Was tun wenn mein kind positiv getestet wurde

Nummer gegen Kummer: Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern: 116 111  -  Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 beraten und informieren die Mitarbeiterinnen in 18 Sprachen zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen.

Hilfetelefon "Sexueller Missbrauch": 0800 22 55 530. Montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr bundesweit, kostenfrei und anonym erreichbar. Unter www.save-me-online.de ist das Online-Beratungsangebot für Jugendliche des Hilfetelefons erreichbar.

Hilfetelefon "Schwangere in Not": 0800 40 40 020  Anlaufstelle für Frauen, die über qualifizierte Beraterinnen Hilfe in den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen finden.

Das Elterntelefon richtet sich an Mütter und Väter, die sich unkompliziert und anonym konkrete Ratschläge holen möchten: 0800 111 0550 montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr.

"Pausentaste" unterstützt junge Pflegende mit gezielter Beratung und Information. Unter 116 111 erreichen ratsuchende Kinder und Jugendliche die Hotline von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr.

Gesprächspartnerinnen und -partner für ältere Menschen: Silbernetz bietet eine Telefonnummer für Seniorinnen und Senioren an, die jemanden zum Reden suchen. Täglich von 08:00 - 22:00 Uhr. Kostenlos und anonym. Telefonnummer: 0800 4 70 80 90

Hinweise zum Umgang mit Depressionen während der Corona-Pandemie: Handlungstipps und hilfreiche Links der Stiftung Deutsche Depressionshilfe

  • Unabhängig vom Impfstatus müssen Sie sich bereits bei einem positiven Schnell- bzw. Antigentest (auch bei einem positiven Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien, einem sog. Selbsttest) in Isolation begeben, also zu Hause absondern. Es ist keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig! Sie dürfen in dieser Zeit keine Besuche empfangen und die Wohnung nicht verlassen. Auch innerhalb des Haushalts sollten Sie die Quarantäne- und Hygieneregeln nach Möglichkeit einhalten, um eine Ansteckung der Haushaltsangehörigen zu vermeiden.
  • Bei einem positiven Schnell- bzw. Antigentest oder auch einem positiven Selbsttest müssen Sie unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Für die Durchführung dieses Tests dürfen Sie die Wohnung bzw. die Isolation verlassen. Den PCR-Test können sie bei Ihrem Hausarzt oder einer TeststelleÖffnet sich in einem neuen Fenster durchführen lassen. Wenn der PCR-Test negativ ist und er damit die Infektion nicht bestätigt, endet die Isolation.
  • Ist der PCR-Test positiv und bestätigt damit die Infektion, haben Sie sich fünf Tage lang, auch ohne gesonderte Aufforderung des Gesundheitsamts, in Isolation zu begeben - gerechnet ab dem positiven Schnell- bzw. Antigentest. Das heißt: Die Absonderung endet mit Ablauf des fünften auf die Vornahme des ersten positiven Tests folgenden Tages. Beispiel: Bei einem ersten positiven Test am Sonntag endet die Absonderung mit Ablauf des darauf folgenden Freitags, also um Mitternacht zwischen Freitag und Samstag.
  • Bei symptomatischen Infektionen gilt die Empfehlung, die Isolation auch über die fünf Tage hinaus eigenverantwortlich fortzusetzen und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit zu beenden.

Schülerinnen und Schüler:

Schülerinnen und Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, sind in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit. Wenn die Schule einen Distanzunterricht organisiert, ist daran teilzunehmen.

Tätigkeitsverbot in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen:

Im Fall einer Infektion gilt ein Tätigkeitsverbot in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Kliniken, Praxen, Entbindungs-, Dialyse-, Reha- und sonstige Behandlungseinrichtungen, Pflege- und Rettungsdienste, Alten- und Pflegeheime). Die Tätigkeit mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten darf erst wieder aufgenommen werden, wenn nachweislich keine ansteckende Infektion mehr vorliegt (negativer professioneller Antigentest oder PCR-Test mit CT-Wert über 30). Das Testergebnis muss dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.

Wann sollten Sie in Quarantäne, wann müssen Sie in Isolation?

Die Begriffe „Quarantäne“ und „Isolation“ beziehungsweise „Isolierung“ werden häufig miteinander verwechselt. Doch was ist der Unterschied zwischen den beiden? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

Bleiben Sie bei einer Erkrankung zuhause.

Bild: Getty Images / Luis Alvarez

Kontakte für eine begrenzte Zeit zu reduzieren hilft dabei, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Auch im eigenen Haushalt sollten alle Mitglieder Hygienemaßnahmen einhalten. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Isolation vs. Quarantäne: Was ist was?

Isolation nach nachgewiesener Infektion Eine Isolation ist eine behördlich angeordnete Maßnahme für Personen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion durch einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test nachgewiesen wurde. Bei einem milden Krankheitsverlauf erfolgt die Isolation zuhause. Wer im Krankenhaus behandelt werden muss, wird dort isoliert.

Quarantäne bei möglicher Infektion Für Kontaktpersonen und jegliche Personen, die vermuten sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, gelten die Quarantäneempfehlungen des Bundes: Reduzieren Sie bitte Ihre Kontakte, bleiben Sie möglichst zuhause, testen Sie sich und beachten Sie die Hygieneregeln.

Bei möglicher Infektion: Quarantäne

In Quarantäne sollte laut Empfehlung des Bundes, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben – zum Beispiel als enge Kontaktperson. Denn auch während der Inkubationszeit, also in der Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit, kann man andere Menschen anstecken. Am höchsten ist das Ansteckungsrisiko kurz vor und kurz nach Symptombeginn. Allerdings kann man andere auch infizieren, wenn man keine Symptome hat. Deshalb wird streng empfohlen: Haben Sie sich möglicherweise mit dem Coronavirus infiziert, weil sie beispielsweise engen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, gelten für Sie für fünf Tage die Quarantäneempfehlungen. Reduzieren Sie bitte Ihre Kontakte, bleiben Sie möglichst zuhause, testen Sie sich und beachten Sie die Hygieneregeln. Die aktuellen Empfehlungen des Bundes dazu können Sie auf der

RKI-Website

einsehen.

Als „enge Kontaktperson“ gilt, wer:

  • länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (etwa eine FFP2-Maske) Kontakt zu der infizierten Person (unter 1,5 Meter Abstand) hatte,
  • ein Gespräch mit der infizierten Person ohne adäquaten Schutz geführt hat (Face-to-face-Kontakt, unter 1,5 Meter Abstand, unabhängig von der Dauer) oder mit einem respiratorischen (d. h. die Atmung betreffenden) Sekret in Berührung kam,
  • sich gleichzeitig mit der erkrankten Person im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole aufgehalten hat. Dieser Fall gilt unabhängig davon, ob Abstand zueinander gehalten oder durchgehend und korrekt ein Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen wurde.

Übrigens: Als erster voller Tag der Quarantäne gilt der Tag, der auf den Tag des letzten Kontakts zu der infizierten Person folgt. Es wird geraten, sich in dieser Zeit täglich zu testen. Wenn Sie sich in Quarantäne begeben, weil bei einem Mitglied Ihres Haushalts eine Corona-Infektion festgestellt wurde, verlängert sich diese Frist nicht, wenn sich weitere Mitbewohner mit dem Coronavirus infizieren. Gezählt wird ab dem Tag, an dem die erste Person Ihres Haushalts erstmals Symptome entwickelt hat.

Beschäftigte des Gesundheitswesens, der Altenpflege, in ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind dazu verpflichtet, sich vor Dienstantritt täglich mit einem Antigen-Schnelltest oder einem Nukleinsäure-Amplifikationstest (NAAT) zu testen, wenn Sie enge Kontaktperson sind.

Bei nachgewiesener Infektion: Isolation

In Isolation muss sich begeben, wer nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist. War Ihr Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests positiv, müssen Sie sich demnach für fünf Tage isolieren. Wichtig: Auch die entsprechend der aktuellen Empfehlungen vollständig geimpften Personen, die positiv getestet wurden und keine Symptome haben, müssen sich isolieren und diese Frist vollständig einhalten. Mehr dazu erfahren Sie hier. Bei einem schweren Verlauf erfolgt die Isolation im Krankenhaus.

Isolation für mindestens fünf Tage

Die Isolation dauert mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Testergebnis. Es wird dringend empfohlen, sich auch nach Tag fünf mit einem Schnelltest zu testen. Sollte dieser positiv ausfallen, ist die Selbstisolation noch so lange weiterzuführen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

Für Beschäftigte in:

  • Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen,
  • ambulanten Pflegediensten und
  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe

gilt: Um wieder arbeiten zu dürfen, müssen Sie zudem frühestens an Tag fünf einen Schnelltest oder einen PCR-Test durchführen mit

  • einem negativen Ergebnis oder
  • einem positiven Ergebnis mit einem CT-Wert über 30

bei vorheriger Symptomfreiheit von 48 Stunden.

Für immunsupprimierte Personen, Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen sowie Patientinnen und Patienten im stationären Bereich können die Kriterien für ein Ende der Isolation abweichen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Bundesministerium für Gesundheit

Verkürzte Kontaktbeschränkung wegen Omikron-Variante – Warum?

In Deutschland dominiert derzeit die Omikron-Variante. Die Phase, in der sich das Virus im Körper ausbreitet und die Phase, in der ein Mensch ansteckend ist, sind bei Omikron deutlich kürzer als beispielsweise bei der Delta-Variante. Die Omikron-Variante ist somit zwar besonders ansteckend. Gleichzeitig führt eine Infektion mit Omikron, bezogen auf die Fallzahlen, seltener zu schweren Krankheitsverläufen. Auf der Grundlage dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde die Dauer von Quarantäne und Isolation verkürzt.