Was muss ich tun wenn ich selbst gekündigt habe?

Mit dem Begriff Sperrzeit ist die Zeitspanne gemeint, in der dem Arbeitnehmer kein Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit zusteht (§ 159 Sozialgesetzbuch (SGB) III). Kündigt der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis ohne einen wichtigen Grund, muss er mit einer Sperrzeit von zwölf Wochen rechnen.

Sperrzeit bei Aufhebungsverträgen

Schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, wird das Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einvernehmen beendet. Da der Arbeitnehmer freiwillig und eigenverantwortlich für die Beendigung die Verantwortung trägt, sieht der Gesetzgeber darin einen Rechtfertigungsgrund für die Sperrzeit. Dies gilt auch dann, wenn die Initiative und das Vertragsangebot vom Arbeitgeber ausgingen. Arbeitnehmer können die Sperrzeit nur umgehen, wenn für die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages ein wichtiger Grund vorlag. Dies kann eine drohende betriebsbedingte Kündigung sein oder eine – häufig bei längerem Krankheitsausfall – personenbedingte Kündigung.

Sperrzeit bei verhaltensbedingter Kündigung

Hat Ihr Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen, rechtfertigt das in der Regel eine Sperrzeit. Als Grund kann hier angeführt werden, dass Sie sich versicherungswidrig verhalten haben, da Sie mit Ihrem Verhalten die Arbeitslosigkeit und die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld eigenständig und schuldhaft herbeigeführt haben. Die Sperrzeit kann nur verhindert werden, wenn Sie innerhalb der drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.

Lassen Sie deshalb die verhaltensbedingte Kündigung von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen. In Einzelfällen wird eine offensichtlich unwirksame Kündigung durch den Arbeitgeber, die der Arbeitnehmer hinnimmt, vom Bundessozialgericht als Aufhebungsvertrag angesehen und die Möglichkeit einer Sperrzeit verneint.

Sperrfrist wegen Ablehnung von Angeboten

Unternimmt der Arbeitgeber jedoch Maßnahmen zur Wiedereingliederung des Arbeitnehmers, etwa durch das Zuteilen gesundheitsverträglicher Arbeiten, oder trägt er bereitwillig die Kosten für einen gesundheitsgerechten Umbau des Arbeitsplatzes, ist eine berechtigte Kündigung nicht mehr ohne das Risiko einer Sperrzeit möglich. Denn dann liegt eher eine der Arbeitsverweigerung ähnliche Situation vor, da zumutbare Anstrengungen des Arbeitnehmers unterlassen werden.

Keine Sperrzeit bei wichtigem Grund

Liegt ein wichtiger Grund vor, der die Kündigung seitens des Arbeitnehmers rechtfertigt, verhängt die Bundesagentur für Arbeit keine Sperrzeit. Als wichtiger Grund kann beispielsweise der Gesundheitszustand gelten, wenn der Mitarbeiter aufgrund seines psychischen oder physischen Gesundheitszustands der aktuellen Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Diesen Grund sollten Arbeitnehmer durch ein ärztliches Attest im Rahmen einer Arbeitsunfähigkeit nachweisen können.

Darüber hinaus zählt auch die Kinderbetreuung als wichtiger Grund. Die Erziehung und Betreuung eines Kindes lassen sich nicht immer mit dem Arbeitsleben vereinbaren. Auch die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger kann als wichtiger Grund gewertet werden.

Auch die psychische Belastung, die durch Mobbing am Arbeitsplatz entsteht, rechtfertigt eine Kündigung. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber die Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht einhält, und der Arbeitnehmer aufgrund der mangelhaften Arbeitsbedingungen kündigt.

Wenngleich es im Alltag wohl häufiger vorkommen wird, dass Arbeitgeber sich von ihren Angestellten lösen, entschließen sich manchmal auch Mitarbeiter dazu, ihre Beschäftigung aufzugeben.

Gerade ein besserer Job, der vielleicht sogar mit mehr Geld und Verantwortung winkt, macht die Entscheidung zu kündigen natürlich leichter. Doch auch ein vergiftetes Betriebsklima führt unter Umständen dazu, einen anderen Weg einzuschlagen und die Karriere an anderer Stelle voranzutreiben.

Doch was muss hierbei beachtet werden? An welche Kündigungsfrist sind Sie gebunden? Wie lange dauert es also, bis Sie den Arbeitgeber nach der Kündigungserklärung also verlassen können? Der folgende Ratgeber beantwortet all diese Fragen.

Inhalt

  • Kompaktwissen: Kündigung durch den Arbeitnehmer
    • Weitere Informationen zur Kündigung durch den Arbeitnehmer:
    • Münd­liche Kündi­gung durch Arbeit­nehmer
  • Arbeit kündigen – aus welchen Gründen erfolgt die Kündigung durch Arbeitnehmer?
    • Welche Kündigungsfristen sind durch Arbeitnehmer einzuhalten?
    • Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitnehmer in der Probezeit
    • Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
  • Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer – ein Muster
    • Weiterführende Suchanfragen
    • Weitere interessante Ratgeber

Kompaktwissen: Kündigung durch den Arbeitnehmer

Was muss eine Kündigung des Arbeitnehmers enthalten?

Der Arbeitnehmer muss in seiner Kündigung klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass und zu welchem Zeitpunkt er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Einer Begründung bedarf es nicht.

Welche Frist müssen Arbeitnehmer einhalten, wenn sie kündigen wollen?

Laut § 622 Abs. 1 BGB können Arbeitnehmer „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ kündigen. Allerdings kann der Arbeits- oder Tarifvertrag auch eine längere Frist vorsehen.

Kann ein Arbeitnehmer auch mündlich oder per E-Mail kündigen?

Nein. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Anderenfalls ist sie unwirksam.

Weitere Informationen zur Kündigung durch den Arbeitnehmer:

Was muss ich tun wenn ich selbst gekündigt habe?
Was muss ich tun wenn ich selbst gekündigt habe?

Münd­liche Kündi­gung durch Arbeit­nehmer

Diese Ratgeber erläutert, wann eine mündliche Kündigung durch den Arbeitnehmer anerkannt wird.

Arbeit kündigen – aus welchen Gründen erfolgt die Kündigung durch Arbeitnehmer?

Sich dazu durchzuringen, einen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben, ist häufig gar nicht so einfach. Schließlich ist in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes die Jobsituation eher schwierig und eine neue Stelle gar nicht so leicht gefunden. Dazu kommt das ganze unangenehme Bewerbungsprozedere. Nichtsdestotrotz: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, sich zu verabschieden, vor allem wenn folgende Umstände vorliegen:

  • Jeden Tag wird Ihnen Unmenschliches abverlangt. Sie haben viel zu viele Aufgaben, die natürlich alle höchste Priorität besitzen. Darüber hinaus versuchen Kollegen und vielleicht auch Vorgesetzte, Ihnen massiv zu schaden und machen Ihnen das Leben schwer. Diesem Stress ist auf Dauer keiner gewachsen. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst, ist hier womöglich die beste Wahl.
  • Genauso belastend wie zu viel Arbeit kann auch zu wenig Arbeit sein. Haben Sie im Beschäftigungsverhältnis schon alles erreicht und es gibt keine Chance mehr, sich weiterzuentwickeln, sollte über einen Jobwechsel nachgedacht werden.

Welche Kündigungsfristen sind durch Arbeitnehmer einzuhalten?

Ist der Gedanke, die Kündigung als Arbeitnehmer einzureichen, gebührend durchdacht, gilt es, dem Arbeitgeber den eigenen Ausstieg zu verkünden und den Arbeitsvertrag zu kündigen. Der Zeitpunkt will hier gut gewählt sein, enthalten Arbeitsverträge doch eine Kündigungsfrist durch die der Arbeitnehmer durch muss, bevor er endgültig aussteigt.

Wann die Frist beginnt, ist gemäß Arbeitsrecht in der Regel im Arbeitsvertrag nachzulesen. In diesem haben Sie zu Beginn einen gewissen Zeitraum vereinbart. Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf Ihnen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen längeren Zeitraum aufbrummen als sich selbst. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, die gesetzliche Kündigungsfrist zu missachten und kürzere Fristen zu vereinbaren.

Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt geregelt:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Was muss ich tun wenn ich selbst gekündigt habe?
Was muss ich tun wenn ich selbst gekündigt habe?
Ihre Arbeit kündigen Arbeitnehmer, wenn Sie anderswo mehr Geld bekommen.

Das bedeutet: Streben Sie einen Austritt zum Ende des Kalendermonats an, müssen Sie in der Regel spätestens am zweiten eines Monats gekündigt haben – sofern nicht längere Kündigungsfristen gelten.

Kündigt Sie der Arbeitgeber, spielt auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Das BGB sieht dann längere Fristen vor, je länger Sie im Unternehmen tätig waren.

Bestand das Vertragsverhältnis mindestens zwei Jahre, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei fünf Jahren sind es bereits zwei Monate. So staffelt sich die Zeitspanne. Aber nicht vergessen: Das gilt nur, wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden. Andernfalls bleibt es bei der vierwöchigen Frist.

Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitnehmer in der Probezeit

Die Grundkündigungsfrist gilt in der Probezeit, die als Bewährung dient, nicht. Innerhalb dieser Phase geht die Kündigung durch den Arbeitnehmer sehr viel schneller durch.

In der Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, ist es erlaubt, ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Wenn Sie sich zur Kündigung als Arbeitnehmer entschließen, können Sie also sehr viel früher einen neuen Job antreten. Den Grund für Ihren Entschluss müssen Sie Ihrem Arbeitgeber hierfür nicht mitteilen.

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Was muss ich tun wenn ich selbst gekündigt habe?
Was muss ich tun wenn ich selbst gekündigt habe?
Damit Sie fristlos kündigen können als Arbeitnehmer, müssen wichtige Gründe vorliegen.

Manchmal wollen Mitarbeiter jedoch nicht so lange warten, bis die Kündigungsfrist um ist.

Sie entscheiden sich deshalb zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Das Gehalt oder der Lohn wurden wiederholt nicht pünktlich gezahlt.
  • Der Arbeitnehmer kündigt fristlos wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
  • Der Arbeitgeber hält wiederholt die Arbeitsschutzbedingungen nicht ein.

Damit Sie als Arbeitnehmer erfolgreich fristlos kündigen können, sollten Sie den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen.

Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer – ein Muster

Wollen Sie von sich aus kündigen, gilt es, beim Kündigungsschreiben nicht an Formfehlern zu scheitern. Diese können Ihrem Vorhaben nämlich einen Strich durch die Rechnung machen. Wie die Kündigung durch den Arbeitnehmer als Muster aussehen kann, zeigen wir Ihnen hier:

Vorname und Nachname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort

Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Kündigung meines Arbeitsvertrages (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum einfügen] ordentlich und fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.

Vielen Dank für die langjährige gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

Kündigung erhalten am: ________________________

  • Download: Kündigung durch Arbeitnehmer als Muster (.doc)

  • Downlaod: Kündigung durch Arbeitnehmer als Muster (.pdf)

Übrigens: Statt einer Kündigung können Sie das Arbeitsverhältnis jedoch auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden. In diesem einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich, das Vertragsverhältnis aufzulösen.

Was muss ich beachten wenn ich selbst kündige?

Eine rechtswirksame Kündigung muss schriftlich erfolgen. Da eine handschriftliche Unterschrift nicht fehlen darf, reicht eine mündliche Kündigung oder per E-Mail nicht aus. Grundsätzlich musst du als Arbeitnehmer keinen Kündigungsgrund angeben.

Wann muss ich mich arbeitslos melden wenn ich selbst gekündigt habe?

Kann ich mich arbeitslos melden, wenn ich selbst gekündigt habe? Unabhängig davon, ob die Arbeitsagentur eine Sperre verhängt oder nicht, gilt immer eine Frist von 3 Monaten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. In diesen 3 Monaten müssen Sie sich arbeitssuchend melden.

Kann man einfach kündigen und gehen?

Eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist grundsätzlich möglich. Durchsetzen lässt sie sich jedoch nur, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wer seine Firma über eine reguläre Kündigung* verlassen will, muss viel Geduld mitbringen.

Wo muss man sich melden wenn man gekündigt wurde?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich spätestens 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei ihrer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Das ist unter anderem online möglich. Melden sie sich nicht rechtzeitig arbeitslos, kann es zu einer Sperrzeit kommen.