt


Ihre Rechte bei:

Flugumbuchung

Ticketerstattung

Flugverspätung

Flugausfall

Nichtbeförderung

Flugausfall wegen Coronavirus

Pauschalreise abgesagt wegen Corona

Pauschalurlaub

Überbuchung

Geschäftsreise

Streik

Unwetter

Verpasste Anschlussflüge

EU Fluggastrechte

Fluggepäck

Sind Sie aktuell von einem Flugstreik betroffen? Das sind Ihre Fluggastrechte bei Streik:

Streiks verursachen regelmäßig Störungen im Flugbetrieb. Sind Sie aktuell von einem Flugstreik betroffen? Das sind Ihre Fluggastrechte bei Streik:

  • Ersatztransport: Die Airline ist verpflichtet, Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren.
  • Versorgung am Flughafen: Bei langen Wartezeiten am Flughafen haben Sie Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und sogar Hotelübernachtungen.
  • Ticketerstattung: Ihr Flug verspätet sich um mehr als 5 Stunden oder fällt sogar komplett ersatzlos aus? Dann können Sie vom Flug zurücktreten und den Ticketpreis zurückverlangen.
  • Entschädigung: Streikt das Personal der Fluggesellschaft, können Reisende nach EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung haben.

Mit Flightright haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite. Wir setzen Ihren Entschädigungsanspruch für Sie durch – falls notwendig auch vor Gericht. Überprüfen Sie Ihren Fall innerhalb von 2 Minuten mit unserem Entschädigungsrechner. Wenn Sie entschädigungsberechtigt sind, können Sie Flightright anschließend bequem mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen. Ist Flightright erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).

Sie sind sich unsicher, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben? Jetzt Anspruch prüfen

ANSPRUCH IN 2 MINUTEN PRÜFEN

Wann steht mir eine Entschädigung bei Flugstreik zu?

  • Das Personal der Fluggesellschaft streikt
  • Ihr Flug startete (Fluggesellschaft irrelevant) oder landete (Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU) in der EU
  • Sie erreichen Ihr Ziel mit 3 oder mehr Stunden Verspätung
  • Ihr Flug liegt nicht länger als 3 Jahre zurück

Was sollte ich bei Flugstreik tun?

  • Lassen Sie sich den Verspätungsgrund schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen
  • Informieren Sie sich bei der Airline über einen möglichen Ersatztransport
  • Bestehen Sie auf Versorgungsleistungen und heben Sie alle Belege auf
  • Ermitteln Sie Ihren Anspruch mit unserem Entschädigungsrechner

Welche Rechte haben Flugreisende bei Streik?

Bei Flugannullierungen, Überbuchungen oder starken Verspätungen haben Passagiere und Passagierinnen laut europaweit geltender Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro. 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass auch bei Streik für ausgefallene oder verspätete Flüge Entschädigung gezahlt werden muss, wenn die Airline für die Ursache des Streiks verantwortlich ist und die Möglichkeit gehabt hätte, Gegenmaßnahmen zu treffen. 2021 bestätigte das EuGH erneut, dass Flugreisende bei gewerkschaftlich organisierten Streiks des Airline-Personals Anspruch auf Entschädigung haben können. Zuvor galten Streiks lange als außergewöhnlicher Umstand, bei dem die Airline keine Entschädigung zahlen muss.

Ihr Flug ist wegen Streik ausgefallen?

Da Fluggesellschaften interne Streiks häufig durch Sparpolitik provozieren, sind ein Großteil der Flugstörungen, die durch einen Streik des Airlinepersonals ausgelöst wurden, anspruchsberechtigt. Fluggesellschaften versuchen jedoch weiterhin, Entschädigungsansprüche mit Verweis auf einen außergewöhnlichen Umstand abzuweisen.

Aber auch wenn die Fluggesellschaft nicht für den Streik verantwortlich ist, können Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugstreik haben. Fällt Ihr Flug nicht in die unmittelbare Streikphase, wird aber aufgrund der Auswirkungen des Streiks gestrichen, sollten Sie Ihre Ansprüche auf Ausgleichsleistungen prüfen. Auch Flugausfälle vor dem offiziellen ersten Streiktag entlasten die Airline in der Regel nicht von einer Entschädigungszahlung. Der EuGH begründete dies damit, dass anderenfalls ein Fluggast völlig schutzlos wäre, wenn eine Fluglinie sich auch auf Vorkommnisse berufen könnte, deren Lösung in ihrer Hand liegt (EuGH, Urteil v. 04.10.2012, Az.: C-22/11).

Wie viel Entschädigung kann ich bekommen?

Entschädigung bei Flugausfall: Das steht Ihnen zu

Kurzstrecke bis 1.500 km Mittelstrecke bis 3.500 km Langstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – München z.B. Berlin – Lissabon z.B. Berlin – Abu Dhabi
250€* 400€* 600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Wann gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung?

Fällt ein Flug in die aktive Streikphase eines Arbeitskampfes, den die Airline nicht verhindern konnte, also beispielsweise ein Streik der Flughafenmitarbeiter oder der Fluglotsen und Lotsinnen, dann befreit die EU-Fluggastrechte-Verordnung die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht. In der EU-Verordnung sind aber neben Entschädigungspflichten auch weitere Rechte von Passagieren und Passagierinnen festgehalten, auf die Flugreisende immer bestehen sollten. Falls Sie sich also fragen: Was sollte ich tun, wenn gestreikt wird? Dann haben wir in den nächsten Absätzen die Antworten für Sie.

Ihr Flug ist wegen Streik ausgefallen?

Kann ich mir selber einen Ersatztransport suchen?

Fluggesellschaften müssen Sie schnellstmöglich über einen Flugausfall informieren und einen zumutbaren Ersatzflug für Sie finden. Oft versuchen Airlines, Flugausfälle über ihre Tochtergesellschaften abzufangen, indem sie Reisende auf diese Airlines umbuchen. Wird Ihr Flug streikbedingt gestrichen, können Sie ihn aber auch selbst kostenfrei bei Ihrer Fluggesellschaft umbuchen oder komplett stornieren. Das ist online möglich, zum Beispiel über die Buchungsseite der Airline.

Sie wollen Ihre Entschädigung? Jetzt Entschädigung sichern

Bei annullierten Inlandsflügen lohnt es sich möglicherweise, auf die Bahn umzusteigen. Lassen Sie hierzu Ihr Flugticket einfach in eine Fahrkarte umwandeln. Dies ist kostenfrei am Ticketschalter der Fluggesellschaft möglich oder online über die Airline-Buchungsseite. Wenn Sie auf eigene Faust eine Bahnfahrkarte kaufen, ist Vorsicht geboten. Sollte die Bahnfahrt teurer als der ursprünglich geplante Flug sein, bleiben Sie möglicherweise auf dem Differenzbetrag sitzen. Heben Sie in jedem Fall die Belege für den Kauf der Fahrkarte auf, damit Sie sie später zur Erstattung bei der Airline einreichen können.

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Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?

Sie stehen am Abflughafen und müssen auf Ihren Flieger warten? Bestehen Sie auf Ihren Anspruch auf Versorgungsleistungen. Diese variieren je nach Strecke. Hier finden Sie einen Überblick, was Ihnen zusteht.

  • Kurzstrecke bis 1.500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Snack, sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
  • Mittelstrecke 1.500 – 3.500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
  • Langstrecke ab 3.500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Verschiebt sich Ihr Flug auf den nächsten Tag, verpflichtet die EU-Fluggastrechte-Verordnung Airlines dazu, Ihnen eine Hotelübernachtung und einen Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen zu organisieren.

Wann kann ich mir den Ticketpreis erstatten lassen?

Wenn sich Ihr Flug um mehr als 5 Stunden verschiebt oder vollständig ersatzlos ausfällt, können Sie sich das Geld für Ihren vom Streik betroffenen Flug zurückholen. Sie können von der Airline entweder einen Ersatztransport bzw. eine Umbuchung verlangen oder sich den vollen Ticketpreis zurückerstatten lassen.

Sie wollen, dass ihre Airline Ihr Ticket erstattet? Jetzt Ticketpreis zurückerstatten lassen

Ihre Rechte bei:

Flugumbuchung

Ticketerstattung

Flugverspätung

Flugausfall

Nichtbeförderung

Flugausfall wegen Coronavirus

Pauschalreise abgesagt wegen Corona

Pauschalurlaub

Überbuchung

Geschäftsreise

Streik

Unwetter

Verpasste Anschlussflüge

EU Fluggastrechte

Fluggepäck

Ihr Flug ist wegen Streik ausgefallen?

Wie erhalte ich meine Entschädigung?

Airlines machen es ihrer Kundschaft nicht leicht, bei Flugstreik eine Entschädigung zu erhalten. Flightright setzt Ihre Entschädigung für Flugverspätung oder Flugausfall bei Streik schnell und risikolos für Sie durch:

1.

Anspruch überprüfen

Flightright ermittelt mit Flugdatenbanken, vergleichbaren Fällen und Rechtsexpertise Ihren Anspruch auf Entschädigung. Unser Entschädigungsrechner gibt Ihnen schon innerhalb von 2 Minuten eine kostenlose Einschätzung.

2.

Entschädigung einfordern

Nach der Beauftragung übernimmt Flightright die Verhandlungen mit der Airline – falls notwendig auch vor Gericht. Sie haben hierbei zu keiner Zeit ein Kostenrisiko und können sich zurücklehnen. Wir informieren Sie über alle Schritte per E-Mail und in Ihrem Mein-Flightright-Portal.

3.

Entschädigung erhalten

Haben wir Ihren Anspruch durchgesetzt, erfragen wir Ihre Bankdaten und überweisen Ihnen Ihre Entschädigung (abzüglich unserer Erfolgsprovision) für Ihren vom Streik betroffenen Flug.

Ihr Flugproblem mit…

Ihr Flug ist wegen Streik ausgefallen?

Mit Flightright finden Sie in wenigen Minuten heraus, was Ihnen für Ihren annullierten Flug zusteht.

Was ist wenn ein Flug wegen Streik ausfällt?

Wenn sich Ihr Flug um mehr als 5 Stunden verschiebt oder vollständig ersatzlos ausfällt, können Sie sich das Geld für Ihren vom Streik betroffenen Flug zurückholen. Sie können von der Airline entweder einen Ersatztransport bzw. eine Umbuchung verlangen oder sich den vollen Ticketpreis zurückerstatten lassen.

Wer haftet bei Flugausfall wegen Streik?

Streiken die Mitarbeiter einer Airline, z.B. die Flugbegleiter oder Piloten, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung. Denn gemäß EU-Verordnung EG 261/2004 sind die Airlines dazu verpflichtet, Passagiere für Flugstörungen zu entschädigen, die sie selbst verschuldet haben.