Welche Formen der Ausbildungsordnung gibt es?

Marcel: Wir hatten doch letztens besprochen, wie ein Ausbildungsplan erstellt wird. Da ging es um Lernziele, die Ausbildungsordnung, den Ausbildungsrahmenplan und verschiedene Arten von Ausbildungsplänen.

Andreas: Gut erinnert. Heute geht es um die grundsätzlichen Zusammenhänge zwischen der Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsplan. Weil das in der schriftlichen und praktischen AEVO Prüfung immer wieder Thema ist.

Bianca: Was könnte denn so eine typische Frage im Fachgespräch der praktischen AEVO Prüfung sein?

Andreas: Zum Beispiel zur Ausbildungsordnung. „Nennen Sie die fünf wesentlichen Punkte, die eine Ausbildungsordnung beinhalten muss?“

 

Was sind denn nun die 5 Punkte einer Ausbildungsordnung?

Silke: Ein Punkt ist doch auf jeden Fall der Ausbildungsrahmenplan.

Andreas: Ja, richtig. Und wie nennt man die zwei Teile, in die sich der Ausbildungsrahmenplan gliedert?

Silke: Praktischer und theoretischer Teil?

Marcel: War das nicht die sachliche und die zeitliche Gliederung?

Andreas: Genauso ist es. Denn in der sachlichen Gliederung sind die Richt- und Groblernziele beschrieben und in der zeitlichen Gliederung, in welchem Ausbildungsjahr diese verschiedenen sachlichen Themen vermittelt werden sollen.

Bianca: o. k., jetzt haben wir zumindest schon mal einen von fünf Punkten der Ausbildungsordnung. Und zwar den Ausbildungsrahmenplan, bzw. die sachliche und zeitliche Gliederung. Was sind denn die anderen vier Punkte?

Andreas: Als erstes haben wir auf jeden Fall die Bezeichnung des Ausbildungsberufes. Dann die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild und die Prüfungsanforderungen.

 

Was ist denn das Ausbildungsberufsbild?

Andreas: Das ist die Auflistung aller beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der entsprechenden Berufsausbildung vermittelt werden sollen.

Bianca: Aha, verstehe. Damit ist sicher wieder die berufliche Handlungsfähigkeit gemeint. Aber, was meinst du mit Prüfungsanforderungen?

Andreas: In jeder Ausbildungsordnung sind unter den Prüfungsanforderungen die Prüfungsthemen, der Umfang, also zum Beispiel in der schriftlichen Prüfung 60, 90, 120 oder 150 Minuten, und die Gewichtung festgelegt.

Marcel: Was meinst du damit, Gewichtung?

Andreas: Wenn in der schriftlichen Abschlussprüfung zum Beispiel vier Klausuren geschrieben werden müssen, dann kann dort drinstehen: erste Klausur: 15 %, zweite Klausur 30 %, vierte Klausur 20 %, usw.

Silke: Und, steht in einer Ausbildungsordnung unter den Prüfungsanforderungen auch etwas zu den mündlichen oder praktischen Prüfungen?

Andreas: Ja klar. Da ist ganz genau festgelegt, ob es in der praktischen Prüfung eine Präsentation, ein Kundengespräch, eine Arbeitsprobe, ein Gesellenstück oder einen betrieblichen Auftrag geben soll. Und dann auch noch, wie lange ein Fachgespräch dauern darf.

Bianca: Jetzt haben wir ja die fünf Punkte einer Ausbildungsordnung besprochen. Erstens, die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, zweitens die Ausbildungsdauer, drittens das Ausbildungsberufsbild, viertens der Ausbildungsrahmenplan und fünftens die Prüfungsanforderungen. Was ist noch wichtig?

 

Wie ist denn nun der Weg zum Ausbildungsplan?

Marcel: Wir hatten doch letztens beim Thema Ausbildungsplan geklärt, dass der Ausbildungsplan Bestandteil eines jeden Ausbildungsvertrages ist und in das Verzeichnis der zuständigen Kammer eingetragen werden muss.

Silke: Hieß das nicht Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse?

Andreas: Prima, sehr gut aufgepasst. Die Frage, die manchmal gestellt wird in Prüfungen ist: „Wie ist der Weg von der Ausbildungsordnung zum Ausbildungsplan.“

Bianca: So weit wie ich weiß, muss doch der betriebliche Ausbildungsplan, der sachlichen und zeitlichen Gliederung einer Ausbildungsordnung entsprechen.

Die Ausbildung in Deutschland ist durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Eine dieser Verordnungen ist die Ausbildungsordnung. Sie legt die bundesweit geltenden Standards für betriebliche Ausbildungen fest, die als duale Berufsausbildungen stattfinden.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Inhalt
  2. Berichtsheft
  3. Ausbildungsrahmenplan

Durch die Ausbildungsordnung wird nicht nur die sachliche Gliederung, sondern auch die zeitliche Struktur der Ausbildung geregelt. Die rechtliche Grundlage für die Ausbildungsordnung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

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Die Ausbildungsordnung und ihr Inhalt

Der Inhalt einer Ausbildungsordnung ist durch § 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie § 26 Gesetz zur Ordnung des Handwerks bzw. die Handwerksordnung (HwO) festgelegt. Sie hat mindestens folgende fünf Punkte zu beinhalten:

  • Bezeichnung des anzuerkennenden Ausbildungsberufes
  • Dauer der Ausbildung (mindestens zwei und höchstens drei Jahre)
  • Fähig-/, Fertigkeiten und Kenntnisse (als Gegenstand der Berufsausbildung = Ausbildungsberufsbild)
  • Anleitung zur Vermittlung der beruflichen Fähig-/, Fertigkeiten und Kenntnisse (sachlich und zeitlich = Ausbildungsrahmenplan)
  • Prüfungsanforderungen für den anzuerkennenden Ausbildungsberuf

Über diesen verpflichtenden Inhalt hinaus beinhalten die verschiedenen, Ausbildungsordnungen noch sogenannte "Kann"-Punkte, die sich mit den Themen stufenweiser Aufbau der Ausbildung, zeitlich getrennte Prüfungen oder Anrechnung von Vorkenntnissen befassen.

  • Eine Ausbildungsordnung gibt es für jeden der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe. Die Zuständigkeit für ihre Entwicklung liegt beim Bundesinstitut für Berufsbildung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie den einzelnen Bundesländern.

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Regelungen zum Berichtsheft in der Ausbildungsordnung

In der Ausbildungsordnung sowie im Berufsbildungsgesetz ist festgelegt, dass jeder Auszubildende ein sogenanntes Berichtsheft zu führen hat. In diesem hält er folgendes fest:

  • Dauer und Art seiner Tätigkeiten
  • Unterweisungen
  • Lehrgänge
  • Schulungsveranstaltungen
  • Themen, die in der Berufsschule behandelt wurden
  • Urlaubs- und Fehlzeiten

Dieses Heft, das entweder handschriftlich oder in digitaler Form zu führen ist, dient als Ausbildungsnachweis. Die Kontrolle bezüglich der korrekten Führung des Heftes unterliegt der Verantwortung des Ausbildungsbetriebes.

Zuständigen Ausbildern wird empfohlen, das Berichtsheft zumindest einmal pro Monat zu kontrollieren. Das Führen eines Berichtsheftes ist für den Auszubildenden zwar verpflichtend, allerdings ist es keine notwendige Voraussetzung, um zu einer Zwischen- oder Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

  • Das Berichtsheft ist nicht nur ein Kontrollinstrument für den Betrieb, sondern auch für den Auszubildenden. Anhand der gemachten Eintragungen kann er die erworbenen Lehrinhalte mit den vorgeschriebenen Inhalten der Ausbildungsordnung vergleichen. Im Übrigen sollten Auszubildende der Anweisung von Ausbildern zum Weglassen von Tätigkeiten nicht nachkommen. So lässt sich das Risiko minimieren, für Arbeiten herangezogen zu werden, die nicht zu den Lehrinhalten der Ausbildung gehören.

Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan

Unter dem Ausbildungsrahmenplan ist eine Anlage zur Ausbildungsordnung zu verstehen. Im Ausbildungsrahmenplan ist neben der zeitlichen Struktur auch die sachliche Gliederung aller zu vermittelnden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten aufgelistet, die der Auszubildende während der Ausbildungsdauer erwerben soll.

Insofern ist dieser Plan eine Konkretisierung der Ausbildungsverordnung und ist als Orientierung für den Ausbildenden und auch den Auszubildenden bezüglich der berufsspezifischen Lehrinhalte gedacht. Wer bemerkt, dass ihm laut Ausbildungsrahmenplan zu erwerbende Fähigkeiten noch fehlen, sollte seinen Ausbilder darauf ansprechen.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Berufsbildungsgesetz (BBiG) »
  2. Bundesministerium der Justiz: Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 5 »
  3. Bundesministerium der Justiz: Handwerksordnung (HwO) § 26 »

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Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.

Welche Stelle erlässt Ausbildungsordnungen?

Für anerkannte Ausbildungsberufe werden vom zuständigen Fachminis terium, in der Regel das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Ausbildungsordnungen erlassen.

Was ist eine Mono Ausbildung?

Als Monoberuf (altgriechisch μόνος mónos „allein, einzig“) wird ein Ausbildungsberuf ohne Spezialisierungen in Fachrichtungen oder Schwerpunkte bezeichnet. Die Spezialisierung erfolgt erst nach der Ausbildung.