Was für ein Führerschein braucht man für 125ccm Roller?

E-Roller bis max. 125 ccm benötigen einen Führerschein der Klasse A1 oder A2, A, alte Klasse 3 (vor 1980) und E-Roller, also E-Motorräder über 125 ccm mit max. 35 kW, einen Führerschein der Klasse A2 oder A.

Der Horwin EK3 von Nova Motors mit 125 ccm

Wer als Autofahrer auf Elektroroller mit 125 ccm umsteigen will, muss nicht unbedingt einen neuen Führerschein machen. Seit 2020 gibt es nämlich ein Führerschein Update für 125 ccm Leichtkrafträder in Deutschland. Dadurch kann man seine Fahrerlaubnis ausweiten. B196 nennt sich das Ganze und es gilt für leichte Motorräder. Natürlich ist der erweiterte Führerschein für Elektroroller 125 an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Um vom Autoführerschein zum Führerschein für Elektroroller 125 zu gelangen, muss der Fahrer ein Mindestalter von 25 Jahren aufweisen, er braucht den Autoführerschein der Klasse B und benötigt mindestens eine fünfjährige Fahrerfahrung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erwarten einen Theorie- und Praxisstunden in der Fahrschule. Die praktische und theoretische Prüfung entfällt. Im Normalfall dauert der Führerschein für Elektroroller 125 um die 4 bis 6 Wochen. Der Kurs lässt sich auch schneller durchführen, an der vorausgesetzten Stundenzahl ändert das aber nichts. Dennoch lässt sich mit diesem Upgrade für den Führerschein für Elektroroller 125 Zeit und Geld sparen.

Im Anschluss an den Führerschein für Elektroroller 125 wird im aktuellen Führerschein die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen. Daher auch der Name B196. Die Erweiterung gilt nur in Deutschland. Von da an darf man legal Elektroroller bis 125 ccm mit einer Motorleistung von 11 kW fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg allerdings nicht übersteigen. Der im Führerscheinrecht vorgesehene Aufstieg von A1 auf A2 ist mit dem B196-Schein auch nicht möglich.

Wer vor dem 1. April 1980 den Auto-Führerschein der Klasse 3 bekommen hat und noch immer in dessen Besitz ist, darf Motorräder und Roller mit maximal 125 ccm und maximal 11 kW fahren.

5 Kommentare zu „Welchen Führerschein für Elektroroller 125?“

  1. Ich muss immer zu meiner Schule fahren. Sie ist weiter entfernt. Deshalb freue ich mich darüber, dass ich jetzt auf einen Elektroroller mit 125 ccm umsteigen kann ohne einen neuen Führerschein machen zu müssen.

  2. Hallo habe mein Führerschein im Dezember 1997 gemacht muss ich trotzdem den b196 machen?

    1. Hallo Michael, welchen Führerschein hast du 1997 gemacht?

  3. Ich habe vor 2 Jahren meine Fahrschule für die Führerscheinklasse B erfolgreich beendet. Nun dachte ich über einen E-Roller nach, da mein Arbeitsweg nicht so weit ist. Allerdings war mir nicht klar, dass man dafür ein Mindestalter von 25 Jahren aufweisen muss und mindestens eine fünfjährige Fahrerfahrung benötigt.

    1. Hallo Lara, hier nochmal der Überblick zu den Fahrerlaubnissklassen des Kraftfahrtbundesamts. Und wenn Du dann kaufst, dann kaufe günstig mit unseren Deals 🙂

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Wer den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis besitzt, darf bereits jetzt auch Zweiräder fahren. Allerdings darf nicht jeder alles fahren. Neu ist die Regelung, dass Autogahrer auch 125er pilotieren dürfen – unter Auflagen. Eine Übersicht, was erlaubt ist und was nicht.

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner letzten Plenarsitzung vor Weihnachten am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Im Vorfeld hatte es eine Menge Gezerre um den im Sommer öffentlich gewordenen Plan gegeben. Aufgrund von heftiger Kritik von Medien und diversen Verkehrssicherheitsverbänden wurde der ursprüngliche Plan nachgebessert. Er sieht nun vor, dass Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren dürfen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang schon ihren Führerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis.

Honda

Motorräder wie die Honda CBF125 sollen bald auch von Klasse-B-Führerscheininhabern gefahren werden können.

Anschließend ist eine einfache Bescheinigung ausreichend für den Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Diese beinhaltet die Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 Kubik und 15 PS zu führen, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen. Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Mit der jetzt erteilten Zustimmung des Bundesrats ist die Umsetzung in geltendes Recht nur noch eine Formalie.

Unberührt davon sind aber die bisher schon gültigen Regeln, die den Inhabern des Klasse-B-Führerscheins bereits das Fahren von Zweirädern erlaubt.

Auch die Klassen AM und A2 sind möglich

Jeder Klasse-B-Mobilist darf schon jetzt Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Darunter fallen die leichten zweirädrigen Kleinkrafträder der Klasse L1e-B ebenso wie dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e. Deren Gemeinsamkeiten: Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, ein Hubraum von höchstens 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und eine Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).

Wer vor dem 1. April 1980 einen Führerschein der Klasse 3 erworben hat und diesen bis heute ohne zwischenzeitlichen Entzug noch besitzt, hat weitere Privilegien: Er kann seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS fahren. Einzige Voraussetzung ist eine 40-minütige praktische Motorradfahrprüfung. In der Praxis wird aber kaum eine Fahrschule ihren Schüler ohne die ein oder andere Fahrstunde zur Prüfung vorstellen. Ist diese Hürde aber genommen, dürfen mit der erworbenen A2-Lizenz Motorräder bis 35 kW (48 PS) mit einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg bewegt werden. Nach zwei Jahren mit dem Führerschein A2 kann der Aufstieg in die unbegrenzte A-Klasse angegangen werden. Auch hierzu ist wieder nur eine praktische Prüfung vorgesehen.

Viele Modelle lassen sich nachträglich drosseln

Die Motorradhersteller haben auf die damalige Neuerung reagiert und zusätzliche Modelle ins Programm genommen, die den gesetzlichen 48-PS-Vorgaben entsprechen. Eine weitere Möglichkeit: Bestandsmodelle können per Drosselung auf die neuen Regeln angepasst werden. In der EU-Richtlinie heißt es aber, dass solche Bikes nur um die Hälfte ihrer Ausgangsleistung beraubt werden dürfen, um zur Klasse A2 zugelassen zu sein. Das bedeutet, dass nach EU-Recht nur Motorräder mit maximal 70 kW (95 PS) für diese Drosselung in Frage kommen. Deutschland hat diesen Passus aber nicht übernommen. Hierzulande darf also jedes 48-PS-konforme Modelle gedrosselt werden, egal welche Leistung es ursprünglich gehabt hat. Bei Fahrten ins Ausland kann ein „falsch“ gedrosseltes Fahrzeug möglicherweise ein Problem wegen Fahrens ohne den korrekten Führerschein darstellen.

Umfrage

Ja. Damit wird mehr Menschen individuelle Mobilität ermöglicht.

Nein. Das ist ein absolutes Sicherheitsrisiko.

Fazit

Wer einen Klasse B oder Klasse 3-Führerschein besitzt, ist nicht auf ein vierrädriges Fahrzeug festgelegt. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber erlaubt ihm vielfältige Möglichkeiten, auch Zweiräder zu bewegen.

Was brauch ich für 125ccm?

Wer ein Motorrad mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren möchte, braucht einen Führerschein der Klasse A1 oder einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196.

Was für ein Motorrad darf man mit Klasse B fahren?

Anschließend ist eine einfache Bescheinigung ausreichend für den Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Diese beinhaltet die Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 Kubik und 15 PS zu führen, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen. Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.

Was bedeutet A1 auf dem Führerschein?

Der klassische Roller- und Motorrad-Einstieg ging lange über den A1-Führerschein. Der Führerschein der Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW sowie einem maximalen Leistungs-Gewichts-Verhältnis von 0,1 kW/kg. Hier gilt als Mindestalter: 16 Jahre.

Was kann man alles mit A1 fahren?

Mit einem A1-Führerschein darf man Motorräder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW bzw. 15 PS fahren, das Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht darf maximal 0,1 kW pro Kilogramm betragen.

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