Ich lebe vorübergehend bei meiner Tochter und meinem Enkel, bis ich eine eigene Wohnung habe! Ist das eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft???
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Topnutzer im Thema Hartz IV Siehe VirtualSelfs Beiträge.- Das Problem ist, dass die ARGE die Dinge häufig gerne so auslegt, wie sie möchte. Eigentlich ist mit Haushaltsgemeinschaft grundsätzlich nur das
Zusammenleben von Verwandten in derselben Wohnung gemeint. Dieses Zusammenleben muss aber ja nicht zwangsläufig bedeuten, dass auch eine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt (und nur bei eben so einer Wirtschaftsgemeinschaft wäre das Einkommen u. Vermögen der Mitbewohner ggf. relevant und hätte Einfluss auf die Bedarfsberechnung des ALG2- beziehenen Verwandten). Es kann aber ja auch sein, dass man sich im Sinne einer Wohngemeinschaft mit Oma oder Tante lediglich die
Wohnungskosten, Klopapier-10er-Pack u. Grundnahrungsmittel teilt, ansonsten aber getrennte Kasse macht und getrennt wirtschaftet, ohne einander wirtschaftlich / finanziell zu unterstützen. In dem Fall liegt keine Wirtschaftsgemeinschaft vor. Die ARGE geht nach § 9 Abs. 5 SGB II aber automatisch von der Vermutung aus, dass zusammenlebende Verwandte einander Unterhalt gewähren. Dieser Vermutung kann man aber (nachweislich schriftlich) widersprechen mit einer kurzen Erklärung der Betroffenen, dass sie einander nicht finanz./ wirtschaftl. unterstützen und einander auch keine Auskünfte zum eigenen Vermögen oder Einkommen erteilen.
Wenn es vorübergehend ist (bis zu einem Jahr) ist es auf keinen Fall eine Bedarfsgemeinschaft. Und da ihr ja wohl nicht aus einer Haushaltskasse lebt, wird das auch in der Zukunft nicht anders sein. Nur die Miete ist in
drei Teile aufzuschlüsseln.
Topnutzer im Thema Hartz IV
Haushaltsgemeinschaft.
Bedarfsgemeinschaft = man hat den Gleichen Bedarf, also ist das Ganze Geld eines Jeden in der Bedarfsgemeinschaft dazu da um diesen zu decken. Haushaltsgemeinschaft = man wohnt in einem Haushalt, aber jeder Kümmert sich um sich selber und hat seinen Eigenen Bedarf denn man versucht zu decken.
Was möchtest Du wissen?Ich bin am ausfüllen eines Antrags und da wird danach gefragt wie viele Personen in meinem Haushalt, meiner Bedarfsgemeinschaft und meiner Haushaltsgemeinschaft leben. Ich lebe momentan bei meiner Schwester. Haben auch einen Untermietvertrag. Nun meine Frage was ich denn Angebe. Schreibe ich es leben zwei im Haushalt? Hat nicht jeder seinen eigenen Haushalt? 2 Antworten
Community-Experte Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter Du bildest deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und deine Schwester ihre, wenn ihr zusammen unter einem Dach wohnt und keine abgeschlossene eigene Wohnung hast, dann ist sie ein Mitglied deines Haushalts, gehört aber nicht zu deiner BG ! Zu deinem Antrag solltest du dann gleich eine kurze formlose schriftliche Erklärung abgeben, dass deine Schwester dich finanziell nicht unterstützt und es in Zukunft auch nicht machen wird und zudem getrennt gewirtschaftet wird. Damit nimmst du dem Jobcenter gleich den Wind aus den Segeln, denn unter Verwandten kann das Jobcenter eine Unterhaltsvermutung unterstellen, dieser kann man aber wahrheitsgemäß schriftlich und fristgerecht widersprechen, dass würdest du dann schon gemacht haben.
Topnutzer im Thema Hartz IV
du lebst in deiner eigenen bedarfsgemeinschaft und lebst zur untermiete bei deiner schwester. das ist deine argumentation. deine schwester ist dein wg-partner und einer hg solltest und kannst du widersprechen. das jc wird versuchen diese zu unterstellen und deine schwester widerspricht: ich unterstütze meine schwester/bruder nicht in geld und geldeswert
Was möchtest Du wissen?Was versteht man unter einer Haushaltsgemeinschaft?Definition: verwandte oder verschwägerte Personen, die mit im Haushalt leben, aber nicht Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind. Zu einer Haushaltsgemeinschaft gehören zum Beispiel: verwandte oder verschwägerte Personen (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und Geschwister über 25 Jahre).
Wann zählt man als Bedarfsgemeinschaft?Eine Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialrecht liegt dann vor, wenn mehrere Personen gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten in einem Haushalt zusammenleben, gemeinsam wirtschaften und in einer Notsituation füreinander einstehen.
Wer gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft?Wer gehört nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft? Nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Personen sind unter anderem Kinder über 25 Jahren, auch Kinder mit schon eigenen Kindern, Großeltern und WG-Mitglieder.
Wie kontrolliert Jobcenter Bedarfsgemeinschaft?Das Jobcenter kann eine Kontrolle anordnen, um zu überprüfen, ob der Leistungsempfänger den Hartz-4-Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt hat. Was wird kontrolliert? Beispielsweise kann das Jobcenter kontrollieren lassen, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, wenn diese im Antrag nicht als solche angegeben wurde.
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