Was kann man am geburtstag machen während corona

Was kann man am geburtstag machen während corona

Die Corona-Zahlen sinken - die Kontaktbeschränkungen wurden gelockert. Einiges muss bei Feiern dennoch beachtet werden. Symbolfoto: profivideos/Pixabay.com

  • Corona-Zahlen sinken: Kontaktbeschränkungen wurden gelockert
  • Bestehende Corona-Regeln gelten jedoch auch für die Geburtstagsfeier
  • Dank neuer Beschlüsse wieder private Feiern möglich
  • Aber: Bestimmte Feiern immer noch nicht erlaubt

In Zeiten von Corona müssen auch Geburtstage anders ablaufen als gewohnt. Mit der dreizehnten Bayerische-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 07. Juni 2021 in Kraft getreten ist, gibt es nun jedoch wieder mehr Möglichkeiten. 

Geburtstag feiern trotz Corona: Das ist aktuell erlaubt

Die aktuellen Regeln schränken die Zusammenkünfte wie beispielsweise eine große Geburtstagsfeier noch immer ein. Doch laut den neuesten Verordnungen, die seit dem 07. Juni 2021 in Kraft getreten sind, dürfen sich wieder mehr Menschen miteinander treffen. Beim Feiern spielt die Inzidenz des jeweiligen Landkreises eine große Rolle. 

  • 7-Tage-Inzidenz unter 50: Liegt der Inzidenzwert der Region mehrere Tage unter 50, sind größere Geburtstagsfeiern möglich: Für private Feiern gilt dann, dass sich "bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel" treffen dürfen. Geimpfte und Genesene Personen werden dabei nicht dazugezählt.
  • 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: In diesem Fall dürfen nur halb so viele Personen zusammenkommen. Unter freiem Himmel sind 50 Teilnehmer gestattet, in Innenräumen maximal 25. Teilnehmer, die weder geimpft noch genesen sind, benötigen in diesem Fall außerdem ein negatives Corona-Testergebnis. 
  • 7-Tage-Inzidenz über 100: Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gelten die bisher bekannten Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. 

7-Tage-Inzidenz über 100: Mit wem darf ich Geburtstag feiern?

  • Familie: Der Besuch eines anderen Hausstands unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 ist möglich. Dennoch gilt auch hier, dass nur eine Person außerhalb desselben Hausstandes getroffen werden kann, sollte die Inzidenz noch über 100 liegen. Bei vollständig Geimpften und Genesenen gibt es allerdings keine Beschränkungen mehr.
  • Partner: Außerdem darf mit dem Partner oder der Partnerin gefeiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein eheliches oder uneheliches Verhältnis handelt. Konkret steht in der elften bayerischen Infektionsschutzverordnung, dass der "Besuch bei Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Einschränkungen unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4" zulässig sei. 
  • In der Öffentlichkeit: Bezogen auf die spezielleren Regelungen der elften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Veranstaltungen, Versammlungen, soweit es sich nicht um Versammlungen nach § 7 handelt, Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten landesweit untersagt. Somit sind auch Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen untersagt.

Ausnahmen: Genesene und Geimpfte unterliegen keinen Beschränkungen mehr

Im Moment gilt weiterhin die Regelung, ein Haushalt darf sich bei einer Inzidenz über 100 mit einer weiteren Person treffen. Private Zusammenkünfte dürfen nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal fünf weiteren Personen aus zwei Haushalten bei einer Inzidenz unter 100 stattfinden. Bei Treffen von vollständig Geimpften und Genesenen gilt: Hier gibt es keine Begrenzung der Höchstzahl mehr! Doch mit einer steigenden Anzahl an Genesenen und Geimpften kann bald schon wieder im größeren Kreis gefeiert werden.

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Beachtet werden sollte auch auf jeder kleinen Party der Mindestabstand von 1,5 Metern: "Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten", heißt es dazu. In geschlossenen Räumen soll außerdem regelmäßig gelüftet werden.  

Statt sich mit Freunden und Bekannten zum Geburtstag zu treffen, kann man sich auch digital verabreden: Das sind die fünf besten Video-Chat-Apps.

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