Was braucht man um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?

Inhaber einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis können in den USA legal einer Arbeit nachgehen. Wir informieren Sie über das sogenannte Employment Authorization Document, kurz EAD und erläutern insbesondere Zugangsvoraussetzungen, Beantragungsdauer und wichtige Punkte, die es zu beachten gibt. Auf Wunsch helfen wir Ihnen dabei eine Allgemeine Arbeitserlaubnis für die USA zu beantragen. Sprechen Sie uns gerne an!

NEU: Änderungen zur Arbeitserlaubnis für E, L-2 und H-4 Ehepartner*innen

Am 12. November 2021 veröffentlichte die USCIS (U.S. Citizenship and Immigration Services) eine neue Richtlinie zur Arbeitsoption für begleitende Ehepartner*innen von L, E und bestimmten H-1B Hauptantragsteller*innen:

Gemäß der neuen Verordnung müssen zukünftig Ehepartner*innen unter L-2 und E „dependent status“ keine gesonderte allgemeine Arbeitsgenehmigung (EAD, Employment Authorization Document) mehr in den USA beantragen, um legal vor Ort arbeiten zu dürfen. Bis dato war eine Arbeitsaufnahme für diese Personen nur möglich, wenn eine EAD über die USCIS nach erfolgter Einreise beantragt und bewilligt wurde. Auch eine automatische Verlängerung bestehender EADs im Zusammenhang mit Verlängerungsanträgen wurde beschlossen.

Diese Neuerungen beruhen auf einer Vergleichsvereinbarung eines Rechtsstreites zwischen der US-Heimatschutzbehörde (DHS) und der American Immigration Lawyers Association (AILA). Geklagt hatten zahlreiche Betroffene auf Grund der zum Teil über 12-monatigen Bearbeitungszeit von EAD Neu- und Verlängerungsanträgen.

Welche Vorteile bringt die neue Regelung mit sich:

1. E und L-2 Ehepartner*innen bereits arbeitsberechtigt mit legalem Status (I-94)

Die wohl bedeutsamste Neuerung ist, dass begleitende Ehepartner*innen mit einem gültigen E-1, E-2 oder L-2 Status in den USA auch ohne vorherige Beantragung einer EAD in den USA uneingeschränkt arbeiten dürfen. D.h., die umständliche und langwierige Beantragung einer gesonderten EAD nach erfolgter Einreise entfällt. Der legale Aufenthaltsstatus (I-94) in den USA berechtigt somit automatisch zur Arbeitsaufnahme. H-4 Ehepartner*innen, die generell nur unter bestimmten Ausnahmen überhaupt berechtigt sind in den USA zu arbeiten, profitieren leider nicht von dieser Neuerung.

ACHTUNG: Damit diese Regelung umgesetzt werden kann, muss die USCIS zunächst in Kooperation mit der U.S. Customs and Border Protection (CBP; Grenzbehörde) entsprechende Änderungen am elektronischen I-94 Einreiseformular vornehmen, welches alle Personen nach erfolgter Einreise abrufen können. Auf dem I-94 wird bis dato für begleitende Familienangehörige der E und L Kategorie keine Unterscheidung zwischen Ehepartner*innen und Kindern vorgenommen. Bis spätestens 12. März 2022 soll dann bei der Einreise im I-94 eine spezifische Kennzeichnung für „E-1/E-2 Spouses“ oder „L-2 Spouses“ ausgewiesen werden.
Erst dann wäre eine direkte Arbeitsaufnahme in den USA (ohne vorherige Beantragung einer EAD) möglich. Bis dahin benötigen E und L-2 Ehepartner*innen weiterhin zur Arbeitsaufnahme in den USA eine EAD.

Die Grenzbehörde CBP (U.S. Customs and Border Protection) hat am 31. Januar 2022 die neuen I-94 Klassifizierungen für L-2 bzw. E-1/E-2 Familienangehörige bei der Einreise bekanntgegeben. Bei diesen wird zukünftig konkreter zwischen Ehepartner*innen und Kindern unterschieden:

  • E-1S für Ehepartner*innen von E-1
  • E-1Y für Kind von E-1
  • E-2S für Ehepartner*innen von E-2
  • E-2Y für Kind von E-2
  • E-3S für Ehepartner*innen von E-3
  • E-3Y für Kind von E-3
  • L-2S für Ehepartner*innen von L-1A/L-1B
  • L-2Y für Kind von L-1A/L-1B

Leider haben noch nicht alle Grenzstellen der CBP diese Neuerungen konkret umgesetzt. D.h., es besteht weiterhin für E- bzw. L Ehepartner*innen eine Ungewissheit, welche I-94 Klassifizierung sie bei der Einreise erhalten.
Darüber hinaus ist noch nicht offiziell bestätigt, ob auch bei einer Einreise auf dem Landweg diese neuen Klassifizierungen vorgenommen werden. Wir empfehlen allen betroffenen Reisenden, sich ggf. vorab bei einer CBP Stelle zu informieren. Es empfiehlt sich grundsätzlich eine Kopie der (internationalen) Heiratsurkunde bei der Einreise bei sich zu führen.

Worin mittlerweile Klarheit besteht: Sich bereits in den USA unter dem alten „I-94 Klassifizierungscode“ befindliche Ehepartner*innen können die neue Kennzeichnung nicht innerhalb der USA erhalten. Sie sind in jedem Fall gezwungen die USA zu verlassen und erneut einzureisen, um das I-94 zu aktualisieren mit dem Zusatz „S“. Personen, deren I-94 nicht diesen Zusatz ausweist, dürfen weiterhin nicht in den USA ohne EAD arbeiten.

Als Beispiel: Eine Ehepartnerin eines L-1 Visuminhabers erhält ein L-2 Visum, sie reist damit ein und möchte nun vor Ort arbeiten. Weist ihr I-94 bereits den Status „L-2S“ aus, könnte sie direkt (ohne vorherige Beantragung einer EAD) in den USA für jeden Arbeitgeber oder auch selbständig tätig werden. Als Nachweis der Arbeitsberechtigung gegenüber dem Arbeitgeber wäre dann das I-94 Dokument ausreichend. Weist das I-94 allerdings noch nur „L-2“ (ohne den Zusatz „S“) aus, dürfte die Person erst dann legal arbeiten, wenn eine EAD vorliegt. Deshalb werden EAD Beantragungen auch weiterhin regulär möglich sein. Näheres zum Antragsprozess entnehmen Sie bitte dem weiteren Artikel.

Leider besteht weiterhin eine gewisse Planungsunsicherheit für reisewillige E- bzw. L-Ehepartner*innen.

2. Automatische EAD Verlängerung für bestimmte H-4, E und L-2 Ehepartner*innen

Die aktualisierten Richtlinien sehen darüber hinaus vor, dass bestimmte begleitende Ehepartner*innen mit H-4, E und L-2 Status jetzt Anspruch auf eine automatische Verlängerung einer bestehenden Arbeitserlaubnis (EAD) haben, allerdings nur wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der EAD Verlängerungsantrag wurde fristgerecht vor Ablauf der bisherigen EAD bei der USCIS eingereicht auf Basis desselben Status (E, L oder H-4) UND
  • das I-94 des/der H-4, E und L-2 Ehepartner*in ist noch gültig.

Sofern beide Kriterien erfüllt sind, verlängert sich die Gültigkeitsdauer der bestehenden EAD automatisch und der/die E, L-2 oder H-4 Ehepartner*in kann bis zum Ablaufdatum des I-94, der Genehmigung oder Ablehnung des EAD-Verlängerungsantrags oder 180 Tage nach dem angegebenen Ablaufdatum der bestehenden EAD weiterarbeiten (je nachdem, was als Erstes eintritt) – auch, wenn die aktuelle EAD während des Verlängerungsantrages bereits abläuft.

Nach Umsetzung der unter 1. genannten Neuerungen, könnten E und L-2 Visuminhaber*innen, die sich im EAD Verlängerungsantragsprozess befinden, theoretisch auch die USA verlassen, um dann mit einem neuen „E oder L-2 Spouse“ Status (I-94) legal in den USA arbeiten zu können.

Tipp: In der aktuellen Übergangsphase müssen E, L-2 und H-4 arbeitsberechtigte Ehepartner*innen im Einzelfall abwägen, welche Vorgehensweise sinnvoll erscheint. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Was ist eine EAD?

Die Allgemeine Arbeitserlaubnis für die USA, das sogenannte Employment Authorization Document (EAD), berechtigt den Inhaber während der Gültigkeitsdauer der EAD legal in den USA zu arbeiten.

Oftmals beantragen verheiratete Ehepartner, die ein abgeleitetes Visum besitzen (z. B. E-1, E-2, L-2 oder J-2 Visum) eine EAD. Mit der Erteilung eines solchen abgeleiteten Visums haben Familienangehörige nämlich die Möglichkeit, in den Vereinigten Staaten zu arbeiten. Allerdings müssen Sie hierfür zwingend im Voraus die Allgemeine Arbeitserlaubnis für die USA beantragen.

Das EAD Document wird von der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) ausgestellt und ähnelt in seiner Form und Größe einer Kreditkarte. Die EAD-Karte beinhaltet generelle Informationen über den Inhaber und bestimmte Sicherheitsmerkmale:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtstag
  • Geburtsland
  • Geschlecht
  • USCIS Number (= A Number)
  • Passfoto des Inhabers auf Vorder- und Rückseite
  • spezifische Grafik und Farbpalette: Auf der EAD ist ein Bild von einem Weißkopfadler mit vornehmlich roten Farbtönen abgebildet
  • Hologramm

Die Unterschrift des Inhabers ist nicht mehr aufgeführt.

Was braucht man um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?

Die EAD hat die Größe einer Kreditkarte

Das Design des Employment Authorization Document wurde letztmalig im Mai 2017 geändert. Durch den Einsatz spezieller Sicherheitsmerkmale ist die EAD-Karte noch fälschungssicherer und die Gefahr von Betrug wurde weiter verringert.

Voraussetzungen für den Erhalt einer EAD

Mit der EAD-Karte können bestimmte Personengruppen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wenn Sie also über eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Visum für die Vereinigten Staaten verfügen, können Sie einen Antrag auf eine Allgemeine Arbeitserlaubnis (= Employment Authorization Document) stellen. Für eine EAD qualifizieren sich:

  • Bestimmte Familienangehörige von Inhabern eines E-, L- oder J-Visums, die somit unabhängig von ihrem Ehepartner einer Arbeit in den USA nachgehen können,
  • H-4 Ehepartner*innen von H-1B Visuminhaber*innen unter strengen Zugangsvoraussetzungen
  • ausländische Student*innen unter bestimmten Bedingungen
  • Asylbewerber und
  • Flüchtlinge.

Wichtig: Erst nach Genehmigung und Zustellung der EAD-Karte darf der Inhaber einer Arbeit in den USA nachgehen. Dafür ist die EAD nicht an ein bestimmtes US-Unternehmen gebunden, sondern bietet einen vollen Arbeitsmarktzugang.

Wenn Sie ein US-Staatsbürger, GreenCard-Inhaber (Lawful Permanent Resident) oder sogenannter Conditional Permanent Resident sind, benötigen Sie im Übrigen keine EAD.

Was braucht man um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?

Zustellung und Rücksendung

Nach erfolgter Genehmigung wird die fertige EAD per Post an Sie persönlich versendet. Sollten Sie nicht anzutreffen oder sogar verzogen sein, geht die Karte zurück an die USCIS.

Kontaktiert der Antragsteller die USCIS nicht binnen 60 Tagen für eine erneute Zustellung an die richtige Adresse, wird die EAD zerstört – dementsprechend würde nach diesem Zeitfenster eine erneute Beantragung erforderlich werden.

Wir empfehlen Ihnen daher, jede Adressänderung sofort nach dem Umzug anhand der Instruktionen der USCIS mitzuteilen.

Gültigkeit einer EAD

Eine EAD wird in der Regel auf mindestens ein Jahr ausgestellt, dies ist aber abhängig von der jeweiligen Kategorie (E, L-2, F-1, J-2 etc.) und dem aktuellen Aufenthaltsstatus.

Die Arbeitserlaubnis kann grundsätzlich verlängert werden, wobei die Erneuerung von Ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus abhängt. Die neue EAD sollte 180 Tage vor Ablauf der alten, noch gültigen, EAD beantragt werden. EAD-Anträge, die zu einem früheren Zeitpunkt gestellt werden, werden von der USCIS nicht bearbeitet.

Namensänderung

Häufig stellt sich die Frage, was passiert, wenn sich nach Ausstellung der EAD der Nachname ändert – beispielsweise, weil Sie nachträglich den Nachnamen Ihres Ehepartners angenommen haben?

In diesem Fall wird nach Erhalt des neuen Reisepasses ebenfalls eine erneute Antragstellung auf eine sogenannte "Replacement EAD" erforderlich. Die ursprüngliche Karte kann demnach nicht mehr genutzt werden. Hierbei wird nicht nur die EAD-Karte eingeschickt, sondern auch die Antragsgebühr ein weiteres Mal fällig und die Wartezeit bis zur Ausstellung entspricht der des Erstantrags.

Um trotzdem weiter arbeiten zu können, sollten Sie eine Kopie der Ursprungs-EAD bei sich führen, und darüber hinaus die Eingangsbestätigung (Receipt Notice) über den Neuantrag der USCIS bei sich tragen.

Welche Ausländer benötigen eine Arbeitserlaubnis?

Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes dürfen eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich nur ausüben, wenn ihr Aufenthaltstitel es erlaubt. Der Arbeitsmarktzugang von Ausländern wird durch die Beschäftigungsverordnung limitiert.

Wer bekommt eine Arbeitserlaubnis?

Deutsche Staatsangehörige besitzen die Arbeitserlaubnis automatisch. Sie haben somit freien Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt. Je nach Herkunftsland und Aufenthaltstitel müssen ausländische Arbeitnehmer jedoch in der Regel eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Wie lange es dauert um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?

1.04 Wie lange dauert das Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis? Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für die Entscheidung über die Zustimmung zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zwei Wochen Zeit.

Wo kann ich Arbeitserlaubnis holen?

Die Erlaubnis, arbeiten zu dürfen, wird in den Aufenthaltstitel eingetragen (§ 4 Abs. 2 AufenthG).