Was tun wenn der Wagen nicht verkehrssicher ist?

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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 23. September 2022

Zulassungspflicht für Fahrzeuge in Deutschland

Was tun wenn der Wagen nicht verkehrssicher ist?
Fahren ohne Zulassung: Ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind möglich.

Die Bürokratie in Deutschland kann mitunter kräfteraubend sein: Termine bei Behörden sind heiß begehrt, die Wartezeiten schießen werden enorm und immer wieder ist in der Presse von einem großen Personalmangel zu lesen.

All dies geht auch zu Lasten der Autofahrer. Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr in Betrieb nehmen möchte, darf dies nur tun, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt. Und damit beginnt der Teufelskreis: Einen Termin bei der Zulassungsstelle zu bekommen, kann mitunter mehrere Wochen dauern.

Da kommt manch einer in die Versuchung, das Auto zu fahren, auch ohne vorliegende Zulassung. Dies stellt allerdings einen deutlichen Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dar. Wie dieser sanktioniert wird und was passiert, wenn Sie zum TÜV ohne Zulassung fahren, verrät Ihnen der folgende Ratgeber.

  • Zulassungspflicht für Fahrzeuge in Deutschland
    • FAQ: Fahren ohne Zulassung
    • Wann handelt es sich um Fahren ohne Zulassung?
    • Welche Rolle spielt die Versicherung?
    • Sonderfall: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung
    • Fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug: Diese Strafen drohen
    • Fahrzeug ohne Zulassung fahren: Wann ist das erlaubt?

FAQ: Fahren ohne Zulassung

Warum darf ich ohne Zulassung nicht fahren?

Ohne Zulassung kann nicht gewährt werden, dass das Fahrzeug auch durch eine Kfz-Versicherung abgesichert ist, was im Schadensfall problematisch werden kann.

Darf ich ohne Zulassung zum TÜV fahren?

Grundsätzlich kann auch dies Sanktionen nach sich ziehen. Selbst bei Fahrten zum TÜV benötigen Sie bereits ein Kennzeichen.

Welche Fahrzeuge kann ich ohne Zulassung fahren?

Es gibt eine Reihe zulassungsfreier Fahrzeuge, z. B. motorisierte Krankenfahrstühle oder Kleinkrafträder.

Wann handelt es sich um Fahren ohne Zulassung?

Kraftfahrt-Zulassungsbehörden sind dafür zuständig, Fahrzeuge für den Straßenverkehr zuzulassen. Sie agieren dabei örtlich begrenzt. Um eine Fahrzeugzulassung äußerlich kenntlich zu machen, wird ein entsprechender Stempel auf dem Nummernschild angebracht.

Ist dieser nicht vorhanden und ein Kfz-Fahrer nutzt den Wagen trotzdem, handelt es sich um ein Fahren ohne Zulassung, welches entsprechend sanktioniert werden kann. Doch nicht nur die Vergabe der Nummernschilder ist Aufgabe der Zulassungsbehörde.

Sie stellt zudem die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aus. Auch dieser dient als Nachweis, dass das Kfz amtlich registriert und die Benutzung auf öffentlichen Straßen erlaubt ist. Um überhaupt eine Betriebserlaubnis beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Typgenehmigung: Das Fahrzeug muss den Anforderungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entsprechen.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und muss bei der Erteilung einer Fahrzeugzulassung vorliegen.
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU): Nur Fahrzeuge, die einen gültigen TÜV besitzen, dürfen im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden.

In der Regel wird ein solcher Antrag, wenn alle Unterlagen vorliegen, direkt bearbeitet und Sie können die Nummernschilder sofort mitnehmen. Sind diese am Fahrzeug angebracht, kann Sie niemand mehr wegen Fahren ohne Zulassung belangen.

Achtung: Die Fahrzeug- und Halterdaten werden in der bearbeitenden Behörde gespeichert und an folgende Stellen weitergegeben: KBA, zuständiges Hauptzollamt für die Kfz-Steuer und an das Versicherungsunternehmen, bei welchem der Halter die Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Welche Rolle spielt die Versicherung?

Was tun wenn der Wagen nicht verkehrssicher ist?
Das Fahren ohne Zulassung ist trotz langer Wartezeit bei der Behörde keine Option.

Ein Fahren ohne Zulassung und Versicherung liegt dann vor, wenn für das Kfz keine Haftpflicht abgeschlossen wurde. Diese ist nämlich den Pflichtversicherungen zuzuordnen. Wer also mit einem Wagen am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss eine entsprechende Versicherungspolice vorlegen können.

Ohne diese kann die Zuteilung von Nummernschild und Fahrzeugschein nicht erfolgen. Daher ist es vor dem Gang zur Behörde erforderlich, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Anbieter ist dabei nicht relevant, Sie können also mehrere Angebote vergleichen.

Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist für Fahrzeughalter hingegen nicht verpflichtend. Hier kann jeder selbst entscheiden, ob die zusätzlichen Kosten monatlich getragen werden können.

Fahren ohne Kfz-Zulassung aber mit Versicherungsschutz – geht das?

Es ist auch möglich, dass Sie fahren, ohne eine Zulassung zu besitzen, der Versicherungsschutz aber gegeben ist. Dies mildert den Tatbestand allerdings nicht bzw. stellt keine Rechtfertigung der Inbetriebnahme ohne Zulassungsbescheinigung dar.

Sonderfall: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung

Doch wie sieht es aus, wenn Sie das Auto ohne Zulassung zum TÜV fahren? Eine Strafe für Fahren ohne Zulassung kann auch in diesem Fall erfolgen. Grundsätzlich sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen zwar nicht untersagt, allerdings müssen dafür bestimmte Auflagen erfüllt werden.

Diese dürfen beispielsweise nur im Zulassungsbezirk stattfinden. Das heißt, wenn Sie in Berlin wohnen, darf das nicht zugelassene Kfz auch nur dort und ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren genutzt werden.

Weiterhin muss Ihnen vorab durch die Zulassungsstelle ein Kennzeichen zugeteilt worden sein. Dies können Sie dann auch ohne Stempel nutzen. Hält Sie ein Polizist im Rahmen einer Verkehrskontrolle an, können Sie den Sachverhalt erläutern.

Der Beamte wird in diesem Fall von einer Strafe bei Fahren ohne Zulassung absehen. Dies gilt nicht nur, wenn Sie sich auf der Fahrt zum TÜV befinden. Auch andere mit dem Zulassungsverfahren in Zusammenhang stehende Fahrten sind gerechtfertigt und können ohne Stempel auf dem Nummernschild vollzogen werden.

Die Grundlage für diese Regelung bildet § 10 Absatz 4 der FZV:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Gut zu wissen: Die TÜV-Fahrt ohne Zulassung anzutreten, kann unter Umständen sanktionsfrei bleiben. Wichtig ist, dass Sie vorab ein Nummernschild zugeteilt bekommen und eine Versicherungspolice nachgewiesen haben.

Fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug: Diese Strafen drohen

Was tun wenn der Wagen nicht verkehrssicher ist?
Fahren mit Anhänger ohne Zulassung: Auch hier droht ein Bußgeld.

Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Auto kann zu einem teuren Verstoß werden. Laut Bußgeldkatalog kann ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro verhängt werden. Weiterhin erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg.

Nicht nur das Fahren ohne Zulassung steht unter Strafe. Versäumen Sie es, die HU rechtzeitig durchführen zu lassen, kommen folgende Sanktionen in Betracht:

  • HU um zwei bis vier Monate überschritten: 25 Euro Verwarngeld
  • Vier bis acht Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg

Um kein Bußgeld für das Fahren ohne Zulassung zu riskieren, sollten Sie das Fahrzeug von der Zulassungsbehörde genehmigen lassen, bevor Sie es in Betrieb nehmen.

Fahrzeug ohne Zulassung fahren: Wann ist das erlaubt?

Nicht für jedes Fahrzeug muss eine Zulassung der zuständigen Behörde vorliegen. Sogenannte zulassungsfreie Fahrzeuge können ohne das Prozedere genutzt werden. Dazu gehören:

  • Leichtkrafträder
  • Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden
  • Elektronische Mobilitätshilfen
  • Kleinkrafträder (mit zwei oder drei Rädern)
  • Leichtkraftfahrzeuge (mit vier Rädern)

Übrigens: Einen Anhänger ohne Zulassung zu fahren, kann auch eine Strafe nach sich ziehen.

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