Kann man die Pille auch so in der Apotheke kaufen?

Hormonelle Verhütungsmittel sind in Deutschland verschreibungspflichtig – die Pille ohne Rezept gibt es nicht. So soll sichergestellt werden, dass der Gynäkologe bei einer Frau mögliche Risiken oder bestehende Krankheiten abklärt und aus der Vielzahl von Pillen das passende Medikament verschreibt. Nur die "Pille danach" kann ohne Rezept in der Apotheke gekauft werden. Lesen Sie hier mehr.

Pille ohne Rezept

Ist es möglich, die Pille ohne Rezept zu kaufen?

Hormonelle Verhütungsmittel wie die Pille, Hormonspirale oder Verhütungspflaster müssen von einem Mediziner verschrieben werden. Mädchen unter 14 Jahren brauchen zusätzlich die Zustimmung der Eltern, bevor der Arzt ein solches Rezept ausstellen darf. Erst nach Vorlage des Rezeptes darf der Apotheker das Medikament herausgeben.

Aus medizinischer Sicht ist die Verschreibungspflicht durchaus sinnvoll: Die Pille kann mitunter lebensgefährliche Nebenwirkungen wie Blutgerinnsel (Thrombosen) verursachen. Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Probleme oder Bluthochdruck sowie bestimmte Risikofaktoren wie Rauchen und Übergewicht können die Gefahr solcher Nebenwirkungen (Blutgerinnsel etc.) erhöhen.

Der Arzt kann vor der Verordnung abklären, ob eine Frau die Pille überhaupt einnehmen darf oder zum Beispiel wegen einer erhöhten Gerinnungsneigung oder früherer Thrombosen sicherheitshalber darauf verzichten muss. Außerdem kann er aus der Palette der verschiedenen Pillenpräparate, die sich in der Hormonzusammensetzung und Dosierung voneinander unterscheiden, jenes auswählen, das für eine Frau am besten geeignet und verträglich ist.

Wäre die Pille rezeptfrei, entfiele außerdem die medizinische Beratung über die richtige Einnahme oder mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Zudem weiß der Arzt, wie sicher der Empfängnisschutz bei Beschwerden wie Durchfall oder Erbrechen ist.

Checkliste für Gynäkologen

Wie komplex das Thema ist, unterstreicht eine Checkliste für Gynäkologen, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dieser sogenannte Rote-Hand-Brief ist ein Schreiben von Herstellerfirmen, das inhaltlich von der Europäischen Arzneimittel-Agentur und dem BfArM geprüft wurde.

Die zweiseitige Liste soll ein Gynäkologe verwenden, um vor der Verordnung eines hormonellen Verhütungsmittels alle Risikofaktoren mit einer Frau abzuklären und in der Beratung keine wichtigen Informationen über mögliche Nebenwirkungen zu vergessen. Der Arzt soll eine Frau zudem auf frühe körperliche Warnanzeichen für Blutgerinnsel hinweisen. Dann erst soll er das Rezept ausstellen.

Selbst bei Frauen, die über lange Jahre die Pille einnehmen, sollte das ärztliche Gespräch regelmäßig stattfinden, da aus medizinischen Gründen gegebenenfalls ein Pillenwechsel sinnvoll sein kann.

Nicht zuletzt soll der Arzt Frauen dazu motivieren, die Packungsbeilage der verschriebenen Pille sorgfältig zu lesen. Allerdings sind Packungsbeilagen nicht immer patientenfreundlich und damit verständlich geschrieben; im Arztgespräch hat eine Frau daher die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich aufklären zu lassen.

Ausnahme: Notfall-Pille rezeptfrei

Das einzige hormonelle Arzneimittel, das ohne Rezept in der Apotheke erhältlich ist, ist die "Pille danach". Sie wird im Notfall eingenommen, wenn es bei der Verhütung eine Panne gab (wie gerissenes Kondom) oder überhaupt nicht verhütet wurde.

Viele Jahre diskutierten Experten sehr kontrovers über eine Rezeptfreiheit der "Pille danach". Eines der Argumente dafür war, dass das Arzneimittel sehr zeitnah nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden muss. Der Gang zum Arzt würde bei einer Verschreibungspflicht zu viel Zeit in Anspruch nehmen.

Gegen die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ spricht unter anderem das Fehlen der medizinischen Beratung beispielsweise über mögliche Nebenwirkungen. Ob das Arzneimittel überhaupt nötig ist – ungeschützter Geschlechtsverkehr muss nicht zwingend zur Befruchtung der Eizelle führen (Zykluszeitpunkt spielt eine Rolle!) – könnte bei einem Arztbesuch ebenfalls geklärt werden.

Ein vorläufiges Ende fand die Diskussion im Jahr 2014, als die Europäische Kommission die Verschreibungspflicht für das erste „Pille danach“-Präparat namens (Wirkstoff Ulipristal) europaweit aufhob. Im Frühjahr 2015 stimmte der Bundesrat auch für die Rezeptfreiheit in Deutschland. Seit März 2015 sind in Deutschland vier verschiedene Ausführungen dieser Notfall-Pille ohne Rezept erhältlich: Neben dem oben genannten Präparat mit dem Wirkstoff Ulipristal handelt es sich dabei auch noch um drei Präparate mit dem Wirkstoff Levonorgestrel.

Seitdem können Frauen für die "Pille danach" zum Arzt, müssen es aber nicht mehr. Fallen die ärztliche Beratung und Untersuchung aus, haben Apotheker diese Aufgaben zu übernehmen. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker erarbeitete daher diesbezügliche Empfehlungen für Apotheker. Anhand dieser Empfehlungen befragen und beraten Apotheker die Kundin. In manchen Fällen geben Apotheker die "Pille danach" nicht aus, beispielsweise wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprechen oder Frauen das Arzneimittel als Vorrat anlegen wollen.

Die Pille online bestellen  

Die rezeptfreie "Pille danach" darf nicht über Internetapotheken verkauft werden. Denn einerseits soll die "Pille danach" möglichst schnell eingenommen werden und andererseits sei laut Bundesrat die Beratung durch den Apotheker nötig.

Die Anti-Baby-Pille hingegen kann nach Vorlage eines Rezeptes über Internetapotheken bezogen werden. Seit einigen Jahren ist es zudem möglich, das Rezept für die Pille von Internet-Ärzten zu erhalten. Allerdings ist es deutschen Ärzten nicht erlaubt, über das Internet Rezepte auszustellen – die sogenannte Berufsordnung für deutsche Ärzte verbietet es. In England ist dies jedoch legal. Deswegen gibt es bereits einige in England ansässige Internet-Arzt-Portale, bei denen sich Frauen in Deutschland die Pille verschreiben lassen können.

Allerdings raten die Ärzteverbände in Deutschland davon ab: Eine Internetdiagnose ersetze keinen Arztbesuch. Auch die Kosten für die Beratung (zwischen 9 und 29 Euro) muss die Frau selbst übernehmen. Ein Arztbesuch hingegen wird von den Krankenkassen übernommen.

Pille ohne Rezept über das Internet: Achtung!

Verboten ist es allerdings, rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept über das Internet zu beziehen. Dazu gehört auch die Anti-Baby-Pille. Wenn Ihnen eine Onlineapotheke verspricht, die Pille ohne Rezept zuzusenden, lassen Sie bitte die Finger davon. Denn das Internet ist leider auch eine Plattform für schwarze Schafe, die minderwertige oder gefälschte Arzneimittel in den Umlauf bringen.

Autoren- & Quelleninformationen

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Autor:

Dr. Daniela Oesterle

Dr.  Daniela Oesterle

Dr. rer. nat. Daniela Oesterle ist Molekularbiologin, Humangenetikerin sowie ausgebildete Medizinredakteurin. Als freie Journalistin schreibt sie Texte zu Gesundheitsthemen für Experten und Laien und redigiert wissenschaftliche Fachbeiträge von Ärzten in deutscher und englischer Sprache. Für ein renommiertes Verlagshaus verantwortet sie die Publikation zertifizierter Fortbildungen für Mediziner.

Quellen:

  • Berufsverband der Frauenärzte e.V.: "Pille I Anti-Baby-Pille", www.frauenaerzte-im-netz.de (Abruf: 10.02.2021)
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Rote-Hand-Brief zu kombinierten hormonalen Kontrazeptiva, einschließlich Informationsmaterialien: Risiko von venösen Thromboembolien, www.bfarm.de (Abruf: 10.02.2021)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Die Pille danach", www.familienplanung.de (Abruf: 10.02.2021)
  • „Die BAK sagt, wie es geht“, in: Pharmazeutische Zeitung online (2015): www.pharmazeutische-zeitung.de (Abruf: 10.02.2021)
  • Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Vorsicht bei Arzneimittel-Angeboten im Internet“, www.polizei-beratung.de (Abruf: 10.02.2021)
  • pro familia: "Die Pille", www.profamilia.de (Abruf: 10.02.2021)
  • Scharrel, D.: „Die Verordnung Kombinierter Hormonaler Kontrazeptiva“, in: Frauenarzt (2014) 7;651–656
  • Striegler, A.: „DrEd.com: Aufregung um Online-Konsultation“, in: Ärzte Zeitung (2011)

Wie viel kostet die Pille in der Apotheke?

Präparate mit dem Wirkstoff Levonorgestrel kosten in der Apotheke derzeit etwa ab 18 Euro, das Präparat mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat kostet derzeit etwa 35 Euro.

Wann darf man die Pille kaufen?

Ab welchem Alter? Ein Mindestalter für die Verordnung der Pille gibt es nicht. Die Erstverordnung richtet sich nach der biologischen und psychischen Reife, die der Frauenarzt im Gespräch mit der Patientin überprüft.

Wie viel kostet die Pille?

Die Kosten für die Pille werden nicht von der Sozialversicherung übernommen. Aufgrund der unterschiedlichen Pillenpräparate und Hersteller variieren die Kosten für eine Pillenpackung zwischen vier und 15 Euro pro Monat.

Welche Verhütungsmittel kann man ohne Rezept kaufen?

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Symptothermale Methode. Mit der Knaus-Ogino-Methode lassen sich die fruchtbaren und die unfruchtbaren Tage innerhalb eines Zyklus bestimmen. ... .
Kupferkette und Kupferspirale. ... .
Diaphragma und Portiokappe. ... .
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Femidom. ... .
Sterilisation. ... .
Coitus interruptus..