Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung nach Elternzeit?

Inhaltsverzeichnis

  • Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitgeber
  • Ausnahmen vom Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
  • Kündigung nach Elternzeit: Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Abfindung möglich?
  • Was passiert mit einem Resturlaub?
  • Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitnehmer

Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung nach Elternzeit?

Kündigung nach Elternzeit (© handkl - Fotolia.com)

In Deutschland sieht § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Elternzeit vor, damit diese ihr Kind betreuen können. Kurz vor und während der Elternzeit besteht grundsätzlich ein besonderergesetzlicher Kündigungsschutz, der allerdings mit dem Ende der Elternzeit endet und somit eine Kündigung nach der Elternzeit erfolgen kann.

Nach dem Gesetz können Eltern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes Elternzeit nehmen sowie bis zu 24 Monate zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes (vgl. 15 Absatz 2 Sätze 1 und 2 BEEG).

Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitgeber

Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen darf (vgl. § 18 Absatz 1 Satz 1 BEEG).

Dieser besondere Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit und erstreckt sich auf die gesamte in Anspruch genommene Elternzeit, also höchstens bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes, sodass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit grundsätzlich nicht durch den Arbeitgeber gekündigt werden darf (vgl. § 18 Absatz 1 Sätze 2 und 3 BEEG).

Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist nur in Ausnahmefällen zulässig und kann nur mit einer Zulässigkeitserklärung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde erfolgen (vgl. § 18 Absatz 1 Sätze 4 und 5 BEEG).

Nach Ablauf dieser maximal 36 Monate endet jedoch auch der besondere Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nach der Elternzeit daher möglich. Dabei muss der Arbeitgeber allerdings die Bestimmungen des Arbeitsvertrags, also insbesondere die dort vereinbarten Kündigungsfristen sowie etwaige gesetzliche Vorschriften, etwa zur ordentlichen beziehungsweise außerordentlichen Kündigung und zum Vorliegen eines anerkannten Kündigungsgrunds (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt) einhalten. Eine Kündigung im unmittelbaren Anschluss an die Elternzeit ist somit grundsätzlich nicht möglich, da der Arbeitgeber aufgrund des Kündigungsschutzes die Kündigung frühestens am ersten Tag nach der Elternzeit aussprechen kann.

Ausnahmen vom Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

Der besondere Kündigungsschutz vor und während der Elternzeit gilt zwar auch für Kleinbetriebe, das heißt Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten ausschließlich der Auszubildenen. Eine Kündigung während der Elternzeit ist also auch hier unwirksam.

Allerdings gilt für Kleinbetriebe eine wichtige Ausnahme im Rahmen des einfachen gesetzlichen Kündigungsschutzes: Der Arbeitgeber muss hier bei der Entlassung von Mitarbeitern, die nach dem 31. Dezember 2003 eingestellt wurden, keinen Grund angeben (vgl. § 23 Kündigungsschutzgesetz [KSchG]).

Kündigung nach Elternzeit: Anspruch auf Arbeitslosengeld

Erfolgt eine Kündigung nach der Elternzeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt dabei zunächst von der Dauer der Elternzeit ab: Nimmt der Arbeitnehmer lediglich eine Auszeit von maximal einem Jahr, so beläuft sich das Arbeitslosengeld auf 67 % des Nettogehalts, welches der Arbeitnehmer während der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit bezogen hat.

Nach einer Elternzeit von zwei Jahren oder mehr, legt das Arbeitsamt oftmals ein fiktives Bemessungsentgelt zugrunde, anhand dessen die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet wird. Dieses fiktive Gehalt hängt von der Qualifikationsgruppe ab, in die der Antragsteller eingruppiert wird. Diese bestimmt sich wiederum unter anderem durch den Berufs- oder Hochschulabschluss.

Ein eventuell während der Elternzeit bezogenes Elterngeld wird bei der Berechnung nicht berücksichtig und führt insofern nicht zu einer Erhöhung des Arbeitslosengelds.

Abfindung möglich?

In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, selbst bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Ein solcher Anspruch besteht allenfalls nach den Bestimmungen des Arbeitsvertrags oder aufgrund eines Tarifvertrags.

Die einzige Ausnahme von dieser Regel ergibt sich aus § 1a KSchG: Spricht der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aus und erhebt der Arbeitnehmer innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen keine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, so steht ihm mit Ablauf der Kündigungsfrist ein Anspruch auf eine Abfindung zu (vgl. § 1a Absatz 1 Satz 1 KSchG).

In der Praxis kommt es zudem nicht selten vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhandeln, der dann auch die Zahlung einer Abfindung zum Gegenstand hat. Hierbei empfiehlt es sich dringend, den Rat eines Anwalts einzuholen, der nicht nur bei der Verhandlung helfen, sondern im Zweifel auch die Aussichten eines gerichtlichen Vorgehens einschätzen kann.

Was passiert mit einem Resturlaub?

Auch während der Elternzeit entstehen zunächst grundsätzlich laufend Ansprüche des Arbeitnehmers auf Urlaubstage, die der Arbeitnehmer nach der Elternzeit nehmen kann. Auch Urlaubtage, der vor der Elternzeit noch nicht Anspruch genommen wurden, hat der Arbeitgeber nach Ende der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (vgl. § 17 Absatz 2 BEEG).

Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit (beispielsweise aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitnehmer; siehe unten) oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so muss der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub in der Regel abgelten, das heißt auszahlen (vgl. § 17 Absatz 3 BEEG).

Allerdings hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Elternzeit zu kürzen und zwar um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat (vgl. § 17 Absatz 1 Satz 1 BEEG). Diese Kürzung tritt nicht automatisch ein, sondern muss vom Arbeitgeber ausdrücklich erklärt werden. In einigen Fällen ist die Kürzung bereits im Arbeitsvertrag vorgesehen.

Diese Möglichkeit zur Kürzung des Urlaubsanspruchs besteht allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit weiterhin beim Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet (vgl. § 17 Absatz 1 Satz 2 BEEG).

Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitnehmer

Entscheidet sich der Arbeitnehmer zur Kündigung, so kann dies im Gegensatz zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich auch während der Elternzeit erfolgen. Daher ist in diesem Szenario auch die Kündigung zum Ende der Elternzeit möglich. Allerdings müssen dabei eine Kündigungsfrist von drei Monaten (vgl. § 19 BEEG) sowie etwaige Bestimmungen des Arbeitsvertrags oder Tarifvertrags eingehalten werden.

Ein besonderes Muster muss dabei in aller Regel nicht eingehalten werden, allerdings empfiehlt es sich dringend, die Kündigung schriftlich einzureichen und den Arbeitgeber im gleichen Zug um die Erstellung eines (qualifizierten) Arbeitszeugnisses zu bitten.

JuraForum.de-Tipp: Hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gilt es zu beachten, dass das Arbeitsamt bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer oftmals eine dreimonatige Sperre verhängt.

Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung nach Elternzeit?

Was bedeutet Kündigung zum Ende der Elternzeit?

Kündigungsfrist während der Elternzeit Gibt es keine entsprechende Regelung, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Achtung: Möchte der Arbeitnehmer zum Ende der Elternzeit kündigen, gilt dabei eine besondere Kündigungsfrist. Gemäß § 19 BEEG muss die Kündigungsfrist 3 Monate betragen.

Was passiert wenn man nach Elternzeit nicht arbeitet?

Nach der Elternzeit können Sie normalerweise an Ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Wenn Sie während der Elternzeit weniger Stunden gearbeitet haben, dann müssen Sie danach wieder mit der Stundenzahl, die Sie vor der Elternzeit hatten, arbeiten.

Was steht mir nach der Elternzeit zu?

Was ist nach dem Ende der Elternzeit? Nach dem Ablauf der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber. In der Regel sollten die Eltern nach der Elternzeit an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren dürfen.

Kann ich in der Elternzeit kündigen und neuen Job anfangen?

Es klingt wie ein Freifahrtschein zum Wegbewerben: Mütter und Väter dürfen in der Elternzeit auch in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Die Sache hat aber einen Haken: Das geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, erklärt Böning. Er darf ablehnen, wenn er den Arbeitnehmer selbst beschäftigen möchte.