Was wenn mieter mieterhöhung nicht zustimmt

9 Antworten

Was wenn mieter mieterhöhung nicht zustimmt

  1. Warum hast Du die Miete erhöht?

  2. Wann hattest Du sie zum letzten Mal erhöht?

  3. Wann und zu welchem Datum hast Du sie erhöht?

  4. Es könnte ja auch sein, dass die Mieterhöhung nicht rechtens ist und sich der Mieter deshalb nicht rührt.

Was wenn mieter mieterhöhung nicht zustimmt

Topnutzer im Thema Mietrecht

Nein, dass darfst du nicht. In § 573 Absatz 1 BGB steht sogar ausdrücklich drin, dass eine Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ausgeschlossen ist.

Wenn der Mieter auf dein Schreiben nicht reagiert, würde ich einfach mal bei ihm anrufen und nachfragen. Häufig lassen sich Probleme auf diese Weise lösen. Vielleicht kann man sich ja vergleichen.

Ist er prinzipiell gegen jede Mieterhöhung, so musst du ihn in der Tat nach § 558b BGB auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen. Tust du dies nicht innerhalb der im Gesetz festgelegten Frist von insgesamt 5 Monaten seit dem Mieterhöhungsverlangen, fällt dessen Wirkung weg, auch wenn es berechtigt war.

Ohne Zustimmung des Mieters oder ohne deren Ersetzung durch das Gericht schuldet der Mieter auch keine höhere Miete. Er kann dann insoweit auch nicht in Zahlungsverzug geraten.

Du kommst also um die Zustimmungsklage nicht herum.

Nur am Rande zur gedanklichen Klarheit: Eigentlich kannst du die Miete überhaupt nicht erhöhen, wie du so selbstbewußt schreibst. Du kannst nur die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung verlangen. Das muss man sich immer wieder klar machen.

Mehr dazu findest du hier:

http://www.wohnungsanwalt.de/Wohnungsanwalt/Mietvertrag/Miete/Miethoehe/Mieterhoehung.html

Was wenn mieter mieterhöhung nicht zustimmt

Bist du denn sicher, dass du alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine wirksame Mieterhöhung beachtet hast? Fristlos kündigen kannst du ihn deshalb wohl nicht. Nur ne ordentliche Kündigung wär denkbar!

Was wenn mieter mieterhöhung nicht zustimmt

Gekündigt werden darf deshalb nicht! Es muss Klage nach § 558b BGB auf Zustimmung zur Mieterhöhung erfolgen.

Die "Fälligkeit" der erhöhten Miete richtet sich bekanntlich nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens beim Mieter. Die erhöhte Miete wird mit Beginn des dritten Kalendermpnats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens geschuldet.

Diese Zustimmung wird eingeklagt. Wird dann später ein Urteil gefällt, ist im Urteilstext enthalten, dass der Mieter ab dem xx.xx.xxxx die Miete ín Höhe von xyz EUR zu zahlen hat.

Eine "Kopplung mit einer Zahlungsklage" ist nicht notwendig und auch nicht möglich.

Wenn die Klage auf Zustimmung erhoben wurde, richten sich die Kosten nach § 91 ff ZPO. Nur wenn der Kläger (Vermieter) die Klage zurücknimmt, wird er auch die Kosten der Klage (und ggf. die der Anwälte) zu tragen haben. Daher ist eine Rücknahme der Klage bei Anerkenntnis des Mieters nicht der richtige Weg.

Statt dessen kann dem Gericht mitgeteilt werden, dass der Mieter mit schriftlicher Erklärung vom xx.xx.xxxx dem Erhöhungsverlangen zugestimmt hat. Dann ist die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO zu treffen. Als klagender Vermieter würde ich dem Gericht weder Rücknahme der Klage noch einseitig die Erledigung der Hauptsache (= Zustimmungserklärung des Mieters) mitteilen. Diese Information reicht in der mündlichen Verhandlung. Nur wenn der Mieter dem Gericht mitteilt, dass er das Erhöhungsverlangen anerkennt, sollte der Vermieter dieses dem Gericht ebenfalls mitteilen und um Erlass eines Anerkennnisurteils bitten, falls dieses nicht bereits in der ursprünglichen Klageschrift enthalten war.

Mit diesem Anerkenntnisurteil wird das Gericht auch über die Kosten des Verfahrens entscheiden. Da der Mieter die Klageerhebung aufgrund der fehlenden Zustimmung zu vertreten hatte, wird er vom Gericht auch zur Kostentragung verurteilt werden.

Soweit das Gericht Probleme in der Begründetheit der Klage sieht, wird dazu ein gerichtlicher Hinweis gegeben. Dann können diese Probleme noch vor der mündlichen Verhandlung behoben werden. Spätestens bei einem gerichtlichen Hinweis sollte der Vermieter einen Rechtskundigen mit seiner Vertretung beauftragen. Als "Normalvermieter" wird man nicht immer erkennen, was der Richter mit seinem Hinweis bezweckt. Und der Richter wird dann im Zweifel zu Lasten des Vermieters entscheiden.

quelle: vermieter.foren-city.de

Was wenn mieter mieterhöhung nicht zustimmt

Frag erstmal wieso er nichts macht und das er in Rückstand ist vllt ist er einsichtig.Wenn nicht dann Anwalt sonst bekommstdu ihn nicht raus.

Was möchtest Du wissen?

Was passiert wenn Mieter Mieterhöhung nicht akzeptiert?

Stimmt ein Mieter der Vergleichsmietenerhöhung, Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete nicht zu, dann muss der Vermieter zur Durchsetzung der Mieterhöhung für die Wohnung eine Zustimmungsklage beim Amtsgericht erheben.

Kann ein Mieter die Mieterhöhung ablehnen?

Ohne Zustimmung des Mieters geht es nicht! Der Mieter muss der Mieterhöhung zustimmen, damit die Erhöhung wirksam wird (§ 558b BGB). Der Mieter kann die Zustimmung aber auch verweigern, wenn die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nicht erfüllt sind (siehe: Mieterhöhung) und kann weiterhin die alte Miete zahlen.

Was passiert wenn ich einer Mieterhöhung widerspreche?

Der Vermieter muss die Durchsetzung dann vor Gericht einklagen. Ob der Widerspruch sinnvoll ist, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab – denn wenn der Vermieter vor Gericht die Mieterhöhung erfolgreich durchsetzen kann, kommen häufig noch zusätzliche Verfahrens- und Anwaltskosten auf den Mieter zu.

Wie lange haben Mieter Zeit einer Mieterhöhung zuzustimmen?

Nach Erhalt der Ankündigung haben Sie zwei volle Monate Zeit der Mieterhöhung zuzustimmen oder zu widersprechen. Ein Anwalt für Mietrecht kann prüfen, ob das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters gerechtfertigt ist. Wenn Sie zustimmen, müssen Sie die höhere Miete nach Ablauf der Frist bezahlen.

Wann kann man eine Mieterhöhung ablehnen?

Dafür sorgt die sogenannte Jahressperrfrist, die besagt, dass die letzte Angleichung an ortsübliche Mieten mindestens zwölf Monate zurückliegen muss. Wurde die Miete im letzten Jahr bereits deswegen erhöht? Dann kann die Mieterhöhung abgelehnt werden.

Wie widerspricht man einer Mieterhöhung?

Widerspruch gegen Mieterhöhung bis zur Höhe der örtlichen Vergleichsmiete. Das Mieterhöhungsverlangen muss immer schriftlich erfolgen. Nach Zustellung des Mieterhöhungsverlangens bleiben zwei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen.