Was ist der unterschied zwischen flüchtling und asylbewerber

Umgangssprachlich sind alle Menschen, die aus ihrem Heimatland fliehen, Flüchtlinge. Rechtlich ist es komplizierter.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte in Deutschland Asyl. Das bedeutet:

  • Kommt ein Mensch nach Deutschland, um Asyl zu suchen, heißt er "Asylsuchender".
  • Sobald er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asyl beantragt, wird er zum "Asylbewerber".
  • Kann er nachweisen, dass er aus politischen Gründen in seiner Heimat vom Staat verfolgt wird, erhält er Asyl. Er ist dann ein "Asylberechtigter".

Schutz gewährt Deutschland auch jenen, die aus Kriegsgebieten fliehen. Dazu hat Deutschland 1951 gemeinsam mit fünf anderen Ländern die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet. Mittlerweile haben sich 143 Staaten diesem internationalen Vertrag angeschlossen. Die Staaten verpflichten sich damit, Asylbewerber und Flüchtlinge nach bestimmten Standards zu behandeln.

Jeder Flüchtling hat das Recht, würdig behandelt und sicher untergebracht zu werden. Und jeder hat ein Recht darauf, dass die Gründe seiner Flucht in einem ordentlichen Verfahren geprüft werden.

Beim Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Anforderungen etwas geringer als beim Asyl. Die Verfolgung muss nicht vom Staat ausgehen. Das gilt zum Beispiel für Syrer, die vor der Terrormiliz "Islamischer Staat" geflohen sind. Wird im Asylverfahren festgestellt, dass der Bewerber das Recht auf Flüchtlingsschutz hat, wird er als Flüchtling anerkannt.

Darüber hinaus kann Deutschland auch Menschen Schutz gewähren, wenn zu befürchten ist, dass ihr Leben im Herkunftsland bedroht ist. Das nennt sich "subsidiärer Schutz".

Spätestens nach Ablauf von drei Jahren muss bei einer Asyl-Entscheidung geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf oder für eine Rücknahme vorliegen. Wenn die Prüfung ergibt, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht oder nicht mehr vorliegen, muss diese unverzüglich widerrufen oder zurückgenommen werden.