Was tun bei einer Absage für den Studium?

Auf der Webseite www.freie-studienplaetze.de werden jedes Jahr zwischen August und Oktober alle noch frei gebliebenen Studienplätze angeboten, für die es ein Nachrückverfahren gibt. Studierende können hier alle noch offenen Studienplätze einsehen und sich über das Losverfahren auf diese bewerben. Die Börse erspart dir viel Recherche und wird erst geschlossen, wenn alle verfügbaren Studienplätze vergeben wurden.

Losverfahren

Falls es auch im Nachrückverfahren nicht mit einem Studienplatz geklappt hat, hast du noch die Möglichkeit über das Losverfahren zugelassen zu werden. Um daran teilzunehmen, musst du allerdings eine gesonderte Online-Bewerbung bei der jeweiligen Hochschule einreichen. In der Regel befindet sich im Ablehnungsbescheid die Anleitung wie du am Losverfahren teilnehmen kannst.
Die Chancen im Losverfahren sind jedoch leider sehr überschaubar. Die Verfahrensweisen und Fristen für das Losverfahren sind von Uni zu Uni unterschiedlich. An den meisten Hochschulen ist der Anmeldeschluss im September. Um deine Chancen zu erhöhen, solltest du es an mehreren Unis parallel versuchen.

Wartesemester

Wenn du einen Ablehnungsbescheid bekommst, findest du in diesem auch eine Information darüber wie viele Wartesemester es dauern würde, bis du einen Studienplatz erhältst. Wartesemester sind der Zeitraum, den du überbrücken musst, um zugelassen zu werden. Bei sehr beliebten Studiengängen können das allerdings schnell mal 10 bis 15 Wartesemester sein.
Grundsätzlich wurde dieses System eingeführt, um den Ansturm der beliebten Studiengänge mit begrenzten Plätzen zu regulieren.

Die Überbrückungszeit kannst du natürlich sinnvoll nutzen, etwa für Praktika, Ehrenämter oder du startest eine Ausbildung in diesem Fachbereich. Und keine Angst, nicht jedes Studienfach hat Wartesemester von mehreren Jahren!

Wenn Sie in Ihrem Bescheid informiert werden, dass Ihre Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden musste, dann ist die Ablehnung aus „formalen“ Gründen erfolgt. D.h. dass Ihre Bewerbung nicht daran gescheitert ist, dass andere Bewerbungen vorrangig (d.h. „besser“)  waren, sondern dass inhaltliche sogenannte formale Gründe Ihrer Bewerbung dazu geführt haben, dass Ihre Bewerbung nicht in der weiteren Auswahl berücksichtigt werden konnte.

Das kann z. B. aus folgenden Gründen erfolgt sein:

  • Erforderliche Unterlagen wurden nicht oder nicht innerhalb der erforderlichen Frist eingereicht
  • Erforderliche Unterlagen wurden zwar eingereicht, aber sie waren nicht vollständig
  • Erforderliche Unterlagen wurden zwar eingereicht, aber nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt

Habe ich nach der Ablehnung aus „formalen“ Gründen noch eine Chance, einen Studienplatz im Nachrückverfahren zu erhalten?

Bei einer Ablehnung aus „formalen“ Gründen wird die Bewerbung bereits vor der Auswahl von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen, weil die Voraussetzungen für die Auswahl nicht gegeben sind oder nicht festgestellt werden konnten. D.h., dass die Bewerbung nicht auf den Ranglisten, die zur Entscheidung für die Studienplatzvergabe erstellt werden, vorhanden ist, so dass eine Berücksichtigung im Nachrückverfahren ebenso ausgeschlossen ist wie im Hauptverfahren.

Eine Bewerbung, die aus solchen Gründen abgelehnt werden musste, darf nicht im Nachrückverfahren ausgewählt werden. Selbstverständlich dürfen Sie sich in einem späteren Verfahren zu einem späteren Semester erneut wieder an der Universität Hamburg bewerben.

Sie dürfen sich außerdem für einen Restplatz im sogenannten Restplatzverfahren bewerben. Ein Restplatzverfahren kommt allerdings nur zustande, wenn es nach Abschluss aller Nachrückverfahren noch freie Studienplätze aber keine Bewerbungen mehr gibt. Dies ist an der Universität Hamburg nur sehr selten in den wenigsten Studiengängen der Fall. Die Informationen zum Restplatzverfahren werden in der Regel kurz vor Vorlesungsbeginn über die Hauptseite der Universität veröffentlicht.

Du hast deine Studienplatzbewerbung abgeschickt und fragst dich jetzt, wie es weitergeht? Jetzt beginnt erst mal das Warten. Die Hochschulen sichten alle Eingänge und prüfen, wie viele Bewerberinnen und Bewerber es jeweils für einen Studiengang gibt. Dann erst wird entschieden, wer zugelassen wird. Die Vergabe erfolgt dabei in mehreren Schritten.

Was tun bei einer Absage für den Studium?

Was tun bei einer Absage für den Studium?

Der Bewerbungsschluss für Studienplätze ist in der Regel am 15. Juli fürs Wintersemester und am 15. Januar für das Sommersemester. Bei Altabiturientinnen und -abiturienten endet diese Frist schon früher, in der Regel am 31. Mai. Je nach Zulassungsverfahren werden die ersten Bescheide schon wenige Tage nach diesem Termin verschickt. Insbesondere dann, wenn es weniger Bewerberinnen und Bewerber gibt als zuvor angenommen und der NC deutlich über dem Durchschnitt liegt. Bei Studienplätzen, die über besondere Quoten und Kriterien vergeben werden (etwa Medizin) kann die Vergabe allerdings länger dauern. Diese werden in einem komplexen Verfahren über mehrere Runden hinweg vergeben.

Zusage, was tun?

Sobald du deinen Zulassungsbescheid erhalten hast, kannst du dich einschreiben. Für zulassungsfreie Studienplätze ist das häufig direkt möglich – manchmal ist aber trotzdem eine Voranmeldung nötig, eventuell sogar mithilfe des Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Die Immatrikulation erfolgt meist online über ein Formular. Oft muss der Antrag jedoch ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen an die Hochschule geschickt – und manchmal auch persönlich im Immatrikulationsamt oder Studierendensekretariat vorbeigebracht werden. Die Infos, wie die Einschreibung genau abläuft, findest du auch in deinem Zulassungsbescheid.

Mehr dazu unter „Bewerben oder einschreiben?“ »

Hast du mehrere Zusagen, gilt es wohlüberlegt zu entscheiden. Mache dir am besten eine Liste mit den für dich wichtigsten Kriterien und gehe Punkt für Punkt durch, ob zum Beispiel die Heimatnähe, die Wohnungssituation am Studienort, der Studienaufbau und der fachliche Zuschnitt, das Renommee der Hochschule oder einfach dein Bauchgefühl am meisten zählt.

Informationen zum Studienstart »

Informationen im abi» Studiguide »

  • Was tun bei einer Absage für den Studium?

    Ich hatte sechs oder sieben Bewerbungen abgeschickt – dann kamen schon die ersten Zusagen.

    Lennart Mack, Jura-Student
  • Was tun bei einer Absage für den Studium?

    30 Prozent der Studienplätze werden nach der Abiturbestenquote vergeben. Weitere 10 Prozent gehen an die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ). Der Rest wird über die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben.

    Kerstin Lütge-Varney, hochschulstart.de

Absage, was nun?

Das Wichtigste zuerst: Nicht verzagen! Vielleicht klappt es doch noch. Nicht selten werden nicht alle Studienplätze in der ersten Runde vergeben, weil sich viele Bewerberinnen und Bewerber für mehrere Studiengänge bewerben und demnach nicht alle antreten. Bleiben welche frei, werden diese in der Regel im August/September für das Wintersemester beziehungsweise Januar/Februar für das Sommersemester auf der Hochschulkompass-Seite freie-studienplaetze.de ausgeschrieben. Die Hochschulen tragen dort in einer Studienplatzbörse ein, welche Studienplätze noch zu vergeben sind.

Es empfiehlt sich, regelmäßig auf die Seite zu schauen, da die Plätze zu unterschiedlichen Zeiten von den Hochschulen eingestellt werden. Bewirb dich noch einmal, sollte dein Wunschstudiengang dabei sein. Zudem vergeben manche Hochschule Plätze im Losverfahren. Behalte deshalb immer die Website deiner Wunschhochschule im Blick. Auch dazu musst du dich noch mal bei der Hochschule melden, meist per Online-Formular.

  • Auf freie-studienplaetze.de nachschauen und noch mal bewerben
  • Informieren, ob es Studienplätze im Losverfahren gibt
  • Nach Alternativen umschauen

Gibt es Alternativen?

Es hat nicht geklappt? Auch nicht im Losverfahren oder als Nachrückerin beziehungsweise Nachrücker? Bei einer Studienplatzabsage musst du dir das Studium nicht völlig abschminken: Wartesemester oder ein Studienplatztausch sind Möglichkeiten, noch einen Weg an die Hochschule zu finden.

Vielleicht schreibst du dich in der Zwischenzeit für ein anderes interessantes Studium oder an einer anderen Hochschule ein. Für zulassungsfreie Studiengänge kannst du dich oft noch bis kurz vor Studienbeginn ohne Bewerbung einschreiben. Aber Achtung: Die Zulassung kann teilweise dennoch über das DoSV erfolgen und manchmal ist eine Art „Voranmeldung“ für die Immatrikulation notwendig.

Durch die EU-Angleichung der Schulsysteme ist es auch möglich, deutsche Zulassungshürden zu umgehen und an einer Hochschule in der EU zu studieren. Unis in Nachbarstaaten wie den Niederlanden, Österreich, Dänemark, Tschechien oder Ungarn stellen sich sogar speziell auf deutsche Bewerberinnen und Bewerber ein, die wegen ihrer mäßigen Abiturnote hier ihr Glück versuchen. Meist ist das aber mit hohen Studiengebühren verbunden und Anmeldefristen gibt es auch. Eine Möglichkeit ist es, im Ausland zu starten und dann über Wartesemester nach Deutschland zurückzukehren. Werden Punkte anerkannt, verlierst du dabei noch nicht einmal Zeit.

  • Wartesemester sammeln?
  • Studienplatztausch?
  • Zulassungsfreien Studiengang wählen?
  • Im Ausland studieren?

Weitere Infos

Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Bewerbung

Bewerbung um einen Studienplatz
www.arbeitsagentur.de/bildung/studium/bewerbung-studienplatz

Beratungstermin zum Thema Bewerbung anfragen

arbeitsagentur.de

Veranstaltungen in deinem BiZ zum Thema Bewerbung

arbeitsagentur.de/veranstaltungen

Studienplatzbörse

www.freie-studienplaetze.de

Stand: 28.11.2022

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Was ist das nachrückverfahren?

Was ist das Nachrückverfahren? Bleiben Studienplätze frei, weil sie nicht angenommen wurden, werden diese in den sogenannten Nachrückverfahren automatisch an die rangnächsten Bewerberinnen und Bewerber der jeweiligen Rangliste (u.a. Wartezeit/Qualifikation) vergeben.

Was bedeutet Zulassungsangebot zur Zeit nicht möglich?

Eine Bewerbung befindet sich im Bewerbungsstatus "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich", wenn die Hochschule der Bewerberin oder dem Bewerber derzeit keine Zulassung anbietet. Sie haben also bisher noch kein Zulassungsangebot für diese Bewerbung erhalten.

Was bedeutet formale Gründe?

Formelle Gründe Dabei ist, wie der Name schon sagt, nicht der Inhalt des Antrags kritisch, sondern vielmehr die äußere Form. Neben dem Fehlen von relevanten Angaben und unpassenden Beschreibungen kann auch der Prozess der Antragseinreichung selbst formell falsch sein.

Wie schreibt man sich an der Uni ein?

Du musst dafür im Studierendensekretariat erscheinen und dich vor Ort einschreiben. Die Einschreibung muss in der Regel bei allen Hochschulen persönlich erfolgen, es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen du dich auch per Post oder digital immatrikulieren kannst.