Die Online Karten erlauben den schnellen Zugriff auf digitale Geodaten des Kantons Aargau und über die Grenzen des Kantons hinaus. Online KartenSie erhalten mit einem Klick interessante Informationen zu verschiedensten Themen aus dem Kanton Aargau. In den Online Karten können Sie:
Häufige Fragen zu den Online KartenKarten
Um die Bedeutung von farbigen Signaturen in der Karte zu verstehen,
haben Sie folgende Möglichkeiten: Ja. Unter dem Menü "Karten" im Reiter "weitere" und unter dem Menü "Hintergrund" im
Reiter "weitere" können Sie schweizweite Geodaten anzeigen lassen. Diese Karten werden von der swisstopo (Bundesamt für Landestopografie) zur Verfügung gestellt. Auch einige Karten unter dem Menü "Karten" im Reiter "Kanton Aargau" gehen über die Aargauischen Grenzen hinaus, die meisten dieser Karten zeigen jedoch nur innerhalb des Perimeters des Kantons Aargau Geodaten an. Um Veränderungen im Verlauf der Zeit zu erkennen, gibt es mehrere Möglichkeiten: 1) Indem Sie im Menü "Karten" eine Karte mit historischen Karten auswählen. 2) Mithilfe einer Zeitreihe von Luftbildern:
Ja. Wenn Sie die Online Karten mit Ihrem Smartphone oder Tablet aufrufen, werden Sie automatisch auf eine für mobile Endgeräte optimierte Darstellung der Online Karten umgeleitet. Um eine möglichst schlanke und schnelle Darstellung zu bieten, wurde bei der Verwendung mit mobilen Endgeräten auf einige Funktionen bewusst verzichtet. Eine zusätzliche Funktion, die nur auf mobilen Endgeräten zur Verfügung steht, ist die Möglichkeit, sich mit der Funktion "mein Standort" in der Karte seinen aktuellen Standort anzeigen zu lassen. Im Menü "Hilfe" im Reiter "Über Online Karten" können Sie sich jederzeit die Versionshinweise anzeigen lassen, um sich zu informieren, was in der aktuellen Version neu ist. AnmeldungEine Anmeldung in den Online Karten geht über "Mein Konto". Falls Sie Probleme bei der Anmeldung haben, dann finden Sie auf der Seite von Mein Konto Hilfe und ein Kontaktformular. GrundeigentümerDie Verarbeitung eines Grundbuchgeschäfts (z.B. ein Eigentümerwechsel) kann abhängig von der Geschäftslast des jeweiligen Grundbuchamts wenige Wochen bis mehrere Monate dauern. Dies bedeutet, dass ein Eigentümerwechsel erst nach geraumer Zeit in der Grundeigentümerabfrage des AGIS-Geoportals ersichtlich wird. Die Anzeige im AGIS-Geoportal beruht auf den Informationen des Grundbuchs. Falls Sie Grundbuch-Anpassungen vornehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Grundbuchamt. Nein. Einerseits fehlt eine gesetzliche Grundlage, wonach der Grundeigentümer respektive die Grundeigentümerin ein Einsichtsrecht erhalten könnte, wer seine oder ihre Daten respektive Grundstücke abgefragt hat. Andererseits würde die Einsichtnahme eine genaue Identifikation
des Grundeigentümers respektive der Grundeigentümerin erfordern. Angesichts der grossen Zahl der Grundstücke im Kanton könnte dies nur mit einem unverhältnismässigen Aufwand bewerkstelligt werden. Nein. Gewisse Grundbuchdaten sind aufgrund der Bundesverordnung öffentlich. Diese Daten kann jede Person beim Grundbuchamt ohne Angabe eines Interessennachweises
anfragen. Im Kanton Aargau werden sie – wie in vielen andern Kantonen auch – über das Internet zugänglich gemacht. Zu diesen öffentlichen Daten, die ohne Interessennachweis eingesehen werden können, gehören unter anderem Name und Identifikation des Eigentümers oder der Eigentümerin. Gemäss Grundbuchverordnung des Bundes können die Kantone gewisse Grundbuchdaten, sogenannte Grundeigentümerdaten, im Internet veröffentlichen. Es handelt sich dabei um die Bezeichnung des Grundstücks, den Namen und die Identifikation des Eigentümers oder der Eigentümerin sowie die Eigentumsform. Konkret handelt es sich bei natürlichen Personen um folgende Angaben: Eigentumsform (Alleineigentum, Gesamteigentum, Miteigentum), Name, Vorname und die Adresse. Bei juristischen Personen wird ebenfalls die Eigentumsform sowie die Firma, der Sitz und die Unternehmensidentifikationsnummer (UID) bekannt gegeben. Diese Daten können auch jederzeit ohne Interessensnachweis beim Grundbuchamt nachgefragt werden. Es handelt sich dabei um öffentliche Daten. Die im Internet veröffentlichten Daten müssen aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben vor Serienabfragen geschützt sein. Zulässig sind maximal zehn Abfragen pro Tag und Konto. Seit Ende September 2018 können Auskünfte über Grundeigentümer über das Geoportal des Kantons Aargau abgefragt werden. Um den Schutz vor Serienabfragen zu gewährleisten, ist für die Grundstückeigentümerabfrage ein "Mein Konto"-Benutzerkonto notwendig (www.ag.ch/meinkonto). Der Registrierungsprozess von "Mein Konto" wird durch ein sogenanntes Captcha ("Ich bin kein Roboter") geschützt. Die Grundeigentümerabfragen werden protokolliert und während zwei Jahren aufbewahrt. Sie können im Hinblick auf zweckmässige Verwendung und zur Verhinderung von Missbrauch ausgewertet werden.
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