Welche Arten von Kindertagesstätten gibt es?

1. Das Wichtigste in Kürze

Es gibt verschiedene Formen von Kindertagesstätten (kurz Kita): Beginnend bei der Kinderkrippe bis zum Kinderhort. Hier werden Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig in Gruppen betreut und gefördert. Die Aufgaben der Tagesstätten sind breit gefächert und umfassen insbesondere die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder.

2. Formen

Die verschiedenen Formen der Kindertagesstätten sind nach Alter der betreuten Kinder aufgeteilt:

  • Kinderkrippe: für Kinder bis zu 3 Jahren
    Kinder vom 1. bis zum 3. Geburtstag haben einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.
    Auch Kinder vor dem 1. Geburtstag sind in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege zu fördern wenn dies z.B. für die Entwicklung des Kindes wichtig ist oder der/die Erziehungsberechtigte/n arbeiten, arbeitssuchend sind, sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (SGB II) bekommen. Für Kinder vor dem 1. Geburtstag besteht jedoch kein individueller Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.
  • Kindergarten: für Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt
    Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ein Kind ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt.
  • Kinderhort: für schulpflichtige Kinder in der Regel bis zur 4. Klasse, teilweise auch bis 14 Jahre

In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen. Auskünfte geben die einzelnen Einrichtungen.

Eine Betreuung von Jugendlichen (14 bis noch nicht 18 Jahre) in einer Tageseinrichtung findet nicht statt. Für Jugendliche kommt nur die Betreuung in einer Tagesgruppe oder einer Ganztagsschule in Betracht.

3. Aufgaben der Kindertagesstätten

  • Unterstützung und Ergänzung der Betreuung, Erziehung und Bildung innerhalb der Familie.
  • Bessere Vereinbarkeit von Erwerbsfähigkeit, Kindererziehung und familiärer Pflege.
  • Förderung der kindlichen Entwicklung hin zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    Die Förderung soll sich an der geistigen, körperlichen, sozialen und emotionalen Reife der Kinder orientieren und ihnen grundlegende Regeln und Werte beibringen. Alter, Entwicklungsstand und die Fähigkeiten des einzelnen Kindes sind dabei ebenso zu beachten wie seine Lebenssituation, seine Interessen und Bedürfnisse sowie seine ethnische Herkunft.
  • Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.

4. Befreiung von Kita-Gebühren

Zum 1.1.2019 ist das sog. Gute-Kita-Gesetz in Kraft getreten. Die Kita-Gebühren müssen seitdem nach sozialen Kriterien (z.B. Einkommen, Anzahl der Kinder) gestaffelt werden. Zudem sind generell alle Eltern mit geringem Einkommen von den Gebühren befreit, also alle Eltern, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag gemäß Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld

Viele Bundesländer nutzen zudem die finanziellen Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz, um die Kita-Gebühren für alle Eltern zu senken. Weitere Ziele des Gesetzes sind der Ausbau des Kita-Personals, bessere Aus- und Fortbildungen, erweiterte Öffnungszeiten und eine individuellere Betreuung der Kinder. Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de > Themen > Familie > Kinderbetreuung > Gute-KiTa-Gesetz.

5. Praxistipp

Durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) besteht ab dem Jahr 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Der Rechtsanspruch besteht ab August 2026 zunächst für Kinder der 1. Klasse und wird jährlich um eine Klassenstufe ausgeweitet. Weitere Informationen hierzu bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfjde > Aktuelles > Alle Meldungen > Suchbegriff: "Ganztagsbetreuung" > Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab 2026 beschlossen.

6. Wer hilft weiter?

Das Jugendamt oder die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantworten Fragen zu Kindertagesstätten und unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Kita-Platz.

Kinder- und Jugendhilfe

Jugendamt

Diabetes > Kindertagesstätten

Tagespflege von Kindern

Haushaltshilfe

Betreuung kranker Kinder

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Rechtsgrundlagen: §§ 22, 24 SGB VIII, KiQuTG, Gute-Kita-Gesetz

Was versteht man unter Kindertagesstätten?

Die Kindertageseinrichtung ist eine (je nach Stundenkontingent) ganztägige, familienergänzende Betreuungsform, welche von Kindern regelmäßig besucht wird. Kinder werden in Kindertageseinrichtungen in geschlossenen, teiloffenen oder offenen Gruppenstrukturen von sozialpädagogischen Fachkräften betreut.

Was gibt es für Konzepte?

Pädagogische Konzepte: Entdecken Sie die wichtigsten pädagogischen Ansätze in der Kita.

Wie viele Kindertagesstätten gibt es in Deutschland?

Zum 01. März 2022 gab es in Deutschland insgesamt 59.323 Kindertageseinrichtungen. Davon befanden sich 39.698 in freier sowie 19.625 in öffentlicher Trägerschaft.

Wie nennt man einen normalen Kindergarten?

Ein privater Kindergarten betreut ähnlich wie ein öffentlicher Kindergarten. Der klare Unterschied zwischen den beiden Formen sind die hohen Gebühren, die von den Eltern getragen werden müssen. Auch ist es möglich, dass Ausstattung und Betreuung sich unterscheiden.