Was versteht man unter einem Verband?

Unter Verbänden versteht man dauerhaft organisierte Interessensvertretungen, die sich von politischen Parteien vor allem dadurch unterscheiden, dass sie spezielle Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Verbände können rechtlich als eingetragene Vereine organisiert sein. Vom landläufigen Verständnis unterscheidet sich der Verband vom Verein allerdings dadurch, dass er seine Forderungen und Anliegen deutlich nach außen, vor allem an politisch gewählte Vertreter beziehungsweise an öffentliche Verwaltungen adressiert. Zudem agieren Verbände eher auf den staatlichen Ebenen des Bundes und der Länder, weniger im kommunalen Bereich. Verbände sind aber nicht nur Teil der politischen Willensbildung. Sie können auch – im Sinne des Subsidiaritätsprinzips – staatlich definierte Aufgaben praktisch wahrnehmen. Dies trifft zum Beispiel auf die Wohlfahrtsverbände zu.

Man kann, je nach den inhaltlichen Zielen, fünf Typen von Verbänden unterscheiden: (1) Verbände im Wirtschafts- und Arbeitsbereich (z.B. Berufsverbände, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften); (2) Verbände im sozialen Bereich (Wohlfahrtsverbände, Vertriebenenverbände etc.); (3) Verbände im Freizeitbereich (z. B. Sportverbände); (4) Verbände in den Bereichen Kultur, Religion, Wissenschaft und Politik (z.B. der Deutsche Kulturrat oder der Bayerischen Volkshochschulverband); (5) Verbände von Gebietskörperschaften (z.B. der Deutsche Städtetag, der Bayerischen Gemeindetag).

Nicht selten gewinnen Verbände durch ihre systematische Lobbyarbeit erheblichen politischen Einfluss. Verbände organisieren gesellschaftlich partikulare Interessen und bilden ihr Sprachrohr. Sie sind damit unverzichtbarer Teil der politischen Meinungsbildung in einer repräsentativen Demokratie. Anderseits ist ihr Einfluss aber auch nicht unproblematisch, da er auf die Durchsetzung partieller Interessen ohne Rücksicht auf eine politische Gesamtabwägung gerichtet ist.

Literatur: Herder Staatslexikon. Artikel Verbände

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binden · Binde · Binder · entbinden · Entbindung · verbinden · Verbindung · Verband

binden Vb. ‘durch Umwinden, Verknüpfen zusammenfügen’, insbesondere ‘fesseln’, auch allgemeiner ‘fest miteinander vereinigen’, ahd. bintan (8. Jh.), mhd. binden ‘umwinden, verknüpfen, fesseln’ führt wie die Entsprechungen asächs. aengl. got. bindan, afries anord. schwed. binda, mnd. mnl. nl. binden, engl. to bind auf germ. *bindan. Es läßt sich mit aind. badhnā́ti ‘bindet’, bandháḥ ‘Band, Fessel’, bándhuḥ ‘Verbindung, Verwandtschaft, Verwandter’, griech. pé͞isma (πεῖσμα) ‘Tau, Seil’, pentherós (πενθερός) ‘Schwiegervater’ (auf die durch Heirat entstehende Bindung bezogen), lat. offendīx ‘Kinnband der Priestermütze’ an ie. *bhendh- ‘binden’ anschließen (s. auch Band1 m. und Band3 n., Bande2, Bund). – Binde f. ‘um etw. herumgewundener Stoffstreifen’ (als Verband, Schmuck, Kennzeichen), ahd. binta (8./9. Jh.), mhd. binde ‘Binde, Verband’, aengl. binde, engl. bind ‘Binde, Band’. Binder m. ‘Böttcher’, ahd. bintāri (10. Jh.), mhd. binder ‘Faßbinder’, nhd. bis zur Gegenwart landschaftlich für Böttcher (s. d.). entbinden Vb. ‘lossprechen, befreien’, auch ‘gebären’, ahd. intbintan ‘aufbinden, lösen, befreien, einer Verpflichtung entheben’ (8. Jh.), mhd. enbinden ‘befreien, lösen, erklären’, asächs. antbindan, aengl. onbindan, engl. to unbind, got. andbindan. Das ursprünglich ‘losbinden, von Fesseln befreien’ bedeutende Verb kommt früh und im Nhd. überwiegend in metaphorischen Verwendungen vor; es bezeichnet bereits im 14. Jh. (wohl vom Trennen der Nabelschnur ausgehend) auch den Geburtsvorgang, wobei die Frau oder das Kind als Objekt des transitiven Verbs eintreten. Jung ist dagegen der intransitive Gebrauch ‘Mutter werden, gebären’ (um 1880); dazu Entbindung f. ‘Geburt’ und ‘Befreiung, Entlastung’, anfangs für unterschiedliche Vorgänge des Befreiens, Lösens, frühnhd. enpindung, en(t)pintung ‘Trennung. Auflösung, Erklärung’ (14. Jh.), dann namentlich ‘Absolution, Lossprechung von Sünden’, vgl. mnd. entbindinge ‘Zügellosigkeit’; im Sinne von ‘Niederkunft, Geburt’ seit dem 17. Jh. verbinden Vb. ‘mit einer Binde bedecken, verknüpfen, zusammenfügen’, übertragen ‘enge Beziehungen zwischen Personen herstellen’, ahd. firbintan ‘umwickeln, zubinden’ (um 1000), mhd. verbinden ‘zusammenfügen, zubinden, einschließen, verpflichten’; westgerm. Präfixbildung (vgl. mnd. vorbinden, nl. verbinden, aengl. forbindan), im Dt. die beiden Bedeutungsstränge ‘mit einer Binde bedecken’ (schon ahd.) und ‘fest zusammenfügen’ (mhd.) entwickelnd; in einigen der sich an die zweite Bedeutung anschließenden Verwendungen schwindet die Vorstellung des Umwindens, Verknüpfens völlig; dazu Verbindung f. ‘Zusammenhang, enge Beziehung’, auch ‘Vorgang des Verbindens’, zuerst (15. Jh.) ‘Verpflichtung’, vgl. mnd. vorbindinge ‘Verbindung, Bündnis’; Verband m. ‘eine Wunde bedeckende, schützende Binde’ (18. Jh.), ‘Gruppierung, Vereinigung, Organisation’ (19. Jh.).

Was versteht man unter Verband?

Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen oder Körperschaften aller Art, die sich in der Rechtsform des Vereins freiwillig zu Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist eine feste interne Organisationsstruktur haben.

Was macht Verband?

Allgemein: Der Begriff “Verband” bezeichnet den Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Interessen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele. Politisch: Verbände sind Vereinigungen, deren Aufgabe es ist, die besonderen Interessen ihrer Mitglieder in den politischen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen (Lobbyisten).

Was gibt es für Verbände?

3 Verbandarten.
Pflasterverbände (Tapeverband, Wundschnellverband).
Bindenverbände (Druckverband, Stützverband, Schienenverband).
Schlauch- und Netzverbände..
Wundverbände bei offenen oder chronischen Wunden..
Hartverbände..
Okklusivverbände..
Semiokklusivverbände..

Welche Rechtsform ist ein Verband?

Die Rechtsform entspricht der eines Vereins. In Verbänden finden sich die Mitglieder in aller Regel freiwillig zusammen. Ein Merkmal, welches sie von den Kammern, bei denen eine Pflichtmitgliedschaft obligatorisch ist (z.B. Gewerbe, freie Berufe), unterscheidet.