Von diesem Einkommen werden noch Freibeträge (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) abgezogen. Daraus ergibt sich die Grundlage für die Berechnung der Lohn- oder Einkommensteuer, die sogenannte Bemessungsgrundlage. Show
Berechnung der JahreslohnsteuerDie Berechnung der Jahreslohnsteuer erfolgt aufgrund der Bemessungsgrundlage und ist je nach Höhe wie folgt gestaffelt: HINWEISEin Basiseinkommen von bis zu 11.000 Euro (sogenanntes Existenzminimum) ist steuerfrei!EinkünfteJahrestarifab 1.1.2020durch ökosoziale Steuerreform 2022 zu erwarten:bis 11.000 Eurosind immer steuerfrei! über 11.000 Euro bis 18.000 Euro 20 % über 18.000 Euro bis 31.000 Euro35 %Senkung auf 30 % ab 07/2022über 31.000 Euro bis 60.000 Euro42 % Senkung auf 40 % ab 07/2023über 60.000 Euro bis 90.000 Euro48 % über 90.000 Euro bis 1 Mio. Euro 50 % mehr als 1 Mio. Euro55 % Der Steuertarif ist bei beiden Abgabearten (Lohn- und Einkommenssteuer) grundsätzlich gleich. Von der so errechneten Lohn- oder Einkommensteuer ist der Verkehrsabsetzbetrag in der Höhe von 400 Euro zuzüglich eines etwaigen Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrages noch abzuziehen. Es gibt eine ganze Menge von Themen, mit denen man sich lieber nicht beschäftigen möchte. Der Vorstellungskraft sind dabei keine Grenzen gesetzt. Die wenigsten werden sich wohl gerne mit Quantenphysik oder dem Kategorischen Imperativ auseinandersetzen wollen. Ähnlich verhält es sich mit dem Thema Steuern. Bei Fachbegriffen wie Lohnsteuerermäßigungsantrag, Progressionsvorbehalt oder Teileinkünfteverfahren packen die meisten ihre 7 Sachen und machen sich über alle Berge. Dabei kann man bares Geld sparen, wenn man sich zumindest ein bisschen mit der Materie auskennt. Viele unserer Kunden fragen uns, was eigentlich der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer ist. Zwar verwenden wir diese beiden Begriffe relativ häufig, aber so recht kann kaum jemand eine Antwort auf die Frage geben. Grund genug, sich damit intensiver zu befassen. Einkommensteuer vs. LohnsteuerWas vielen nicht bewusst ist, ist, dass die Einkommensteuer wesentlich umfassender ist als die Lohnsteuer. Bei der Lohnsteuer handelt es sich im Prinzip um eine Unterform der Einkommensteuer, die vom Arbeitgeber automatisch an das Finanzamt abgeführt wird. Lohnsteuer ist also von jedem Arbeitnehmer zu entrichten. Streng genommen wird mit der Lohnsteuer nämlich die jährliche Einkommensteuer im Voraus bezahlt. Wie hoch die Lohnsteuer letztlich ausfällt, hängt von einigen Faktoren ab. Wie bereits erwähnt, wird das Einkommen von Angestellten zu einem bestimmten Teil bereits vom Chef einbehalten. Die Höhe der Lohnsteuer orientiert sich in erster Linie an der Steuerklasse. Jede Steuerklasse gewährt gewisse Freibeträge, die sich wiederum steuermindernd auswirken und beim Abzug berücksichtigt werden. Einkommensteuer bei SelbstständigenWer nicht in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt ist, muss auf seine Einnahmen Einkommensteuer zahlen. Wie hoch diese letztlich ausfällt, wird mit der Steuererklärung am Ende des Jahres ermittelt. Demzufolge gibt es keinen Automatismus, der die Steuer zu einem bestimmten Zeitpunkt abführt. Bei Einkommensteuer und Lohnsteuer handelt es sich also nicht um Synonyme desselben Sachverhalts. Den Unterschied der beiden Steuerformen zu kennen, ist besonders wichtig, wenn Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt werden. Umfassende EinkommensteuerEinkommensteuer wird grundsätzlich auf Einkünfte natürlicher Personen erhoben. Die Höhe richtet sich in erster Linie nach dem Steuertarif. Beim Steuertarif handelt es sich um nichts anderes als den individuellen Steuersatz, der wiederum von den Gesamteinnahmen und dem Familienstand abhängt. In Deutschland werden Bürger mit niedrigem Einkommen weniger besteuert als Menschen mit mehr Verdienst. Dieses Modell wird auch als progressives Steuersystem bezeichnet. Die Bemessungsgrundlage berechnet sich aus der Summe der Einkünfte abzüglich von Minderungsbeträgen. Bei diesen Abzügen kann es sich zum Beispiel um Freibeträge, Werbungskosten oder Entlastungsbeträge handeln. Einkommen - u. Umsatzsteuer sind zwei ganz verschiedene Dinge.Einkommensteuer muss der machen der vom FA dazu veranlagt wird (auch ein Lohnsteuerjahresausgleich ist eine Einkommensteuererklärung). Umsatzsteuer muss ich nur machen wenn ich ein Gewerbe/Betrieb habe. Also ich kaufe/verkaufe irgendetwas. Von der zu zahlenden Umsatzsteuer kann ich meine Vorsteuer (Einkaufsrechnungen) wieder absetzen. Wegen der Umsatzsteuer muss ich eine mtl. bzw. viertelj. Zwischenerklärung machen. Ich kann mich auch von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dies geht wenn mein Umsatz nicht höher ist als 17ooo Euro jährlich. 1 Kommentar 1 PatrickLassan 14.10.2016, 19:50 auch ein Lohnsteuerjahresausgleich ist eine Einkommensteuererklärung) Nein, das war ganz früher mal. Einen Lohnsteuerjaresausgleich kann nur der Arbeitgeber machen. RautenMiro Topnutzer im Thema Steuern 16.04.2010, 15:57 ESt= Versteuerung der 7 Einkunftsarten (siehe § 2 EStG) USt= mal vereinfacht erklärt: Als Unternehmer mußt Du Dir eins hinter die Ohren schreiben. Die USt die Du in die Ausg.Rg. reinschreibst gehört von vorneherein dem Finanzamt und die USt die Du bezahlst bekommst Du wieder. Du bist lediglich ein Geldeintreiber für das Finanzamt. Außerdem ist hierfür noch nicht mal eine Gewinnerzielungsabsicht nötig... sondern nur Wiederholungsabsicht wichtig Tunexor88 16.04.2010, 11:43 nein, die einkommenssteuer wird auf dein verdientes geld erhoben. d.h. du verdienst monatlich 2000 euro, davon wird bevor das geld auf deinem konto landet, erstmal n paar hundert euro einkommenssteuer abgezogen d.h. du siehst z.b. nur 1500 euro davon! die umsatzsteuer wird dann nochmal auf jedes einzelne produkt was du kaufst erhoben, d.h. von den 1500 euro die du ausgeben kannst, blechste dann nochmal 19% an den staat und hast somit im endeffekt nur ware im wert von 1200 euro! obwohl du für 2000 gearbeitet hast... blackpanic 16.04.2010, 11:43 Nein. Einkommenssteuer ist der Gewinn den du versteuern musst. Umsatzsteuer ist die Steuer die du für den Umsatz versteuern musst. Umsatz - Ausgaben etc = Gewinn (Einkommen) 1 Kommentar 1 EnnoBecker 16.04.2010, 12:53 "Einkommenssteuer ist der Gewinn den du versteuern musst" dragonheart1952 16.04.2010, 12:24 Nein, Einkommensteuer sind die Steuerabzüge am Lohn/Gehalt. Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer trifft auf Selbständige mit Geschäft oder Gewerbe u.U. zu. 1 Kommentar 1 JoWaKu 17.04.2010, 14:35 Einkommensteuer zahlt man auch für Kapitalerträge, Mieteinnamen, Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit usw. Ähnliche FragenWas ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer? ...zur Frage Ist die Umsatzsteuer oder die Einkommensteuer gerechter? ...zur Frage Darf man auf einem Flohmarkt alles ohne Steuern verkaufen? Darf man auf einem Flohmarkt alles ohne Steuern verkaufen? ohne Umsatzsteuer, Einkommensteuer etc?? ...zur Frage Umsatz- und Einkommensteuer Frage? Die Umsatzsteuer liegt ja bei 19%. Und der Spitzensteuersatz von der Einkommensteuer bei 42%. 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Bedeutet das, dass ich mir zusätzlich zu meinem Angestellteneinkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrages dazuverdienen kann ohne Einkommenssteuer zu zahlen (sprich der Angestelltenlohn wir garnicht beachtet) oder wird jeder weitere Gewinn aus der Kleinunternehmer-Tätigkeit darauf summiert und letztlich von dieser Summe die Steuer fällig. Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken. Vielen Dank schonmal für eure Antworten. ...zur Frage Kann mir jemand bitte weiterhelfen? Ich habe vor einem Jahr ein Gewerbe für nebenbei eröffnet und hab jetzt ein brief vom finanzamt bekommen von angedrohtes zwangsgeld es wird von mir ein einkommensteuer, einnahmenüberschussrechnung und umsatzsteuer verlangt ich hatte voll vergessen dass man diese alle abgeben muss.da ich aber sehr beschäftigt war mit der schule hatte ich mit meinem gewerbe nichts angefangen also ich hab bis heute nichts verdient. Kann ich das finanzamt anrufen und bescheid sagen hab nämlich noch 16 tage zeit ...zur Frage Unterschied Einkommensteuer, Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer Hallo, wollte mal fragen, weil ich total verwirrt bin. Was ist genau der Unterschied zwischen: ? Vielen Dank. ...zur Frage Umsatzsteuer auf Anlagegut Gewerbeabmeldung Hallo , meine Frage lautet : Umsatzsteuer auf Anlagegut wegen Gewerbeabmeldung . Für das abgemeldete Gewerbe muß die Aufgabebilanz erstellt werden , was noch nicht geschehen ist .Die Anlagegüter werden dann mit Umsatzsteuer belastet. Deshalb die Frage ob die Umsatzsteuer auf das Anlagegut (altes Gewerbe) bei Gewerbeneuanmeldung (gleiche Person) dann nicht fällig wird ? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten . Vera ...zur Frage Steuererklärung abgeben gem. §149 AO in Verbindung mit §18, ggf. 22b UStG Hallo, ich betreibe seit Nov. 2009 ein Kleingewerbe und unterliege mit dem Gewerbe nicht der Umsatzsteuer. Die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 habe ich bis zum 30.07.2010 verängern lassen und dies bekam ich auch schriftlich. Die Einkommensteuererklärung habe ich dann auch bis zum 30.07.2010 persönlich bei Finanzamt eingereicht. Jetzt habe ich im laufe des Jahres eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer beachtragt für innengemeinschaftliche Warenlieferungen die ich im Aug. 2010 auch problemlos erhielt. Die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer kann ich laut Finanzamt jetzt auch statt der normalen Steuernummer angeben. Jetzt habe ich heute aber ein Schreiben vom Finanzamt bekommen in dem ich aufgefordert werde meine Steuererklärung(Umsatzsteuer) für 2009 abzugeben gem. §149 AO in Verbindung mit §18, ggf. 22b UStG. Das ganze verstehe ich nicht so wirklich und wollte erst euch fragen bevor ich beim FA anrufe und den noch was falsches erzähle. Ich unterliege als Kleingewerbetreibender nur der Einkommensteuer!? |